Glücksspielsucht => Glücksspielsucht Allgemein => Thema gestartet von: Mike am 04 April 2006, 00:27:29
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Hi zusammen,
immer mehr Spielbanken versuchen das Urteil vom 15.12.05 zu "umgehen". Einige Spielbanken nehmen keine Selbstsperren mehr an o. bestätigen den Eingang der Sperren nicht. Angeblich ist die Rechtsgrundlage nicht geklärt. Bedenklich, wenn man bedenkt das in dem Urteil der Spielerschutz in den Vordergrund gestellt wurde.
Durch die Nichtannahme solcher Selbstsperren ignorieren die Betreiber Ihren öffentlichen Auftrag. Soweit mir bekannt sind die Spielbanken zur Annahme von Selbstsperren verpflichtet. Hier scheint aber jedes Mittel recht zu sein um weiterhin ein "falsches" Spiel zu spielen.
Gruß
Mike
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Wer Probleme mit der Annahme eines Antrages auf Selbstsperre hat, möge sich bitte bei uns melden. Auch wer statt Sperre ein Hausverbot bekommt: bitte melden. Wir informieren umgehend die Aufsichtsbehörden.
Ich gehe davon aus, dass die Spielbankenaufsichten nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sensibler mit derartigen Problemanzeigen umgehen. Das Bundesverfassungsgericht hat ja vorgeschlagen, dass man sich auch für Sportwetten sperren lassen kann. Das macht natürlich nur Sinn, wenn Sperren auch funktionieren.
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Ja Ilona ! So is richtig !
Wäre froh würd´s das in Österreich auch geben....
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Wieso soll es das in Österreich nicht geben? In Österreich haben ja auch mehrere Spieler erfolgreich geklagt. so weit ich weiß hat Casinos Austria eine recht große summe zurückgelegt für den Fall, dass weitere Prozesse verloren gehen. Wende dich doch z.B. mal an eine Beratungsstelle für Glücksspielsüchtige. Auf unserer HP www.gluecksspielsucht.de findest du unter der rubrik Adressen auch Anschriften von Beratungsstellen aus Österreich. Aber so weit ich deine Geschiochte verfolgt habe, gehe ich davon aus, dass du längst in Beratung bist bzw. eine Selbsthilfegruppe besuchst.
Alles Gute
Ilona