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ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung

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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #30 am: 07 Februar 2019, 08:39:52 »
Zitat
Nur ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen.

Dies ist aber so nicht richtig zumal es auch auf die Art und Weise ankommt:

Das Recht auf Einsicht in die Prozessakten ergibt sich aus dem rechtsstaatlichen Grundsatz auf rechtliches Gehör. Die Regelungen finden sich je nach Art des Verfahrens und Rolle des Beteiligten in den einschlägigen Gesetzen.

Dieses Recht haben u. a.:
◾der Beschuldigte in einem Strafverfahren nach § 147 StPO,
◾das Opfer in einem Strafverfahren gemäß § 406e StPO – dabei muss der Antragsteller allerdings ein sogenanntes berechtigtes Interesse an der Auskunft haben –,
◾der Betroffene in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren laut § 49 OWiG,
◾alle Parteien in einem Zivilprozess nach § 299 ZPO dürfen Akten einsehen oder Abschriften durch die Geschäftsstelle erteilen lassen – diese Rechte haben zivilrechtlich sogar Dritte, soweit sie ein rechtliches Interesse an den Akten glaubhaft machen können –,
◾die Beteiligten in einem Sozialverwaltungsverfahren gemäß § 25 SGB X,
◾die Beteiligten in einem Sozialgerichtsprozess laut § 120 SGG.

Daraus ergibt sich, dass nicht nur der Beschuldigte und sein Anwalt Akteneinsicht beantragen können, sondern auch andere Beteiligte und Prozessteilnehmer. Sofern Sie also ein berechtigtes Interesse an den Akten nachweisen können, stehen die Chancen auf Akteneinsicht sehr gut.

Der Anwalt hat lediglich mehr Rechte als der Betroffene/Opfer selbst aber das sind dann Spitzfindigkeiten daher immer mit Anwalt vorgehen! :)
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Offline Ilona

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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #31 am: 07 Februar 2019, 08:45:57 »
Gilt das evtl. für Gerichtsakten? Hier geht es ja um eine Anzeige, die der Polizei vorliegt.
Meine Info kommt von einem Juristen.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #32 am: 07 Februar 2019, 09:00:36 »
Ha, nun hast du mich - gut ich weiß die Antwort auf diese Frage nicht aber meine persönliche Einschätzungen: JA, denn Akte ist Akte und selbige kann sogar, wenn der weg zu weit wäre an einen dementsprechend Geschäftsstelle übersandt werden was man natürlich beantragen müsste denn die  Überlassung an die Parteien bzw. ihre Prozessbevollmächtigten ist weder für die Prozessakten noch für Originalurkunden im Gesetz geregelt, dagegen aber jeweils das Recht auf Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle (im Zivilprozessrecht) - im Strafrecht müsste das genauso gehanhabt werden bzw. auf alles zutreffen was ich im o.g. Post angeführt habe.

Aber selbst wenn würde ich, niemals auf den Trichter kommen, sowas ohne Anwalt, in die Wege zu leiten denn letztendlich geht es nicht ohne Anwalt.
« Letzte Änderung: 07 Februar 2019, 09:08:06 von Born4Nothing »
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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #33 am: 07 Februar 2019, 09:31:17 »
"Liegt eine Beteiligung an einem illegalen öffentlichen Glücksspiel im Sinne von § 285 StGB vor, so muss derjenige auch mit der Ver­mö­gen­sein­ziehung seines Spielgewinns gemäß §§ 73 ff. StGB rechnen. Von diesem Gewinn aus der Teil­nah­me am illegalen Glücksspiel kann nicht der Spieleinsatz ver­mö­gens­min­dernd berücksichtigt werden. Das hieße, dass der gesamte Spielgewinn ein­ge­zo­gen wird." (Beurteilung eines Anwalts im Netz dazu)

Habt ihr das auf dem Schirm? Ich bekomme langsam wirklich kalte Füße. Habe vor einigen Tagen meiner Bank geschrieben zwecks Rückbuchungen der letzten 13 Monate. So langsam bereue ich diesen Schritt und würde ihn rückgängig machen, könnte ich dies.

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #34 am: 07 Februar 2019, 09:49:27 »
Ich hatte Mal das wundervolle Vergnügen, eine Anklage wegen schwerer gemeinschaftlicher Körperverletzung am Hintern zu haben....lange Geschichte, gehört hier nicht wirklich hin....ich habe Akteneinsicht verlangt und diese in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts auch erhalten. Gegen Entgelt habe ich sogar Kopien mitnehmen dürfen....ich musste mich schon etwas mit denen im Vorfeld rumstreiten, aber da es mir rechtlich zusteht, mussten sie mir die Einsicht gewähren. Scheint allerdings eher unüblich, dass nicht Anwälte die Einsicht einfordern.

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #35 am: 07 Februar 2019, 10:05:29 »
Der betroffene User hat zweimal die Bank angeschrieben und um Rückbuchungen gewisser Zahlungen gebeten.

