Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: SchlechteVersion am 07 Februar 2019, 21:09:46
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Habe heute eine Antwort meiner Kreissparkasse erhalten zu meiner Anfrage bzgl. der 13 Monate, hatte die üblichen Argumenten genutzt.
Ich soll einen schriftlichen Antrag einreichen, der dann an die Zuständigen Kollegen im Zahlungsverkehr weitergeleitet wird. Dann wird das geprüft.
Hoffnung solle ich mir aber keine machen:
- Ein gültiges Sepa Mandat zwischen Paypal und mir liegt vor.
- Was über Paypal gekauft wird, liegt außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches.
- Sie haben keine Möglichkeit auf die Paypal Zahlungen zuzugreifen. Und somit keinerlei Möglichkeiten meine Paypal Transaktionen an casino xy zurückzuholen.
- Ich solle mich direkt an Paypal direkt wenden.
Wenn ich den Antrag stellen sollte, werde ich versuchen, alle Argumente zu widerlegen und die Nichtigkeit der Zahlung, daher keine autorisierte Zahlung, etc. in den Vordergrund stellen. Wahrscheinlich auch das AG München Urteil nutzen in der Argumentation.
Werde es Fr. Knigge vorlegen. Habt ihr vielleicht noch Kniffe?
Insgeheim bereite ich mich schonmal auf den Weg zum Insovenzverwalter vor...
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Und genau da liegt der Fehler warum du keinen Erfolg haben wirst. Nicht ein fehlendes Sepa wäre ein Problem weil es hierfür im Onlinezahlungsverkehr spezielle Regeln gibt und wenn du sagst es wäre nicht von dir genehmigt ist das auch gelogen. Deshalb machen sie dir nicht viele Hoffnungen.
Wenn du aber die wahrheit gesagt hättest, dann wäre das gleich erledigt.
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Und ja es stimmt das sie keine paypalzahlungen an xy zurückholen können aber sie können die Lastschriften die durch paypal veranlasst wurden zurückholen und müssen das sogar weil die Transaktionen rechtswidrig waren.
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Ich bin immer bei der Wahrheit geblieben. Habe alles offen gelegt und alle Transaktionen mitgeschickt. Es ging jetzt darum, Argumente zu widerlegen. Eine Zahlung kann im Grunde nicht autorisiert sein, wenn sie nichtig ist, oder habe ich das falsch verstanden?!
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Natürlich habe ich sie getätigt. Dabei bleibe ich auch, das ist klar.
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Also hast du sie autorisiert. Nichtig ist sie ja nur wegen der Gesetzesgrundlage aber nicht wegen fehlender Zustimmung Deinerseits.
Versteh mich nicht falsch - das soll kein Angriff von mir sein sondern ich will dir ernsthaft helfen - deshalb ist es wichtig was genau du gesagt hast bzw sagen wirst.
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Klar, danke dir auch für deine Hilfe! Bin vielleicht etwas enttäuscht, dass es nicht auf Anhieb geklappt. Für viele MA ist diese Anfrage ein Novum und ich bin halt am überlegen, wie ich es schaffe, eine Ansprache zu finden, die auf der Gegenseite auf Verständnis und Nachvollziehbarkeit stößt. Dabei würde ich natürlich, habe ein viel zu ausgeprägtes schlechtes Gewissen, immer bei der Wahrheit bleiben.
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Was bitte hast du denn der Bank nun genau gesagt?
Die Bank kann die Lastschriften der letzten 13 Monate problemlos zurückholen. Der Antrag hat schriftlich zu erfolgen und man bezieht sich hier auf illegales Glückspiel. Gibt doch das Musterschreiben dazu. Auch bei KK-Zahlungen welche direkt gelaufen sind über die Kreditkarte kann man das Musterschreiben inkl. verweis auf das AG München dann nutzen.
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Hatte mich per Mail an die Bank gewandt und das Musterschreiben genutzt, IP waren alle wichtigen Argumente inkl. Gesetztesangaben dabei. Nur den Verweis auf das AG München Urteil hatte ich nicht mit aufgeführt.
Werde es jetzt noch einmal schriftlich mit mehr Nachdruck versuchen.
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Dann stellt sich mir die Frage wo das Problem bei der Bank liegt aber zeigt mehr als deutlich dass die Banken selber meist nicht wissen wie man damit umzugehen hat.
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Absolut!! To be continued...
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Kurzes Update: Habe gestern das Schreiben - ausführlich, mit Nachdruck - an die KSK per Einschreiben mit Rückschein versendet. Es geht um die Rückbuchungen der PP Lastschriften (Abzug Gewinne berücksichtigt) aus den letzten 13 Monaten. Bezweifle jedoch ein frühzeitiges positives Ergebnis. Werde berichten...
