Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Born4Nothing am 05 Februar 2019, 04:45:12
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Guten Morgen,
nachdem ich noch etwas Zeit hatte bevor ich los muss, habe ich soeben, am heutigen Tag, mit Fristsetzung zum 19.02.2019 meine Hausbank angegangen und die Erstattung von knapp 27.000 EUR gefordert welche in den letzten 3 Jahren, Zahlungen an OC, die von mir getätigt wurde, aufgelaufen sind.
Dies wurde unter Berufung auf das Urteil vom AG München spezifiziert.
Werde mich wieder melden sobald ich eine Rückmeldung von meiner Bank habe; sofern selbige überhaupt kommen sollte.
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Guten morgen, da bin ich sehr gespannt was da kommt und drücke dir ganz arg die daumen!
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Danke aber ich glaube das Ergebnis zu kennen. Meine Hausbank wird sich ebenso quer stellen wie die ING.
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Ein Update
Nachdem ich meine Bank den Sachverhalt im Detail auf zwei Seiten dargestellt habe und auf den Paragraphen und dem Urteil rumgeritten bin kam heute, völlig überraschend das Reklamationsformular per Mail hereingeflattert, in der keine Rede mehr von einer Anzeige bei der Polizei war sondern vielmehr auf Sonstige Gründe/Detaillierte Beschreibung des Sachverhalts, in der Reklamation auf das Referenzurteil vom AG München angeführt wurde sowie die Detailaufstellungen der Zahlung.
Bin geplättet da das Urteil als Referenz anerkannt wurde und meine Beschwerde erst am 05.02.2018 beim Bereichsleiter eingegangen ist. Keine 2 Tage hat das nun gedauert.
Diese Hürde habe ich genommen. Bin gespannt was nun weiter passiert. Ergo unterschrieben und zurück an die Bank und dann warten....
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Hey, Glückwunsch! Das ist mal eine gute Nachricht.
LG Ilona
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Hui ... bin geplättet ...
Glückwunsch auch von mir zu einem weiteren Meilenstein ... :)
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Glückwunsch 🎉
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Danke aber eure Glückwünsche sind etwas verfrüht wegen einem Reklamationsformular ohne Anzeige bei der Polizei^^ - und vor allem ohne anwaltliche Hilfe. Gut, schreiben konnte ich schon immer ganz passabel und auf den Paragraphen herumreiten auch was nun auch mal Früchte getragen hat.
Muss aber auch gestehen das ich meinen Ansprechpartner der Bank, die eigentlich für mich zuständig ist, haushoch übergangen habe und mich gleich an die höchste Stelle bei der Bank gewandt habe zu der ich Kontakt habe. Leider ist dies kaum anderen Personen möglich aber sollte nun kein Hindernis für andere darstellen. Dauert nur länger.
Naja, einbilden brauch ich mir deswegen nun nichts, ist zwar ein Anfang aber noch bin ich nicht am Ziel. Wer weiß welche Steine mir nun in den Weg geworfen werden.
Das einzige was mich gerade freut (Stand heute) ist die Hoffnung das ich wohl damit Erfolg haben kann und mir die Kosten von einem Anwalt bei 27000 EUR erspart habe; geschweige denn von den Kosten für die Klage.
Für mich ist das eine sehr positive Nachricht aber zeigt auch deutliche Defizite auf wie Banken intern agieren wenn ich mir meinen anderen Beitrag hinsichtlich der ING anschaue und da geht es "nur" um 4000 EUR.
Werde weiter berichten wenn es was neues gibt.
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Mich freut es für dich das sich endlich was zu bewegen scheint.
Ich war heute 1 stunde in der sparkasse.... ich wollte eigentlich nur das formular abgeben für die sperre von Lastschriften durch paypal - ja man kann tatsächlich von Paypal sein geld holen und sie dann komplett sperren das sie keinen weiteren abbuchungsversuch starten können :-) bedarf nur einer einzigen unterschrift und ich habe einen Tipp zumindest für Mastercard-Kunden. Der Bankberater kann veranlassen das die Kreditkartenzahlungen zurück gehen. Mein Berater klärt ab wie das genau funktioniert - also ob sie dann das casino belasten würden und die somit auf mich losgehen könnten oder ob die Sparkasse das Geld an mich zahlen müsste und darauf sitzen bleiben würde und somit die sparkasse einen Verzicht an mich ausstellen könnte und das thema erledigt wäre. Das war uns beiden nicht klar wie das aussehen könnte da bei uns in der örtlichen Sparkasse noch kein Fall bzgl oc oder anderer illegaler zahlungen war. Weiss das von euch wer?
