Glücksspielsucht => Plauderecke => Thema gestartet von: Olli am 01 Dezember 2013, 18:28:38
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Hallo ihr Lieben!
Kann das Ganze nicht endlich mal ein Ende haben ...?
Wie Ihr wißt, habe ich ein Haus gebaut zusammen mit meinem Schwager.
Der GU (Generalunternehmer) hat hier teilweise richtig geschlampt.
Im Jahr 2012 habe ich einen Vergleichsvorschlag vom GU erhalten.
Nach der Geschichte mit meinem Schwager und meiner Schwester habe ich Ende November 2012 dann einen Gegenvorschlag gemacht.
In der ersten Dezemberwoche wurde ich dann schriftlich darauf hingewiesen, dass man sich erst im neuen Jahr bei mir melden würde.
Nun - diesen "Erstkontakt" finde ich heute in meiner Post.
Der GU fordert die komplette offene Summe - ignoriert jedweden Mangel - Ausgleichszahlungen für Bauzeitenverzögerung etc.
Im Schreiben bittet er um den Verzicht zur Einrede der Verjährung.
Weiss einer von Euch, was das für mich bedeuten würde, wenn ich ...
1. diesen Verzicht aussprechen würde?
2. gar nicht darauf reagiere?
3. keine Ahnung - gibt es Alternativen?
Das Netz macht mich nur noch nervöser, als ich gerade beim Öffnen des Schreibens schon war.
Hier ist die Rede von "Schuldeingeständnis".
Da die Mängel - würde ich sie machen lassen - weit höher kommen, als der nun komplette geforderte Betrag, fühle ich mich nicht in einer "Schuld".
Ursprünglich hätte ich nachfinanzieren müssen.
Würde ich dies tun, würde ich jeden Euro zweifach zurückzahlen.
Wenn ich diesen Betrag und den eingehaltenen aber zusammenzähle, komme ich gerade so auf die Summe, die ich zur Mängelbeseitigung durch Fachfirmen ausgeben müsste.
Daher wollte ich mir ursprünglich die Kosten einer Klage ersparen.
Werde ich nun in die Klage gezwungen?
LG
Olaf
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Hi!
Letzte Woche war ich ja beim Gutachter wegen der Bescheinigung für die KFW.
Er versprach mir, sofort Montag seinen Angestellten dran zu setzen.
Gestern früh angerufen ... der wusste noch nix davon ... Rückruf sollte folgen.
Gerade angerufen ... ich bin gerade sowas von eingespannt - bin noch nicht dazu gekommen.
Jetzt muss ich wieder bis Montag warten ... zum k...en ...
Ob ich das zeug dann habe, steht also immer noch in den Sternen, denn eigentlich müsste er meine Hütte ja in Augenschein nehmen.
Morgen ist Termin beim Anwalt ...
Ob der sich freut, wenn ich um Prozesskostenhilfe bitte?
Dann verringert sich sein Verdienst ...
Den Antrag, den der gleiche Richter prüft, der auch den Prozess gegen den GU leitet, muss ich selbst bezahlen.
Wenn die Sache verloren geht, muss ich den gegnerischen Anwalt bezahlen.
Gutachterkosten werden wohl mit der PKH auch nicht abgegolten ...
Ich habe mal gesagt, wenn irgendwas sein sollte, dann verkaufe ich mein Haus eben wieder.
Doch mittlerweile habe ich so viel Arbeit dort hinein gesteckt - soviel Herzblut ...
Komme mir vor, wie das Fähnchen im Winde - durch diesen Druck von allen Seiten verliere ich wieder die Lust an meinem Haus ...
Das Geld, um welches mich meine Eltern gerade bestehlen kann ich jetzt gerade gut gebrauchen. Ziel erreicht - der Olaf muss bestraft werden ...
Was fällt ihm bloss ein, sich zur Wehr zu setzen ...
Als ich das Schreiben vom GU am Sonntag abend Jan und Nicole zeigte, sagte meine Schwester im Gespräch: Klar - immer sind es die Anderen Schuld ...
Ergo - hey Olaf - Du Blödmann - ziehe Dir gefälligst jeden nur möglichen drückenden Schuh an - wer soll sie denn sonst tragen?
Kann ich denn was dafür, dass sie die Mängel nicht sehen?
Soll ich mich noch mehr verschulden, damit nicht nur ich meine Ruhe habe - sondern auch der Rest der Welt?
