Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Djteam am 10 April 2019, 07:06:31

Titel: Paypal CB ich habe es getan es geht los
Beitrag von: Djteam am 10 April 2019, 07:06:31
Nachdem ich werdender Familienvater bin habe ich mich entschlossen meiner Sucht ein Ende zu setzen.
Ich habe ca 20000 Euro in den letzten 3 Jahren verspielt.
Jetzt habe ich durch diese Seite viele Informationen gefunden und auch die Möglichkeit gesehen evtl Geld von Paypal zurückzuholen.
Mein 1. Schritt war die Rückbuchung der letzten 8 Wochen das waren zwar "nur 730" Euro aber ein Anfang. Das Geld ist jetzt erst einmal auf mein Konto zurückgekommen.

Heute Morgen kamen 23 Emails für jede Rückbuchung.

Wortlaut :

Wir haben für eine Rücklastschrift, die Sie bei Ihrer Bank veranlasst haben, einen Fall eröffnet.
Damit wir Ihren Fall besser nachvollziehen können, geben Sie uns den Grund für die Rücklastschrift bis zum 23. April 2019 an. Wenn wir bis dahin keine Antwort von Ihnen erhalten, buchen wir den Betrag von Ihrem PayPal-Konto ab schließen den Fall.

Weiß jemand von Euch was ich jetzt machen soll?

Sollte ich jetzt mit dem Reekmann schreiben antworten oder jeden Fall einzeln beantworten und wenn ja wie?

Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar.
Titel: Re: Paypal CB ich habe es getan es geht los
Beitrag von: Olli am 10 April 2019, 10:43:41
Hi!

Jetzt kannst Du die Forderungsabwehr an PP senden.
Füge dem Schreiben eine Auflistung aller Ein- und Auszahlungen bei und halte Dich an das Bereicherungsverbot.
Das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Schaue Dich noch mal im Forum um und lese den Megathread zum CB.
Da steht z.B. drin, unter welchen Voraussetzungen Du die Rückbuchungen überhaupt vornehmen darfst.
Nimm Dir die Zeit ...
Titel: Re: Paypal CB ich habe es getan es geht los
Beitrag von: Djteam am 12 April 2019, 13:27:23
So heute habe ich Kontakt mir Whdgz gehabt. Mir wurde gesagt das es ziemlich schwierig ist bei meiner Bank Commerzbank Geld der letzten 13 Monate von Paypal zurückzuholen. Die 8 Wochen die ich selbst schon zurückgebucht habe müssten dann bei Übernahme des Falls mit Whdgz mit der üblichen Provision gezahlt werden sobald Whdgz eine Forderungsabwehr macht.

Das dumme ist nur das ich nur 2000 Euro die per PayPal vom Girokonto als Lastschriften gewesen sind  habe.
Und den Rest mit Paypal mit Zahlungsmethode Abbuchung vom KK hatte.

Da wird das sicher das gleiche sein als ob ich es direkt per KK ans OC gesendet habe oder??

Ich habe die letzten Tage mal durchgerechnet allein meine Einzahlungen der  letzten 5 Monate nur per KK haben 6200 Euro verschlungen.

Krass das ist mir nie so bewusst geworden.

Whdgz meinte es ist bei KK sehr sehr schwierig und könnte auf einem Klageweg Gerichtstermin enden.

Was meint Ihr sollte ich es trotzdem versuchen?
Titel: Re: Paypal CB ich habe es getan es geht los
Beitrag von: Cosito am 12 April 2019, 13:53:17
Hallo DjTeam ( weiß leider nicht wie man hier auf Antworten zitiert/ antwortet). Habe gestern auch mit Whdg gesprochen und gleich die csv datei aus meinem Online Banking geholt... leider genauso ernüchternd wie bei dir.. habe anscheinend auch viel über das übrige Geld auf dem Paypal Konto gespielt, ebenso habe ich auch einige Male ausgezahlt, das muss man ja einberechnen, da bringt es mir nichts mein Paypal Konto zu verlieren. Leider.
Titel: Re: Paypal CB ich habe es getan es geht los
Beitrag von: Djteam am 12 April 2019, 14:22:13
Hallo Costa ja ich war auch so optimistisch....

