Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: cerlap am 16 Januar 2019, 13:24:43
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Hi Cerlap!
Ackere diesen Thread bitte durch:
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=2484.0
Hier werden nicht nur Deine aktuellen Fragen beantwortet, sondern auch die, die Du noch gar nicht gestellt hast.
Vielleicht magst Du ja mal einen eigenen Thread eröffnen und ein paar Dinge über Dich erzählen?
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Hi!
Nein ... es ist prima, dass Du einen eigenen Thread aufgemacht hast.
So kann hier ausschließlich Dein Anliegen besprochen werden.
Ich möchte eigentlich nur wissen ob meine Vorgehensweise rechtlich korrekt ist und eine Antwort auf folgende Fragen von jemanden der schon Erfahrung auf dem gebiet hat.
Wir können Dir nur mit den gesammelten Erfahrungen dienen.
Dies entspricht keiner Rechtsberatung oder auch einer Handlungsanweisung.
Somit haben die hier nun geschriebenen Worte keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität.
Wenn Du Dich rechtlich absichern möchtest, dann kontaktiere heute noch Frau RA Knigge, die für fags kostenlos berät.
Alternativ steht es Dir frei einen Rechtsbeistand selbst zu organisieren.
Bevor ich versuchen werde Deine Fragen zu beantworten, müssen wir erst einmal klären, ob es sich bei Dir um "unerlaubtes Glückspiel" handelt - wenn nämlich nicht, dann kommst Du bei einem CB in Teufels Küche.
Ein Kriterium hast Du bereits ermittelt - die Seite hat keine Deutsche Lizenz.
Dem Namen nach bietet die Seite aber sicher auch Sportwetten an.
Hat die Seite hierfür eine Lizenz? Insbesondere, wenn Du eventuell das Geld für Sportwetten verbraten hast?
Nun gehe ich mal davon aus in meinen weiteren Ausführungen, dass es sich um unerlaubtes Glückspiel handelt.
Kann und sollte ich die bezahlten Lastschriften schon jetzt zurückziehen? , also bevor ich überhaupt die Mail bekomme das mein Konto einen Negativ Saldo aufweist?.
Zunächst einmal ist jede Transaktion ein eigener abzuhandelnder Fall. Normalerweise kann man sie im Rahmen der Forderungsabwehr zusammenfassen.
Hier hast Du aber nun einen Betrag, der schon abgebucht ist und einen, der nicht abgebucht werden kann.
Ein User schrieb hier kürzlich, sein Bankberater hätte ihm geraten ausstehende Abbuchungen auch erst abbuchen zu lassen - das wäre "sauberer".
Wie ich gelesen habe, ist Dein PP-Konto verknüpft mit Deinem Giro-Konto.
Es gibt also hier mehrere Verträge, in die man eingreifen kann.
Du hast einen Vertrag mit Deiner Bank ...
Du hast einen Vertrag mit PayPal ...
Und zuletzt hast Du einen Vertrag mit dem OC, der aber nichtig ist, wenn es sich um unerlaubtes Glückspiel handelt.
Würdest Du Dich nun nur auf den Vertrag mit PP konzentrieren, dann müsstest Du hier eine Forderungsabwehr und eine Forderungsbeitreibung machen.
Bei Letzterem stellt sich PP quer - wir warten hier aktuell immer noch auf ein ausstehendes Urteil.
Wenn Du aber nun die Rückbuchungen bei Deiner Bank vornimmst, dann wird PP das Geld rücküberweisen müssen und sie werden bei Dir eine Forderungsbeitreibung versuchen - für beide Zeiträume, die Du genannt hast.
Wie Du ja schon korrekt erkannt hast, können die Inhalte des Reekmann-Schreibens aus 2017 Dir hier behilfreich bei einer Abwehr sein.
Da die Transaktionen noch innerhalb der 8-Wochen-Frist liegen (kann in den AGB auch auf 6 Wochen reduziert werden), würde ich im sicheren Fall des unerlaubten Glückspiels, heute noch die Rückbuchungen im Online-Banking vornehmen.
Das Schreiben an PP: Rein rechtlich betrachtet kannst Du nur eine Forderungsabwehr durchführen, wenn Dir eine Forderungsbeitreibung zugestellt worden ist.
PP jedoch, so zeigen die Erfahrungen hier im Forum, akzeptiert bereits die Abwehr, bevor sie die Beitreibung in Gang setzen.
Das spart ihnen enorme Kosten, vermute ich mal.
Wie Du nun agierst, bleibt alleine Dir selbst überlassen.
