Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: Neustart am 08 November 2018, 12:09:20

Titel: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Neustart am 08 November 2018, 12:09:20
Guten Tag zusammen, ich habe bisher immer nur hier im Forum mitgelesen aber jetzt aus Panik hier angemeldet.
Ich bin seit vielen Jahren spielsüchtig und versuche seit Mai dagegen anzukämpfen. Leider habe ich vor einem Monat mich wieder zum spielen verleiten lassen. Aufmerksam wurde ich durch TV Werbungen und anschließend durch Video und Streaming Plattformen bei denen vermehrt hohe Gewinne erzielt wurden. Daraufhin war ich in einem regelrechten Spielrausch. Jetzt bin ich seit einem Monat wieder spielfrei und denke mir wieso man überhaupt so dämlich sein kann und spielen kann. 
Ich habe mich bei einem Anwalt informiert, ob es möglich ist Zahlungen per Kreditkarte und Klarna zurückzubuchen.  Da dieser zuversichtlich war habe ich den Fall an Ihn übergeben.
Daraufhin wurde ein Schreiben an die Bank gesendet mit der Aufforderungen sämtliche Zahlungen in Verbindung mit Online Glücksspiel zurückzubuchen.
Die Bank sieht jedoch keinerlei Verbindung zu Online Casinos sonder erfüllt nur die Aufträge des Kunden. Im Anschluss möchten Sie jedoch eine Strafanzeige gegen mich erstellen wegen einer Straftat nach § 285 ( Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel nach § 285 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen) ebenso erfülle eine Geltendmachung unberechtigter Forderungen den Straftatbestand des Betrugs, mit der Rechtsfolge einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Ich weiß nun nicht so recht wie ich weiter vorgehen soll bzw. inwiefern ich mich dabei Strafbar gemacht habe. Sollte ich die Forderungen zurückziehen?
Werde wohl nun eine Beratung bei einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Erwägung ziehen.
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: taro am 08 November 2018, 12:41:59
Du bist doch der Empfehlung Deines Anwaltes gefolgt, jetzt sollte er auch wissen, wie weiter zu verfahren ist.
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Gobo2018 am 08 November 2018, 12:59:09
Sehe ich genauso....
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Olli am 08 November 2018, 13:01:13
Hi Neustart!

Gerade die Kreditkartenunternehmen sträuben sich mit allen Mitteln.
Die Drohungen gehören auch dazu - da wird gerade wohl mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Lege Deinem Rechtsanwalt das Schreiben umgehend vor.

Die Teilnahme an unerlaubtem Glückspiel ist keine Straftat, sondern ein Vergehen.
Jedoch muss der Vorsatz bewiesen werden, d.h. wenn Deine Bank Dich anzeigen möchte, was sie durchaus ja machen kann, dann muss sie Dir und dem Gericht beweisen, dass Du von der unerlaubten Handlung im Vorfeld gewusst hast.
Dies könnte z.B. sein, wenn Du bereits zum 2. Mal ein Chargeback gemacht hast.
Die reine Teilnahme an unerlaubtem Glückspiel reicht jedoch nicht aus, gerade im Hinblick auf die von Dir angesprochene Werbung durch bekannte Personen.
Hättest Du gewonnen, würde Dir das Gericht diesen Gewinn abnehmen. Wenn Dir der Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann, passiert weiter nichts.

Im Schreiben deines Anwalts an die Bank sollte schon eine Formulierung enthalten sein, die den Vorsatz verneint.

Ohne nachgewiesenen Vorsatz gibt es auch keinen Betrug.

Vielleicht ist dies für Dich hilfreich: Amtsgericht München, Urteil vom 21.02.2018, Az.: 158 C 19107/17
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Balduin am 08 November 2018, 13:35:47
Hallo Neustart,

ich denke auch, dass dir bei diesem Problem jetzt in erster Linie dein Anwalt weiterhelfen sollte.

Zunächst muss die Anzeige ja getätigt (nicht nur angedroht) werden. Damit gibt die Bank ja zu, dass sie sich selbst auch strafbar gemacht hat, weil sie den Zahlungsverkehr für dein illegales Glücksspiel organisiert..
Ob es dann zu einer Verurteilung kommt, kann Niemand sicher vorhersagen. Du kannst da nur den Aussagen der Profis vertrauen oder nicht.