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Update: Das wars wohl...
"Um eine rechtssichere Aussage treffen zu können, hat unsere Fachabteilung bei der Deutschen Bank eine Mandatsanforderung gestellt.
Es geht um das Mandat, dass Sie gegenüber Pay Pal ausgestellt haben.
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Liegt ein gültiges Sepa Mandat vor, ( zwischen Ihnen und Paypal ) werden wir keinerlei Belastungen von Dritten ( über Paypal bezahlt ) zurückbuchen können."
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Anwalt, alles andere würde keinen Sinn ergeben.
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Sie haben kein Mandat.
Meine Anwältin hat mir gestern gesagt das das was Paypal als Mandat bezeichnet keines ist weil nicht unterschrieben. Schalte einen Anwalt ein! Ich kann dir meine echt nur empfehlen und die Erstberatung ist kostenlos
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Sehe ich genauso. Birgit, du bist auch bei Lenné, richtig?!
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Ja. Bei Frau Kocer und die ist echt gut
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Wollte mich kurz gemeldet haben.
Mittlerweile vier Wochen spielfrei und es geht mir gut.
Zu meinem CB: Meine Bank hat sich zwar noch nicht gemeldet, aber sie wird der Annahme sein, dass ein gültiges Mandat vorgelegen hat und nichts zurückbuchen. Ich habe die Hoffnung in der Sache aufgeben. Will damit abschließen. Daher habe ich auch den kleinen Betrag, den ich damals selbst an Paypal zurückgebucht hatte (ca. 300 Euro), in der Zwischenzeit ausgeglichen. Habe an Paypal bislang kein Schreiben versandt.
Sofern sich die Bank mit einem positiven Statement meldet und wider Erwarten doch die letzten 13 Monate zurückbucht, lasse ich das Ganze von einem Anwalt machen.
VG SV
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Kurzes Update:
Gerade in diesem Moment hat meine Bank die 13 Monate zurückgebucht. Ich werde nun einen Anwalt beauftragen, an Paypal zu schreiben. Wäre hier Lenné empfehlenswert?
Meint ihr, die Tatsache, dass ich zwischenzeitlich 300 Euro an Paypal ausgeglichen habe, könnte einen Einfluss haben? Hatte bislang noch nichts an Paypal gesendet.
Gruß SV
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Generell kann eine Teilzahlung als schuldner als Schuldanerkenntnis gesehen werden. Deshalb nutzt man den Verwendungszweck in der Regel, dazu dass man über unter Vorbehalt etwas bezahlt.
Allerdings weiß ich nicht wie es bei Glücksspiel aussieht. Eigentlich ist in dem Fall jeder Geldfluss nicht rechtsverbindlich, da illegal.
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Ok, danke erstmal.
Ich hatte bislang nichts an Paypal formuliert, also hatte nie einen Grund für die Rückbuchungen angegeben.
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...und den zwischenzeitlichen Minus-Betrag (300 Euro) komplett beglichen. Noch ist mein PP Konto auf 0.
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Hallo zusammen,
ich wollte mich wieder gemeldet haben. Ich bin jetzt 2 1/2 Monate spielfrei. Und ganz ehrlich, ich bin so stolz darauf. Das Beste ist, dass ich mir Woche für Woche zusehen kann, wie mein Selbstbewusstsein wieder steigt. Ich werde so langsam wieder der, der ich einmal war (mit der Sucht natürlich nicht ganz 1 zu 1). Das merke ich in alltäglichen Situationen, aber auch im beruflichen Kontext. Ich habe wieder Lust, und auch die Energie, mich Diskussionen zu stellen und Dinge voranzubringen. Man, DAS (nur als Beispiel) ist doch so erstrebenswert! Kürzlich wurde ich als Gruppenleiter befördert und darf nun Einfluss auf Dinge nehmen, die mir wichtig sind.
Ans Spielen denken? Schon "länger" nicht mehr... Ich fühle mich insgesamt stark und bei mir. Klar, es wird voraussichtlich (ich hoffe nicht, wobei, auch wenn, nur her damit) Situationen geben, die sehr schwer zu bewältigen werden. Damit muss ich dann umgehen können und habe auch entsprechende Handlungsalternativen parat.
Momentan ist es einfach so, dass die Realität sich gut anfühlt und Spaß macht.
Zu meinem CB: Ich warte immer noch auf einen Forderungsverzicht seitens PP. Die erste vom Anwalt gesetzte Frist ist letzte Woche abgelaufen. Ich habe mich mittlerweile darin geübt, abzuwarten. Wir werden sehen...
VG SV