Übrigens die Kreditkarte ist ja von meiner Kontoführenden Bank eine. In den Auszügen von Mastercard steht ja jedes mal Entgelt Glücksspiel das sind Gebühren der Bank oder Karte.Dann ist es doch eigentlich ein illegales Geschäft der Bank oder wie seht Ihr das?
Titel: Re: Paypal CB ich habe es getan es geht los
Beitrag von: Ltr88 am 12 April 2019, 14:36:45
Commerzbank ist wohl ohne Verzicht von Paypal oder Klageweg scheinbar unmöglich, allerdings denke ich nicht das sie sich den Aufwand machen wegen 5 bis 10 tausend Euro da wäre ja fast kein Gewinn mehr für die ....
Titel: Re: Paypal CB ich habe es getan es geht los
Beitrag von: Djteam am 12 April 2019, 15:02:01
Wie meinst du das LTR88 mit den 5 oder 10000 Euro? Hast Du auch schlechte Erfahrungen mit Commerzbank?
Titel: Re: Paypal CB ich habe es getan es geht los
Beitrag von: Ltr88 am 12 April 2019, 15:43:20
ja 8 Wochen habe ich zurückgebucht ,daraufhin Konto Kündigung nach dem Versuch 12 Monate zurück zu erhalten (rückbuchung) 2 Monate wird nun. Schon verhandelt wie ich das verstehe das meiste im Hintergrund?
Titel: Re: Paypal CB ich habe es getan es geht los
Beitrag von: Ltr88 am 12 April 2019, 15:45:38
zu versuchen 12 Monate zurückzubuchen außerhalb der 8 Wochen Frist bei klein Beträgen sag ich mal (klein!) frisst verscheinlich schon die ganzen anwaltschreiben....
Titel: Re: Paypal CB ich habe es getan es geht los
Beitrag von: taro am 12 April 2019, 16:11:40
Ein Anwalt rechnet nach Honorarordnung ab, die Anzahl der Schreiben ist egal.
Das Honorar kannst Du selbstverständlich von der Bank zurückfordern, vorausgesetzt Du gewinnst.

Taro
Titel: Re: Paypal CB ich habe es getan es geht los
Beitrag von: Ltr88 am 12 April 2019, 16:17:43
Meinte das ganze über wir holen dein Geld zurück. 41 Prozent Provision plus Steuer plus Anwaltskosten vorstrecken Kan mir das nicht vorstellen das die sich die Arbeit machen bzw da noch was für einen selbst übrig bleibt...
Titel: Re: Paypal CB ich habe es getan es geht los
Beitrag von: Djteam am 17 April 2019, 18:18:00
Ich habe nun von Paypal Aufgrund meiner Rückbuchungungen der letzten 8 Wochen 25 Konflikte geschickt bekommen. Soll ich jetzt jeden einzelnen Konflikt schon mit einer Forderungsabwehr beantworten oder was sollte ich als Grund eintragen oder gar nicht reagieren?
Titel: Re: Paypal CB ich habe es getan es geht los
Beitrag von: Olli am 18 April 2019, 06:53:59
Hi DJTeam!

Du musst Deine Fragen nicht mehrfach ins Forum stellen.

Reagiere nicht per Mail, sondern setze Deine Forderungsabwehr für alle Zahlungen auf, falls noch nicht geschehen.
Dann kannst Du entscheiden, ob Du sie vor einer ersten Forderungsbeitreibung per Einschreiben mit Rückschein versendest oder abwartest.
Titel: Re: Paypal CB ich habe es getan es geht los
Beitrag von: Djteam am 04 Juni 2019, 15:38:04
So heute kam eine Email :

Sehr geehrter Herr......

