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Heute war die Erstberatung

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Heute war die Erstberatung
« am: 29 Januar 2019, 19:27:51 »
Hallo zusammen,

ich hatte heute meine Erstberatung bei Frau Kocer von der Kanzlei Lenne.

Tja was soll ich sagen - wie retten das bei Paypal was von den letzten 8 Wochen zu retten ist (nicht mehe viel weil ich dachte wir machen komplett 13 Monate und hab jetzt erst heute was zurückgeholt) und sie hat mir leider keine Hoffnung gemacht wegen der Kreditkarte bei der LBB. Sie meinte das würde vor Gericht gehen und wäre dann richtig teuer. Meine Hausbank die Sparkasse müsste ich selber dazu kriegen das alles was zwischen den 8 wochen und den 13 monaten liegt zurückgebucht wird von paypal und wenn ich das schaffe schreibt sie den brief an paypal wegen Forderungsverzicht. Auch das mit der Mastercard geht wohl leider nicht wirklich.

Keine ahnung ob und wie ich das mache mit den lastschriften bei der hausbank.


Re: Heute war die Erstberatung
« Antwort #1 am: 29 Januar 2019, 20:07:06 »
Danke für die Information allerdings gibt es doch ein Urteil vom AG München. Klar muss man kämpfen denn freiwillig rücken die kein Geld raus aber Urteil zeigt doch in eine vielversprechende Richtung zu unseren Gunsten...

Abgesehen davon habe ich eine Bank hierzu schon ein demensprechendes Schreiben geschickt da man hier auch noch zusätzliche Gebühren für KK Umsätze verlangt - dies ist 1:1 aus dem Urteil und demensprechend verboten! Geht zwar nur um ca. 4000 EUR aber mit dem Urteil im Rücken sehe ich da keine Gefahr.

Interessanter wird es bei meiner Hausbank. Hier geht es um ca. 27000 EUR nur werden hier keinerlei Gebühren dafür veranschlagt.
« Letzte Änderung: 29 Januar 2019, 20:11:51 von Born4Nothing »
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Re: Heute war die Erstberatung
« Antwort #2 am: 29 Januar 2019, 20:40:39 »
Naja, irgendwie war das zu erwarten.
Ich hätte am Wochenende schon alles von PayPal zurückgebucht, da zählt jeder Tag.


Du musst jetzt für dich entscheiden, gehst du den Weg zum Gericht und klagst  seine Verluste ein oder eben nicht.

Die Bank wird dir freiwillig erst Geld zurück überweisen, wenn Sie wirklich Angst bekommen.

Dein Anwalt soll jetzt ein Schreiben aufsetzen, wo klar wird, dass es sich um illegales Glücksspiel handelte und die Bank die Zahlungen nicht durch führen hätten dürfen. Dazu eine Frist bis Sie dir das Geld zurück buchen sollen.

Wenn Sie das nicht tun, musst du klagen.

Es bleibt also spannend.

Gruß



Re: Heute war die Erstberatung
« Antwort #3 am: 29 Januar 2019, 20:42:15 »
Das schlimme ist das ich pro buchung an die ocs zwischen 5 und 7,50 euro bezahlen musste. In meinem fall waren es 2018 allein 820 euro gebühr für die buchungen.

Ich weiss aber nicht was ich tun soll.
« Letzte Änderung: 14 Februar 2019, 18:50:03 von Birgit7 »

Re: Heute war die Erstberatung
« Antwort #4 am: 29 Januar 2019, 20:50:04 »
Dann kündige die KK und lasse das KK-Institut auf den 4600,-€ sitzen.

Die werden dir ein paar Mahnungen schicken, dann den Mahnbescheid, den du natürlich widersprichst.

Wenn es hart auf hart kommt werden Sie dich vor Gericht ziehen. Da widerum bist du dann bei dem Münchner Urteil und könntest gewinnen.

Es wird sich vermutlich ein paar Nerven kosten. Und garantieren kann dir auch keiner was. :(


Re: Heute war die Erstberatung
« Antwort #5 am: 29 Januar 2019, 20:52:55 »
Zitat
n einigen Fällen raten wir Mandanten sogar, es darauf ankommen zu lassen. Als Beklagter hat man nämlich häufig die bessere Gefechtsposition in einem gerichtlichen Verfahren.

Ergo drauf anlegen und die Kohle die du nun sparst wenn du nicht mehr spielst kann dann dafür verwendet werden und Ratenzahlungen oder ähnlich sollte doch auch irgendwie möglich sein. Wird auch nicht wirklich viel werden wenn Sie dich verklagen zumal die Banken das wissen und es dennoch machen!

Mache ich gerade mit der ING
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Re: Heute war die Erstberatung
« Antwort #6 am: 29 Januar 2019, 21:21:19 »
Wie meinst du den letzten satz mit „wird nicht viel werden“
Ich glaub ich kann um diese uhrzeit nicht mehr ganz folgen :-) habe eine schlaflose nacht hinter mir weil ich so nervös war und hab dennoch nicht gezockt :-) bin voll stolz auf mich :-)

Re: Heute war die Erstberatung
« Antwort #7 am: 29 Januar 2019, 21:31:30 »
Gut ich kenne die Gebührenverordnung nicht aber 10% für Anwalt; dann noch etwas für das Gericht und noch etwas - ca. 800 EUR. Die haste doch locker wieder intus seit dem du nicht spielst^^ Und mal ehrlich, den Banken ist das Urteil doch bewusst und wenn Sie da klagen sollten stehen die doch auf verlorenem Posten. Speziell da die LBB und auch ING auch Geld dafür genommen hat und noch immer nimmt.
« Letzte Änderung: 29 Januar 2019, 21:35:28 von Born4Nothing »
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Re: Heute war die Erstberatung
« Antwort #8 am: 30 Januar 2019, 05:13:24 »
Also bei den anwaltskosten wären wir bei ca xxx euro nur für das schreiben. Das hätte ich auch gemacht denn ich will das die banken aufhören mit dem scheiss. Desweiteren noch diese irren Gebühren pro Transaktionen - die vergolden sich ihren arsch mit der sucht und ich würde gerne verhindern das anderen sowas passiert.