Wir reden deshalb offen weil ich rechtlich nicht gegen meine sparkasse vorgehen werde da sie mir mit den Rückbuchungen bei paypal super zur seite standen und wirklich schnell gehandelt haben und ich das geld von master als lehrgeld abhacke. Dennoch meint mein Berater das es ihn selbst interessiert und es ja vielleicht für andere eine hilfe wäre wenn man das klärt und weiss wie es funktioniert. - schön langsam denke ich er zockt selbst :-) er ist so interessiert und hilft mir - fast wie wenn er es nachvollziehen könnte was mir passiert ist. Irgendwie merkwürdig aber sicher bin ich mir nicht....
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Da ich selber mit KK-Zahlungen zu tun habe sowie ab und an auch mit Chargebacks, ja bin irgendwie in allen Dingen involviert^^ hier mal ein Überblick wie das ganze abläuft.
Beim Acquiring geht es im Bankwesen um die Akquisition von Vertragspartnern, die bereit sind, Zahlungen mittels Kreditkarte zu akzeptieren. Die sogenannte Acquiring Bank ist dabei das Kreditinstitut, welches die Kartenzahlungen für Händler abrechnet.
Kunde zahlt per KK und der KKA zahlt die Summe abzüglich einem Disagio an den Händler aus (je nach Vertrag im Tages, Wochen oder Monatsrhythmus). Je länger der KKA mit dem Auszahlen Zeit hat desto weniger Disago (Gebühren) werden fällig.
Im Falle eines CB werden sämtliche Transaktionen eingefroren und der Händler hat in einem gewissen Zeitraum diesen Chargeback zu erklären und zu widersprechen. Dieser Vorgang ist übelst kompliziert da die Vertragssprache bei VISA/MASTERCARD und auch AMEX, Englisch ist und auch auf Englisch, und das schriftlich, zu erfolgen hat und man penibel erklären muss Warum und Wieso.
Kann der Händler, den CB nicht widerlegen (wenn es sich um KK-Betrug beim Warenkauf handelt) werden sämtliche Transaktionen der ursprünglichen Transaktion auf NULL gestellt und der Kunde erhält sein Geld wieder. Der Händler hingegen muss auch noch eine sogenannte CB-Gebühr an den KKA für den Aufwand bezahlen. Pro Transaktion fallen da 20-25 EUR an und werden dem Händler (in unseren Fällen den OC) in Rechnung gestellt und gleichzeitig mit vorhandenem Guthaben verrechnet.
Sollte nun ein Händler einen negativen Saldo aufweisen und kein Guthaben zur Verfügung haben (bei OC mehr als nur unwahrscheinlich!) geht der CB dennoch durch, sehen die KKA Verträge den Lastschrifteinzug vom Girokonto des Händlers vor.
Bei einem OC gehen tagtäglich so viele Transaktionen durch das der Lastschrifteinzug wohl kaum nötig sein wird und der Aufwand eines Widerspruches sich in keiner Relation befinden würde und meist zum scheitern verurteilt ist.
Rechtlich gegen die Bank vorgehen ist hart ausgedrückt und würdest du auch nur dann wenn deine Bank total blocken würde; betrachte ich mir jedoch deinen Fall, so bin ich davon überzeugt das deine Bank dir da auch helfen würde. Lehrgeld hin oder her, ich würde den OC das Leben so schwer machen wie es nur geht zumal das OC bei einem CB das alleinige Risiko tragen würde und ich glaube auch nicht, dass ein OC auf die Idee kommen würde dich auch nur im entferntesten rechtlich anzugehen da keine Grundlage gegeben ist.
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Super informativ.
Die wichtigste Frage ist jedoch: Wieso sträuben sich dann die Banken so sehr gegen den CB? Weil sie daran mit verdienen ?
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Gute Frage aber darauf habe ich keine Antwort.
Naja, die ING argumentiert, dass wenn die Zahlung per mTan, ergo per Verified by Visa/MC SecureCode getätigt, die Zahlung dem Händler garantiert wird. Da aber diese Transaktionen illegal sind stellt sich die Frage nach der selbigen ob diese auch bestand hat. Im Normalfall nicht aber dies ist alles nur Spekulation.
