Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: BigT am 09 Juli 2019, 10:53:36
-
...
-
Hatten wir das gleiche nicht schon vor einigen Monaten hier? Irgendwie meine ich mich daran erinnern zu können...
Doch, die AGB von Paypal, welche du bestätigt hast, erlauben ein solches Vorgehen, selbst dann wenn du deine KK-Daten gelöscht hast.
-
...
-
Finde gerade auch nichts bei der Suche aber das alles kommt mir so bekannt vor....Neues Ich? Warst du das nicht mit der LBB?
-
Nur mal eben kurz, ich hab auch grad keine Zeit, zu suchen.
Ja, ich glaub, das war Neues _ICH.
In den AGB von PayPal, welche du akzeptiert hast, steht, daß sie ermächtigt sind, Daten zu Bezahloptionen auch über die Löschung hinaus zu speichern, und offene Beträge auch im Nachhinein noch von anderen Zahlungsoptionen abzubuchen, sofern die Löschung der Daten NACH der betreffenden Transaktion stattfand.
Diese Debatte hatten wir schon mehrmals. Da hilft nur eine Löschung der Kreditkartendaten bei PP, und gleichzeitige Sperrung der Kreditkarte sofort nach erfolgter Rückbuchung.
Jetzt im Nachhinein wäre eine Verlustmeldung nicht ratsam.
-
Hi!
Wenn Du diese eidesstattliche Erklärung ausfüllst, dann lügst Du und machst Dich sogar strafbar.
Dies gilt natürlich für den Fall, dass die Löschung der Kreditkarte NACH dem Glückspielen war, wofür die Dir Deine KK belastet haben.
-
ok, kann bitte gelöscht werden. sorry für die unannehmlichkeiten
-
Wieso löschen?
Du darfst natürlich nicht die eidesstattliche Erklärung unterschreiben.
Trotzdem kannst du dich gegen die Belastung wehren.
Du kannst der Kreditkartenfirma schreiben, dass es sich bei der Belastung um eine bestrittene Forderung handelt und die Grundlage für diese bestrittene Forderung schon Monate zurückliegt und dass du mit einer Belastung der Kreditkarte mit bestrittenen Forderungen nicht einverstanden bist.