Glücksspielsucht => Glücksspielsucht Allgemein => Thema gestartet von: Finako am 20 Juni 2019, 10:08:10
-
Hi Leidensgenossen,
Ich spiele seit zwei Jahren bin nun in Therapie und ich habe es echt geschafft nicht mehr diesen Dreck zu besuchen ....
Nun meine letzte Frage um mit all diesem mist abzuschließen. Nachdem ich das refa schreiben sendete spendeten die lieben Herren von Paypal mir dieses schreiben. Was kann ich tun schreiben etc ?
Ich bin sehr schlecht in Texte verfassen und durch das spielen verlor ich eine Menge Geld deswegen würde ich mich freuen wenn wir gemeinsam ein Text verfassen könnten.
.....
Ich danke euch im vorraus. Würde mich über alle positiven wie auch negativen Agumente freuen.
Lg finako
Übersicht
1Benachrichtigungen
Posteingang
Von: PayPal-Kundenservice
Bearbeiten
20.06.19 um 09:40
Per
Betrifft: Ihre Anfrage an PayPal
20.06.2019
Sehr geehrter Herrxxxx
wir haben Ihre Anfrage in Bezug auf den negativen Saldo Ihres PayPal-Kontos erhalten.
I.
Wir haben das PayPal-Konto mit der registrierten E-Mail-Adresse ×××l.com und die betroffenen Zahlungen erneut überprüft und bestätigen, dass Sie mehrfach Zahlungen an Glückspielanbieter gesendet haben. Diese Zahlungen wurden abgeschlossen und die entsprechenden Beträge dem PayPal-Konto des Empfängers noch am gleichen Tag gutgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Wenn Sie eine Zahlung mit PayPal senden, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem wir den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreiben.
Mit PayPal kann man Zahlungen senden und empfangen. Dabei ist PayPal ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: Wir haben keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernehmen dafür auch keine Haftung. Und wir sind nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.
II.
Wir erhielten Nachricht von Ihrer Bank, dass die Lastschriftzahlungen für die Zahlungen an die Glücksspielanbieter storniert wurden/nicht ausgeführt werden konnten. Infolgedessen kam es zu einem negativen Saldo auf Ihrem PayPal-Konto.
Für diese fehlgeschlagenen Lastschriften wurden Ihnen Gebühren gemäß Ziffer A4.6. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB berechnet.
III.
Entgegen Ihrer unzutreffenden Ausführungen steht PayPal ein wirksamer Aufwendungsersatzanspruch gegen Sie zu.
Hinsichtlich Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspielangeboten hat das Landgericht München mit Urteil vom 28. Februar 2018 rechtskräftig festgestellt, dass es nicht Aufgabe des Zahlungsdienstleisters ist, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen. Dies obliegt vielmehr der zuständigen Glücksspielaufsicht. Ob der Glücksspielanbieter seinerseits gegen den Spieler einen wirksamen Zahlungsanspruch hat, ist für den Zahlungsanspruch des Zahlungsdienstleisters unerheblich (LG München, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitte B. I. 3. und 5.). Die vorgenannte Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht München mit Entscheidung vom 4. März 2019 (19 U 793/18) bestätigt.
Davon abgesehen liegen die Voraussetzungen der Mitwirkung an Zahlungen an unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV hier ohnehin nicht vor. PayPal hat keine Kenntnis davon, wo sich der Spieler zum Zeitpunkt der Spielteilnahme aufhält. Folglich besteht für PayPal keine Möglichkeit und auch keine Pflicht, die Illegalität des Spielvorgangs zu überprüfen.
Wir fordern Sie daher nochmals nachdrücklich dazu auf, den negativen Saldo Ihres PayPal-Kontos unverzüglich auszugleichen und damit unseren Zahlungsanspruch aus §§ 675 c Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit Ziffer 5.3 sowie Ziffer A4.6. unserer Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Die entsprechenden Inkassobemühungen unsererseits werden bis zur vollständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortgesetzt. Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte, inklusive der gerichtlichen Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.
IV.
Aufgrund der Rückbuchungen, die einen Verstoß gegen Ziffer 9. und 10. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB darstellen, kündigen wir hiermit gemäß Ziffer 10.2. der PayPal-Nutzungsbedingungen das Vertragsverhältnis mit Ihnen mit sofortiger Wirkung. Das PayPal-Konto ist und bleibt für jegliche weitere Nutzung gesperrt.
Sie können uns bei weiteren Fragen unter der E-Mail-Adresse ppelce@paypal.de kontaktieren.
In Erwartung eines baldigen Zahlungseingangs verbleiben wir
Mit freundlichen Grüßen
-
Hi!
