Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Gobo2018 am 11 Juni 2018, 17:46:16

Titel: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Gobo2018 am 11 Juni 2018, 17:46:16
Hallo Leute,

ich lese hier im Forum schon lange mit.

Habe eine ambulante Glückspieltherapie erfolgreich abgeschossen.
Werde diese Woche meine Umschuldung mit der Bank vor Ort abschließen.

Also eigentlich alles gut....

Jetzt kam heute folgendes Schreiben:

"KSP Kanzlei Dr. Seegers
Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kaiser-Wilhelm-Straße 40
20355 Hamburg


Herrn
XXXXXX
XXXXXX
XXXXXX


Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A.
Ihre E-Mailadresse: XXXXXX
Aktenzeichen: XXXX


Sehr geehrter Herr XXXXX,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr PayPal-Konto zu der E-Mailadresse XXXXXXX einen Negativsaldo von EUR 13.587,15 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Durch diese Situation und unsere Beauftragung sind nun Kosten entstanden. Wenn Sie den Gesamtbetrag von EUR 14.976,07 aber sofort - spätestens bis zum 18.06.2018 zahlen, können Sie weitere Kosten (Zinsen und ggf. andere Kosten) vermeiden.

Überweisen Sie an:
   Empfänger: KSP Rechtsanwälte
   IBAN: DE55200700240090173600
   Betrag: EUR 14.976,07
   Verwendungszweck: XXXXXX

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Negativsaldo PayPal Konto   EUR   13.587,15
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1, 2 i.V.m. 286, 288 BGB)      
Zinsen seit dem 06.07.2017 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz   EUR   520,92
Kaufmännische Mahnkosten1   EUR   3,00
Anwaltsgebühr2 in Höhe von   EUR   845,00
Auslagenpauschale3   EUR   20,00
Gesamtbetrag   ________________________________________EUR   ________________________________________14.976,07

1 Kosten, die unserer Mandantin vor unserer Beauftragung durch ihren eigenen Mahnprozess entstanden sind
2, 3 Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2, 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG



Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.



Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:

PayPal bietet einen Online-Zahlungsservice an, der es seinen Kunden ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete PayPal-Konto zu der E-Mailadresse "XXXXXXXX" wurde am 22.09.2005 bei PayPal registriert. Dieses PayPal-Konto wurde für Zahlungstransaktionen verwendet.

Der Betrag des Negativsaldos von EUR 13.587,15 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR 12.951,67 und Gebühren seitens PayPal (z.B. für Rückbuchungen oder ggf. Verkäufergebühren) in Höhe von EUR 635,48.

Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal u. a. am 05.07.2017 vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "XXXXXXX" versandt.



Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung noch zusätzlich von Ihnen zu tragen wären."

Soll ich Kontakt mit Ihnen aufnehmen und der Forderung widersprechen oder auf den MB warten ??

Mit der Bitte um ein wenig Informationen ….

Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Ilona am 11 Juni 2018, 18:13:03
Hallo Gobo,

herzlich willkommen in unserem Forum. Ohne Informationen zur Vorgeschichte (Gab es ein Chargeback? Hast du das begründet? Hat PP sich dazu gemeldet und evtl. einen Forderungsverzicht geschickt?) können wir deine Frage nicht beantworten.

viele Grüße

Ilona
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Ständig-Verloren am 11 Juni 2018, 18:23:24
Hallo Gobo2018,

die meisten raten mit Paypal und Inkasso per Einschreiben in Kontakt zu treten und der Forderung mit Begründung des illegalen Glücksspiels und Mitwirkung an Zahlungen für Illegales Glücksspiel zu widersprechen.
Telefonate,SMS und e-mails solltest du auch nur mit Briefverkehr beantworten.