Aber ich habe den Eindruck, dass die drohende Anzeige dich evlt. mehr erschreckt, als das Spielverhalten. Du hattest Kenntnis von der Illegalität, wenn du hier mitgelesen hast und bist in den Rausch der Sucht geraten. Ich kenne es genau, wie man von der Aussicht auf vermeintlich sichere Gewinne, die einem andere oder man sich selbst vorgaukelt, in den völligen Kontrollverlust getrieben wird.
Viele Süchtige haben schon veruntreut oder gestohlen (oft in der Absicht es zurückzugeben, was genausowenig gelingt, wie Verluste zurückzugewinnen). Wenn die Sucht kommt, gibt es kaum Grenzen.

D. h., dass deine bisherigen Maßnahmen, um deine Sucht zu bekämpfen, nicht ausgereicht haben. Hast du vor, etwas zu unternehmen?

Viele Grüße
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Ilona am 08 November 2018, 18:55:03
Hallo Neustart,
verstehe ich dich richtig, dass du kein Chargeback durchgeführt hast? Vielmehr hast du die Bank aufgefordert zurückzuzahlen. Die haben das nicht gemacht und stattdessen mit einer Anzeige gedroht? Und dabei die entsprechen Paragraphen genannt, die du dir alle gemerkt hast? Ist das richtig? Oder hast du was Schriftliches?
Und noch eine Frage: Hast du dir außerhalb des Forums schon Unterstützung organisiert?
Alles Gute
Ilona
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Mo von Glückszone am 08 November 2018, 21:12:44
Hallo @Olli, Deine Aussage ist nicht ganz richtig. Es gibt Vergehen und Verbrechen, hierbei spielt die Freiheitsstrafe eine entscheidende Rolle. Vergehen unter 1 Jahr ; Verbrechen über einem Jahr. Beides sind jedoch Straftaten. Das mit dem Vorsatz stimmt auch nur bedingt. Es ist ja offen einsehbar, was legal ist und was nicht. Der Vorsatz hinsichtlich eines Betruges von Neustart ist auch gegeben, da er ja eine Leistung in Anspruch genommen hat und sein Geld zurückfordert. So hätte das Casino einen Vermögensschaden. Das war jetzt nur mal StGB für Anfänger.

@Neustart. Wenn die Bank Dich auffordert, Deine Forderung zurückzunehmen, da sie sich sonst anzeigen, erfüllt das gegebenenfalls den Tatbestand der Nötigung oder sogar der Erpressung. Hierzu würde ich einen Rechtsanwalt für Strafrecht konsultieren. Auf gar keinen Fall einen Anwalt der irgendetwas anderes macht (Familienrecht oder so), den Du aber kennst. Ein Fachmann macht mehr Sinn.

Dann noch eins zu dem "Betrug" von Neustart. Das wäre allenfalls eine nicht strafbare Vorbereitungshandlung, bis jetzt zumindest.

So viel dazu.

LG
Mo von Glückszone
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Neustart am 09 November 2018, 00:27:33
Guten Abens zusammen und vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Ich habe im April selbstständig (ohne Anwalt) einen kleinen Bruchteil der Zahlungen bei PayPal rückgängig gemacht (Rückbuchungen der letzen 8 Wochen) Auch der Forderungsverzicht kam ohne jegliche Gegenwehr.
Für alle weiteren PayPal Zahlungen habe ich einen Anwalt und beistand gebeten jedoch wäre es auf eine gerichtliche Entscheidung und ich bin dann eingeknickt und habe es sein gelassen.
Danach habe ich noch eine Telefonberatung zur Spielsucht in anspruch genommen jedoch keinerlei Suchtverhalten oder ähnliches gehabt da ich in meinem Leben sehr abgelenkt war.
Dies hielt ich bis vor kurzem auch durch bis ich durch die Medien und den Gewinnen einen Rückfall bekam. Da ich danach am Boden zerstört war habe ich im eifer des Gefechts das Musterschreiben von der Anwaltskanzlei Lenne and die Bank gesendet und den Tag danach nochmal eine Einzahlung gemacht in der Hoffnung doch noch Geld zurückzuerhalten. Typisches Suchtverhalten eben aber im Zuge des Rausches war ich mir dessen nicht bewusst. Da ich wieder das Gefühl nicht losgeworden bin die Gewinne zurückzuspielen zu wollen habe ich mir nocheinmal Rat bei einem Rechtsanwalt geholt und volle positiven Gefühle dann einfach mal machen lassen.
Die Tage danach folgte eine Depressive Phase in der ich auch wieder Abstand vom Glücksspiel genommen habe und mir dem ganze wieder Bewusst wurde was für Mist ich eigentlich gebaut habe. Ach wurde mir von mir selber Angst dass ich tatsächlich Rückfällig geworden bin und nun werde ich definitiv nocheinal die Suchtberatung aufsuchen und mir professionelle Hilfe holen.   