Die Bank hat die Rückbuchungen nicht durchgeführt, sondern hat den Kunden angezeigt wegen Verdacht auf Illegalen Glücksspiel.
(man vermutet die Bank war es - vermutlich wusste der Bankberater/Teamleiter sich auch nicht anders zu helfen)

Der User hat den Fall an Lenne abgegeben und dieser kümmert sich um die Akteneinsicht.
Zu der Vorladung ist der user nicht erschienen.
_________________________________________

Ich weiß nicht bei welchen OC der User eingezahlt hat. Handelt es sich um ein OC wo auch Sportwetten mit angeboten werden, ist es ja auch möglich, dass man sein Geld mit Sportwetten verloren hat. Diese sind nicht illegal in D da diese mit 5% besteuert werden. korrigiert mich wenn ich falsch liege!
_________________________________________

Ich habe schon von etlichen Betroffenen gelesen, dass Ihre Bankkonten gekündigt wurden. z.B. Sparkasse, Fidor, Postbank.
Dies aber meist mit dem Hintergund, dass der Kunde deutlich in den Miesen war, sein Dispo ausgeschöpft etc.

In der Regel bekommt man erstmal eine Art Abmahnung, mit der Bitte, diese Transaktionen sein zu lassen.
Hält man sich nicht daran, kann ganz schnell mal der Dispo oder das ganze Konto gekündigt werde.

Was allen aber bewusst sein sollte, jeder der mal wegen illegalen Glücksspiel auf seine Bank zugegangen ist, wird bei dieser auch als Spieler vermerkt.


« Letzte Änderung: 07 Februar 2019, 10:35:10 von Torsten »

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #36 am: 07 Februar 2019, 10:06:16 »
@SchlechteVersion

Klar habe ich das auf den Schirm aber da ich deutlich mehr gezahlt und verloren habe als gewonnen ist das für mich uninteressant.

Hast du denn mehr gewonnen als verloren?

@Strelizie

Machen nur die wenigsten was auch nicht verwunderlich ist.

@Torsten

Tja, ich wäre auch zu faul da hinzugehen. Besteht ja keine Pflicht und mir ist es ziemlich egal wie die mich vermerken.
« Letzte Änderung: 07 Februar 2019, 10:11:54 von Born4Nothing »
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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #37 am: 07 Februar 2019, 10:17:12 »
"Liegt eine Beteiligung an einem illegalen öffentlichen Glücksspiel im Sinne von § 285 StGB vor, so muss derjenige auch mit der Ver­mö­gen­sein­ziehung seines Spielgewinns gemäß §§ 73 ff. StGB rechnen. Von diesem Gewinn aus der Teil­nah­me am illegalen Glücksspiel kann nicht der Spieleinsatz ver­mö­gens­min­dernd berücksichtigt werden. Das hieße, dass der gesamte Spielgewinn ein­ge­zo­gen wird." (Beurteilung eines Anwalts im Netz dazu)

Habt ihr das auf dem Schirm? Ich bekomme langsam wirklich kalte Füße. Habe vor einigen Tagen meiner Bank geschrieben zwecks Rückbuchungen der letzten 13 Monate. So langsam bereue ich diesen Schritt und würde ihn rückgängig machen, könnte ich dies.
,

Hier wieder unter dem Betracht, wusstest du das Glücksspiel im Internet illegal ist?
Wenn es dir nachzuweisen ist machst du dich strafbar. (es gibt aber noch keinen Fall wo es nachweisbar war)

Es gab mal einen Fall, wo ein Malermeister (irgendwo in Bayern) über einen gewissen Zeitraum  in einem OC ca.110.000€ eingezahlt und ca. 170.000€ ausgezahlt hat.
Sprich ca. 60.000€ Gewinn.

Der Bank kam das komisch vor und meldete es an die Polizei/ Staatsanwaltschaft.

Der Malermeister wurde in erster Instanz zu ca. 3000€ Strafe (illegales Glücksspiel) verurteilt und sein Gewinn (60.000€) wurden eingezogen.
Der Malermeister ging in Berufung und er gewann den Prozess.
Er hat sich darauf berufen, dass er von der Illegalität nichts wusste. Sein Gewinn musste Ihm wieder ausgezahlt werden.

@Schlechte Version
Du hast das Schreiben zur Bank gesendet, jetzt heißt es abwarten.
Nehme ein heißes Fußbad, dann wird das wieder!  ;)

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #38 am: 07 Februar 2019, 10:20:03 »
Nein, ich habe natürlich auch keinen tatsächlich Gewinn, aber öfters Gewinne auszahlen lassen.

Aber:

"... Von diesem Gewinn aus der Teil­nah­me am illegalen Glücksspiel kann nicht der Spieleinsatz ver­mö­gens­min­dernd berücksichtigt werden. Das hieße, dass der gesamte Spielgewinn ein­ge­zo­gen wird."