Ich will hier nichts ins lächerliche ziehen (da ich selbst betroffen bin) aber es kommt mir langsam so vor als ob Paypal
ein Haufen alter oder nicht geklärter Forderungen an die Inkassos verramscht hat um jedenfalls ein wenig Geld zu retten.
Und die Inkassos versuchen jetzt noch mit Glück jemand zu finden der sich einschüchtern lässt und zahlt.

Ich denke auch das die meisten die jetzt vom Inkasso Nachricht bekommen, Paypal nicht mit Einschreiben im vorweg informiert haben
oder so wie ich nur mit einer e-mail.

Wir müssen alle stark bleiben, ruhe bewahren und zusammen kämpfen!

Gruß SV

Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: stefant1 am 11 Juni 2018, 18:35:22
Hi Gobo,

bei mir ging heute auch nach fast
einem halben Jahr auch die fast gleiche
Email von Kanzlei Seegers ein.Vorher wurde
bei mir nie eine Zahlung der Summe angemahnt. Ich werde dem schreiben widersprechen... Reeckmann Text...
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Gobo2018 am 11 Juni 2018, 19:09:35
Hallo Leute,

erstmal danke für die Antworten.

Ja nach dem ich hier im Forum gelesen hatte habe ich letztes Jahr ca. Juni alles was ich zurückholen konnte auch zurückgeholt.
Lastschrift Rückgaben von PayPal... allerdings nur Einzahlungen bei Casinos.
Betandwin und Tipico komme aus NRW.
Die gerechtfertigten Zahlungen an Händler habe ich nicht zurück gefordert.


Danach gab es ein paar Emails und ein paar Anrufe.

Anrufe habe ich geblockt … Emails nicht beantwortet,
Ich habe gar nichts gemacht.

Ich habe mich seit dem nur letztes Jahr kurz nach den Rückbuchungen ca. Juni nochmals bei PayPal eingeloggt um meine Bankverbindung zu löschen.


Seit dem Tag habe ich mich auf dem Konto nicht mehr eingeloggt.
Bei den Wettanbietern auch nicht weder bei Betandwin noch bei Tipico und oder bei irgendeinem anderen Anbieter.

Habe auch nicht versucht meine Konten zu löschen.
Bekomme von den Penn**** auch immer noch Emails aber nach meiner Therapie prallt dies komplett an mir ab.
Landen mittlerweile sowieso direkt in meinem Spamordner.

Bin seit dem absolut spielfrei.

Jetzt ca. ein knappes Jahr später kommt dieses Schreiben per mail ???


Ich habe kein Problem damit den MB zu Widersprechen … aber die Mühe können die sich eigentlich sparen.


Also mir geht es darum wie ich was genau machen soll oder auch lieber nicht.
Möchte keinen Fehler machen.
Und ganz wichtig für mich möchte endlich mit der Geschiche abschliessen und mal durchatmen.

Liege Grüße
Marco


Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Olli am 11 Juni 2018, 20:41:58
Hi Marco!

Nun, es ist doch durchaus verständlich, dass sich PP über KSP wieder meldet.
Das würdest Du ja auch machen, wenn Dir jemand etwas bezahlen soll, dies nicht macht und jedwede Kontaktaufnahme blockt.

Aus meiner Sicht hättest Du damals schon das Reekmann-Schreiben an PP senden sollen.
Doch wer weiss das schon und wir Spieler mimen ja gerne mal den Vogel Strauss.  ;)

So ist es jetzt eben an der Zeit KSP, und in Kopie PP, das Reekmann-Schreiben auf Dich personalisiert per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

So kannst Du den gerichtlichen Mahnbescheid noch abwehren.
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Gobo2018 am 11 Juni 2018, 21:19:58
Hallo Olaf,

das sollte auch nicht den "Kopf in den Sand stecken" sein.

Damals hatte ich mich eingelesen und dort war die Mehrheit der Meinung man sollte nichts machen.

Und worum es geht wissen die bestimmt ganz genau.
Kenne keine Firma die 1 Jahr warten würde und dann erst die Forderung in das Inkasso gibt.