Kann PayPal mir für die beschriebene sache mein Bankkonto Pfänden und still legen ?
Immer unter der Prämisse des unerlaubten Glückspiels sowie der form- und fristgerechten Forderungsabwehr - nein!
Ist die Sache im Jahre 2019 überhaupt noch rechtlich durchsetzbar ?
Die Gesetzeslage ist, so weit ich weiss, unverändert geblieben.
Solltest Du den oben beschriebenen Weg einschlagen, dann müsstest Du den ersten Satz im Schreiben noch abändern.
Und jetzt werde ich eimal penetrant ... ;D ...
Ich bin Spielsüchtig und habe mich nun aufgrund dieser sucht dazu entschlossen eine Therapie anzutreten,
Was hast Du denn bisher in die Wege geleitet?
Hast Du bereits die Hotline angerufen? Hattest Du einen Termin bei einer Suchtberatungsstelle?
Klar ... 580 € sind viel Geld - keine Frage ...
Doch ein Fehlen dürfte normalerweise nicht die existenziellen Ängste auslösen, die bei Dir durchscheinen.
Also gibt es eine Vorgeschichte ...
Magst Du die nicht mal mit uns teilen?
Wer weiss? Vielleicht sind ja ein paar Erfahrungen von uns Dir hilfreich Deiner Sucht besser zu begegnen oder sie gar zum Stillstand zu bringen?
Im Moment kommt es mir so vor - und ich hoffe, dass ich mich täusche, dass Deine Worte über Deine Spielsucht und Deine engestrebte Therapie einfach nur Lippenbekenntnisse sind.
Hilfst Du mir dabei meine Bedenken zu zerstreuen?
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Moin Cerlap,
jemand schrieb mal das man bei Tipico das Geld auf ein anderes Konto umbuchen muss, war das bei Dir nicht so?
So ein kleines Detail kann unter Umständen wichtig sein. Du konntest ja dann gerade nicht mit dem von PayPal eingezahlten Geld illegales Glücksspiel machen.
Ich bin kein Jurist, könnte mir aber vorstellen, daß genau das der Grund für die erforderliche Umbuchung ist.
Taro
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Hi Taro,
diese Interne Umbuchung des Geldes ist auch bei bet-at-home so. Das Chargeback hatte bei mir trotzdem funktioniert. Wobei ich gestehen muss, dass ich davon überzeugt bin, dass Paypal dies nicht überprüft. Im Forum gab es auch einen Fall eines Mitglieds der Sportwetten über Tipico gezockt hat und trotzdem ein Chargeback erfolgreich durchführte... (Paypal und Lastschriftverfahren).
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Ich habe heute auch die Rückbuchungen bei meiner Bank erledigt. Habe auch so ein ähnliches Schreiben erfasst und per Post verschickt. Leeeeeider habe ich Dummi ganz vergessen diesen Brief zu unterschreiben.. Sollte ich diesen Brief also gleich nochmal verschicken? Oder erstmal abwarten was jetzt von Paypal. Kommt?
Grüße
Nando
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Guten Morgen!
Also Du hast definitiv meine Bedenken zerstreut! ;D
Vielen Dank für Deine Zusammenfassung Deiner Vita.
Cool, dass Du schon den Termin gemacht und Dich Deiner Familie offenbart hast.
Ich möchte mich kurz fassen, da ich gerade nicht viel Zeit habe:
Okay gut, also reicht es dann wenn ich wie in meinem Schreiben die komplette Summe aufführe und meine Weigerung zur Zahlung ausspreche oder sollte ich jede einzelne PayPal Transaktion in dem Schreiben/Mail einzeln auflisten? , das wären ganz schön viele aber wenn es so sein sollte mache ich mir gerne die Arbeit :P.
Ich würde eine detaillierte Liste der Buchungen anfertigen und im Schreiben Bezug darauf nehmen.
Ich denke ich werde mein Schreiben dann einmal vor der Forderungsbeschreibung an PayPal senden und falls dieses keinen Erfolg hat dann ein weiteres mal nach Eingang der Mahnung vom KSP Inkassobüro.
Die Erfahrung hier zeigt, dass KSP erst gar nicht eingeschaltet wird bei einer frühzeitigen Forderungsabwehr.
Inwiefern sollte ich ihn denn abändern was stimmt bei meinem Satz nicht ?
Wenn Du jetzt die Rückbuchungen über Deine Bank machst, ändert sich nun die Situation dergestalt, dass Du für beide Zeiträume eine Forderungsabwehr machst.