Der Anwalt hat mich hierzu auch beraten, jedoch ist es aus Sicht des Anwalts bestimmt weniger risikoreic.
Bin jedoch recht verunsichert da ich mir ja bewusst bin das es nicht in Ordnung war und ich es im Nachhinein wohl auch nicht gemacht hätte.
Deswegen werde ich mir wohl noch den Rat eines Anwalts für Strafrecht holen um evtl. eine zweite Meinung und jemanden der für das Gebiet spezialisiert ist zu bekommen.

Hallo @Ilona,
Richtig ich habe sogesehen kein Chargeback durchgeführt da mir die Bank keine Möglichkeit der Rückbuchungen von Kreditkartenzahlungen ermöglicht hat. Die Anfrage die Zahlungen zurückzubuchen haben Sie abgelehnt mit der Bitte solche Anfragen zu unterlassen. Daraufhin hat mein Anwalt ein Schreiben verfasst und die Bank dazu aufgefordert sämmtliche Zahlungen in Verbindung mit Online Casinos zurückzubuchen.
Die Bank hat mit einem Schreiben an den Rechtsanwalt geantwortet, welches mir weitergeleitet wurde.
Ich habe all meine Kontozugänge an meine Familie abgegeben damit mir dies nicht noch einmal passiert, bin momentan in Kontakt mit der Onlineberatung Glücksspielsucht und werde am Wochende eine lokale Beratungsstelle aufsuchen.

@Mo von Glückszone

Eine direkte Aufforderung die Forderung zurückzunehmen war dies jedoch nicht.
Der Fall wird geprüft und gegebenenfalls wird Strafanzeige gestellt.
Die Frage ist ob dies nun unabhängig von der Forderung passiert im Kontext wirkt es jedenfalls wie eine Drohung.

Viele Grüße
Neustart


Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Olli am 09 November 2018, 06:25:39
Hi Mo!

Vielen Dank!
Hmmm ... ich habe hier Herrn RA Lenné zitiert.
Heute Nachmittag schaue ich noch mal nach den Seminarunterlagen, jedoch meine ich, er hätte es wortwörtlich so gesagt.
@Ilona: Kannst Du Dich noch daran erinnern?

Zitat
Der Vorsatz hinsichtlich eines Betruges von Neustart ist auch gegeben, da er ja eine Leistung in Anspruch genommen hat und sein Geld zurückfordert.
Das hat er definitv so verneint ...

Aus dem mittlerweile sich neu ergebenen Kontext von Neustart jedoch könnte der Betrug nun durchaus vorliegen.
Da kann ich wirklich nur empfehlen eine weitere Beratung einzuholen.
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Gewinner am 24 Dezember 2020, 10:41:46
Hallo,

ich muss dieses Thema nun auch aufgreifen und bitte um faire Antworten. Ich spiele mit dem Gedanken per Prozessfinanzierer direkt gegen die Glückspielanbieter vorzugehen.
Mich hält jedoch (da ich mir eine solche Strafanzeige nicht erlauben kann) diese drohende Gefahr davon ab.
An die Experten im Forum:
Gibt es Fälle in denen anschließend vom CAsino oder der Bank der Spieler wegen illegalem Glückspiel angezeigt wird?
Wie wären die Erfolgsaussichten einer solchen Strafanzeige?

Das macht mir Sorgen.

ICh wünsche frohe Weihnachten und einen guten Rutsch und bitte um hilfreiche Antworten.

Besten DANK!
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Olli am 24 Dezember 2020, 11:10:34
Hi!

Zitat
Gibt es Fälle in denen anschließend vom CAsino oder der Bank der Spieler wegen illegalem Glückspiel angezeigt wird?

Ja!