Einen Grund kann ich nicht wirklich erkennen oder aber ich habe etwas übersehen was ich nicht sehen kann oder man ist einfach nur geldgeil das alles andere egal ist.
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Danke für die Ausführung bzgl cb oben
Es scheint auf alle Fälle auch bei den Banken viel Unwissenheit zu geben bzw fehlt denke ich die Aufklärung und die Erfahrung mit diesem Thema.
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Unwissenheit der Banken? Kann ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen.
Ok zugegeben, die wo in OC zocken wissen auch lange nicht das dies in Deutschland verboten ist. Aber dieses Thema gibt es schon sehr lange und das da niemand die Banken schult ist für mich ziemlich unwahrscheinlich aber möglich ist alles.
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Hallo Born4nothing, könntest Du die Grundsatzargumentation aus deinem Schreiben an die Bank, hier vielleicht den anderen Usern als Text zur Verfügung stellen ? Das fände ich großartig.
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Es steht doch alles schon zigmal hier im forum.
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Hallo Born4nothing, könntest Du die Grundsatzargumentation aus deinem Schreiben an die Bank, hier vielleicht den anderen Usern als Text zur Verfügung stellen ? Das fände ich großartig.
Da ich meine Argumentation mit anwaltlicher Hilfe zusammengeschustert habe und ich dafür auch viel Geld bezahlten musste würde dies, so sehr ich das auch bedaure, einer Rechtsberatung gleich kommen und da ich eben kein Jurist bin, ist die Gefahr einer nicht juristischen Rechtsberatung von Nicht-Juristen mit diversen Konsequenzen (Haftungsrisiko) verbunden die ich ehrlich gesagt auch nicht tragen möchte.
Es gibt jedoch das Musteranschreiben von LENNÉ und hier im Forum wird sogar das Urteil hinsichtlich KK-Zahlungen verlinkt. Man muss nur die beiden so kombinieren und auf sich ummünzen.
Abgesehen davon, nur weil ich einen kleinen Erfolg hatte und mir meine Bank nun das Formular ohne Anzeige bei der Polizei übersandt hat, wenn man überhaupt von Erfolg sprechen kann, so bedeutet dies noch lange nicht, das man dies pauschal verwenden kann. Musste ich auch bei der ING sehen. Das gleiche Schreiben ging raus und die lassen es auf eine Klage ankommen. Das ist also kein Alltagsrezept denn letztendlich benötigt man doch einen Anwalt wenn es direkte KK-Zahlungen geht und stellt bei weitem die wesentlich bessere Alternative dar.
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Was erwartest du denn?
Hier ist wirklich jeder hilfsbereit aber wir investieren viel zeit und auch geld und wenn du dich eingelesen hättest wüsstest du das es eben keine Strategie gibt und das jeder auf irgendeine art und weise sein glück mit Argumenten versucht aber noch keiner wirklich den durchschlagenden erfolg erzielt hat.
Wir tauschen uns aus und geben tipps und helfen uns gegenseitig spielfrei zu sein und zu bleiben.
Ganz ehrlich, viele hier können bestätigen das ich die letzte bin die nicht hilft (@gonzo, @born z.b.) aber hier auf die mittleidstur zu kommen hilft gar nicht. Kneif deine arschbacken zusammen, les dich ein und dann werden gezielte Fragen wenn diese offen bleiben gerne beantwortet.
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Also spielfrei bin ich und werde ich auch bleiben. Da sehe ich keinerlei Gefahren und da ich mich durch meine Arbeit mit der ständigen Gefahr konfrontiert sehen muss, OC und stunden vor dem Rechner, weiß ich nur zu gut was auf dem Spiel steht wenn ich dies noch einmal tun sollte und das ist es mir ums verrecken nicht wert!
Meine Lehre habe ich daraus gezogen und ich hoffe inständig das mein Schreiben auch Wirkung zeigt und in allen Instanzen anklang findet und nicht kurz vor dem Ziel von so einem Sesselpubser abgeblockt wird.
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Hallo B4N,
gibt es etwas neues hier?
Wie ist dein weiteres Vorgehen gegen die verschiedenen Zahlungsdienstleister geplant.
Du schreibst in letzter Zeit häufig "abwarten". Willst du dich mit warten zufrieden geben?
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Torsten hast du eine bessere Idee?