Lese ihn Dir noch mal durch ...
Da ich in NRW wohne und keine Sportwetten betrieben habe sollte es doch keine Probleme wegen der SH-Lizenz geben oder ?.
Glückspielrecht ist Ländersache - daher auch der GlüStV zur Vereinheitlichung der Länderrechte.
Die Lizenz gilt dann nur für SH. Wahrscheinlich ist sie aber auch bereits ausgelaufen, wenn die Lizenz wie bei den OCs für 6 Jahre vergeben worden ist.
Vielleicht kann Ilona da mehr drüber berichten?
Nun habe ich etwas Angst bekommen da ich gestern Abend noch alle mir möglichen Lastschriften die ich zurückziehen konnte zurückgezogen habe.
Und worauf basiert diese Angst? Du übernimmst jetzt Verantwortung - nicht wahr?
Und welche Gefühle verspürst Du noch?
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Hallo ihr Lieben,
ich verfolge mit Interesse diesen Tread, und ein Herzliches Willkommen cerlap,
Persönlich habe ich nichts mit online - Casinos oder Sportwetten angestellt, und vieles was ich lese, dient mir als abschreckendes Beispiel.
Ich möchte gerne einen Reiter einwerfen, ein Bericht aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, der sich auf die Firma tipico bezieht.
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Wettbuero-in-Hannovers-Inenstadt-hat-Stadt-ausgetrickst
Zu mir: Am Hannoverschen Steintor habe ich in den Spielhallen exessiv gespielt, und ich muß Heute mit der Stadtbahn durch dieses Stadtviertel fahren.Das was der "Banause" in seinem Kommentar beschrieb, hat mich dann wirklich angetriggert. Eigentlich bin ich ganz ruhig, aber die Massierung und die Auswüchse des Glücksspielens unterstreichen nur meine Machtlosigkeit gegenüber dieser Sucht.
Aber ohne Trigger bin ich auch schon mal aufrichtig und liebenswert. ;D
Liebe Grüße
Andreas
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Hi Cerlap!
Ich denke, die Liste ist ausreichend.
Hast Du in diesem Zeitrahmen auch Auszahlungen gemacht?
Wenn ja, dann müsstest Du (je Casino) das Bereicherungsverbot einhalten und die Beträge abziehen.
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Hi!
Ja ... hättest Du ... und ... keine Ahnung ... :)
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Hi Cerlap!
Ich meine in einem Thread sagtest du das es Moralisch zwar nicht okay wäre aber das weder der Spieler noch das OC das Recht hat Geld zurück zu fordern bzw zu klagen wenn es sich um unerlaubtes Glücksspiel handelt.
In diesem Kontext habe ich so etwas nie behauptet ... mit der Moral.
Du bringst hier auch Verschiedenes durcheinander.
Das oben Zitierte erkläre ich Dir an einem Beispiel:
Du wettest mit jemandem um den Ausgang eines Fußballspiels um Geld - Du verlierst ...
Der § 762 des BGB besagt nun, dass Du nicht zahlen brauchst, da solch eine Wette verboten ist.
Wenn Du nun verloren hast und Du gibst dem Anderen das Geld, dann kannst Du es jetzt nicht mehr zurück fordern.
D.h. Du kannst auch nicht von den Casinos das Geld zurück fordern.
Hast Du noch nicht bezahlt, kann das Casino Dich nicht auf dem Klagewege in Anspruch nehmen. Die Klage würde sofort abgeschmettert.
Das Bereicherungsverbot existiert nun mal in einem anderen Paragraphen und man muss sich auch daran halten.
Ob es fair ist eventuell über die 13 Monate hinaus Geld in die OCs gebuttert zu haben und sich nun an das Bereicherungsverbot halten muss - das steht auf einem anderen Blatt - aber nicht im Gesetz.
Trotzdem sehe ich in den bisherigen Möglichkeiten eine riesige Chance sein Leben finanziell wieder in die Spur zu kriegen - und sei es auch nur in Teilen.
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Hi!
und zu schauen ob sie sich anschließend auf das Bereicherungsverbot berufen
In dem Moment ist es für Dich bereits zu spät, weil Du dann schon gegen das Bereicherungsverbot verstoßen hast.
Sie könnten das natürlich heruasrechnen und Dir den Netto-Betrag erlassen - die Sache stillschweigend so abschließen.
Aber woher soll ich wissen, wie der einzelne Sachbearbeiter reagiert?
Letztlich ist es PP egal, da sie sich das Geld ja von den OCs zurück holen.
