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BGH-Entscheidung

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BGH-Entscheidung
« am: 22 November 2007, 14:07:34 »
Der BGH hat heute zum Umgang mit der Spielerselbstsperre im Automatensaal eine wichtige Entscheidung getroffen: s. http://www.wdr.de/themen/panorama/15/spielsucht_urteil/071122.jhtml?rubrikenstyle=panorama

Re: BGH-Entscheidung
« Antwort #1 am: 22 November 2007, 14:54:01 »
Hi Birgitt diese entscheidung kann ich nur begutheißen, da dadurch eine bessere kontrolle, oder besser gesagt die selbstkontrolle derjenigen Person in gewisser hinsichtkontrolliert ist, aber ich glaube das ein zocker der Zocken will, auch einen anderen ort findet wo er sein geld verlieren kann!!! Sicher ich war denke ich auch mal Spielsüchtig, oder bin es noch nur halt trocken wenn es sowas gibt?? Wenn ich heute inne kneipe gehe und eine Verarschungsmaschiene sehe schmeiß ich noch hin und wieder Geld rein, was aber eher selten geworden ist. Neulich habe ich 5 euro reingeschmissen und 10 euro gewonnen, ich habe dann als die sonderspiele zu ende waren die knete rausgedrückt und damit mein Bier bezahlt. Ich glaube was ich dank eines guten freundes der auch mal zocker war verstanden habe expleziet zu den geldautomaten.

   -1 Der Automatenaufsteller kommt nicht vom Caritas oder Roten Kreuz

   -2 Der Automatenaufsteller hat Hohe kosten ,Personal, Steuern, Strohm,              Reperaturen etc etc etc!!!!

   -3 Die Automaten haben ein Program wo ganz klarr festgelegt ist wieviel er rausschmeißen muß!!! Auf gut Deutsch der Verlierer ist immer der Spieler, und der Gewinner ist immer der Aufsteller!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
   -4 Es ist also egal ob man manchmal Gewinnt, denn als Zocker geht man sowieso so gut wie nie mit vollen Taschen nach Hause und wenn doch dann ist es nur eine frage der Zeit wann man wieder mit leeren Händen da steht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Das soll es aber auch erstmal sein in dem sinne

Gruß Patcha 

 

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