Glücksspielsucht => Aktuelles und Termine => Thema gestartet von: Ilona am 03 November 2017, 12:24:38
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Good News!
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Verbot, Casino-, Rubbellos- und Pokerspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, auch nach der teilweisen Öffnung des Vertriebswegs „Internet“ für Sportwetten und Lotterien mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist.
http://www.bverwg.de/pm/2017/74
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Guten Tag,
bevor wir uns inhaltlich austauschen: Kannst du dich bitte mit einer anderen Mailadresse registrieren. Wir mögen hier keine anonymen Wegwerfadressen. Falls nicht, lösche ich deinen Account.
Viele Grüße
Ilona
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Good News!
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Verbot, Casino-, Rubbellos- und Pokerspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, auch nach der teilweisen Öffnung des Vertriebswegs „Internet“ für Sportwetten und Lotterien mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist.
http://www.bverwg.de/pm/2017/74
Hallo Ilona,
ich habe gelesen das es für Casino die Bitcoins als Zahlungsmittel anbieten nicht gilt bzw. nicht per Gesetz angewand werden kann. Kannst du mir da vielleicht weiterhelfen?
Gruß,
Terraru