Zitat
Wie wären die Erfolgsaussichten einer solchen Strafanzeige?

Man muss Dir hier den Vorsatz beweisen! Wenn Du wahrheitsgemäß angibst, nicht von der Unrechtmäßigkeit gewusst zu haben (Werbung im TV mit Promis aus Sport und Musik), dann wird das Verfahren wieder eingestellt!
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Gewinner am 24 Dezember 2020, 11:14:52
Danke für die blitzschnelle Antwort Olli. Ich bin Beamter und zwar nicht auf Lebenszeit, dann kann ich dieses Risiko nicht eingehen. Weißt du/ihr wer da geklagt hat Casinos oder nur Banken/trustly usw?
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Born4Nothing am 24 Dezember 2020, 12:31:23
Zitat
Man muss Dir hier den Vorsatz beweisen! Wenn Du wahrheitsgemäß angibst, nicht von der Unrechtmäßigkeit gewusst zu haben (Werbung im TV mit Promis aus Sport und Musik), dann wird das Verfahren wieder eingestellt!

Und selbst wenn man es mit voller Absicht, auf Grund der Spielsucht, dennoch macht dann wage ich zu behaupten das man dafür auch nicht belangt werden kann. Ein OLG hat ja schon geurteilt das man das deutsche Strafrecht bei OC im Ausland nicht anwenden kann...
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Olli am 24 Dezember 2020, 14:18:37
Hi!

Zitat
Ich bin Beamter und zwar nicht auf Lebenszeit, dann kann ich dieses Risiko nicht eingehen.

Wieso?
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Rofl1312 am 24 Dezember 2020, 16:19:57
Damals, hat die Bank bei mir ähnlich geantwortet, wir Ersttatten nun Strafanzeige wegen... (Das von dir oben geschriebene), ich warte bis Heute noch auf die Einladung der Polizei zum Kaffeetrinken.

Die zeigen nur "Eier" damit du den Schwanz einziehst, pure Machtdemonstration. die wollen in Ruhe weitermachen und Transaktionen fürs Glücksspiel abwickeln für die bist du ein ganz kleiner Fisch.

Die Banken verweigern den Chargeback, weil sie schiss vor Mastercard haben, die halten sich eher an die Regeln von Mastercard als an die Gesetze.

Bei einer Rückbuchung wird für jede Transaktion ein Fall eröffnet im Mastercard-System, wenn die Transaktionen mit dem Merchant Category Code 7995 gekennzeichnet sind besitzt die Bank keine Rückbuchungsmöglichkeit weil, Mastercard hierfür kein Rückbuchungsrechte einräumen.

Gehen wir also davon aus ein Spieler hat 100 Transaktionen abgewickelt, wird für die 100 Transaktionen ein Fall eröffnet, sieht Mastercard den MCC 7995 bei der Transaktion lehnen diese den Chargeback ab, und Mastercard erhebt pro Transaktion 25 Euro Bearbeitungsgebühr,(Mal mehr mal weniger) Mastercard legt diese auf die Bank um und die Bank auf den Kunden, die Bank kennt den Kunden wund wir dieses finanzielle Risiko nicht eingehen.

Hast du in Casinos mit MGA-Lizenz gespielt dürften die Anbieter Zahlungen mit dem MCC 7995 abwickeln, hast du in Curacao-Casinos gespielt, wickeln die Anbieter Glücksspieltransaktionen gerne mal mit einem abweichenden MCC ab, dadurch sparen sie Geld betrügen Mastercard, für Glücksspieltransaktionen berechnet Mastercard mehr gebühren.

Fordere von der Bank an welcher MCC für die Transaktionen verwendet wurde, ist ein anderer angegeben als MCC 7995 wird dein Anwalt der mit Sicherheit auf Bankrecht spezialisiert ist die passende Antwort dazu haben.

Stichwort: Geldwäsche, erkennen von Betrug durch abrechnenden Händler etc.

Mastercard hat mal eine Strafe an Wirecard ausgesprochen wegen Abwicklung von Transaktionen fürs Glücksspiel unter einen anderen MCC ;)


Nun frohe Weihnachten !



Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Gewinner am 24 Dezember 2020, 17:27:00
Hi!

Zitat
Ich bin Beamter und zwar nicht auf Lebenszeit, dann kann ich dieses Risiko nicht eingehen.

