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Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3090 am: 15 August 2019, 14:40:51 »
Dann stellt sich mir gleich die Frage ob PP mit diesen AGB dann aus dem Schneider wäre sofern der Nutzer dies bewusst macht.

Bin der Meinung das PP aktiv dagegen was machen muss und vor allem auch dazu verpflichtet werden sollte. Technische Möglichkeiten haben die genügend aber so wird das Ganze auf den Nutzer abgewälzt und wer bitte liest sich die AGB durch...
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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3091 am: 15 August 2019, 14:47:51 »
die versuchen  natürlich mit solche AGBs sich aus der Sache zu retten. Aber wie weit solche AGBs rechtswirksam sind, ist eine andere Sache. Im Gesetz steht eindeutig dass die Zahlungsdienstleister die Mitwirkung am Glücksspiel verhindern sollen. Und das kann Paypal wenn Sie es wollten. Technische und menschliche Kraft haben Sie ohne wen und aber. Aber Profit ist viel zu verlockend. De Gesetzgeber muss da knallthart durchgreifen. Vllt. machen Sie dann was

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3092 am: 15 August 2019, 16:25:27 »
Also ich sehe es so diese AGB zählt ja für die Zukunft und ja nicht für die Vergangenheit irgendwie komisch aber Fakt ist es ist und bleibt verboten 🚫 Mitwirkung am Zahlungsverkehr für illegales Glücksspiel!!!!
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3093 am: 16 August 2019, 03:45:17 »
Heute kam das 2. Schreiben vom Inkasso.
Ich hatte denen meine Forderungsabwehr an Paypal im 1. Schreiben geschickt :

In Bezug auf Ihre PayPal Forderung möchten wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Indem Sie eine Zahlung mit PayPal gesendet haben, erteilten Sie PayPal damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PayPal eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem PayPal den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreibt.

PayPal ist ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: PayPal hat keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernimmt dafür auch keine Haftung. Unsere Auftraggeberin ist nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.

Entgegen Ihrer unzutreffenden Ausführungen steht PayPal ein wirksamer Aufwendungsersatzanspruch Ihnen gegenüber zu: Hinsichtlich Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspielangeboten hat das Landgericht München I mit Urteil vom 28. Februar 2018 rechtskräftig festgestellt, dass es nicht Aufgabe des Zahlungsdienstleisters ist, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen. Dies obliegt vielmehr der zuständigen Glücksspielaufsicht. Ob der Glücksspielanbieter seinerseits gegen den Spieler einen wirksamen Zahlungsanspruch hat, ist für den Zahlungsanspruch des Zahlungsdienstleisters unerheblich (LG München I, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitte B. I. 3. und 5.). Die vorgenannte Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht München mit Entscheidung vom 4. März 2019 (19 U 793/18) bestätigt.

Davon abgesehen liegen die Voraussetzungen der Mitwirkung an Zahlungen in Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV ohnehin nicht vor. PayPal hat keine Kenntnis davon, wo sich der Spieler zum Zeitpunkt der Spielteilnahme aufhält. Folglich besteht für PayPal keine Möglichkeit und auch keine Pflicht, die Illegalität des Spielvorgangs zu überprüfen.

Wir fordern Sie daher nochmals nachdrücklich dazu auf, den negativen Saldo des PayPal-Kontos unverzüglich auszugleichen und damit PayPals Zahlungsanspruch aus §§ 675 c Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit Ziffer 5.3 sowie Ziffer 4.6. der Nutzungsbedingungen unseres Mandanten zu erfüllen.

Die entsprechenden Inkassobemühungen unsererseits werden bis zur vollständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortgesetzt. Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte gegenüber Ihrer Person, inklusive der gerichtlichen Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.

Was soll ich tun?

Dazu habe ich mich bereits hier ausführlich geäußert. Ein wenig Zeit sollte man schon investieren um hier die ganzen Inhalte sich durchzulesen. Man argumentiert hier, das dem Zahlungsdienstleister Paypal keine Schuld zuzuweisen ist, weil es nicht wissen kann, ob jene Transaktionen legal oder eben halt nicht seien. Denn es gibt Urteile (Kreditkartenunternehmen jedoch, nicht seitens Paypal) wo man zu Gunsten des Zahlungsdienstleister entschied, weil die Illegalität "nicht erkennbar war".

Jetzt stell ich mal ne Frage in den Raum... Angenommen du als Paypal, bereits jahrelang Probleme mit Chargeback Kunden, Verluste durch bekannt gewordene Onlinecasino Zahlungen die von den Mitgliedern offen und deutlich bekannt gemacht wurden. Zahlungsempfänger sind aufgrund des Umsatz/Häufigkeit der unzähligen Transaktionen ohne direkten Wareneinkaufsbezug von massenweise Kunden sicherlich gemäß dem Anti-Geldwäschegesetz eine Überprüfung wert gewesen. Chargeback Umsätze wird Paypal über die Monate/Jahre sicher nicht auf eigene Kosten schultern. Sperre der Verursacher (OnlineCasino) blieb aus (bis zuletzt).