Wenn ja, her damit denn da warten wir glaub ich alle drauf damit man endlich was unternehmen kann
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@Torsten
Tja, alle mit Klagen zu überziehen sprengt meinen finanziellen Rahmen - mir fehlt ein 6stelliger Betrag, was kein Pappenstiel darstellt und würde auch keinen Sinn ergeben.
Abgesehen davon bleibt mir nichts anderes über als eben auf den Anwalt darauf zu vertrauen das sich in geraumer Zeit, hinsichtlich der laufenden Klagen auch positive Urteile, ergeben.
Hab alles getan was ich konnte...mehr ist einfach nicht möglich, zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
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Torsten hast du eine bessere Idee?
Wenn ja, her damit denn da warten wir glaub ich alle drauf damit man endlich was unternehmen kann
Hallo Neues ICH,
leider kenne ich mich in solchen Angelegenheiten nicht aus.
Ich wollte mich nur über sein weiteres Vorgehen erkundigen, da ich seinen Werdegang im Forum verfolge und bei B4N ja doch mehr dran hängt als bei dir oder mir.
Viele Grüße
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@Torsten
Tja, alle mit Klagen zu überziehen sprengt meinen finanziellen Rahmen - mir fehlen eben mal 140.000 EUR was kein Pappenstiel darstellt.
Abgesehen davon bleibt mir nichts anderes über als eben auf den Anwalt darauf zu vertrauen das sich in geraumer Zeit, hinsichtlich der laufenden Klagen auch positive Urteile, ergeben.
Hab alles getan was ich konnte...mehr ist einfach nicht möglich, zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
Ich drück dir die Daumen das es alles noch ein Gutes Ende nimmt (natürlich auch privat) und finde es gut, dass du deinen Humor nicht verloren hast. ;)
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Naja, momentan kämpfe ich mit der Krankheit und das macht keinen Spaß aber was bleibt mir über...
Meine Bank hatte mir zwar das Formular geschickt aber bisher kam hier nichts weiter raus. Was nun passiert oder nicht passiert steht in den Sternen...
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Kurzes Update:
Frist ist gestern verstrichen und keinerlei Erstattungen oder ähnlich. Es erfolgte auch keine weitere Kontaktaufnahme oder ein Schreiben mehr....
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Selbe bei mir, 1 frist keine reaktion dann 2 wochen frist verlängerung die einzige reaktion die bei der verlängerung kam war die kündigung per mail ;D bis mittwoch haben se noch dann reich ich sofort klage ein
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Wenn eine Bank auf ein Schreiben gar nicht reagiert, wie verhält es sich dann eigentlich mit ggf. anfallenden Kosten für einen Anwalt. Kann man sich diese zurückholen, da die Nichtreaktion der Bank es notwendig gemacht hat?
Und was ist wenn dadurch ggf. Lastschriften aus dem 13-Monate-Rahmen fallen? Ist die Bank erstattungspflichtig, da sie zu spät reagiert haben?
Ich finde es ein Unding, dass große Unternehmen denken sie könnten Sachen totschweigen.
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Na wenn die Bank nicht reagiert dann müssen die Kosten dennoch berappt werden abgesehen davon kann dir hier nur der Anwalt eine Auskunft geben.
Abgesehen davon hast sich nun meine Bank gemeldet und die Sache liegt nun bei der Rechtsabteilung obwohl die Frist verstrichen war habe ich heute Rückmeldung erhalten das die Angelegenheit nicht so einfach geprüft werden könnte allerdings habe ich herausgehört, dass die Rechtslage wohl nicht so eindeutig wäre (was das auch immer bedeuten mag!) Habe der Verlängerung zugestimmt...
..und wieder warten...
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Wieder kein Ergebnis nur die Mitteilung von meiner Bank das die Bearbeitung noch Zeit benötigt.
Werde mir das noch nächste Woche anschauen und dann eine endgültige Frist setzten aber immerhin bekomme ich Antwort und werde nicht ignoriert.
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Das ist doch wenigstens schon mal ein fortschritt.
Mein anwalt schickt mit der bank immernoch vergleichsangebote hin und her.
Wobei ich nächste woche dann den schlussstrich ziehen werde.
Entweder nehmen sie es an oder ich reich es beim gericht an. Werden wir der bank auch so mitteilen. Denn mit 30 oder 50 % geb ich mich nicht zufrieden
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Naja, gebe mich auch nicht zufrieden mit einem Vergleich.
Damit braucht mir meine Bank nicht kommen.