Irgendwie stehe ich wohl auf dem Schlauch ... wofür soll REFA stehen?
Die Abkürzung wurde schon mehrfach (von Dir?) verwendet.
Dieses Schreiben ist das Übliche, welches PP seit Anfang des Jahres versendet.
Da Du die Forderungsabwehr bereits betrieben hast, hast Du nun die Wahl:
Möchtest Du es bis zur Klage kommen lassen oder möchtest Du sogar den Vorderungsverzicht einklagen?
Wenn nicht, dann entscheidest Du Dich zu zahlen.
Wenn ja, dann kannst Du nun ein neues Schreiben aufsetzen - oder bis zum eventuellen Mahnbescheid warten.
Bei einem neuen Schreiben würde ich gar keinen großen Spökes machen ...
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe ihr Schreiben vom xx.xx.xx erhalten. Darin verweisen Sie auf das Urteil des LG München I und bestehen auf Ihrer Forderung.
Die darin aufgeführten Entscheidungsgründe treffen jedoch auf diesen Fall nicht zu.
Ich freue mich daher auf eine gerichtliche Auseinandersetzung, eventuell bis in die höchsten Instanzen, sofern sie auf die Forderung nicht verzichten.
Zudem schalte ich nun die Glückspielaufsicht ein, damit diese Ihr Geschäftsgebahren unter die Lupe nimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Gerade den letzten Satz würde ich tatsächlich in die Tat umsetzen.
Je mehr Beschwerden dort eingehen, desdo eher reagiert vielleicht die Aufsichtsbehörde um dem "kann"-Abschnitt in § 9 GlüStV Genüge zu tun.
-
Hallo hallo,ich würde warten bis zum mahnbescheid ! Wen er überhaupt kommt! Warte seit Monaten auf den! Kommt der nicht gehts e nicht weiter außer man klagt selber... auf Antwort schreiben wird im übrigen e nicht mehr reagiert!
-
Das schreiben habe ich denen gesendet .
Danke für eure Hilfe !!!! :-*
Wenn sende ich ihnen das direkt...
Kopiere Fehler enthalten habe es gerade drei mal hin und her geschoben .
Angelegenheit PayPal(Europe) S.á.r.l. et Cie, S.C.A ./.
Widerspruch gegen Ihre Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 15.05.2019 fordern Sie einen Betrag in Höhe von 2000€ von mir. Hiermit widerspreche ich dieser Forderung. Ich werde sie nicht bezahlen, da sie unberechtigt ist. Der Widerspruch bezieht sich dabei sowohl auf die Hauptforderung, als auch auf die von Ihnen aufgestellten Verzugskosten und Mahnkosten.
Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Der in Ihrer E-Mail geltend gemachte Kontostand von mir betrifft ausschließlich Entgelte für Casino-Spiele der Glücksspielanbieter Tipico. Ich konnte dort mittels Ihres Zahlungsdienstes Spieleinsätze in fünfstelliger Höhe tätigen nach Rücksprache mir meinen Anwalt konnte ich insgesamt 2000 EUR durch Widerruf von Lastschriften vor dem endgültigen Verlust sichern.
Die betreffenden Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casinospiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11, BVerwG 8 C 18.16).
Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen mich zu.
Ferner ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Zahlungdienstleister im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können.
Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei (Creditreform, Infoscore, Bürgel etc.) gemeldet werden darf. Ebenso rein vorsorglich mache ich bereits jetzt die Einrede der Verjährung geltend.
Ich bweiterverfolgen werden.
Bitte erlassen Sie keine Mahnschreiben und verzichten Sie auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Einem solchen würde ich vollständig widersprechen. Den hier geäußerten Forderungswiderspruch halte ich dauerhaft aufrecht, da Ihre Forderungen unberechtigt sind.
Mit freundlichen Grüßen
F
Bitte Sie, mir innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens schriftlich mitzuteilen, ob Sie die Angelegenheit
-
Das ist aber nicht die Erwiderung auf das letzte Schreiben?!? Oder? Liest sich wie ein erstes Schreiben, mit dem man das Chargeback begründet. Ich frage, weil du auf deren wesentliches Argument (LG München) nicht eingehst. Oder steht ich auf dem Schlauch?
LG Ilona
-
War das erste schreiben !!!
-
Das is dass erst Schreiben kommt mir jedenfalls bekannt vor😁
-
Die schreien von PayPal haben sich leicht verändert den Paragraph 9 wird nicht mehr angesprochen nur noch auf das letzte Urteil von München
-
Kam gerade an .... was soll ich antworten ... ??? ??? ??? ??? ??? ??? ???
