Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Torsten am 11 Februar 2019, 10:54:58
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Moin Zusammen,
wo würdet Ihr das Musterschreiben von Lenne bezüglich der Rückbuchungen bei Klarna-/Sofortzahlunhen hin schicken.
Zur der Bank oder zu Klarna/Sofort?
Hat das schonmal jemand gemacht und eine Antwort (egal ob positiv oder negativ) bekommen?
Viele Grüße
Torsten
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Hallo Torsten, so wie ich das jetzt hier gelesen habe, würde ich das Schreiben an SOFORT UND KLARNA schicken.
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Gibt es dafür überhaupt ein Musteranschreiben? Hab bisher noch keins gesehen.
Hatte selber mal eins an GIROPAY geschickt doch da kam nie was zurück.
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Das Schreiben wo drauf hingewiesen wird, dass das vermitteln von Glücksspiel verboten ist.
Genauso das selbe was für KK-Institute verwendet wird, nur ohne den Vermerk zum Müncher Urteil.
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Naja, du kannst das sicherlich an beide schicken allerdings denke ich nicht das da auch eine Rückmeldung kommen wird.
Nach meinen Stand der Dinge soll man das Verfahren in München abwarten....
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Ich glaube auch nicht das es etwas bringt.
Deswegen meine Frage ob jemand damit schon Erfahrung hat.
Ich kann leider nichts zu dem Verfahren in München finden. Warum dauert das solange und warum gibt es keine nähere Informationen darüber?
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Na weil es noch nichts zu berichten gibt da die Verfahren laufen.
Das kann sicherlich noch ein paar Monate mehr dauern bis sich da mal was tut
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Aber rein logisch gesehen kann Klarna/ Sofort ja nicht auf dein Konto zu greifen und Überweisungen oder Rückbuchungen tätigen.
Klar, wenn du Ihnen ein Lastschriftmandat erteilst,können Sie von deinen Konto abbuchen.
Deswegen verstehe ich nicht warum Klarna/ Sofort verklagt wird.
Die letzte Überprüfung der Zahlung verbleibt bei der Bank und nur diese kann dir dein Geld zurückbuchen, oder sehe ich das falsch?
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Deswegen verstehe ich nicht warum Klarna/ Sofort verklagt wird.
„(1) Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten.“ (§ 4 Abs. 1 GlüStV)
Weil die eben mitwirken in dem die den Dienst anbieten und was anderes ist auch nicht wirklich vorstellbar. Dennoch kenne ich den Inhalt der Klage nicht, kann mir nur denken das es darauf hinauslaufen wird.
Ach, gibt es das Musteranschreiben auch in der Sprache Englisch?
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Ich glaube wir reden aneinander vorbei.
Klarna hat zwar vermittelt, aber die können dir kein Geld wieder geben/ zurück holen.
Man hat ja kein Guthaben auf Klarna wie bei PP, Skrill etc.
Klarna ist nur der "erweiterte Arm" der Bank.
Erst durch das eingeben deiner Bankdaten und der zugehörigen TAN/ Pin deiner Bank ist die Überweisung zustande gekommen.
Klarna hätte natürlich die Transaktion schon von Anfang an unterbinden müssen und es erst garnicht dazu kommen lassen dürfen, das man seine Bankdaten eingeben kann.
Dennoch bin ich der Meinung, dass die zuständige Bank hier die Zahlung freigegeben hat und damit in Regress gesetzt werden muss.
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Ach, gibt es das Musteranschreiben auch in der Sprache Englisch?
Habe ich noch nicht gesehen.
Willst du es nach Schweden schicken? ;D
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Eben genau deswegen weil die vermittelt haben und das ist eben verboten!
Und ja, hätte unterbinden müssen! Die Verdienen Geld damit, 1% pro Transaktion bei Waren und bei Glückspiel wohl noch mehr aber genau weiß ich es nicht.
Wer hier in Regress genommen werden wird, wenn überhaupt, darauf läuft die Klage ja raus.
Jup -->SCHWEDEN - denkst ja gut mit. Will Trustly nerven^^ Wobei Trustly nichts anderes mach als Klarna/Sofort und wird genauso sinnlos sein aber fragen kostet ja nichts^^
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Also so steht es bei mir auf dem Kontoauszug.
Somit muss es für Klarna als auch für die Bank ersichtlich gewesen sein wo das Geld hin geht.
Ich bin wirklich gespannt, wie die Klage in München ausgeht.
(https://s17.directupload.net/images/190211/yhmocjle.jpg) (https://www.directupload.net)
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Hi!
Aus meiner Laiensicht kann es hier nicht um Rückbuchungen gehen, sondern um Schadensersatz.
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Viel schlimmer ist aber die Tatsache das es eigentlich nur 2 Banken sind auf die das Geld überwiesen wird
FIDOR bei Trustly
Deutsche Handelsbank bei Sofort
Wenn die Zahlung demnach nach Deutschland geht sollte man doch Klarna/Sofort umgehen können die Deutsche Banken involviert sind.
@Olli
das wäre auch eine Möglichkeit...
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Und ja, hätte unterbinden müssen! Die Verdienen Geld damit, 1% pro Transaktion bei Waren und bei Glückspiel wohl noch mehr aber genau weiß ich es nicht.
Thrustly und Klarna haben aber genau dort Ihren Hauptsitz, wo seit Anfang 2019 OC's erlaubt sind. ::)
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Das mag ja sein ABER dann darf man keine Deutsche HP pflegen. Wenn man also extra die Deutsche Sprache angibt dann muss man sich eben an die deutschen Gesetzte halten.
Das scheint aber allen ziemlich scheissegal zu sein...
Wäre dieser ganze OC Mist denn nichts für eine Musterverststellungsklage?
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Hallo ich habe sofort angeschrieben gehabt Anfang Januar. Ca. 2 Wochen später bekamen ich dieses Schreiben:
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Was stand in dem Schreiben?