In der Regel dauert sowas keine 6 Wochen.

Wie auch immer kann ich das so machen:

"
Sehr geehrte Damen und Herren,

der in Ihrer E-Mail bezeichnete negative Kontostand in Höhe von 14.976,07 Euro betrifft ausschließlich Entgelte für Casino-Spiele der Glücksspielanbieter Bwin und Tipico. Diese Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casino-Spiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11).

Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen mich zu.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass die zuständige Behörde nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV den am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere den Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagen kann. Unabhängig von einer derartigen behördlichen Anordnung ist die Mitwirkung von Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Kontoinhaber im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können.

Ihre Ausgleichsforderungen gegen mich weise ich daher zurück. Weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Einschaltung der Aufsichtsbehörden, behalte ich mir vor.
Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen mich erwirkt werden werde ich diesem vollumfänglich wiedersprechen.
Sollte es zu einer Klage gegen mich kommen werde ich den ganzen Fall meinem Anwalt übergeben.


Mit freundlichen Grüßen"


Es wäre nett wenn noch einer drüber schauen würde.
Für eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus.

Marco

Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Olli am 11 Juni 2018, 21:57:33
Hi Marco!

Nutze bitte das aktuelle Schreiben des Herrn Reekmann vom 04.08.2017.
http://reeckmann.blogspot.com/2017/08/online-casinospiele-paypal-verzichtet.html


Hinter die "höchstrichterliche Bestätigung" kannst Du noch ein weiteres Urteil einfügen: BVerwG 8 C 18.16
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: stefant1 am 11 Juni 2018, 22:10:30
dein Negativsaldo beträgt 13587 Euro...
Der Rest ist eigentlich nicht dein Problem...
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Gobo2018 am 11 Juni 2018, 22:47:20
Hallo Jungs,

so jetzt nochmals überarbeitet:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

der in Ihrer E-Mail geltend gemachte Kontostand von mir betrifft ausschließlich Entgelte für Casino-Spiele der Glücksspielanbieter Bwin und Tipico. Ich  konnte dort mittels Ihres Zahlungsdienstes Spieleinsätze in fünfstelliger Höhe tätigen nach Rücksprache mir meinen Anwalte konnte ich insgesamt 13.587,15 EUR durch Widerruf von Lastschriften vor dem endgültigen Verlust gesichert werden.

Die betreffenden Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücks-spiels (§ 284 StGB), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casinospiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11, BVerwG 8 C 18.16 ).

Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen mich zu.

Ferner ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Zahlungdienstleister im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können.

Ihre Forderung gegen mich weise ich daher in voller Höhe zurück.

Weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Einschaltung der Aufsichtsbehörden, behalte ich mir vor.

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen mich erwirkt werden werde ich diesem vollumfänglich widersprechen.

Sollte es zu einer Klage gegen mich kommen werde ich den ganzen Fall meinem Anwalt übergeben.


Mit freundlichen Grüßen"



Könnte Ihr bitte nochmals drüber schauen...
Erstmal vielen Dank für die schnelle Unterstützung...

Danke
Marco


Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Hansi am 12 Juni 2018, 00:44:09
Hallo, ich bin heute auf dieses Forum aufmerksam geworden.

Ich habe exakt das gleiche Schreiben bis zum 18.6.18 heute bekommen. Nur mit einem etwas geringeren Betrag.
Bei mir war das ganze Anfang 2016 und bin seitdem  im großen und ganzen "clean" mit bis heute dem ein oder anderen kleinen Rückfall. Habe grob 6000 verspielt und da mein Konto nicht gedeckt war ging damals alles wieder zurück.

Habe das damals auch einfach ignoriert und bis heute nicht mehr daran gedacht.

Meine Frage ist diegleiche. Soll ich das Schreiben wie vom Threadersteller an die KSP-Leute schicken oder direkt an PayPal oder habt ihr vielleicht ein paar Tipps noch dazu.

