Glücksspielsucht => Glücksspielsucht Allgemein => Thema gestartet von: Mike am 19 Mai 2006, 14:22:49
-
Hi zusammen,
am 18.05.06 wurde die Badem-Württembergische Spielbanken GmbH & Co. KG vor dem Landgericht Baden-Baden verurteilt. Die Beklagte muß dem Kläger über 70.000,--Euro zurückzahlen.
Der Spieler hatte eine Selbstsperre mit dem Betreiber vereinbart. Trotz dieser Sperre, die Ihm den Zugang zum Glücksspiel unmöglich machen sollte, konnte der Mann weiter an den Automaten spielen. Der Richter sah darin einen Vertragsbruch von Seiten der Casinobetreiber. Sie hätten gemäß der Sperre nicht zulassen dürfen, dass der Mann spielen konnte. Selbst beim Tele-Cash Verfahren wurde der Mann nicht von dem Betreiber kontrolliert.
So langsam greift das BGH Urteil vom 15.12.05.
Richtig so, sollen die Betreiber doch Ausweiskontrollen durchführen. Aber davor versuchen sie sich ja schon seit Jahren zu drücken. Das verlorene Geld wollen sie behalten, aber keine Gewinne an gesperrte Spieler auszahlen.
Gruß
Mike
-
Spielbank muss zahlen
Medium: Badische Neueste Nachrichten
Datum: 19.05.2006
Zocker konnte trotz Selbstsperre unbehelligt Geld verspielen
Baden-Baden (WV).
Einen Teilerfolg hat ein 40 Jahre alter Glücksspieler bei einem Rechtsstreit mit der baden-württembergischen Spielbankengesellschaft errungen. Die Spielbank muss dem Mann 70 000 Euro auszahlen, die er beim Automatenspiel verzockte, obwohl er eine so genannte Selbstsperre mit dem Casino vereinbart hatte.
Der Spieler aus dem Rheinland hatte zweigleisig argumentiert: Zum einen sei er spielsüchtig und mithin gegenüber Spielbanken nicht geschäftsfähig. Das verspielte Geld im hohen sechsstelligen Eurobereich müsse deshalb zurück erstattet werden. Zum anderen verwies er speziell im Verhältnis mit den baden-württembergischen Spielbanken auf die Selbstsperre, die er vereinbart hatte. Trotz dieser Sperre, die ihm den Zugang zum Glücksspiel unmöglich machen sollte, zockte der Mann unbehelligt an den Automaten. Die Baden-Badener Richter sahen darin einen Vertragsbruch von Seiten der Casinobetreiber. Sie hätten gemäß der Sperre nicht zulassen dürfen, dass der Mann spielen konnte. Nicht folgen mochte die Zivilkammer der Argumentation, wonach der Spieler aufgrund seiner Sucht nicht geschäftsfähig und die Spielverträge mithin nichtig gewesen seien. Spielsucht müsse anders als Stoff gebundene Suchtformen wie etwa Alkoholismus beurteilt werden.
---------------------------------------------------------------------------------
Hier ein Artikel zu dem neuesten Urteil.
Weitere Infos später, muss los nach Baden Baden. Da ist morgen früh um 9 Uhr der nächste Prozess am Amtsgericht.
Viele Grüße
Ilona
-
Hallo,
hier eine kurze Info zum gestrigen Prozess: Der Fachverband hat die Baden Württembergische Spielbankgesellschaft verklagt, weil sie einen gesperrten Spielsüchtigen spielen ließ. Der Spieler hat uns einen 'Teilbetrag (1.000 €) des verspielten Geldes abgetreten. Es war ein recht kurzer Prozess. Das Urteil ergeht schriftlich, der Richter wird sich wohl am Urteil des Landgerichtes Baden Baden orientieren und die Spielbank verurteilen. Ich halte euch auf dem Laufenden.
Ilona
-
Hi,
richtig so, immer schön am Ball bleiben. Jedes positve Urteil wird von der Öffentlichkeit wahrgenommen. Selbst nach dem BGH Urteil zeigen sich die meisten Spielbankbetreiber weiter uneinsichtig. Spielen um jeden Preis, vielleicht sogar um die eigene Konzession?
Man muß nur tief genug bohren, irgendwann trifft man den Nerv!
Vor dem Gesetz sind doch alle gleich, oder?
Gruß
Mike
-
Also,
habe gerade mit unserer Rechtsanwältin telefoniert. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Baden-Württembergische Spielbankengesellschaft muss 1.000 Euronen an den Fachverband Glücksspielsucht zahlen.
Viele Grüße, Ilona
-
Hallo Ilona,
kannst du mir das Aktenzeichen mitteilen. Ich möchte dann nochmal an die Spielbank schreiben ob sie nicht lieber einem Vergleich zustimmen wollen.
LG
Harry
-
Hallo, hier die neueste Info zu dem Prozess gegen die Baden Württembergische Spielbank. Wie bereits mitgeteilt, wurde die ja vom Landgericht verurteilt 70 000 Euronen an einen gesperrten Spieler zurück zu erstatten. Die Spielbank hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Gestern war Termin vor dem OLG Karlsruhe. Um es kurz zu machen: Die Spielbank hat die Berufung zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.
Herzlichen Glückwunsch an den Kläger und die Anwältin des Klägers! Prozesse wie dieser werden letztlich dazu führen, dass die Spielbanken ganz allmählich anfangen umzudenken und Ausweiskontrollen auch im Kleinen Spiel einführen. Aber vielleicht müssen sie vorher noch ein paar Prozesse verlieren. Wer weiß...
-
hallo Ilona,
schöner Erfolf, aber seit wann gibt es denn Euronen???
lach
Gruss
Claus
-
Hi Ilona,
ja da kann man ja nur gratulieren. Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung! Allerdings reichen Kontrollen "nur" beim Tele-Cash-Verfahren nicht aus. Die meisten gesperrten Spieler versorgen sich dann eben mit Bargeld. Das wissen die Spielbank-Betreiber genau. Erst wenn Ausweiskontrollen PFLICHT sind, wird sich wirklich etwas ändern.
Aber vielleicht wird ja schon bald eine Spielbank verklagt "Bargeld" zurück zu zahlen. Dieser Fall sollte dann möglichst vom BGH entschieden werden, damit diese miese Abzocke endlich aufhört.
Liebe Grüsse
Mike
-
Hi Harry,
davon laß mal besser die Finger, sonst hast Du ganz schnell eine Unterlassungsklage am Hals. Das kann ganz schön teuer werden. Die Spielbanken zeigen sich immer noch nicht einsichtig. Selbst nach der eindeutigen Rechtssprechung erkennen die Betreiber Ansprüche nur nach erfolgreicher Klage an. So vergeht die Zeit u. einige lassen sich davon vielleicht "abschrecken".
Ohne rechtliche Beistand kannst Du Dir ganz böse die Finger "verbrennen". Ein Anruf beim Verband wird Dir sicher weiterhelfen.
Gruß
Mike