Meinst du es ist Sinnvoll nun erstmal abzuwarten bis die Mail mit dem kompletten Negativ Saldo eintrudelt , darauf hin mein angefertigtes Schreiben per Einschreiben + Mail zu versenden
Das habe ich gerade eben erst jemandem auch per PN geschrieben.
Letztlich ist es Deine Entscheidung.
Rein rechtlich betrachtet, so, wie ich es verstehe, benötigt man für eine Forderungsabwehr zunächst eine Forderungsbeitreibung.
Nun zeigen die Erfahrungen hier, dass PP das aber egal ist und die Forderungsabwehr akzeptiert.
Wenn Du jetzt das Schreiben nicht verschickst, dann folgt bald Terror in Form von Telefonanrufen und einer Flut von EMails.
Das kannst Du alles ignorieren, bis der gerichtliche Mahnbescheid kommt.
Dem MUSST Du dann form- und fristgerecht widersprechen.
Machst Du das nicht, dann wird die Forderung von PP rechtskräftig und es ist dann auch egal, dass sie aus unerlaubtem Glückspiel stammt.
Sollte ich die 3€ Gebühr die PayPal verlangt mit in meinem Schreiben aufführen oder soll ich nur die Grundsätzlichen Betrag widersprechen ?.
Nur Letzterem ...
PP wird Dir die Gebühren von Deinem PP-Konto abziehen. Das ist zwar lt. dem Urteil des AG München nicht rechtens, doch sofern das Konto ansonsten ausgeglichen ist, entsteht Dir kein finanzieller Schaden, da das Konto in diesem Zustand eigefroren und das Vertragsverhältnis mit Dir ja gekündigt wird.
Erfahrungen mit auszuzahlendem Guthaben habe ich noch nicht gesammelt.
Es gibt dafür aber auch in der Zahlungsdiensterichtlinie eine Frist (halbes Jahr ? ).
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Hi Cerlap!
Ja!
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Ja, keine weitere Kontaktaufnahme zu Paypal! Grüße
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Das klingt doch alles gut. Läuft es mit der Suchtberatung auch? Auch wenn es dir gerade nicht so erscheint, es ist wichtig. Bleib am Ball. Nicht, dass der ganze Stress umsonst war. Nutze diese zweite Chance für dich.
Alles Gute
Ilona
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Schönes Schreiben ...
Ich habe auch eines ... ;D
Hallo Olaf XXX,
Ihre Bestellung wird für den Versand vorbereitet und im Anschluss verschickt. Sie erhalten ihre Bestellung in der angegebenen Lieferzeit (siehe Produktbeschreibung im Online Shop). Bitte beachten Sie auch die Versandinformation von welchem Lager es verschickt wird. Wenn es von verschiedenen Lagerstätten versendet wird kann keine gleichzeitige Zustellung garantiert werden.
Es handelt sich hier um Glas-Alu-Mosaik, welches ich schon am 16.01. bezahlt habe. Angegebene Lieferzeit 2-4 Werktage.
Heute habe ich mal angerufen, wo die Lieferung bleibt. Man wollte mir eine Mail schicken, wenn man sich erkundigt hat.
Da muss ein großes Chaos herrschen, denn eine Mail ist nicht eingetroffen.
<räusper> Wolltest Du eine Frage stellen mit dem eingestellten Brief? ;D
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;D
Guten Morgen!
Es ist wie beim Telefonieren - Du bist bereits mit dem Anschluss verbunden - steckst aber noch in der Warteschleife.
Da kann es ja nicht mehr lange dauern ...
Hmmm, rede ich jetzt von Deinem oder von meinem Schreiben? ;D
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.. Psychisch sowie Finanziell.
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Guten Abend!
Ich denke mir mal, dass da jemand das falsche Knöpfchen gedrückt hat.
Das passiert wohl häufiger ... einfach ignorieren ... und abwarten ...
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Hallo. Bei mir war das die selbe Mail vor dem Forderungsverzicht. Also kannst du schon mal hoffen ;)
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Hi genau genommen hatte ich die obige EMail Sonntag im Postfach und Montag den Verzicht. Also halt uns auf dem Laufenden bitte. Grüße
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Hey Cerlap,
bin aktuell an genau dem selben Punkt.
Anfang der Woche wurde Konto wiederhergestellt - im minus. Dann Inkasso. Ich denke und hoffe, dass das der "normale" Weg ist.
Meld mich, falls bei mir dazu etwas neues kam.