Betrifft: Ihre Anfrage an PayPal
Unsere Referenz:
21.06.2019
Sehr geehrter Herr xx
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.06.2019
I.
Sofern Sie behaupten, die Glücksspiele, an denen Sie teilgenommen haben, seien illegal, hat PayPal keine Kenntnis einer solchen Illegalität und konnte hiervon auch keine Kenntnis haben. Im Übrigen ist diese Frage ausschließlich in Ihrem Verhältnis zu den betreffenden Glücksspielanbietern relevant; der Ersatzanspruch von PayPal bleibt davon unberührt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der Kunde Einwendungen aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis mit dem Vertragsunternehmen (hier die Glücksspielanbieter) dem Zahlungsdienstleister im Rahmen des Zahlungsdienstvertrags nicht entgegenhalten (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 24.09.2002 – XI ZR 420/01).
Diesen Grundsatz hat das Landgericht München I ausdrücklich für den Fall bestätigt, dass die Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel erfolgt sind (LG München I, Urteil vom 28.02.2018 – 27 O 11716/17). Das Oberlandesgericht München hat die Entscheidung vom LG München I bestätigt (OLG München, Verfügung vom 06.02.2019 – 19 U 793/18). Diese Rechtsprechung gilt selbstverständlich auch für PayPal, das ein Zahlungsdienstleister gemäß § 675c Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist und im Übrigen über eine Banklizenz verfügt.
In diesem Zusammenhang betont die vorgenannte obergerichtliche Rechtsprechung, dass den Zahlungsdienstleistern keine grundsätzlichen Prüf- oder Schutzpflichten gegenüber ihren Kunden treffen und diese damit auch keine Vorkehrungen für entsprechende Prüfungen treffen müssen.
Stattdessen liegt es in Ihrem Verantwortungsbereich, dafür Sorge zu tragen, dass Sie durch Ihr Verhalten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Zu betonen ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass Sie selbst es waren, der die betreffenden Zahlungsvorgänge in Auftrag gegeben hat. PayPal durfte berechtigterweise darauf vertrauen, dass Sie sich rechtstreu verhalten.
II.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass das Anbieten von Online-Glücksspielen in weiten Teilen Europas sowie in Schleswig-Holstein während der Geltungsdauer der erteilten Lizenzen erlaubt war. Es entspricht der allgemeinen Geschäftspraxis PayPals, nur mit Anbietern von Online-Glücksspielen Vertragsbeziehungen einzugehen, die über eine solche Glücksspiellizenz verfügen. Zudem können Sportwetten gemäß § 4 Abs. 5 GlüStV in ganz Deutschland legal im Internet veranstaltet werden.
Folglich kommt es für die Bewertung der Legalität des Angebots auf den konkreten Ort an, von dem aus der Spieler an dem Glücksspiel teilnimmt, und um welches Spiel es sich im konkreten Fall handelt. PayPal kennt weder den Ort der Spielteilnahme noch das tatsächlich vom Spieler ausgeführte Spiel. Eine solche Überprüfung ist dem Zahlungsdienstleister auch nicht möglich.
Aus diesem Grund entbehrt der von Ihnen erhobene Vorwurf, PayPal habe vorsätzlichgegen § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV verstoßen, jeglicher Grundlage. Eine „Mitwirkung“ PayPals an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel liegt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung und den vorstehenden Rechtsausführungen nicht vor.
III.
Vor diesem Hintergrund sind Sie verpflichtet, PayPal die durch die Ausführung der Zahlungsaufträge entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
Wir fordern Sie letztmalig dazu auf, den negativen Saldo Ihres PayPal-Kontos unverzüglich auszugleichen und damit unseren Zahlungsanspruch gemäß §§ 675 c Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit Ziffer 5.3 sowie Ziffer A4.6 unserer Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Unsere Entscheidung, die entsprechenden Inkassobemühungen bis zur vollständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortzusetzen, ist endgültig. Von weiteren Schreiben bitten wir daher abzusehen. Die
-
Kam gerade an .... was soll ich antworten ... ??? ??? ??? ??? ??? ??? ???
Betrifft: Ihre Anfrage an PayPal
Unsere Referenz:
21.06.2019
Sehr geehrter Herr xx
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.06.2019
I.