Wieso?

Eine solche Anzeige macht sich beim Dienstherrn gar nicht gut und bei der Entscheidung ob man tauglich ist auch nicht, bei Verurteilung droht zudem ein Diszi. Falls  jmd auf meine Frage eingeht würde ich mich freuen....
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Kläger2019 am 24 Dezember 2020, 18:23:10
Hallo,

Gibt es Fälle in denen anschließend vom Casino oder der Bank der Spieler wegen illegalem Glückspiel angezeigt wird?
Wie wären die Erfolgsaussichten einer solchen Strafanzeige?

Mir ist kein Fall einer einmaligen oder mehrmaligen Rückforderung mit Konsequenzen für den Spieler bekannt. Sollte eine verfahren gegen den Spieler eingeleitet werden, mit dem Strafbestand der Teilnahme an illegalem Glücksspiel, so werden nahezu alle verfahren eingestellt, aufgrund von der nicht Bekanntheit des Spielers vom illegalen Glücksspielangebot des Anbieters.

Reiche Klage ein beim deinem zuständigen Gericht nach 3-6 Monaten erhältst du eine Antwort und meist einen einigunsvorschlag des Casinos.

Ich empfehle dir auf eine außergerichtliche Tàtigkeit zu verzichten, da dies reine Geld und Zeit Verschwendung ist.
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Gewinner am 24 Dezember 2020, 19:11:39
Hallo,

Gibt es Fälle in denen anschließend vom Casino oder der Bank der Spieler wegen illegalem Glückspiel angezeigt wird?
Wie wären die Erfolgsaussichten einer solchen Strafanzeige?

Mir ist kein Fall einer einmaligen oder mehrmaligen Rückforderung mit Konsequenzen für den Spieler bekannt. Sollte eine verfahren gegen den Spieler eingeleitet werden, mit dem Strafbestand der Teilnahme an illegalem Glücksspiel, so werden nahezu alle verfahren eingestellt, aufgrund von der nicht Bekanntheit des Spielers vom illegalen Glücksspielangebot des Anbieters.

Reiche Klage ein beim deinem zuständigen Gericht nach 3-6 Monaten erhältst du eine Antwort und meist einen einigunsvorschlag des Casinos.

Ich empfehle dir auf eine außergerichtliche Tàtigkeit zu verzichten, da dies reine Geld und Zeit Verschwendung ist.

Danke für deine Antwort. Ich bin am Überlegen den Weg mit einem prozessfinanzierer zu gehen. Bei einem Casino beträgt der Verlust über 10000€, kleiner werden die wohl nicht tätig.

Wenn man bei anderen casinos im plus ist, ist das für dieses Verfahren irrelevant oder?
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Kläger2019 am 24 Dezember 2020, 19:45:05
Wenn du genug liquide bist, dann gehe ohne prozessfinanzierer. Andernfalls mit.

Hole dir am besten noch eine Bescheinigung, dass du eine Spielsucht hast, dann ist es noch sicherer. Ich spreche aus Erfahrung.

Es ist bei jedem Casino ein Einzelsachverhalt.
Wenn du bei Casino A minus 10k bist und bei Casino B plus 5.000, so ist das fur A irrelevant.

Sucht dir eine gute Kanzlei, ansonsten gehe über CLLB.
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Dennis47 am 25 Dezember 2020, 05:41:05
Hallo,

Gibt es Fälle in denen anschließend vom Casino oder der Bank der Spieler wegen illegalem Glückspiel angezeigt wird?
Wie wären die Erfolgsaussichten einer solchen Strafanzeige?

Mir ist kein Fall einer einmaligen oder mehrmaligen Rückforderung mit Konsequenzen für den Spieler bekannt. Sollte eine verfahren gegen den Spieler eingeleitet werden, mit dem Strafbestand der Teilnahme an illegalem Glücksspiel, so werden nahezu alle verfahren eingestellt, aufgrund von der nicht Bekanntheit des Spielers vom illegalen Glücksspielangebot des Anbieters.

Reiche Klage ein beim deinem zuständigen Gericht nach 3-6 Monaten erhältst du eine Antwort und meist einen einigunsvorschlag des Casinos.

Ich empfehle dir auf eine außergerichtliche Tàtigkeit zu verzichten, da dies reine Geld und Zeit Verschwendung ist.

