91
Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Kaffeesatzleser am 06 Mai 2024, 18:06:44 »Der BGH muss nicht einknicken. Er kann ja bei seiner Auffassung bleiben und trotzdem aussetzen. Allerdings kann er so den schwarzen Peter dem LG Erfurt zuweisen und sagen "es ist ein EuGH Verfahren anhängig, welches relevant für die Entscheidung ist". Dann wird ausgesetzt, ohne dass der BGH seine eigene Argumentation nochmal umwerfen muss.