Schonmal danke für alle Mühe und Hilfe.

Liebe Grüße
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Gobo2018 am 13 Juni 2018, 18:46:03
Hallo Leute kann hier noch einer drüber schauen ob das so in etwas in Ordnung ist ??


Sehr geehrte Damen und Herren,

der in Ihrer E-Mail geltend gemachte Kontostand von mir betrifft ausschließlich Entgelte für Casino-Spiele der Glücksspielanbieter Bwin und Tipico. Ich  konnte dort mittels Ihres Zahlungsdienstes Spieleinsätze in fünfstelliger Höhe tätigen nach Rücksprache mir meinen Anwalt konnte ich insgesamt 13.587,15 EUR durch Widerruf von Lastschriften vor dem endgültigen Verlust gesichert.

Die betreffenden Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücks-spiels (§ 284 StGB), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casinospiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11, BVerwG 8 C 18.16 ).

Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen mich zu.

Ferner ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Zahlungdienstleister im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können.

Ihre Forderung gegen mich weise ich daher in voller Höhe zurück.

Weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Einschaltung der Aufsichtsbehörden, behalte ich mir vor.

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen mich erwirkt werden werde ich diesem vollumfänglich widersprechen.

Sollte es zu einer Klage gegen mich kommen werde ich den ganzen Fall meinem Anwalt übergeben.


Mit freundlichen Grüßen


Wäre super wenn noch einer mal drüber schauen könnte.....

Marco
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: freakyhf am 13 Juni 2018, 23:39:36
Klingt sehr schwammig und unprofessionell richte,dich an das Reekman Schreiben.



Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: thehellion am 15 Juni 2018, 22:16:14
So richtig detailiert lesen tut das keiner mehr bei ksp und konsorten, die wollen halt durch die Schreiben nur checken in wie weit der Spieler in Kenntnis der Sachlage ist.

Gibt bestimmt immer noch welche die nicht bescheid wissen und dann um Ratenzahlung etc pp bitten

 
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Sansibar am 25 Juli 2018, 17:11:40
@Gobo2018: Was ist denn aus Deinem Fall geworden? Hat KSP bzw. PayPal auf Dein letztes Schreiben reagiert?
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Gobo2018 am 26 Juli 2018, 21:40:49
@ Sansibar nach genau 4 Wochen ist der Foderungsverzicht gekommen.
Ich habe mein Schreiben an PayPal & KSP in einen anderen Threat online gestellt.
Dann kam die Bestätigung des Eingangs und dann der Forderungsverzicht. Habe ich alle "geschwärzt" online gestellt kannst du alles dort nachlesen.

Klick einfach auf meinen Namen oder geh in den Threat PayPal verzichtet auf Geld ... ich glaube Seite 40
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: germanhead am 30 August 2018, 12:56:17
Nur das ich das mal richtig verstehe:

Man zockt in einem Online-Casino in vollem Bewusstsein darüber, das der Anbieter illegales Glücksspiel anbietet. 

Man zahlt per Paypal und lässt die Abbuchungen bei Verlust zurückgehen mit der Begründung, das ja das Casino illegales Glücksspiel betreibt?

Geht's noch?
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Olli am 30 August 2018, 13:21:46
Hi!

Zitat
Man zockt in einem Online-Casino in vollem Bewusstsein darüber, das der Anbieter illegales Glücksspiel anbietet.

In diesem Falle entrüstest Du Dich zu Recht, denn der Spieler begeht hier einen Eingehungsbetrug.

Man kann aber in den meisten Fällen davon ausgehen, dass der Spieler gar nichts von der Unerlaubtheit weiss.
Werbungen in den Medien, z.T. mit großen Sympathieträgern, erwecken nämlich den Eindruck der Legalität.
In diesem Falle begeht der Spieler keine Straftat, sondern ein Vergehen.
Mit in der Verantwortung sind aber auch Zahlungsdienstleister und das OC.
Letztere haben ihren Sitz nicht nur zumeist im Ausland, nach §262 BGB besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung.