Sofern Sie behaupten, die Glücksspiele, an denen Sie teilgenommen haben, seien illegal, hat PayPal keine Kenntnis einer solchen Illegalität und konnte hiervon auch keine Kenntnis haben. Im Übrigen ist diese Frage ausschließlich in Ihrem Verhältnis zu den betreffenden Glücksspielanbietern relevant; der Ersatzanspruch von PayPal bleibt davon unberührt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der Kunde Einwendungen aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis mit dem Vertragsunternehmen (hier die Glücksspielanbieter) dem Zahlungsdienstleister im Rahmen des Zahlungsdienstvertrags nicht entgegenhalten (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 24.09.2002 – XI ZR 420/01).
Diesen Grundsatz hat das Landgericht München I ausdrücklich für den Fall bestätigt, dass die Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel erfolgt sind (LG München I, Urteil vom 28.02.2018 – 27 O 11716/17). Das Oberlandesgericht München hat die Entscheidung vom LG München I bestätigt (OLG München, Verfügung vom 06.02.2019 – 19 U 793/18). Diese Rechtsprechung gilt selbstverständlich auch für PayPal, das ein Zahlungsdienstleister gemäß § 675c Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist und im Übrigen über eine Banklizenz verfügt.
In diesem Zusammenhang betont die vorgenannte obergerichtliche Rechtsprechung, dass den Zahlungsdienstleistern keine grundsätzlichen Prüf- oder Schutzpflichten gegenüber ihren Kunden treffen und diese damit auch keine Vorkehrungen für entsprechende Prüfungen treffen müssen.
Stattdessen liegt es in Ihrem Verantwortungsbereich, dafür Sorge zu tragen, dass Sie durch Ihr Verhalten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Zu betonen ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass Sie selbst es waren, der die betreffenden Zahlungsvorgänge in Auftrag gegeben hat. PayPal durfte berechtigterweise darauf vertrauen, dass Sie sich rechtstreu verhalten.
II.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass das Anbieten von Online-Glücksspielen in weiten Teilen Europas sowie in Schleswig-Holstein während der Geltungsdauer der erteilten Lizenzen erlaubt war. Es entspricht der allgemeinen Geschäftspraxis PayPals, nur mit Anbietern von Online-Glücksspielen Vertragsbeziehungen einzugehen, die über eine solche Glücksspiellizenz verfügen. Zudem können Sportwetten gemäß § 4 Abs. 5 GlüStV in ganz Deutschland legal im Internet veranstaltet werden.
Folglich kommt es für die Bewertung der Legalität des Angebots auf den konkreten Ort an, von dem aus der Spieler an dem Glücksspiel teilnimmt, und um welches Spiel es sich im konkreten Fall handelt. PayPal kennt weder den Ort der Spielteilnahme noch das tatsächlich vom Spieler ausgeführte Spiel. Eine solche Überprüfung ist dem Zahlungsdienstleister auch nicht möglich.
Aus diesem Grund entbehrt der von Ihnen erhobene Vorwurf, PayPal habe vorsätzlichgegen § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV verstoßen, jeglicher Grundlage. Eine „Mitwirkung“ PayPals an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel liegt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung und den vorstehenden Rechtsausführungen nicht vor.
III.
Vor diesem Hintergrund sind Sie verpflichtet, PayPal die durch die Ausführung der Zahlungsaufträge entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
Wir fordern Sie letztmalig dazu auf, den negativen Saldo Ihres PayPal-Kontos unverzüglich auszugleichen und damit unseren Zahlungsanspruch gemäß §§ 675 c Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit Ziffer 5.3 sowie Ziffer A4.6 unserer Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Unsere Entscheidung, die entsprechenden Inkassobemühungen bis zur vollständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortzusetzen, ist endgültig. Von weiteren Schreiben bitten wir daher abzusehen. Die
Ich würde jetzt einen Anwalt nehmen.
-
Sorry ich bin mir echt nicht sicher ob dies alles stimmt .... 1.Bis jetzt hat PayPal noch nie so schnell das Konto gekündigt , eher eingefroren
2. Ich hab noch keinen hier erlebt der nach der 1 Mail nur ein Tag warten musste bis eine Antwort erwiedert würde . Hmmmmm bissel komisch zumal das Schreiben von PayPal überhaupt ganz anders geschrieben wurde als sonst sie wiedersprechen sich auch da sie schreiben das in NRW das spielen erlaubt ist im Nachhinein aber Schreiber das sie nicht wusten woher er spielen würde.
Dann schreiben sie das Sportwetten erlaubt sind hmmmm nein sie werden geduldet und dann auch nur wenn es kein Casino vorhanden ist selbst ein Button zu einen Casino ist verboten und macht die Sportwetten nichtig
Das wissen sie also wenn das alles echt ist dann haben sie immer noch nicht dazugelernt. Selbst das Ministerium hat gerade nochmal ausführlich betont daß Glückspiel in Deutschland online Verboten ist.
