Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: LarsJ1990 am 28 Januar 2019, 21:03:17
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Hi Leute,
habe über zwei Jahre verteilt einen 5-stelligen Betrag verspielt.
Bin aus dem Sumpf raus und spiele nicht mehr!
Jetzt möchte ich schauen ob ich Geld zurückfordern kann.
Das Geld werde ich dann einem guten Zweck spenden, ich möchte es garnicht zurück haben, weil ich es als Bestrafung für meine Dummheit und als Art Mahnmal ansehe!
Habe einige kurze Fragen:
- Gibt es bei Paypal (Konto Lastschrift) eine Frist wie lange in die Vergangenheit man Geld zurück fordern kann?
- Gibt es auch „legale“ OC bei welchen Rückforderungen zwecklos sind? (Habe bei vielen verschiedenen OC gespielt)
Wichtigste Frage: Kann jemand einen guten Anwalt der sich mit sowas auskennt (und nicht nur Geldgeil ist) empfehlen?
Danke vorab!
LG
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gelöscht
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Hallo Lars
Willkommen im Forum.
Ich muss Melanie zwar recht geben,dass du über Die Suchfunktion fündig wirst .... aber liebe Melanie. das ist nicht der richtige Umgangston :/
Je nach Bank und Berater ist es recht einfach möglich eine Rückbuchung der letzten 13 Monate zu veranlassen.
Bei meiner Bank (Coba) hat das 2 Tage gedauert.
Die Buchungen innerhalb von 8 Wochen kannst du einfach Online rückbuchen.
Voraussetzung ist, dass PP bei Dir per Lastschrift abgebucht hat.
Schick mir ne PN mit deiner Mail und ich sende Dir eine Vorlage zu.
LG
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Liebe Melanie, auf Grund deines Umgangstones qualifiziert sich deine Antwort eigentlich für eine direkte Löschung...
Wieso wird immer direkt unterstellt, dass man unfähig ist die SuFu zu nutzen?
Ganz im Gegenteil habe ich erst einige Stunden mit lesen verbracht, allerdings ist es nicht leicht die teilweise 100 Seiten an Kommentaren auf Seriösität und Aktualität zu bewerten...
Danke Stephan für Deine Antwort ich komme gerne auf Dich zu. :)
LG
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gelöscht
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Liebe Melanie,
gelöscht
Sprichst du aus Erfahrung? Zumindest deutet dein Verhalten mehr als nur darauf hin denn genau so zeigst du dich!
Wie es in den Wald hineinruft, so schallt es eben heraus
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Melanie Ball flach halten..
Und frägezeichen gibt es nicht.. ;)
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gelöscht
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Hi Leute!
Gestern erst habe ich Ilona geraten die neue Kathegorie "Wo finde ich anwaltliche Hilfe" wieder zu entfernen.
Dem hat sie zugestimmt und hat es auch getan.
Schwubs eröffnet jemand einen Thread und stellt genau diese Frage.
Seit geraumer Zeit haben wir einen Troll unter uns.
Schreibt also ruhig, er mag sich erst einmal belesen - mehr aber auch nicht.
Wenn Ihr wie hier wertet und andere darauf reagieren - vorausgesetzt Lars wäre dieser Troll - dann pflegt ihr ihm schön seine Spielwiese.
Darin findet er seine krankhafte Bestätigung.
@Lars
1. Wir betreiben keine Werbung für Anwälte.
2. Es wurden hier trotzdem zumeist 2 genannt - damit hättest Du einen Anfang. Dir steht es aber auch frei, Dich im Netz nach Anwälten für Bankenrecht und / oder Glückspielrecht zu informieren.
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gelöscht
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Melanie spielst du wieder?
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Nach der Aggressivität zu urteilen? JA!
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Dachte ich mir auch...
Ein ausgeglichener Mensch "sieht" anders aus.
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NÖÖÖÖÖÖ
Ich bin spielfrei.. ;D
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Hatte gehofft hier ein seriöses Forum gefunden zu haben, bei dem Umgangston werde ich mich aber umgehend abmelden. Wenn ich Lust auf Kindergarten hätte würde ich Erzieher werden!
Danke an die ernst gemeinten Kommentatoren.
Drücke allen Gleichgesinnten / Betroffenen die Daumen aus dem Sumpf raus zu kommen. :)
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gelöscht
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Hallo zusammen,
Oh je, was ist hier denn schon wieder los? Ich bin heute den ganzen Tag unterwegs und kann mich nicht 100% um das Forum kümmern. Daher bitte ich um Selbstregulierung. Melanie, überarbeite doch bitte deine Posts. Richtlinie dabei sollte Höflichkeit und Sachlichkeit sein.
LG Ilona
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Hi Lars!
Biste noch da?
- Gibt es bei Paypal (Konto Lastschrift) eine Frist wie lange in die Vergangenheit man Geld zurück fordern kann?
6 - 8 Wochen ohne Angabe von Gründen (Zahlungsdiensterichtlinie und AGB)
13 Monate mit Angabe von Gründen (Zahlungsdiensterichtlinie und AGB)
3 Jahre Verjährungsfrist (in meinen Augen nur mit Anwalt möglich)
- Gibt es auch „legale“ OC bei welchen Rückforderungen zwecklos sind? (Habe bei vielen verschiedenen OC gespielt)
Du kannst die Rückbuchungen nur im Rahmen des unerlaubten Glückspiels tätigen.
Für erlaubtes Glückspiel müssen diese Kriterien erfüllt sein: Das OC hat eine Lizenz für SH, Du hast in SH Deinen Hauptaufenthaltsort - und Du hast dort gespielt.
Kannst Du ein Kriterium verneinen, dann ist es unerlaubt.
Dies gilt aber nur für Casinospiele und Rubbellose - nicht für Sportwetten!
Deine Frage lässt erahnen, dass Du meinst beim OC rückbuchen zu können.
Dies ist so nicht korrekt - Du greifst in den Vertrag mit Deiner Bank und den mit PP ein.
Du kannst keine Ansprüche an die OCs stellen - genauso wenig wie sie an Dich.
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Hallo zusammen,
Melanie hat ihre Beiträge leider nicht überarbeitet. Ich habe sie daher gelöscht.
LG Ilona