Die Zahlungsdienstleister sind sich der Illegalität der Mitwirkung am Zahlungsverkehr im Rahmen des unerlaubten Glückspiels sehr wohl bewusst, sofern sie den MCC-Code verwenden.

„Vertragsparteien haben sich bei der Abwicklung eines Schuldverhältnisses so zu verhalten, daß die Rechtsgüter, auch das Vermögen, des anderen Teils nicht verletzt werden (BGH, Urteil vom 10. März 1983 - III ZR 169/81, WM 1983, 795, 796). Insbesondere der Zahlungsverkehr mit seinen massenhaft anfallenden Geschäftsvorgängen kann nur zuverlässig funktionieren, wenn von den Beteiligten ein gewisses Maß an Kontrolle ausgeübt wird. Für den Giroverkehr ist dies und eine Schadensersatzhaftung bei schuldhafter Verletzung von Sorgfalts- und Kontrollpflichten seit langem anerkannt (vgl. BGHZ 73, 207, 211; 95, 103, 108; BGH, Urteil vom 29. Mai 1978 - II ZR 166/77, WM 1978, 998, 999). Im Kreditkartenverfahren kann nichts anderes gelten.“ (BGH Urt. v. 13.01.2003 - XI ZR 479/02 - Rn. 32)

Ganz grob gesagt: Würde PP seiner Sorgfaltspflicht nachkommen, dann wäre auch kein Zahlungsfluss entstanden und die Schadensersatzhaftung setzt ein.

Das Amtsgericht München entlässt mit solch einer Begründung sogar den Spieler aus seinem Vergehen.
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Gobo2018 am 30 August 2018, 17:32:15
@ germanhead

Ja so ist es …..

wusstest du das eigentlich fast alle Casinos für deutsche Spieler illegal sind ???

Ich wusste nicht das:
Betandwin und Tipico illegal sind. (Casinobereich)

Ich dachte wirklich das ist alles legal und in Ordnung.
Habe immer die Werbung auf Sky gesehen und auf Kicker.de usw...…

Wurde in meiner ambulanten Glückspieltherapie darauf hingewiesen.
Darauf hin habe ich mir einen Teil zurückgeholt.

Da ich aber 20 Jahre gespielt habe ist dies wirklich nur ein Tropfen auf den heißen Stein gewesen.
Ich habe das aber bewusst gemacht das ich mir diese Türen zumache.

Paypal & Co. wissen genau wozu die Zahlungen sind.

Gibt mittlerweile Beweise das diese Zahlungen (Paypal und Kreditkarte) gekennzeichnet werden.
Und ich glaube das auch PayPal weis was betandwin für eine Firma ist und was die anbieten (sonst wäre die Zahlungsart da nicht gelistet oder zugelassen).

Wunderrino ist das beste Beispiel ,, Werbung ohne Ende alle denken wenn es im Fernseher kommt ist alles in Ordnung.
Ist es aber nicht.
Auch Lotto bei Tipp24 oder Lottoland ist in Deutschland nicht erlaubt.
Die Gewinne sind nicht einklagbar.

Kannst ja auch mal nach Wunderino googeln wie es ist wenn diese auszahlen müssen...
Da hat man mal ganz schnell gegen die AGB´s verstoßen (die übrigens total sittenwidrig sind) und das Konto wird gesperrt.
Was kann man als Deutscher machen ???… nichts....  Weil es nicht erlaubt ist.. so einfach ist das.....

Wenn man das aber macht obwohl man es weiß das es illegal ist und sich dann sein Verlust wiederholt ist es BETRUG und muss natürlich auch bestraft werden.

Aber da sage ich auch wenn es das alles nicht geben würde könnten die Leute auch nicht auf dumme Gedanken kommen.
Das man Onlinecasions in Schutz nimmt kann ich aber auch nicht verstehen...