Wie steht es denn hiermit?

In dem Urteil des AG München 2015 musste der Beklagte wohl "nur" seinen auch tatsächlich beschlagnahmten Reingewinn plus Geldstrafe bezahlen. Die Rückzahlung der anderen Gewinne schien wohl unverhältnismäßig zu sein in dem Fall, wenn ich das richtig gelesen/verstanden habe.

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Offline Ilona

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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #39 am: 07 Februar 2019, 10:24:55 »
@Torsten
Du übersiehst einen entscheidenden Punkt: Wir raten ganz dringend dazu, nur einmal ein Chargeback zu machen. Dann aber gleich für alles, was möglich ist. Beim zweiten Mal kann dich nämlich zu Recht der Vorwurf treffen, dass du wusstest, es handelt sich um illegales Glücksspiel. Und daraus kann sich dann ein Problem entwickeln. Wer die zweite Chance nicht genutzt hat und dem Glücksspielen Adé gesagt hat, dem ist dieser Weg verschlossen. Das gilt es zu akzeptieren. Es sei denn, man hat Bock auf neue Probleme.
Man muss sich quasi auch fragen: Traue ich mir diesen Weg zu? Tue ich genug für den Ausstieg aus der Sucht? Wer zweifelt oder vorhat nix zu tun, der sollte das lassen.

Auch dein Rat, man solle einfach sagen, man habe Sportwetten gespielt, ist aus unserer Sicht nicht empfehlendwert. Die Devis lautet nämlich : NICHT LÜGEN!

Man kommt nie aus der Sucht, wenn man sein Leben einfach so weiter führt.

LG Ilona
« Letzte Änderung: 07 Februar 2019, 10:27:21 von Ilona »
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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #40 am: 07 Februar 2019, 10:25:20 »
@Thorsten: Danke! Nein, das wusste ich nicht, aufmerksam wurde ich durch die Auseinandersetzung mit dem Thema Sucht und mit diesem Forum.

Blöde Frage: Wie würde denn ein mögliches Szenario aussehen, in dem das Wissen um die Illegalität nachgewiesen werden könnte, sofern man noch nie einen CB gemacht hat?

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #41 am: 07 Februar 2019, 10:28:07 »
2015 gab es einen Präzedenzfall: Zum ersten Mal wurde ein deutscher Online Casino Spieler verurteilt. Der Malermeister ging in Revision und sorgte dafür, dass das Urteil wieder aufgehoben wurde.

Bis zum Januar 2015 mussten sich deutsche Spieler, die bei einem privaten Online Glücksspiel-Anbieter zockten, keine Sorgen machen. Doch dann wurde die Szene erschüttert. Das Amtsgericht München verurteilte einen Malermeister aus München zu einer Strafe von 2.100 Euro. Er hatte auf einer ausländischen Online Casino Seite Blackjack gespielt. Im Zeitraum von Juli bis November 2011 hatte er somit über 200.000 Euro gewonnen. Die Gewinne, die ihm noch geblieben waren, in Höhe von 60.000 waren von den Behörden beschlagnahmt worden. Gegen diese Rechtssprechung war der Spieler in Revision gegangen. Nun steht das Ergebnis der Berufung fest: Vor dem Landgericht München wurde das Verfahren “wegen fehlender Anwendbarkeit deutschen Strafrechts” eingestellt.

Das Urteil stellte im vergangenen Jahr ein absolutes Novum dar. Bis zu dem Zeitpunkt hatte es keinen Fall gegeben, in dem ein Online Casino-Spieler verurteilt wurde. Es war zudem das erste Urteil ist, welches sich ausschließlich mit dem Paragraph 285 StGB befasste, der sich um die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel dreht.

Quelle: https://www.casinoonline.de/nachrichten/lg-munchen-spricht-verurteilten-online-blackjack-spieler-frei-6101/
« Letzte Änderung: 07 Februar 2019, 10:40:05 von Torsten »

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #42 am: 07 Februar 2019, 10:33:42 »
@Ilona
Das sollte nicht als Rat herüber kommen (habe es geändert), sondern als Hinweis, dass einfach sehr viele Dinge unklar sind.

Bei den anderen Punkten hast du natürlich vollkommen recht!!!
« Letzte Änderung: 07 Februar 2019, 10:36:25 von Torsten »

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Offline Ilona

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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #43 am: 07 Februar 2019, 10:37:42 »
@Torsten
Du solltest nicht einfach fremde Texte ohne Quellenangabe hier einstellen. Füg bitte die Quellen hinzu oder entferne die Texte.
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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #44 am: 07 Februar 2019, 10:40:48 »
@Torsten
Du solltest nicht einfach fremde Texte ohne Quellenangabe hier einstellen. Füg bitte die Quellen hinzu oder entferne die Texte.

Habe Sie eingestellt, wollte aber niemanden gewisse Seiten triggern...

 

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