PayPal hat uns mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderungen beauftragt, weil Ihr PayPal Konto einen negativen Saldo aufweist. Zur Zahlung des offenen Betrags sind Sie per E-Mail von PayPal aufgefordert worden. Einschließlich der durch unsere Beauftragung angefallenen Inkassokosten beträgt die zur Zahlung offenstehende Gesamtforderung

.... EUR

Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Haupt- / Restforderung   ...... EUR
5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 09.06.2019   ..... EUR
Vorgerichtliche Mahnauslagen   ....  EUR
Inkassovergütung - Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB, 1,3 Gebühr   
entsprechend § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG   .... EUR
Post- und Telekommunikationspauschale entsprechend § 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG   20,00 EUR
Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von...  EUR an uns zu überweisen, so dass dieser bis zum

09.06.2019

bei uns eingegangen ist. Nach fruchtlosem Ablauf der o. g. Frist werden wir PayPal empfehlen das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen


Wie sollte ich reagieren oder sollte ich gar nichts tun?
Titel: Re: Paypal CB ich habe es getan es geht los
Beitrag von: Olli am 04 Juni 2019, 15:52:36
Hi!

Hast Du die Forderungsabwehr aufgesetzt und auch bereits verschickt?
Titel: Re: Paypal CB ich habe es getan es geht los
Beitrag von: Djteam am 04 Juni 2019, 18:35:03
Ja die ist schon  2x per Email und einmal an Paypal mit Einschreiben verschickt. Erhalten haben sie es hab den Rückschein  bekommen.
Titel: Re: Paypal CB ich habe es getan es geht los
Beitrag von: Djteam am 04 Juni 2019, 18:39:01
Ich lese ja nichts gutes hier in der letzten Zeit sind wohl kaum noch verzichte von Paypal zu verzeichnen..  :(
Titel: Re: Paypal CB ich habe es getan es geht los
Beitrag von: Gonzo09 am 04 Juni 2019, 18:46:33
Weil die meisten zum Anwalt gegangen sind, dass dauert halt länger.
Titel: Re: Paypal CB ich habe es getan es geht los
Beitrag von: Djteam am 13 August 2019, 11:30:44
So heute kam die 2. EMAIL vom Inkasso :

in Bezug auf Ihre PayPal Forderung möchten wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Indem Sie eine Zahlung mit PayPal gesendet haben, erteilten Sie PayPal damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PayPal eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem PayPal den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreibt.

PayPal ist ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: PayPal hat keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernimmt dafür auch keine Haftung. Unsere Auftraggeberin ist nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.

Entgegen Ihrer unzutreffenden Ausführungen steht PayPal ein wirksamer Aufwendungsersatzanspruch Ihnen gegenüber zu: Hinsichtlich Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspielangeboten hat das Landgericht München I mit Urteil vom 28. Februar 2018 rechtskräftig festgestellt, dass es nicht Aufgabe des Zahlungsdienstleisters ist, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen. Dies obliegt vielmehr der zuständigen Glücksspielaufsicht. Ob der Glücksspielanbieter seinerseits gegen den Spieler einen wirksamen Zahlungsanspruch hat, ist für den Zahlungsanspruch des Zahlungsdienstleisters unerheblich (LG München I, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitte B. I. 3. und 5.). Die vorgenannte Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht München mit Entscheidung vom 4. März 2019 (19 U 793/18) bestätigt.

Davon abgesehen liegen die Voraussetzungen der Mitwirkung an Zahlungen in Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV ohnehin nicht vor. PayPal hat keine Kenntnis davon, wo sich der Spieler zum Zeitpunkt der Spielteilnahme aufhält. Folglich besteht für PayPal keine Möglichkeit und auch keine Pflicht, die Illegalität des Spielvorgangs zu überprüfen.

Wir fordern Sie daher nochmals nachdrücklich dazu auf, den negativen Saldo des PayPal-Kontos unverzüglich auszugleichen und damit PayPals Zahlungsanspruch aus §§ 675 c Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit Ziffer 5.3 sowie Ziffer 4.6. der Nutzungsbedingungen unseres Mandanten zu erfüllen.

Die entsprechenden Inkassobemühungen unsererseits werden bis zur vollständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortgesetzt. Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte gegenüber Ihrer Person, inklusive der gerichtlichen Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.

Wie soll ich reagieren?