Super viele fangen zur Zeit über Wunderino an … 10 € einzahlen mit 50 € spielen … und schon schnappt die Falle zu....
Lese auch viel in reinen Spielerforen.. fast alle Spielsüchtig und ständig Probleme das die Casinos nicht bezahlen wollen...
Dient für mich alles als Abschreckung...

Werden die meisten irgendwann hier im Forum begrüßen können...

Aber wie ich zur Zeit dort verfolgen kann bekommen immer mehr deutsche Probleme online zu spielen da sie ausgeschlossen werden.
Wahrscheinlich wegen den ganzen Rückbuchungen.
Das wiederum finde ich persönlich richtig gut.

Wenn der Markt irgendwann reguliert wird und auch stattlich kontrolliert wird sieht das ganze wiederum anders aus.
Dann wird es aber wohl auch wirklich einen Spielerschutz geben.
Bis dahin ist und bleibt es einfach illegal ….

Für die Leute die "normal" spielen oder es als Unterhaltung sehen und damit auch kein Problem haben ist es auch total unbefriedigend.
Da auch Sie bei einem Gewinn darauf hoffen müssen das sie von dem Casino auch das Geld bekommen.

Aber wie bei fast jeder Sache bei der es um viel Geld geht und es nicht so einfach zu lösen ist macht man lieber gar nichts.
Als pathologischer spielsüchtiger hat man unter diesem System im wahrsten sinne des Wortes verloren.

Und mir soll keiner mit Moral kommen sonst muss ich mich erbrechen.
Oder mit Ehre oder so einem Mist.

Liebe Grüße
Marco







 
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Gobo2018 am 04 September 2018, 12:38:50
Wen meinst du ???
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: nixlas am 25 Februar 2019, 09:04:47
[....]

Jetzt kam heute folgendes Schreiben:

"KSP Kanzlei Dr. Seegers
Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kaiser-Wilhelm-Straße 40
20355 Hamburg


Herrn
XXXXXX
XXXXXX
XXXXXX


Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A.
Ihre E-Mailadresse: XXXXXX
Aktenzeichen: XXXX


Sehr geehrter Herr XXXXX,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr PayPal-Konto zu der E-Mailadresse XXXXXXX einen Negativsaldo von EUR 13.587,15 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Durch diese Situation und unsere Beauftragung sind nun Kosten entstanden. Wenn Sie den Gesamtbetrag von EUR 14.976,07 aber sofort - spätestens bis zum 18.06.2018 zahlen, können Sie weitere Kosten (Zinsen und ggf. andere Kosten) vermeiden.

Überweisen Sie an:
   Empfänger: KSP Rechtsanwälte
   IBAN: DE55200700240090173600
   Betrag: EUR 14.976,07
   Verwendungszweck: XXXXXX

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Negativsaldo PayPal Konto   EUR   13.587,15
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1, 2 i.V.m. 286, 288 BGB)      
Zinsen seit dem 06.07.2017 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz   EUR   520,92
Kaufmännische Mahnkosten1   EUR   3,00
Anwaltsgebühr2 in Höhe von   EUR   845,00
Auslagenpauschale3   EUR   20,00
Gesamtbetrag   ________________________________________EUR   ________________________________________14.976,07

[.....]

Soll ich Kontakt mit Ihnen aufnehmen und der Forderung widersprechen oder auf den MB warten ??

Mit der Bitte um ein wenig Informationen ….

Guten Morgen zusammen,

ich habe vor einigen Tagen genau den selben Brief von der KSP Kanzlei erhalten, nur beläuft sich der Betrag bei mir auf knapp 7000€.
Die zahlreichen Anrufe und E-Mails von Paypal habe ich stets ignoriert, da mir hier in dem Forum dazu geraten wurde.
Wie sollte man nun weiterhin vorgehen? Soll ich jede weitere Kontaktaufnahme ignorieren und auf den Mahnbescheid warten um diesen dann zu widersprechen oder macht es mehr Sinn dem Ganzen direkt schriftlich mit dem Reeckmann schreiben zu widersprechen?