Die Frage ist: Wie will Paypal nun angenommen vor Gericht argumentieren, von ALL DEM nix gewusst zu haben?
Es gibt KEINEN mir bekannten Fall das es zivílrechtlich soweit kam, das PP Klage eingereicht hat. Ich mein, die Aussicht auf Erfolg ist auch naheliegend fragwürdig

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3094 am: 16 August 2019, 07:50:34 »
So sehe ich das auch seit 2015 wo sie das erste mal  verzichtet haben seit dem ist ihnen bekannt das es illegal ist und nun sind 4 Jahre vergangen und sie haben  erst jetzt etwas unternommen

VERBESSERT...
« Letzte Änderung: 16 August 2019, 16:07:49 von Pocasso »
Meine Beiträge spiegeln lediglich die meiner Meinung  wieder, und sind keine rechtlichen Verbindlichkeiten , dies sind auch keine Rechtsberatungen sowie Handlungsanweisungen. ..

*

Offline Olli

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3095 am: 16 August 2019, 08:02:53 »
Zitat
seit 2017

Dieser Thread wurde von Ilona im Juni 2015 eröffnet. Er bezieht sich bereits auf einen Verzicht in der Vergangenheit.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3096 am: 18 August 2019, 12:10:12 »
Hey Leute, ich hatte hier vor paar Tagen schon reingeschrieben dass ich von Paypal nochmal ein langes schreiben bekommen habe dass es höchstrichterlich bestätigt wurde dass ich und auch andere hier nun zahlungspflichtig bin etc.
habe auch die Mail nochmals meinen wiederspruch gegeben. Heute morgen habe ich folgende Mail bekommen:


vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.08.2019.


Ihre unzutreffenden Rechtsausführungen weisen wir zurück. PayPal steht Ihnen gegenüber ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen zu, die durch die Ausführung der Ihnen in Auftrag gegebenen Zahlungen entstanden sind.

I.

Sofern Sie behaupten, die Glücksspiele, an denen Sie teilgenommen haben, seien illegal, hat PayPal keine Kenntnis einer solchen Illegalität und konnte hiervon auch keine Kenntnis haben. Im Übrigen ist diese Frage ausschließlich in Ihrem Verhältnis zu den betreffenden Glücksspielanbietern relevant; der Ersatzanspruch von PayPal bleibt davon unberührt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der Kunde Einwendungen aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis mit dem Vertragsunternehmen (hier die Glücksspielanbieter) dem Zahlungsdienstleister im Rahmen des Zahlungsdienstvertrags nicht entgegenhalten (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 24.09.2002 – XI ZR 420/01).


Diesen Grundsatz hat das Landgericht München I ausdrücklich für den Fall bestätigt, dass die Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel erfolgt sind (LG München I, Urteil vom 28.02.2018 – 27 O 11716/17). Das Oberlandesgericht München hat die Entscheidung vom LG München I bestätigt (OLG München, Verfügung vom 06.02.2019 – 19 U 793/18). Diese Rechtsprechung gilt selbstverständlich auch für PayPal, das ein Zahlungsdienstleister gemäß § 675c Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist und im Übrigen über eine Banklizenz verfügt.


In diesem Zusammenhang betont die vorgenannte obergerichtliche Rechtsprechung, dass den Zahlungsdienstleistern keine grundsätzlichen Prüf- oder Schutzpflichten gegenüber ihren Kunden treffen und diese damit auch keine Vorkehrungen für entsprechende Prüfungen treffen müssen.



Stattdessen liegt es in Ihrem Verantwortungsbereich, dafür Sorge zu tragen, dass Sie durch Ihr Verhalten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Zu betonen ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass Sie selbst es waren, der die betreffenden Zahlungsvorgänge in Auftrag gegeben hat. PayPal durfte berechtigterweise darauf vertrauen, dass Sie sich rechtstreu verhalten.

II.

Ferner ist zu berücksichtigen, dass das Anbieten von Online-Glücksspielen in weiten Teilen Europas sowie in Schleswig-Holstein während der Geltungsdauer der erteilten Lizenzen erlaubt war. Es entspricht der allgemeinen Geschäftspraxis PayPals, nur mit Anbietern von Online-Glücksspielen Vertragsbeziehungen einzugehen, die über eine solche Glücksspiellizenz verfügen. Zudem können Sportwetten gemäß § 4 Abs. 5 GlüStV in ganz Deutschland legal im Internet veranstaltet werden.