Muss ich mich von meinem eigenen Vater durch den Kakao ziehen lassen, nur damit der sich daran ergötzen und seinen Selbstwert steigern kann?
Wo bleibe ich selbst dabei?
Ich bin es so satt ...
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Hi Ihr Lieben!
Ich komme gerade vom Anwalt.
Er kostet mich zunächst einmal 2.200 € - Einfahrt pflastern ade ...
Er wird versuchen einen Vergleich herbei zu führen.
Dazu darf ich am WE - kann also morgen zur Fachtagung von fags fahren - pfeif auf die Spritkosten - die Mängelliste überarbeiten und Kostenschätzungen vornehmen, auf deren Basis dann verhandelt werden kann.
Wenn ich da also mit + - 0 herauskomme - den Anwalt mal nicht gerechnet, dürfte ich zufrieden sein.
Bin platt ... war anstrengend ...
Morgen soll es im Norden anfangen zu schneien ...
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Hi!
Wie bereits in einem anderen Thread beschrieben, wurde ich aus der Tagung herausgeklingelt.
Es war mein Sachverständiger, der die falsche Rechtsgrundlage in der Energiespaberechnung angesetzt hatte.
Jan hatte mir am Telefon noch mitgeteilt, dass die EneV 2007 angesetzt worden ist - sie aber zum Zeitpunkt der Ausstellung bereits durch die EneV 2009 abgelöst war.
Hätte er es mal so gemacht ... es wäre alles ok gewesen, da für das Projekt der Zeitpunkt der Bauantragsstellung zugrunde zu legen ist - und der war im Juli.
Leider hat er aber sogar die EneV 2001 benutzt ...
Habe ihm eben eine EMail zukommen lassen, mit der Frage, ob nur der Text in der Software falsch stand und wenn ja zu bescheinigen, welche Vorschrift real von uhm verwendet worden ist.
Werde ihn deshalb morgen mal anrufen, damit endlich die Bescheinigung ausgestellt wird.
Habe jetzt 2 Tage mit Recherchen im Netz und meinen Unterlagen verbracht für diesen kleinen Hoffnungsschimmer.
Leider blieb die Liste als Vergleichsvorschlag für den Anwalt dabei auf der Strecke.
Naja, habe ja jetzt maximal ein halbes Jahr Zeit ... (Ironie) ...
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Hi!
Habe gestern ja den "alten" Sachverständigen per Mail kontaktiert.
Lt. seiner Antwort hat er sehr wohl die EneV 2007 angewandt - dies steht auch so auf Seite 14 der Wärmeschutzberechnung.
Der "neue" SV hat diese Mail von mir zugesandt bekommen - ist aber bis zum späten Nachmittag nicht zu erreichen.
Der Kelch den Kredit zu verlieren, scheint also eventuell an mir vorbei zu gehen.
Jetzt muss die Bescheinigung nur schnellstens erstellt werden, da die Frist der KFW ausläuft ...
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Hi!
Hier mal ein paar neue Informationen ...
Dem Sachverständigen bin ich freundlich aber "lästig" nachgelaufen.
Er hat die alte Bescheinigung vor Ausführung des BVH in sein Programm eingegeben und wollte sich noch mit der KFW in Verbindung setzen, um herauszufinden, ob er überhaupt die neue bescheinigung ohne Baubegleitung ausstellen darf.
Irgendwann erhielt ich die Aufforderung, diverse Informationen vom GU einzuholen.
Nachdem ich nun den Anwalt eingeschaltet hatte, hat dieser die Firma aufgefordert, diese noch vor Weihnachten beizubringen.
Leider hat er dort in seinem Schreiben einen Fehler eingebaut ...
Prompt hat der GU eine falsche Bescheinigung geschickt.
Zusätzlich jedoch auch noch die Fachunternehmerbescheinigung für die Heizungsanlage.
Die bezieht sich fälschlich auf die EneV 2001 ...
Macht nix ...
Am 26. hatte ich die Bescheinigung des SV im Mailpostfach ...
Etwas kurios ... ohne die angeforderten Fachunternehmerbescheinigungen ... ohne vor Ort gewesen zu sein ...
Außerdem nutzte er ein etwas anderes Formular, als gefordert.
Hier wird jedoch bestätigt, dass die errechneten Werte vor Bauausführung nun eingehalten sind.
Bin mal gespannt, was die KFW dazu sagt ...