Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: adrian am 15 Februar 2012, 15:21:07

Titel: Schadensersatz für selbstgesperrte Casino-Spieler
Beitrag von: adrian am 15 Februar 2012, 15:21:07
Hallo Leute,

ich habe eine wichtige Nachricht an alle aktuellen oder ehemaligen Casinospieler.Der Bundesgerichtshof hat inzwischen entschieden, dass bei einer Casino-Selbstsperre die vorzeitige Aufhebung dieser Sperre durch die Spielbank (auf bloßen Wunsch des Spielers hin)rechtswidrig ist und die Spielbank daher zum Schadensersatz verpflichtet.

Zum Beispiel: Sperre 2003 für 7 jahre, 2008 wieder entsperrt und bis heute viel Geld verzockt. Folge: Spielbank muss rückwirkend zahlen. Aber Achtung: es gelten kurze Verjährungsfristen!!
Ich würde mich freuen, wenn einige von Euch verzockte Beträge von den Spielbanken zurückfordern würden.
Stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung. 
adrian
Titel: Re: Schadensersatz für selbstgesperrte Casino-Spieler
Beitrag von: Ilona am 15 Februar 2012, 17:26:50
Hallo Adrian,

danke für den Hinweis. Dieses Urteil ist ein weiterer wichtriger juristischer Meilenstein in Richtung Spielerschutz.

Wer das Urteil lesen möchte, findet es hier http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=a5282624f990e4f870c127efc6f2a0e0&nr=58133&pos=0&anz=5

Wer hiervon betroffen ist, also wer seine Sperre ohne sorgfältige Überprüfung seitens der Spielbank aufheben lassen konnte und dann im Zuge eines Rückfalls viel Geld verspielt hat, sollte sich bei uns melden. Wir arbeiten mit einem engagierten Anwalt zusammen, der prüft, ob man die Rückzahlung der verspielten Gelder einklagen kann. Je eher Spielbanken befürchten müssen schadensersatzpflichtig zu werden, desto genauer werden sie die Sperren prüfen. Also, meldet euch...

Liebe Grüße, Ilona