-
Ich sehe das genauso ist sehr komisch!!!
Also irgendwie kann man es nicht glauben das Paypal so schnell reagiert
-
Is ja auch ein Fake! macht euch nicht verrückt!
-
Is ja auch ein Fake! macht euch nicht verrückt!
Was ist ein fake???
-
Paypal antwortet nicht nach einen Tag! Das wäre ja zu schön kannst froh sein nach 4 Monaten mal was zu hören..... macht euch net verrückt ....
-
Darf ich den thread hijacken? Wie sehen solche Rückforderungen aus wenn man mittels Kreditkarte die zahlungen geleistet hat? Irgendwelche Chancen bzw erfahrung etwas zurückzuholen?
Danke
m
-
Hallo zusammen,
ich habe eine große Bitte: Zitiert bitte nicht den kompletten vorangegngenen Post. Falls ihr erkennbar machen wollt, an wen genau eure Antwort sich richtet, reicht z.B ein @Finako
LG Ilona
-
@ Ilona
Du meinst dann so oder :)
-
Hi!
Ich hatte auch bereits mehrfach darum gebeten.
Vermutlich drückt Ihr oben rechts bei einem Beitrag den Button "Zitat", um selber schreiben zu können.
Benutzt bitte ganz unten den Button "Antwort".
Wer Teile eines Beitrages zitieren möchte, der markiert bitte die Passage mit der Maus.
Dann per [STRG] und C das Ganze in den Hauptspeicher kopieren.
In der eigenen Antwort über den Smilies gibt es eine Schaltfläche mit einer angedeuteten Beschriftung in einer Sprechblase.
Dort drauf drücken und es erscheint ohne die Minus-Zeichen: [-quote-][-/quote-]
Wenn Ihr jetzt zwischen den Klammern die Maus positioniert und [STRG] und V drückt, habt Ihr den Text aus der Zwischenablage eingefügt.
Alternativ fügt Ihr den Text erst ein, markiert diesen wieder und drückt dann die Schaltfläche.
Bitte versucht es mal, denn die Vollzitate sind oft nicht nötig und deshalb nervig.
-
LTR88 ... Das meinten wir doch ... Ich glaub eher Finako ist ein Fake . Sorry Finako sollte es so alles stimmen nehme mir das nicht übel aber es passt nicht alles zusammen .
-
Ist schon komisch ja
-
Schaut mein Profilbild
-
@Finako
was ist das???
-
@Herr r
Ein Foto von den Tagen wo mir die lieben Pay pal Leute geschrieben haben
-
@ Rofl1312
was sagst Du denn zum Schreiben von Paypal an Finako??
-
Ich mach mich nicht verükt denke aber an die anderen hier die sich verrückt machen.
-
@Pocasso
Was meinst du ?
Was habt ihr für mich für ein Tipp was ich schreiben soll ?
-
Ich meinte eigentlich selbst wenn du am 20.06 bescheid bekommen hast und du gleich ein Schreiben per Email geschickt hast dauert es, du bekommst eine Mail oder im PP Postfach eine Nachricht das es Bearbeitet wird und dauert es und dauert es und dauert bis du überhaupt eine Antwort erhälst.... Zwischendurch bekommst du noch Aufforderung ..... Und solange deine Unschuld nicht bewiesen ist wird dir PayPal nicht das Konto wie angekündigt sofort schliessen.
-
Was würdet ihr denn nun empfehlen?
-
Habe ich dir doch per PN geschrieben
-
Nun haben die mit das letzt schreiben nochmal geschickt.... nun ins email Postfach...
Soll ich besser einfach bezahlen?
-
Um wieviel geht es den überhaupt?
-
Welches Schreiben es ist Samstag oder Sonntag da bekommt man keine E Mails nur von System erstellte E-Mail s
-
Das selbe wie zuvor 2000euro
-
Heute kam ein inkasso schreiben , was soll ich nun machen ?
-
@Finako...
Hatte dir geschrieben das du das gleiche schreiben was du PayPal geschickt hast nun auch dem Inkasso schicken sollst..... Ich hab aber Mal drüber nachgedacht und muss sagen besorge dir ein Anwalt irgend etwas ist bei dir nicht in Ordnung ..@ilona hat gerade dazu in einem Beitrag eine Kanzlei erwähnt Ruf da Mal an und schildere ihnen alles . Kannst ja Mal berichten.
-
Das habe ich Ihn auch schon geraten in seinem Fall da passt einiges nicht.
-
Wieso passt da einiges nicht ?
-
Nimm dir bitte einen Anwalt viele haben einen da es im Moment schwierig ist.