Grüße :)
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Hallo Cerlap,
ich an deiner Stelle würde garnicht darauf reagieren und auch wenn es sicher schwer fällt, lasse dich durch solche Schreiben nicht verunsichern.
Worauf du reagieren musst, wenn dir ein eventueller ein Mahnbescheid ins Haus flattert. Bis dahin werden dir Infoscore oder KSP wahrscheinlich noch ein paar solcher Schreiben zu kommen lassen.
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Glückwunsch!!
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Hi!
Ja - das ist der Forderungsverzicht - abhaken!
Herzlichen Glückwunsch!
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Hallo , habe auch so ein Problem . Bin ganz neu hier . Allerdings haben sie in meiner Mail was von nem neuen Gesetz geschrieben . Weiß nicht wie ich jetzt weiter an die Sache gehen soll ? :( hatte bei Wunderino gespielt .
und die betroffenen Zahlungen erneut überprüft und bestätigen, dass Sie mehrfach Zahlungen an Glückspielanbieter gesendet haben. Diese Zahlungen wurden abgeschlossen und die entsprechenden Beträge dem PayPal-Konto des Empfängers noch am gleichen Tag gutgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Wenn Sie eine Zahlung mit PayPal senden, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem wir den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreiben.
Mit PayPal kann man Zahlungen senden und empfangen. Dabei ist PayPal ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: Wir haben keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernehmen dafür auch keine Haftung. Und wir sind nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.
II.
Wir erhielten Nachricht von Ihrer Bank, dass die Lastschriftzahlungen für die Zahlungen an die Glücksspielanbieter storniert wurden/nicht ausgeführt werden konnten. Infolgedessen kam es zu einem negativen Saldo auf Ihrem PayPal-Konto.
Für diese fehlgeschlagenen Lastschriften wurden Ihnen Gebühren gemäß Ziffer A4.6. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB berechnet.
III.
Entgegen Ihrer unzutreffenden Ausführungen steht PayPal ein wirksamer Aufwendungsersatzanspruch gegen Sie zu.
Hinsichtlich Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspielangeboten hat das Landgericht München mit Urteil vom 28. Februar 2018 rechtskräftig festgestellt, dass es nicht Aufgabe des Zahlungsdienstleisters ist, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen. Dies obliegt vielmehr der zuständigen Glücksspielaufsicht. Ob der Glücksspielanbieter seinerseits gegen den Spieler einen wirksamen Zahlungsanspruch hat, ist für den Zahlungsanspruch des Zahlungsdienstleisters unerheblich (LG München, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitte B. I. 3. und 5.).
Davon abgesehen liegen die Voraussetzungen der Mitwirkung an Zahlungen an unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV hier ohnehin nicht vor, da es hierfür an einer Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote seitens der Glücksspielaufsicht an PayPal gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GlüStV fehlt (so auch LG München, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitt B. I. 3).
Die vorgenannte Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht München mit Entscheidung vom 4. März 2019 (19 U 793/18) bestätigt.
Wir fordern Sie daher nochmals nachdrücklich dazu auf, den negativen Saldo Ihres PayPal-Kontos unverzüglich auszugleichen und damit unseren Zahlungsanspruch aus §§ 675 c Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit Ziffer 5.3 sowie Ziffer A4.6. unserer Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Die entsprechenden Inkassobemühungen unsererseits werden bis zur vollständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortgesetzt. Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte, inklusive der gerichtlichen Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.
IV.
Aufgrund der Rückbuchungen, die einen Verstoß gegen Ziffer 9. und 10. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB darstellen, kündigen wir hiermit gemäß Ziffer 10.2. der PayPal-Nutzungsbedingungen das Vertragsverhältnis mit Ihnen mit sofortiger Wirkung. Das PayPal-Konto ist und bleibt für jegliche weitere Nutzung gesperrt.
Sie können uns bei weiteren Fragen unter der E-Mail-Adresse ppelce@paypal.de kontaktieren.
In Erwartung eines baldigen Zahlungseingangs verbleiben wir
Wollen die jetzt das Geld für die Lastschrift rückbuchungen zurück haben ? Oder den kompletten Betrag ? Ich weiß nicht mehr weiter . Lg Ella
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07.03.2019
Sehr geehrter Herr xxx
wir haben Ihre Anfrage in Bezug auf den negativen Saldo Ihres PayPal-Kontos erhalten.
