Glücksspielsucht => Glücksspielsucht Allgemein => Thema gestartet von: Mo von Glückszone am 05 Februar 2019, 12:59:58
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Hallo Leute,
ich habe in der letzten Zeit mit großer Aufmerksamkeit das Thema Chargeback verfolgt.
Nachdem ich mich da eingelesen hatte, habe ich mich dazu entschlossen, eine Ausarbeitung darüber zu schreiben.
Hätte jemand die zu lesen und mir dann seine (fachkundige) Meinung dazu zu sagen?
LG Mo von Glückszone
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Klar aber was bitte verstehst du unter "fachkundige Meinung"?
Eine fachkundige Meinung ist immer schwer, selbst für eine Anwalt da jeder Fall unterschiedlich zu beurteilen ist. Das einzige was wirklich sauber funktioniert ist Paypal. Alles andere ist ein krampf.
Ädit:
Rest hat Olli beigesteuert.
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Hi Mo!
Meine EMail an Dich ist schon raus ...
Wie Du sehen wirst, ist das Thema ziemlich komplex.
In meinen Präsentationen habe ich längst nicht alles abgearbeitet.
Trotzdem wurde mir schon gesagt: Das ist zu groß ...
Du musst aufpassen, dass Du keine Rechtsberatung machst.
Auch Handlungsanweisungen sind strikt untersagt!
Ich habe im neuen Chargeback-Unterforum ja eine Reihe "Grundlagen" eröffnet - im Sinne häufig gestellter Fragen.
Vielleicht magst Du Dich da mit Einreihen?
Dann könnte Ilona, wenn sie damit einverstanden ist, ja ein weiteres Unterforum einrichten und die Beiträge dort hin verschieben.
Meine Beiträge habe ich bewusst gesperrt - das ist uns als User erlaubt, damit die Threads kurz und übersichtlich bleiben.
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@BORN4NOTHING: Mit fachkundig meine ich jetzt nicht die Meinung eines Juristen, sondern eher von jemandem, der sich eingehender mit der Thematik beschäftigt hat.
@Olli: Danke für die Präsentation, ich werde mir das mal anschauen. Hast Du da nähere Infos bezüglich "verbotener" Handlungsanweisungen?