Ich empfehle hier weder auf diese Empfehlung, noch auf die anderen deine Entscheidung zum Handeln auszurichten.
Grundsätzlich verstehe ich deine disziplinarisch sehr wohl möglichen Sorgen. Vor allem hinsichtlich des Rechtsverlust als Beamter und im schlimmsten Fall als Ruhestandsbeamter. Jedoch bedarf es hier eine vorsätzliche Tat die mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe zur Folge hat. Dies zumindest ist nach § 285 StGB für die Teilnahme an illegalem Glücksspiel nicht vorgesehen.

Bezüglich der Aussage, auf außergerichtliche Tätigkeiten zu verzichten und sofort beim zuständigen Amts- oder Landgericht eine Zivilklage einzureichen, solltest du dich nicht von solchen Empfehlungen beirren lassen. Zwar stimme ich der geringen Erfolgs-Wahrscheinlichkeit zu, aber es erklärt sich ja mit dem reinen Menschenverstand, das man der Gegenseite (Casino) erst einmal schriftlich auf die Forderung hinweisen sollte bzw außergerichtlich die Zahlung jener Forderung/Schadensersatz einfordern muss, bevor man prozessuale Schritte einleitet. Das regelt aber auch alleine schon § 253 ZPO

Wenn man bei anderen casinos im plus ist, ist das für dieses Verfahren irrelevant oder?
Es wird dem zuständigen Richter in einem solchen Verfahren sicherlich nicht offenkundig sein, könnte aber im Falle dessen sicherlich beeinflussen.
Denn dann wird er sich die Frage stellen die ich mir auch stelle gerade: Willst du all deine verbotenen Glücksspielaktivitäten lediglich rückgängig machen (Sodass du am Ende finanziell bei +-0 bist) oder lediglich Verluste rückgängig machen in Casino A, während du im Casino B oder C Profit dessen erlangt hast ohne hier das selbe zu tun? Also finanziell alles und überall so auszugleichen, als hättest du niemals Online Glücksspiel betrieben?
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Kläger2019 am 25 Dezember 2020, 10:32:25
Mit Verzicht auf eine außergerichtliche Tàtigkeit, meinte ich, explizit einen Anwalt zu beauftragen der dies umsetzt. Das ist reine Zeit und Geld Verschwendung.
Der Spieler kann selber 1-2 Schreiben an das Casino versenden, mit der Aufforderung zu Rückzahlungen getätigter Gelder.

Kann dir soviel berichten, dass es nahezu immer zu Vergleichsangeboten des Casinos kommt, da der Spieler uneingeschränkt recht hat. Viele erzählen davon öffentlich nichts, weil es bei dem Abschluss eines Vergleiches auch ein Stillschweigen vereinbart wird.

Du erhältst 60-70 % deiner Forderung wenn du die gesamte Forderung durchsetzen möchtest müsstest du dann über zwei Instanzen gehen. Dann argumentiert das Casino so nach dem Motto ja wenn du alles willst dann geh selber über zwei Instanzen und Versuch dein Glück.
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Olli am 25 Dezember 2020, 10:52:21
Hi Dennis!

Ich bin juristisch ja nicht so bewandert, wie Du, daher möchte ich mal nachfragen:

Zitat
Es wird dem zuständigen Richter in einem solchen Verfahren sicherlich nicht offenkundig sein, könnte aber im Falle dessen sicherlich beeinflussen.

Inwiefern könnte es denn beeinflussen?
Es wären zwei voneinander völlig unabhängige Verfahren. Es steht ja nicht nur uns Spielern zu die Verluste aus nichtigen Verfahren zurück zu fordern. Die Gegenseite könnte das auch versuchen.
Mittlerweile wird ja sogar schon diskutiert, dass das Bereicherungsverbot ausgehebelt wird und nicht mehr Gewinne und Verluste gegengerechnet werden müssen.
(Da es hierzu noch keine höchstrichterlichen Entscheidungen gibt, ist es nicht ratsam das Bereicherungsbverbot außer Acht zu lassen!)

Zitat
Denn dann wird er sich die Frage stellen die ich mir auch stelle gerade: Willst du all deine verbotenen Glücksspielaktivitäten lediglich rückgängig machen (Sodass du am Ende finanziell bei +-0 bist) oder lediglich Verluste rückgängig machen in Casino A, während du im Casino B oder C Profit dessen erlangt hast ohne hier das selbe zu tun? Also finanziell alles und überall so auszugleichen, als hättest du niemals Online Glücksspiel betrieben?