Wir haben Ihr PayPal Konto mit der registrierten E-Mail-Adresse xxxx@gmail.com und die betroffenen Zahlungen erneut überprüft und sind zu folgender Entscheidung gekommen:
Wir bestätigen, dass Sie mehrfach Zahlungen Tipico Group Limited, MegaPixel Entertainment Ltd, LeoVegas Gaming und MT SecureTrade Limited gesendet haben. Diese Zahlungen wurden abgeschlossen und die Beträge dem PayPal-Konto des Empfängers noch am gleichen Tag gutgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Wenn Sie eine Zahlung mit PayPal senden, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem wir den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreiben.
Sie haben diese Zahlungen eingeleitet und an ein bestehendes PayPal-Konto gesendet. PayPal hat hier keinen Einfluss und kann auch keine Änderungen während des Zahlungsflusses oder nachdem der Zahlungsauftrag von Ihnen gegeben wurde, durchführen.
Mit PayPal kann man Zahlungen senden und empfangen. Dabei ist PayPal ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: Wir haben keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernehmen dafür auch keine Haftung. Und wir sind nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.
Wir erhielten dann Nachricht von Ihrer Bank, dass diese Lastschriftzahlungen storniert wurden/nicht ausgeführt werden konnten.
Die Stornierung der Abbuchungen von dem Bankkonto führte daher zu offenen Forderungen PayPal gegenüber, so dass ein negativer Saldo auf Ihrem PayPal-Konto entstanden ist. Darüber hinaus wurde Ihnen für diese fehlgeschlagenen Lastschriften eine Gebühr gemäß Ziffer A4.6. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB berechnet.
Die Forderungsbetreibung in Bezug auf dieses PayPal-Konto wurde nun mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung gegenüber PayPal, da die jeweiligen Beträge von PayPal als Zahlungsdienstleister bereits an die Händler weitergereicht worden sind.
Aufgrund dieser Rückbuchungen, die einen Verstoß gegen Ziffer 9. und 10. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB darstellen, kündigen wir hiermit gemäß Ziffer 10.2. der PayPal-Nutzungsbedingungen das Vertragsverhältnis mit Ihnen mit sofortiger Wirkung. Das PayPal-Konto ist und bleibt für jegliche weitere Nutzung gesperrt.
Sie können uns bei weiteren Fragen unter der E-Mail-Adresse ppelce@paypal.de kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Habe heute diese Mail bekommen das sollte doch jetzt der Forderungsverzicht sein oder ? ..
Muss ich noch weitere Schritte einleiten oder kann ich nun endlich mit dieser Geschichte abhaken ? :D
Hallo , habe mir grad diese Seiten durchgelesen und stecke in einer ähnlichen Lage . Habe auch so eine Mail bekommen . Allerdings ein Gerichtsurteil aus München haben sie aufgefasst . Ich weiß garnicht wie ich jetzt weiter vorgehen soll ? Kann mir hier jemand Vll helfen ? :( Lg
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Abwarten und die Füße still halten, nicht zahlen sonst ist euer Geld weg - für immer.
Paypal hofft das jemand Zahlt, quasi Einschüchterung.
Paypal hat hier einfach nur Gerichtsurteil verwiesen wo es um Kreditkartenzahlungen geht, mehr nicht.
Hort auf euch selber verrückt zu machen, Paypal will Unruhe verbreiten.
Zwischen Kreditkartenzahlung und Paypal-Transaktionen liegen Welten diese Zahlungen sind nicht miteinander zu vergleichen..
Ihr habt Euer Geld, Paypal ist jetzt am Zug, klagen werden sie nicht.
Bleibt ruhig, zum 7003848 Mal.
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Ich denke Paypal spielt auf Zeit um zu warten wie die Anklage in 2 Monaten ausgeht oder??
Deswegen verzichten Sie nicht mehr oder warum der Sinneswandel von Paypal??
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Das ist kein Sinneswandel, es ist einfach nur Panikmache.
Die spekulieren drauf das jemand Zahlt mehr nicht.
Deine PN werde ich dir nicht beantworten, ich habe alles was es zu diesem Thema zu sagen gibt hier und auch woanders gepostet.
Fakt ist :
Paypal hat ein Schreiben per Copy and Paste erzeugt und ihr fangt alle an am Rad zu drehen, es gibt kein Grund hierfür.
Im Urteil geht es um Kreditkartenzahlungen und nicht um Paypal - Transaktionen, es sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
Wer es jetzt nicht verstanden hat, und trotzdem zahlt ist selber Schuld.
Ihr habt das Geld was Paypal gerne möchte, aber Paypal bekommt es so einfach nicht.
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Abwarten und die Füße still halten, nicht zahlen sonst ist euer Geld weg - für immer.