 

Folglich kommt es für die Bewertung der Legalität des Angebots auf den konkreten Ort an, von dem aus der Spieler an dem Glücksspiel teilnimmt, und um welches Spiel es sich im konkreten Fall handelt. PayPal kennt weder den Ort der Spielteilnahme noch das tatsächlich vom Spieler ausgeführte Spiel. Eine solche Überprüfung ist dem Zahlungsdienstleister auch nicht möglich.


 

Aus diesem Grund entbehrt der von Ihnen erhobene Vorwurf, PayPal habe vorsätzlich gegen § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV verstoßen, jeglicher Grundlage. Eine „Mitwirkung“ PayPals an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel liegt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung und den vorstehenden Rechtsausführungen nicht vor.


III.


 

Vor diesem Hintergrund sind Sie verpflichtet, PayPal die durch die Ausführung der Zahlungsaufträge entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.


 

Wir fordern Sie letztmalig dazu auf, den negativen Saldo Ihres PayPal-Kontos unverzüglich auszugleichen und damit unseren Zahlungsanspruch gemäß §§ 675 c Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit Ziffer 5.3 sowie Ziffer A4.6 unserer Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Unsere Entscheidung, die entsprechenden Inkassobemühungen bis zur vollständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortzusetzen, ist endgültig. Von weiteren Schreiben bitten wir daher abzusehen. Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte, inklusive der gerichtlichen Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.


 

In Erwartung eines baldigen Zahlungseingangs verbleiben wir


 

mit freundlichen Grüßen


 

Doreen Schultz

Executive Escalations

PayPal



Also kurz gesagt, die geben mir die “LETZTE” Chance zu zahlen.
Soll ich mir sorgen machen?
Meint ihr die gehen wirklich vor gericht?
Ich habe das nötige Kleingeld um vor Gericht zu gehen aber würde ich eine Chance haben?

Liebe Grüße

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Offline Alex86

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3097 am: 18 August 2019, 12:37:48 »
Hallo was sagt dein Anwalt dazu? Wenn du das Kleingeld hast würde ich es aussitzen und gegebenenfalls klagen gegen Paypal

Gruß

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Offline Vetram

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3098 am: 18 August 2019, 12:44:54 »
Hey.
Warum sollten wir PP verklagen?
PP will doch von uns das Geld zurück.
Einfach abwarten und das geld sichern.

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Offline lazomi

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3099 am: 18 August 2019, 13:19:36 »
Dann sollen sie doch rechtliche Schritte einleiten wenn Sie meinen damit erfolgreich zu sein.
Die Argumente lesen sich für mich auch so das ich eigentlich Angst haben müsste. Aber rechtlich hat PP anscheinend ein Problem...
Und die scheinen ja zu wissen das es böse für die ausgehen kann.
Warum setzt man sonst solche schreiben auf? Das Schlimme ist von 100 Betroffenen zahlen 10 und PP hat erreicht was sie wollen!

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Offline Olli

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3100 am: 18 August 2019, 17:07:55 »
Hi!

Zitat
Warum sollten wir PP verklagen?

Wieso eigentlich nicht? Zur Herausgabe des Forderungsverzichtes? Wäre dies möglich?

Im Moment wartet PP scheinbar ja auf höchstrichterliche Urteile. Dazu haben sie 3 Jahre Zeit. Dies verschafft ihnen einen Vorteil.

Bei einer Klage nimmt man ihnen diesen Vorteil - zwingt sie zu handeln.

Das müsste mal rechtlich abgeklärt werden ...

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3101 am: 18 August 2019, 17:10:21 »
Wie sollen Höchstrichterliche Urteile zu Stande kommen ??

Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3102 am: 18 August 2019, 17:17:41 »
Paypal ädert ihre AGB‘s im gleichen Zug ziehen Sie sich in allen OC‘s für Deutschland zurück wie will man da ein höchstrichterliches Urteil für Paypal erwarten ?????

Ihnen war es vorher egal Hauptsache Gewinn erzielen und Umsatz machen mit illegalen Transaktionen. 
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

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Offline taro

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3103 am: 18 August 2019, 17:29:36 »
Die Rückbuchungen sind doch nur möglich weil Spielschulden nicht eingeklagt werden können. Warum man dann den Verzicht der Forderung einklagen können sollte erschließt sich mir nicht. Dann doch lieber die cashzahlungen vom pp oder die kk Beträge einklagen.

Solange das nix wird, wird das andere auch nichts.

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3104 am: 18 August 2019, 17:50:50 »
Wenn man Klarheit haben will und PayPal keinen Verzicht ausspricht, kann man mit einer negativen Feststellungsklage Klarheit bekommen.

 

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