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Wirholendeingeld.de

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Gonzo09

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #345 am: 09 April 2019, 09:53:47 »
Warum hat dann noch nie einer erlebt, dass ein Anbieter sein Geld haben will? Bzw mit Klage gedroht hat? Bwin hat mir genau 2 Mails geschrieben, einloggen, Geld einzahlen zum ausgleichen. Mehr nicht. Natürlich nicht gemacht.

Hier steht doch ein Fachanwalt im Raum. Der sollte unsere Lage doch kennen. Es ist bestimmt ebenfalls eine Grauzone. So wie beim zocken. Ich glaube beim besten Willen nicht, dass die Anbieter jemals klagen werden. Einfordern, ja vielleicht. Aber klagen? Erfolgreich?

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #346 am: 09 April 2019, 09:57:51 »
Würde ich genau so lesen.
Weil dort steht ja auch „gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen und damit Erfolg haben wird.“ Die frage dann wäre, ist es dem Anbieter das wert deshalb vor Gericht zu gehen? Ich glaube nicht.

Schwierig.
Drücke jetzt auf den Start Knopf! Und zwar auf den deines Lebens ! Und nicht auf irgendwelche Automaten.

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Offline Olli

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #347 am: 09 April 2019, 10:05:38 »
Hi Peter!

Dieser Satz beschreibt einfach, was wir hier immer predigen.
Es gibt verschiendene Vertragskonstellationen mit unterschiedlichen Vertragspartnern.

Da wäre z.B.:
Zahlungsdienstleister A (z.B. Bank) - Zahlungsdienstnutzer (z.B. Du)
Zahlungsdienstleister A (z.B. Bank) - Zahlungsdienstleister B (z.B. PayPal)
Zahlungsdienstnutzer (z.B. Du) - Zahlungsdienstleister B (z.B. PayPal)
Zahlungsdienstleister B (z.B. PayPal) - Zahlungsdienstnutzer (z.B. OC)
Dienstleistungsnutzer (z.B. Du) - Dienstleister (z.B. OC)

Mit der Rückbuchung über die Bank greift man in den ersten Vertrag in der Liste ein.
Dies hebelt nicht automatisch alle anderen Verträge aus.
Einmal abgesehen davon, dass der letzte Vertrag in der Liste gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und damit nichtig ist.

Daher muss ja schließlich eine Forderungsabwehr an PayPal gesendet werden, damit ein Forderungsverzicht ausgesprochen wird.
Erst mit diesem Verzicht können zukünftig, also innerhalb der Verjährungsfrist, keine Forderungen mehr aus dem dritten Vertrag der Liste gestellt werden.

Doch wenn Du selbst durch Rückbuchungen, die das Gesetz nicht vorgesehen hat, Dich in eine schwächere rechtliche Situation beförderst, kann es durchaus sein, dass PayPal den Verzicht eben nicht ausspricht und mit Dir den Rechtsweg beschreitet.
Dort könntest Du verlieren und die Forderungen zuzüglich angefallener Kosten begleichen müssen.

Der Vollständigkeits halber sei noch erwähnt, dass niemand von uns in die Verträge in den Zeilen 2 und 4 im Rahmen der Rückbuchungen eingreifen kann, da er an den Verträgen nicht beteiligt ist.

Zitat
Warum hat dann noch nie einer erlebt, dass ein Anbieter sein Geld haben will?
Weil, wie oben bereits erwähnt, der Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und damit nichtig ist - wohl gemerkt - im Rahmen des unerlaubten Glückspiels.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #348 am: 09 April 2019, 10:21:32 »
Hi Olli, das war mir bewusst,  mir geht es da eigentlich mehr um den Unterschied von Sportwetten und OCs... ein OC wird nicht klagen, da es ja ein Gesetz gibt das diese in Deutschland verboten sind. Bei Sportwetten sieht das doch anders aus, alleine durch die ganzen Buden die wie Pilze aus dem Boden schießen,  das kommt mir nicht wie ein Verbot vor.Bei OCs steht es ja auch wortwörtlich im Glücksspielvertrag

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Gonzo09

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #349 am: 09 April 2019, 10:23:05 »
Genau Olli. Und deshalb wird auch kein Anbieter klagen. Oder sagen wir so, vermutlich ist es gleich 0 das sowas passieren wird. Ganz ausschließen will ich es nicht. Aber zu 99,9999 % wird es aus dem Grund nicht passieren.