Paypal hofft das jemand Zahlt, quasi Einschüchterung.
Paypal hat hier einfach nur Gerichtsurteil verwiesen wo es um Kreditkartenzahlungen geht, mehr nicht.
Hort auf euch selber verrückt zu machen, Paypal will Unruhe verbreiten.
Zwischen Kreditkartenzahlung und Paypal-Transaktionen liegen Welten diese Zahlungen sind nicht miteinander zu vergleichen..
Ihr habt Euer Geld, Paypal ist jetzt am Zug, klagen werden sie nicht.
Bleibt ruhig, zum 7003848 Mal.
Hallo ! Vielen lieben Dank erstmal für deine Antwort ! Das mit den Kreditkarten hab ich mir auch gleich als erstes gedacht aber da werden ja noch E-Geld Dienste erwähnt , fällt PP da nicht rein ? Ach man diese scheiss Zockerei ! :-[ ich hatte am 9.04.19 zu Paypal den Widerspruch geschickt und dann am 11.04 zu KSp und gestern kam erst die Mail von Paypal . Ksp hat sich garnicht mehr bei mir gemeldet außer der erste Brief ( keine Anrufe keine Mails keine neuen Briefe ) hab nur Angst wenn die den mahnbescheid schicke und ich dem widerspreche das ich dann ( wegen dem neuen Urteil München ) vors Gericht muss :o . Danke erstmal das jemand hier geschrieben hat !! Lg
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Hallo Ellapirella,
gibt es bei dir irgendwas Neues?
Gr Intel
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Abwarten und die Füße still halten, nicht zahlen sonst ist euer Geld weg - für immer.
Paypal hofft das jemand Zahlt, quasi Einschüchterung.
Paypal hat hier einfach nur Gerichtsurteil verwiesen wo es um Kreditkartenzahlungen geht, mehr nicht.
Hort auf euch selber verrückt zu machen, Paypal will Unruhe verbreiten.
Zwischen Kreditkartenzahlung und Paypal-Transaktionen liegen Welten diese Zahlungen sind nicht miteinander zu vergleichen..
Ihr habt Euer Geld, Paypal ist jetzt am Zug, klagen werden sie nicht.
Bleibt ruhig, zum 7003848 Mal.
Hallo ! Vielen lieben Dank erstmal für deine Antwort ! Das mit den Kreditkarten hab ich mir auch gleich als erstes gedacht aber da werden ja noch E-Geld Dienste erwähnt , fällt PP da nicht rein ? Ach man diese scheiss Zockerei ! :-[ ich hatte am 9.04.19 zu Paypal den Widerspruch geschickt und dann am 11.04 zu KSp und gestern kam erst die Mail von Paypal . Ksp hat sich garnicht mehr bei mir gemeldet außer der erste Brief ( keine Anrufe keine Mails keine neuen Briefe ) hab nur Angst wenn die den mahnbescheid schicke und ich dem widerspreche das ich dann ( wegen dem neuen Urteil München ) vors Gericht muss :o . Danke erstmal das jemand hier geschrieben hat !! Lg
Paypal hat sein Ziel erreicht, sie haben Dich total verunsichert, auf gut Deutsch gesagt, sie haben dein Kopf gef....t.
Kreditkartenzahlungen:
Für eine Kreditkartenzahlung gibt es in Deutschland Gesetze, unter welchen Voraussetzungen Zahlungen getätigt werden dürfen und wie sie zu widerrufen sind fristen etc es sind quasi Vorschriften an die sich eine Bank zu halten hat.
Hier gibt es Urteile, dass unter bestimmten Voraussetzungen Banken Zahlungen ablehnen dürfen bzw. trotz Autorisierung nicht ausführen dürfen, auf dieser Grundlage wurden bereits Urteile gesprochen, für den Glücksspieler.
Das Urteil aus München ist nach Meinungen von Anwälten einen ein Fehlurteil, also abwarten wie sich die Situation entwickelt.
Sollte es in Zukunft weiterhin Urteile von Amts- bzw. Landgerichten geben die für die Banken sprechen, dann weiß man an was man dran ist, dann hilft nur noch der BGH, bis dahin kann noch einiges an Zeit vergehen.
Paypalzahlung:
Zahlungen an Paypal sind in keinster Weise vergleichbar mit einer Kreditkartenzahlung, hier für gibt es andere Voraussetzungen an.
