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Neueste Beiträge

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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Zocker am Heute um 19:46:50 »
Keine Panik bill 55 wird nicht länger als 2 Jahre bestehen bleiben.

Nur mit schnellem Geld darf niemand rechnen.

Die Verfahren werden auch teurer. Darf und sollte man auch nicht vergessen. Der einzigste logischste Grund ist es die PKF auszubremsen.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von CRS 2024 am Heute um 19:14:08 »
Das BIll 55 nicht hält sehe ich auch realistisch ein aber ob es dann noch alle Gesellschaften so gibt etc. Vor allen diese von den großen Anbietern die damals andere Betreibergesellschaften waren ist ja irgendwie fraglich …
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Balou2024 am Heute um 19:11:50 »
Keine Panik bill 55 wird nicht länger als 2 Jahre bestehen bleiben.

Nur mit schnellem Geld darf niemand rechnen.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von CRS 2024 am Heute um 19:02:38 »
Ok dann lag ich doch mit beiden richtig … obwohl beide ja , meiner Meinung nach , sogar die gleichen Betreibergesellschaften vor und nach Lizenz sind … wo man ja denkt dort sollte mal eher was gehen in Sachen Vollstreckung etc oder andere Maßnahmen
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Zocker am Heute um 19:01:45 »
Immer die Ruhe bewahren! Das sind die ersten Verfahren. Solange es kein Urteil vom BGH gibt werden die weiter gehen. Locker bleiben. Die warten auf das Urteil. Die wollen nur Muskeln zeigen.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Balou2024 am Heute um 19:00:15 »
Einer ist rot der die Beschwerde verfasst hat.
Der Anbieter der sich auf bill 55 beruft ist schwarz und Sponsor von West Ham.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von CRS 2024 am Heute um 18:57:03 »
Also wenn sich jetzt sogar die 3 großen Player oder zumindest einer von diesen ( ohne das ich genau weis welchen du meinst , nur vermute ) auf diese Geschichte berufen wird’s echt ne schwere Nummer ….
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Balou2024 am Heute um 18:25:36 »
Anbei ein Paar News von Dr. Michaelsen

Die Beklagte hat die (Nichtzulassungs-)Beschwerde in der Sache BGH I ZR 12/24 am 22.05.2023 innerhalb der einmal mit Zustimmung des Klägers verlängerten Frist begründet (Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Thomas Winter, 39 Seiten).

Vorinstanz war OLG Karlsruhe vom 19.12.2023 – 19 U 48/23 (juris und Beck-Online).

Derzeit muss mein Mandant noch keinen eigenen BGH-Anwalt bestellen und es gibt noch keine Frist für eine Stellungnahme.

Anders die Beklagte aus dem Verfahren OLG Köln vom 17.11.2023 – 19 U 123/22 (ebenfalls juris und Beck Online), BGH I ZR 171/23:

Dort wurde die Nichtzulassungsbeschwerde trotz Zustimmung zu einer ersten Fristverlängerung nach Verweigerung einer zweiten weiteren Zustimmung am 18.04.2024 zurückgenommmen (Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Matthias Koch, LL.M.). Das OLG-Urteil ist daher rechtskräftig. Bei der Vollstreckung auf (in?) Malta stellen sich aber derzeit die bekannten Probleme, nachdem eine freiwillige Zahlung durch die Beklagte verweigert wurde. Immerhin ist der Titel dreißig Jahre lang gültig.

Wer dich auskennt weiß auch über welche Anbieter wir sprechen.
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Fragen & Hilfe / Re: Für immer SHG oder besser ganz abschalten?
« Letzter Beitrag von Wolke 7 am Heute um 16:14:58 »
https://youtube.com/shorts/V4R1H5QxhtI?feature=shared

Weil es so schön zu meinem Namen passt.....☺
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Olli am Heute um 15:42:06 »
All good things come to an end ...

https://www.youtube.com/watch?v=ZIWSXIUJm0g

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