@Gobo2018: WIe ist der Fall bei dir ausgegangen? Ist ja bereits ein halbes Jahr her, hast du dich bei denen nochmal gemeldet oder wurde das irgendwann von selber eingestellt?

Vorab vielen Dank für eure Ratschläge!

Mfg Niklas
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Gobo2018 am 25 Februar 2019, 12:41:23
Hallo,

auf dieses Schreiben hin bin ich ja erst tätig geworden.
Hatte alle Rückbuchungen ein Jahr vorher gemacht und nichts gehört.

Darauf hin habe ich das Schreiben losgeschickt.
4 Wochen später kam dann der Verzicht von PayPal.

Von der KSP kam nie wieder was....
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: nixlas am 25 Februar 2019, 14:05:04
Okay, ich habe seitdem ich die Lastschriften zurückgezogen habe auch nichts mehr getan.
Dann werde ich jetzt mal ein ähnliches Schreiben verfassen und per Einschreiben versenden... ich bin mal gespannt  ::)

 Vielen Dank für deine Auskunft und Hilfe!
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Cordonsportler am 26 Februar 2019, 00:09:05
@GOBO2018

Ich schicke morgen auch ein Schreiben an KSP, wohin hast du es denn für PayPal geschickt? Der Erhalt meines Schreiben an die Zentrale in Luxemburg wurde per Email bestätigt, danach aber gekonnt ignoriert^^

LG
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: nixlas am 26 Februar 2019, 12:59:13
Hallo,

auf dieses Schreiben hin bin ich ja erst tätig geworden.
Hatte alle Rückbuchungen ein Jahr vorher gemacht und nichts gehört.

Darauf hin habe ich das Schreiben losgeschickt.
4 Wochen später kam dann der Verzicht von PayPal.

Von der KSP kam nie wieder was....


Habe soeben das selbe Schreiben wie per Mail erneut als Brief in der Post gehabt, obwohl das eigentliche Zahlungsziel der 28.02.2019 war - Hattest du das auch oder hast du nur Mails von denen bekommen?

Der Brief in der Post hat das Zahlungsziel auf den 05.03.2019 datiert.
Daran merkt man doch nur dass die einfach in großen Massen diese Briefe aufsetzen um den betroffenen Personen Angst und Druck zu machen, scheinbar haben die selber keinen richtigen Überblick mehr..

Ich werde heute den Widerspruchs-Brief per Einschreiben rausschicken und hoffe bald Ruhe vor all dem zu haben.

Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Verlier2 am 03 März 2019, 13:17:43
ppelce@paypal.de ist die zuständige Abteilung wenn es um den Forderungsverzicht geht.

Dort mit dem üblichen Musterschreiben aufkreuzen und die Sache sollte sich schnell erledigen.
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Feldblume am 21 August 2019, 13:44:54
Hi Ihr, hab nun schon viele Foren durch und der Link zu Reekmann zeigt mir kein StandartSchreiben an. Das wurde rausgenommen oder ich sehe nicht durch. Wo finde ich es? Liebe Grüße. Robert
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Drumstar am 21 August 2019, 22:15:55
Wenn jemand den Muster Brief hat von dem Reekmann schreiben dann bitte mit per pn zu kommen lassen . Finde ihn bei Google nicht
Vlg
Titel: Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
Beitrag von: Olli am 22 August 2019, 06:27:15
Geht in den PP-Thread unter "Aktuelles und Termine" und schaut ab Beitrag 1000 nach.
Irgendwo dahinter findet ihr ein von einem User auf sich angepasstes Schreiben.
Ob es auf Euch zutrifft, müsst Ihr selbst entscheiden ...