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Da auch nun das AG Leverkusen gleich geurteilt hat und sogar noch weitergeht stehen die Chancen für getätigte KK-Umsätze für uns immer besser.
Habe meine Bank über das Urteil informiert.
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Ich habs auch gleich an die LBB geschickt :-)
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Brav^^
Vergleichsangebote sollten mit diesem Urteil im Keim erstickt sein.
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Gibts ein Link zum Urteil des AG Leverkusen?
Hab auf den letzten Seiten dazu leider nichts gefunden.
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Im Netz noch nicht wirklich zu finden da wohl zu frisch.
Nur das hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3612.msg24213#new
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https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/illegales-online-gluecksspiel-banken-koennen-sich-nicht-auf-automatisiertes-verfahren-berufen.html
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Danke euch! Liest sich dennoch etwas schwammig. Würd mich wahnsinnig freuen, falls das irgendwann Praxis und durchgesetzt wird. Da dürfte dann RA Lenne oder WHDG gerne ein Stück von meinem Kuchen haben :D
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Interessant. Die ganze Sache scheint richtig gut zu laufen und vielleicht ist das wegweisend für die Zukunft der OCs in Deutschland und deren Illegalität.
Nun weiß ich auch was Herr Münch die letzte Zeit gemacht hat ;-) Habe heute mal eine Antwort von ihm bekommen.
Wenn das dann alles mit den PayPal Lastschriften klappt, könnte im nächsten Schritt die KK gefordert werden.
Ich gehe allerdings davon aus, falls man diesen Schritt geht und die KK über die Hausbank läuft, dass man
dann zu 100% das Konto gekündigt bekomme und bei dem KK Anbieter (bei der VR-Bank ja entsprechend Visa), nie wieder eine KK bekommen wird.
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Ernsthaft? Was interessiert es mich denn ob die Bank mich kündigt!? Gibt genügend andere Banken...
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Klar, das schon. Man muss halt auch die möglichen Konsequenzen nennen.
Mir persönlich ist es auch egal ob meine Hausbank mein Konto kündigt.
Werde ich wahrscheinlich sowieso selbst machen, nachdem diese doch sehr seltsam handelt in meinem Fall (siehe meinen Thread und den Bericht mit der Rechnung).
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Alle Banken handeln seltsam. Viele wissen nicht mal was Sache ist. Das man sich erstmal dumm stellt und alles hinauszögert ist normal. Mit einem weiteren Urteil zu unseren Gunsten wird sich das aber auch ändern. Irgendwann wird das mit direkten KK-Zahlungen auch so einfach möglich sein wie bei Paypal.
Auch wenn die Bank solche Transaktionen unterbindet und blockiert, wovon man ausgehen kann und was ich auch für gut befinde wird den illegalen OC ein Riegel vorgeschoben oder die Banken lassen sich, wie Paypal, auf dieses Spiel ein, was sich ja lohnt denn ohne Grund betreibt Paypal das Spiel schon seit Jahren und sperrt deutsche Spieler nicht.
Ob sich die Banken das überhaupt leisten können, nicht zu reagieren mit Sperren usw. oder wollen, steht auf einem anderen Blatt Papier^^
Zahlungen an OC mit Paypal sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch ohne Anwalt selbst zu schaffen, bei KK fehlten die Urteile und je mehr es werden desto einfach wird dies dann auch werden!
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Ist bekannt um welche Bank es hier geht? Aus dem Artikel geht das ja leider nicht hervor.
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Gute Frage aber sollte eigentlich auch Egal sein.
Eins wird mir aber eine Lehre sein, werde nie wieder eine KK bei der Hausbank holen. KK wird ab sofort ausgelagert.
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Hi!
Zahlungen an OC mit Paypal sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch ohne Anwalt selbst zu schaffen, bei KK fehlten die Urteile und je mehr es werden desto einfach wird dies dann auch werden!
Nicht so ganz ...
Herr Reekmann verweist in seinem Blog zum Urteil des AG München, dass das LG München I in einem anderen Verfahren genau anders herum argumentiert hat.
Leider ist das Urteil von Feb. 2018 nicht im Netz zu finden. Das könnte darauf schließen lassen, dass die Sache weiter, also höchstrichterlicher, weiter geführt wird - oder es ist einfach verschlampt worden es zu veröffentlichen ...
Mit AG-Urteilen kann nur bedingt argumentiert werden.