Um zu diesem Schluss zu kommen, müsste das Gericht die anderen Tatbestände prüfen, was aber nicht seine Aufgabe ist. So könnte es z.B. sein, dass innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist ein Plus vorhanden wäre, innerhalb der Zehnjährigen aber ein Minus. Letztere könnte in einem der potentiellen Verfahren zugelassen werden durch den BGH.

Etwas anders sieht der moralische Aspekt aus. Doch auch hier käme ich nicht auf die Idee den OCs meine Gewinne freiwillig zurück zu erstatten, nur damit ich mir selbst sagen kann, dass ich alles und überall so ausgeglichen hätte, als ob ich niemals Onlineglückspiel betrieben hätte.
Unterm Strich nämlich verlieren wir alle mehr an die Glückspielindustrie, als wir je zurückfordern könnten.
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Gewinner am 25 Dezember 2020, 12:32:53
Danke allen die geantwortet haben, ich merke schon es ist kein einfaches Thema.
Ich bin auch bei Olli, ich sehe es nicht ein, ohne rechtsgrund den anderen Casinos meinen Gewinn zurückzuzahlen, da KEIN Casino auf der Welt mir freiwillig meine Verluste zurückzahlen würde.
Titel: Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
Beitrag von: Dennis47 am 30 Dezember 2020, 14:47:17
Hi Dennis!

Ich bin juristisch ja nicht so bewandert, wie Du, daher möchte ich mal nachfragen:

Zitat
Es wird dem zuständigen Richter in einem solchen Verfahren sicherlich nicht offenkundig sein, könnte aber im Falle dessen sicherlich beeinflussen.

Inwiefern könnte es denn beeinflussen?
Es wären zwei voneinander völlig unabhängige Verfahren. Es steht ja nicht nur uns Spielern zu die Verluste aus nichtigen Verfahren zurück zu fordern. Die Gegenseite könnte das auch versuchen.
Mittlerweile wird ja sogar schon diskutiert, dass das Bereicherungsverbot ausgehebelt wird und nicht mehr Gewinne und Verluste gegengerechnet werden müssen.
(Da es hierzu noch keine höchstrichterlichen Entscheidungen gibt, ist es nicht ratsam das Bereicherungsbverbot außer Acht zu lassen!)

Zitat
Denn dann wird er sich die Frage stellen die ich mir auch stelle gerade: Willst du all deine verbotenen Glücksspielaktivitäten lediglich rückgängig machen (Sodass du am Ende finanziell bei +-0 bist) oder lediglich Verluste rückgängig machen in Casino A, während du im Casino B oder C Profit dessen erlangt hast ohne hier das selbe zu tun? Also finanziell alles und überall so auszugleichen, als hättest du niemals Online Glücksspiel betrieben?

Um zu diesem Schluss zu kommen, müsste das Gericht die anderen Tatbestände prüfen, was aber nicht seine Aufgabe ist. So könnte es z.B. sein, dass innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist ein Plus vorhanden wäre, innerhalb der Zehnjährigen aber ein Minus. Letztere könnte in einem der potentiellen Verfahren zugelassen werden durch den BGH.

Etwas anders sieht der moralische Aspekt aus. Doch auch hier käme ich nicht auf die Idee den OCs meine Gewinne freiwillig zurück zu erstatten, nur damit ich mir selbst sagen kann, dass ich alles und überall so ausgeglichen hätte, als ob ich niemals Onlineglückspiel betrieben hätte.
Unterm Strich nämlich verlieren wir alle mehr an die Glückspielindustrie, als wir je zurückfordern könnten.

Ich habe mich hier wohl nach erneutem Nachlesen etwas in der sinngemäßen Fragestellung verlaufen. Die Aussage von mir bezog sich auf Prozessverfahren gegen (verschiedene) Zahlungsdienstleister, was aber soweit ich das nun richtig gelesen habe auch gar nicht sein Ziel darstellt sondern er sich auf Verfahren direkt gegen die jeweiligen Casinos bezogen hat. Insofern ist meine Aussage diesbezüglich natürlich hinfällig, sorry.