Aber gut erklärt.

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Gonzo09

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #350 am: 09 April 2019, 10:24:48 »
Sie bieten aber neben den Sportwetten auch die OC's an. Ein Swipe nach rechts und schon bist du im Paradies. Dann dürften sie es erst garnicht anbieten. Tun Sie aber.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #351 am: 09 April 2019, 12:24:20 »
Sie bieten aber neben den Sportwetten auch die OC's an. Ein Swipe nach rechts und schon bist du im Paradies. Dann dürften sie es erst garnicht anbieten. Tun Sie aber.

Ja das stimmt. Tipico wirbt ja sogar damit.
Mal in der Halbzeit kurz mit swipe ablenken

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #352 am: 09 April 2019, 13:22:01 »
Nur für alle zur info: meine Anwältin hat mir geraten die finger von den kk-zahlungen zu lassen. Man soll bis ende sommer anfang herbst warten bis man gegen ein Kreditkartenunternehmen vorgeht denn im moment ist das viel zu riskant und wird definitiv auf eine klage raus laufen und ob man die gewinnt wäre fraglich. Ich soll meinen kk-saldo ausgleichen und mich nicht weiter mit der lbb anlegen und sie würde mich da auch nicht vertreten da sie nicht möchte das ich eine klageschrift auf dem tisch liegen habe von der lbb

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #353 am: 09 April 2019, 13:40:10 »
Nach dem Urteil vom LG München Az. 27 O 11716/17 scheint dies nun ein doch zu heißen Eisen zu werden was die direkten KK-Zahlungen anbelangt. Zumindest gehe ich davon, dass deine RA dieses Urteil auch vorliegen hat und demensprechend darauf die Schlüsse zieht...

Irgendwie verstehe ich das auch alles nicht mehr wobei ich noch bis Ende 2020 Zeit hätte...
« Letzte Änderung: 09 April 2019, 14:06:53 von Born4Nothing »
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Offline Olli

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #354 am: 09 April 2019, 14:14:35 »
Hi!

Im Urteil wird auf den § 9 GlüStV eingegangen, der bei der Novellierung 2017 gestrichen worden ist.
Somit entfällt die Hinweispflicht der Glückspielaufsicht an die Kreditinstitute.

Trotzdem sollte der Gesetzgeber die Whitelist stärker im GlüStV verankern und auch die Authentifizierung im Rahmen des unerlaubten Glückspiels für nichtig erklären.

Weiterhin wurde im konkreten Fall der MCC nicht verwendet, wodurch dem Kreditkatenunternehmen die Unerlaubtheit auch nicht offen ersichtlich war.

Das mal nur aus dem Stehgreif ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #355 am: 09 April 2019, 14:17:50 »
Liegt das Urteil jemandem im Wortlaut vor? War mir bis jetzt komplett unbekannt :(

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #356 am: 09 April 2019, 15:24:24 »
ich verweise mal auf http://reeckmann.blogspot.com/2018/07/

Dort sind doch meiner Meinung nach 2 Urteile gegen die Kreidtkartenunternehmen gefällt worden, oder?



« Letzte Änderung: 09 April 2019, 15:26:33 von blackib »

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #357 am: 09 April 2019, 15:41:02 »
Dort sind doch meiner Meinung nach 2 Urteile gegen die Kreidtkartenunternehmen gefällt worden, oder?

Ja aber mit LG München Az. 27 O 11716/17 wurde das zu Gunsten der KK-Unternehmen entschieden.
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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #358 am: 09 April 2019, 20:37:32 »
Was soll es denn bringen bis Ende Sommer/Herbst zu warten? Dann kommt es doch auch wieder nur zu Einzelfallentscheidungen ...?

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #359 am: 09 April 2019, 23:32:34 »
Dort sind doch meiner Meinung nach 2 Urteile gegen die Kreidtkartenunternehmen gefällt worden, oder?

Ja aber mit LG München Az. 27 O 11716/17 wurde das zu Gunsten der KK-Unternehmen entschieden.

Gibt es einen Link zu dem Urteil ?

 

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