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Ich hab aber von Lastschriftzahlungen gesprochen bzw. gemeint und nicht von KK-Zahlungen über Paypal.
Abgesehen davon hab ich ja Paypal verklagt und dann kommt ein Urteil vom Landgericht. Hoffentlich auch Positiv.
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Mir liegt nun das komplette Urteil als PDF vor allerdings kann ich das Ding hier nicht als Anhang einfügen egal wie groß da die Option nicht angeboten wird.
Das PDF hat 4,6MB
@Ilona
Sind Anhänge deaktiviert/gesperrt? Sofern ja kann ich es dir auch per Mail schicken und du kannst das ggf. hier einfriemeln^^
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Oh, keine Ahnung. Müsste ich den Admin fragen. Schick es mir doch bitte per Mail. Das wäre superlieb spielsucht@t-online.de
LG Ilona
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Erledigt
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Danke!
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Hi!
Danke Born!
Ich darf hier zwei Mal zitieren:
Denn nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des Staatsvertrags der Länder der Bundesrepublik Deutschland zum Glückspielwesen in Deutschland (Glückspielstaatsvertrag - GlüStV) dürfen öffentliche Glückspiele nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet und vermittelt werden.
Gem § 4 Abs. 4 GlüStV ist das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glückspiele im Internet verboten.
§ 4 Abs. 1 GlüStV bestimmt, dass die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glückspiel verboten ist.
Zwar sieht § 4 Abs. 5 GlüStV vor, dass die Länder abweichend von Abs. 4 den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet bei Fehlen von Versagungsgründen unter bestimmten Voraussetzungen erlauben können.
Über eine solche Erlaubnis verfügen die Vertragspartner der Klägerin jedoch nicht.
Es kann daher dahinstehen, welche Art von Glückspiel (Casino, Wette, Lotterie) von dem Beklagten betrieben wurde. ...
Anmerkung meinerseits: Vorsicht! Es handelt sich hier nicht um ein höchstrichterliches Urteil. Das nächste Gericht kann das anders sehen!
M.E. kollidiert dies bereits mit dem EuGH- Urteil, wonach Sportwettanbieter ohne Lizenz zu dulden sind!
Es besteht ein Anspruch auf Zahlung an das Kreditinstitut nicht ...
selbst dann, wenn dem Beklagten bei dem Einsatz der Karte bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt war, dass er sie zur Zahlung unerlaubten Glückspiels verwendete.
Auch hier wird, wie im Urteil des AG München, argumentiert, dass erst die Bereitstellung des Zahlungsdienstes die Nutzung des unerlaubten Glückspiels möglich machte (sinngemäß).
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Ist das Urteil hier hochgeladen worden oder woher beziehst du deine Zitate?
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Beziehungen ... :)
Born war so nett und hat es mir per Mail zukommen lassen.
Ich vermute aber, dass Ilona das Urteil zügig hier einstellen wird - daher nicht gleich über ihn herfallen ... :)
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Danke für die Info. Ich warte dann erst einmal ab :)
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An die Leute, die das Urteil vorliegen haben: um welche Bank handelt es sich denn dabei?
Eine Revision geht dann ans LG, oder? D.h. bis "höchstrichterlich" kommt noch LG, OLG und erst dann BGH?
Das könnte ja noch Jahre dauern..
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Hi!
Ich habe mich erst kürzlich durch einen Anwalt informiert:
Höchstrichterlich bedeutet OLG oder BGH!
Im Urteil sind Kläger und Klägerin unkenntlich gemacht - alledings ist von "Mastercard-Gold" die Rede ...
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Danke für die Info, also handelt es sich wahrscheinlich um die Advanzia Bank. Da das Urteil ja scheinbar nicht öffentlich ist, wurde wohl in Berufung gegangen. Das freut mich sogar, denn dann kann man hoffen, dass es irgendwann wirklich zu einem höchstrichterlichen Urteil kommt.
Was ich mich schon mal gefragt habe: kommt bei der Sache nicht generell eine Musterfeststellungsklage infrage?
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Glaube kaum das man hier in Revision gehen wird.
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Das heißt, Du denkst es bleibt bei diesem weiteren AG Urteil? Ich verstehe dann nicht, warum die Banken nicht in Berufung gehen, wenn sie dennoch erstmal alle Ansprüche ablehnen. Es ist ja nun das zweite Gericht, das so urteilt, das heißt ja auch, dass jedem Kunden (wie sagte bei dir die ING so schön) der Rechtsweg natürlich offen steht. Die Tendenz der Gerichte scheint sich ja langsam abzuzeichnen. Das kostet die Banken doch viel mehr Geld als einfach zu zahlen.
