Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Erfolge => Thema gestartet von: Mk89 am 01 Mai 2019, 04:00:21
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So nun zu meinem CB, habe ende Mai dem Anwalt die Vollmacht übergeben.
1. Fristsetzung vom Anwalt an meine Hausbank bis zum 26.04.2019
2. Erste Rückbuchungen meiner Hausbank erfolgten am 30.04.2019
3. Die restlichen Rückbuchungen erfolgen, soweit nichts schiefläuft nach dem Feiertag
4. Mein Anwalt schickt die Forderungsabwehr nach kompletter Abwicklung der Rückbuchungen an Paypal
5. Danach kommt sehr wahrscheinlich der Forderungsverzicht seitens Paypal
Liebe Grüße
Mk89
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Erstmal cool, dass deine Bank mitmacht. Ist auch nicht mehr so gängig heutzutage :D
Jedoch würde ich nicht unbedingt sicher davon ausgehen, dass PayPal dir einen Forderungsverzicht ausstellt.
Es kann gut sein, dass sie genauso argumentieren wie in dem Schreiben, welches heute in einem anderen Thread dargestellt wurde.
Will dir nicht die gute Stimmung nehmen, aber frag doch mal deinen Anwalt was dieser zum Urteil des LG München sagt! Würde mich interessieren.
Bis dahin, viel Erfolg!
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So nun zu meinem CB, habe ende Mai dem Anwalt die Vollmacht übergeben.
1. Fristsetzung vom Anwalt an meine Hausbank bis zum 26.04.2019
2. Erste Rückbuchungen meiner Hausbank erfolgten am 30.04.2019
3. Die restlichen Rückbuchungen erfolgen, soweit nichts schiefläuft nach dem Feiertag
4. Mein Anwalt schickt die Forderungsabwehr nach kompletter Abwicklung der Rückbuchungen an Paypal
5. Danach kommt sehr wahrscheinlich der Forderungsverzicht seitens Paypal
Liebe Grüße
Mk89
Welche Bank hast du ?
Hat dein Anwalt die 13 Monate bei deiner Hausbank begründert? In welcher Form ?