Wenn es aber vor gericht geht bin ich mit kosten von erstmal ca xxx euro dabei falls ich verliere. Das ist gerade nicht drin. Das hätte ich gemacht wenn ich wirklich die 13 monate von paypal bekommen hätte!

Naja es ist wie es ist und ich telefoniere evtl nochmal mit frau kocer oder versuche es selbst - ich weiss es gerade nicht.
« Letzte Änderung: 14 Februar 2019, 18:47:46 von Birgit7 »

Re: Heute war die Erstberatung
« Antwort #9 am: 30 Januar 2019, 07:47:56 »
Ja, die Situation ist schwierig aber wenn man nichts macht und alles schluckt ist niemandem geholfen und letztendlich gewinnen die Banken die sich daran bereichern.

--> Dieser Weg wird kein leichter sein, dieser Weg wird steinig und schwer - wenn es nach Xavier geht^^

Betrachte ich mir das rechtskräftige Urteil vom AG München das bei LBB und ING 1:1 als Referenz dient ist ein vor Gericht ziehen der Banken zwar theoretisch möglich aber eher unwahrscheinlich wegen ein paar Tausend EUR. Denen wird das Urteil bekannt sein.

Das Schreiben würde ich aber dennoch and die LBB schicken. Du kannst das ja auch selber schicken; erstmal ohne Anwalt und schauen was passiert. So habe ich es gemacht. Aber kommt nichts dann werde ich das Schreiben vom Anwalt schicken lassen und wieder warten....

Möchte dich natürlich zu nichts überreden oder drängen sondern gebe mir meine persönliche Einschätzung wieder wie ich die Sachlage betrachte aber mit einem solchen Urteil im Rücken stehen die Chancen mehr als nur gut zumindest gegen die Banken bei denen Gebühren angefallen sind und ich glaube auch nicht das die Banken diesen Schritt gehen werden...
« Letzte Änderung: 30 Januar 2019, 08:04:59 von Born4Nothing »
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Re: Heute war die Erstberatung
« Antwort #10 am: 30 Januar 2019, 08:10:51 »
Ich bin gerade auch am überlegen ob ich die lbb kontaktiere. Eine aufstellung der buchungen hab ich ja bereits erstellt. Hast du das mit dem musterbrief von lenne plus dem Gerichtsurteil geschickt?

Re: Heute war die Erstberatung
« Antwort #11 am: 30 Januar 2019, 08:17:35 »
Ja, Musterbrief und mit einem Zusatz und Verweis auf das Urteil darin und Urteil als PDF angehängt und per Mail, vor 4 Tagen raus. :)

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch ein im Internet illegal veranstaltetes Glücksspiel zahlte ich in dem Zeitraum vom
(xx.xx.xxxx) bis zum (xx.xx.xxxx) sehr hohe Geldbeträge per Kreditkarte.

Gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV ist das Veranstalten und Vermitteln von Online‐Glücksspielen verboten.
Darüber hinaus ist auch das Mitwirken an Zahlungen im Zusammenhang mit Online‐
Glücksspielen untersagt.

Insgesamt habe ich in dem oben genannten Zeitraum über Ihre Zahlungsdienstleistung VISA

                                                      xxxx,xx  €

gezahlt. Eine genaue Aufstellung über die einzelnen Zahlungen ist diesem Schreiben beigefügt.

Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie auf, den Betrag unverzüglich, spätestens jedoch bis zum

                                                          14 Tage

auf das folgende Konto zu erstatten:

                                                                 12345678

Weiterhin verweise ich auf das Urteil vom Amtsgericht München welches dem Schreiben beigefügt ist:

Az: 158 C 19107/17

Sollte eine Reaktion Ihrerseits nicht fristgerecht feststellbar sein, müssen Sie damit rechnen, dass ein Fachanwalt für Bankenrecht
mit der Überprüfung und gegebenenfalls mit der Einleitung weiterer Schritte beauftragt wird.

Bin gespannt was für eine Ausrede die ING sich einfallen lässt oder mir gleich, auf Grund der schlechten Position wegen dem Urteil die Kohle erstattet.
« Letzte Änderung: 30 Januar 2019, 08:32:41 von Born4Nothing »
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Re: Heute war die Erstberatung
« Antwort #12 am: 30 Januar 2019, 08:39:29 »
Ich habe gerade nochmal eine mail an frau kocer geschickt wegen lbb. Bin gespannt was sie antwortet.

Re: Heute war die Erstberatung
« Antwort #13 am: 30 Januar 2019, 08:41:52 »
tamam^^

Was wurde denn gefragt?
« Letzte Änderung: 30 Januar 2019, 08:44:33 von Born4Nothing »
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Re: Heute war die Erstberatung
« Antwort #14 am: 30 Januar 2019, 08:49:14 »
Ob sie mir die genauen Kosten für die aussergerichtliche sowie die Gerichtliche Vertretung in dem Fall sagen kann und ob es reicht die Unterlagen vorab so zu senden. Habe ja noch das Problem das ich nicht weiss welchen Betrag ich genau in die Forderung elntrage. Habe ja bereits monatlich immer 10 % der abrechnung abgebucht bekommen und habe den Verlust ausgerechnet mit Paypal und ohne Paypal (weiss nicht ob ich Paypalbuchungen mit verlangen soll) - das wollte ich von ihr noch geklärt haben.

 

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