Wobei.. Es gibt sicherlich viele wie mich, die den Rechtsweg scheuen...
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Hi!
Herr Reekmann hat ja seine Schreiben entfernt.
Dafür stand als Update zum AG-München-Urteil, dass das Landgericht München I in einem anderen Fall anders entschieden hat.
Sehe nämlich gerade, dass er das auch wieder entfernt hat ...
Das Urteil ist auch nicht öffentlich einsehbar, obwohl es bereits von Februar letzten Jahres ist.
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Wie sieht es denn aktuell mit dem Rückforderung von KK Unternehmen aus? Bei mir lief das über VISA.
Sollte man einen Versuch gemeinsam mit Lenne wagen? Wären insgesamt ca. 10.000 €...
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Ich denke bei einer Hausbank mit KK hast Du weitaus bessere Aussichten als bei einem reinen Kreditkartenunternehmen. Schau Dir beim Kostenvoranschlag vom RA einfach die maximalen Kosten an und vergleiche Sie mit Deinen Mitteln. Viel Erfolg.
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Tja, meine Bank lässt sich hier derbe viel Zeit, nun sind fast 2 Monate vergangen und ich bekomme immer wieder zu hören, dass die Bearbeitung noch andauert aber langsam reißt mit der Geduldsfaden.
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Die KK liefen immer über die Hausbanken. Nachdem ja nun meine alte Bank (Volksbank) die 13 Monate zurückgebucht hat, kann ich hier evtl. sogar an die KK ran.
Muss ich mal mit der Kanzlei die Erfolgschancen besprechen.
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Na irgendwie kommt man sicher an die Kohle der KK Umsätze mit OC ran aber die Frage ist ob es dafür wirklich einen Anwalt benötigt. Würde mir gerne die Kosten dafür sparen und die sind ja nicht gerade wenig.
Sollten alle Stricke reißen und meine Bank sich weiterhin quer stellen dann scheue ich mich auch nicht den Weg mit Anwalt zu gehen.
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Ich kenne die Kosten aktuell nicht. Für die 13 Monate waren es pro Bank Pauschal 350,- €.
Alleine hätte ich das nie geschafft. Von der Volksbank kamen nun 16.500 € zurück. Somit hat sich dies gelohnt.
Wenn es pro KK Anschreiben auch 350,- € sind, dann würde es sich für 10.000 € definitiv lohnen.
Ich denke schlauer werde ich erst nach einem Gespräch mit der Kanzlei sein.
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Um ehrlich zu sein kenne ich die auch nicht aber ich sehe ja was die Kosten meiner Klage gegen Paypal verschlungen haben. Das waren locker um die 2000 EUR bei 10.000 EUR Streitwert weil ich Klagen musste.
Gut, gewinne ich bekomme ich alles zurück. Sollte ich allerdings verlieren habe ich dann 13000 EUR in den Sand gesetzt was ich aber für gering einschätze.
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Um welche Summe gehts bei Dir? Ab 10.000 Euro würde ich es mit Anwalt machen.
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Bei mir sind es, wie im ersten Post geschrieben: 27000 EUR
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Kleines Update:
Nachdem ich meine Bank über das Urteil aus Leverkusen informiert hatte wurde mir mitgeteilt das ich hierzu in Kürze eine Rückmeldung erhalten werden.
Also nichts neues und weiter warten...
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Ich kenne die Kosten aktuell nicht. Für die 13 Monate waren es pro Bank Pauschal 350,- €.
Alleine hätte ich das nie geschafft. Von der Volksbank kamen nun 16.500 € zurück. Somit hat sich dies gelohnt.
Wenn es pro KK Anschreiben auch 350,- € sind, dann würde es sich für 10.000 € definitiv lohnen.
Ich denke schlauer werde ich erst nach einem Gespräch mit der Kanzlei sein.
Ich habe das jetzt nicht so ganz verstanden. du hast 16500€ von der Volksbank zurückerstattet bekommen?
und jetzt gehst du gegen Die Kreditkartenunternehmen ( VIsa oder Masteercard) vor?
Was waren das denn für abbuchungen damals über die Volksbank?