Bei einer Kreditkartenzahlung autorisierst Du die Transaktion meist per 3D-Secure sowie deinen dreistelligen Code auf der Rückseite, einige Banken buchen dann halt nur zurück wenn die Zahlungen nicht autorisiert ist und Betrug vorliegt (durch dritte) oder die Karte doppelt belastet wurde.
Wenn eine 3D-Securetransaktion an ein Casino geht, und die Bank diese einfach storniert, haftet am ende die Bank.
Das Casino wird dieser Rückbuchung widersprechen, in dem sie nachweisen das du dich im Casino registriert hast eingezahlt hast etc. , dies ist mitunter ein Grund warum die Bank nein sagt zur Rückbuchung, außerdem berechnen die Banken für jede einzelne Transaktion eine Gebühr, sprich bei 100 Transkationen kommen da schon ein paar tausend Euro zusammen, die Kosten hast du zu tragen...
Nun zurück zu Paypal:
Die Zahlungen an Paypal laufen in der Regel per Lastschrift du stimmst den Sepamandat zu und es wird abgebucht von deinem Girokonto, hier wirft man Paypal vor, dass das Mandat fehlerhaft ist sowie die Zahlungen an das Casino direkt gehen per Vorkasse, hier ist der Fall eindeutig und bedarf keiner weiteren Erklärung.
Kreditkartenzahlung:
- Die Bank sieht den Categorycode für Glücksspieltransaktionen (MCC) hier kann die Transaktion verhindert werden in Verbindung mit der Whitelist für registrierte Glücksspielanbieter in Deutschland
- Laut Glücksspielstaatsvertrag sind die Zahlungen verboten und auch die Mitwirkung
- Die Bank hätte hier erkennen müssen, dass das Casino die Bank rechtsmissbräuchlich in Anspruch nimmt (Link gerade nicht zur Hand) die Bank muss Zahlungen verweigern wenn sie sehenden Auges erkennen kann das hier etwas nicht stimmt (MCC)
Paypal:
- Ebenfalls verbot durch Glücksspielstaatsvertrag auch Paypal kann sich per Whitelist informieren wer was anbieten darf, daher leicht erkennbar
- Fehlerhaftes Mandat
- Nichtigkeit des Vertrages aufgrund illegalen Glücksspieles
Wenn man jetzt beide Zahlungsarten vergleicht sollte einen klar werden warum man die Zahlungsarten nicht vergleichen kann, eine Kreditkartenzahlung läuft anders ab wie eine Paypalzahlung.
Bleibt einfach mal entspannt, ihr habt das Geld doch so oder so "verloren" habt Therapien hinter Euch und habt die Sucht im Griff, außerdem habt ihr zurückgebucht und ihr habt das was Paypal will aber nicht so einfach bekommen wird.
Legt Euch paar Taler zurück für eventuell einen Anwalt falls Paypal ernst macht (werden sie nicht) und habt mit dem Rest des Geldes ein schönes leben, später dann nochmal wenn der Verzicht da ist und ihr nichts mehr zu befürchten habt.
Parkt die Sache einfach mal im Hinterkopf ab, und kommt auf andere Gedanken und wartet ab wie sich die Sache weiterentwickelt, Ihr macht Euch selber verrückt!
Selbst wenn ein Mahnbescheid kommt, heißt das noch lange nicht das sie das Geld wiederbekommen, einfach widersprechen und fertig, und schon ist Paypal wieder am Zug, die Situation ist jetzt so wie ein Ping-Pong-Match ihr spielt euch die Bälle gegenseitig hin und her, aber am ende gewinnt ihr.
Lesen und verstehen:
Ich hatte es vor 2 Tagen schon mal geschrieben:
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=2484.msg28161#msg28161 44Antwort #2668
Ihr braucht keine Angst haben...
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Hi!
Ergänzend möchte ich einfügen:
Wenn Ihr das Geld und den Verzicht habt, dann dürft Ihr Euch gerne diese Seite ansehen:
http://www.gluecksspielsucht.de/index.php?article_id=55
Ein kleines Dankeschön motiviert fags sicherlich seine bisherige Arbeit weiter zu führen. :)
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Es gibt noch mehr Gründe, die die Erfolgschancen einer Klageerhebung von Paypal meiner Ansicht nach gegenüber Klagen von Kreditkartenzahlungen geringer aussehen lassen.
Ich bin gespannt, ob sie klagen. Ich bin bereit. Wenn sie das Verfahren gewinnen, dann verliere ich den ohnehin schon geringen Glauben an unsere Gerichte. Häufig gewinnt aber leider das Geld und Paypal wird sicherlich die besser bezahlten Anwälte haben ;-)