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So, nun hab ich zumindest mal ein Ergebnis.
Meine Bank hat mir nun sämtliche Kreditkarten gekündigt aber nach wie vor keine Stellung dazu bezogen...
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Update:
Meine Bank hat sämtliche Forderungen vollumfänglich zurückgewiesen und sich vorbehalten, da ich die Kreditkarte missbraucht habe, rechtliche Schritte, gegen mich, einzuleiten
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Na klasse...
Wie geht's jetzt weiter Born?
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Och, sehe das nicht so verbissen und lasse mich nicht von sowas einschüchtern.
Mir stellt sich jedoch die Frage, wie weit das Schreiben der Bank, hinsichtlich meinem Missbrauch der Business Kreditkarte (da dürfen laut den Bestimmungen nur Business-Transaktionen getätigt werden zum Tragen und zum eigentlichen Sachverhalt beitragen soll denn die deuten den Glücksspielstaatsvertrag für Verbraucher und hat angeblich mit einer Business-KK nichts zu tun.
Was für eine Logik die sich mir daraus nicht erschließt da dies ja bedeuten würde ich würde meine Business-KK missbräuchlich einsetzten wenn ich bei einem Discounter Bier damit kaufen würde.....
@skip
Welchen Suchtdruck? Sowas gibt's bei mir nimmer!
Selbst wenn das bei mir auch irgendwo in den AGB stehen sollte bleibt es nach wie vor eine illegale Transaktion und das macht die Sache doch damit nicht legal!?
Hab das Schreiben nun an RA geschickt mit der Bitte um Beurteilung! Schauen wir mal was dabei rauskommt^^
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Ja, habe keine andere KK gehabt aber ich hab die auch für Private Dinge genutzt die nicht illegal waren ergo hätte ich das auch nicht dürfen aber das hat die Bank geduldet.
Voll die Milchmädchenrechnung die da herangezogen wird.
Abgesehen davon wusste meine Bank seit Ende 2017 über die OC bescheid und hat hierzu nichts unternommen, zukünftige Transaktionen, zu unterbinden!
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Hi Born!
Bezüglich des Mißbrauchs der Kreditkarte würde ich mir keine Sorgen machen.
Als Konsequenz haben sie Dir ja die Karten gekündigt.
Was das unerlaubte Glückspiel betrifft, können sie natürlich rechtliche Schritte einleiten.
Doch da Du ja von der Unerlaubtheit nichts gewusst hast, verläuft das im Sande ...
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Na ich bin wohl der entspannteste wenn es um solche Dinge geht^^
Denke aber das die Argumentation nicht standhalten wird. Selbige erscheint mir zu hanebüchen....
Abgesehen davon wusste meine Bank seit Ende 2017 über die OC bescheid und hat hierzu nichts unternommen, zukünftige Transaktionen, zu unterbinden!
Den Satz hast du schon gelesen?
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Na ich bin wohl der entspannteste wenn es um solche Dinge geht^^
Denke aber das die Argumentation nicht standhalten wird. Selbige erscheint mir zu hanebüchen....
Abgesehen davon wusste meine Bank seit Ende 2017 über die OC bescheid und hat hierzu nichts unternommen, zukünftige Transaktionen, zu unterbinden!
Den Satz hast du schon gelesen?
Die Drohung ist nur heiße Luft spreche da aus Erfahrung.
Der Anwalt der Gegenseite damals hat geschrieben: Ihr Mandant glaubt allen ernstes das er Geld im Casino verspielt und es sich dann von der Bank zurückholt? Dies ist versuchter Betrug und wird zur Anzeige gebracht.
Bis heute (Gut 1 Jahr später) kam keine Post der Polizei.
Die wollen damit nur bewirken, dass sie ihre ruhe haben, geprüft wird jedes schreiben, einschüchtern etc.
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Mir schon klar. Für diesen Passus haben die satte 2 Monate benötigt! Ein lapidarer Wisch in dem in keiner Weise auf meine Punkte eingegangen wird.
Aussage: Das dürfen Sie laut den AGB von MC/VISA nicht ergo illegale aktivierten von Ihnen und auch autorisiert durch Sie. Ergo wir behalten uns das Recht vor sie zu verklagen aber Kohle gibt es keine.
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Habe heute auch die Kontokündigung bekommen. zurück gebucht ist noch nix.Die zweite Frist läuft am 15.4 aus.
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@Holger
Es gibt genügend andere Banken^^