Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: Macco1988 am 25 Juli 2019, 11:46:25
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Hallo Zusammen
ich habe gerade eine Klage der LBB erhalten und bin verzweifelt. Ich habe zwsr die Kündigung erhatlen gehabt jedock kein Schreiben eines Inkassounternehmens wie von der LBB angekündigt. Kann mir jemand sageb wie ich weiter vorgehen muss? Danke euch
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kannst du die klage anonymsiert hier rein stellen?
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ich würde mich an die Partnerkanzlei der FAGS wenden. 1. Beratung und Forderungsabwehr ist ja kostenlos.
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Ich denk Du bist bei WHDG.
Was willst Du da machen ausser abwarten?
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Leider habe ich gerade keine Möglichkeit die Klageschrift hier einzustellen.
Ja ich binbei WHDG, aber hier bekommt man ja seit Monaten keine Antwort, oder habe ich etwas verpasst bzgl. KK Zahlungen?
Und ich muss ja jetzt innerhalb von 2 Wochen reagieren auf das Schreiben. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.
Weiß jemand was passiert wenn ich das Ureil anerkenne?
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@kotek123 hast du hier Kontaktdaten?
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https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?board=17.0
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Vielen Dank. Werde es dort mal versuchen.
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Macco du hast doch zurück gebucht oder?
Dann müsstest Du doch Geld haben für einen Anwalt?
Hast du einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klageerhebung bekommen??
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Ich habe zwischenzeitlich nur 2 Lastschriften zurücgebuht von 300€.
Eine Klageschrift (Anordnung zum schriftlichen Vorverfahren)
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Du hast nur 300 Euro zurückgebucht mehr nicht? Und dafür machst du soviel Stress?
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Nicht dein Ernst 😒 ich dachte evtl. 3.000 oder 30.000 aber 300 schreib sie bitte ab.
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Ich habe nur das zurückgebucht was innerhalb von 8 Wochen möglich war. Bei der Klage geht es um insgesamt knapp 4000 Euro.
Für 300 Euro würde ich natürlich nicht so einen Stress machen.
Ich weiß nicht wie ich auf die Klage reagieren soll
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Also du hast 4.000 Euro dann nehme Dir einen Anwalt er wird dir helfen.
Es ging bei Dir um KK Zahlungen oder ??
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Nein ich habe keine 4000 €. Die Klage beläuft sich auf knapp 4000 €, welche als Forderungen aus Kreitkartenumsätzen offen sind.
DIe Rückbungen der Lastschrfiten hat die LBB einfach wieder auf die Rechnung drauf geschlagen.
Ja es geht hier um KK Zahlungen
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Ruf bei einen Anwalt an schildere deine Situation er wird dich beraten.
Viel Glück 🍀
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Danke
ich habe bereits Kontakt mit der Knazlei aus Bielefeld aufgenommen welche mir hier genannt wurde.
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KK Umsätze zurückgebucht oder Lastschrift?
Wenn die KK offene Vorderungen von 4000 Euro haben werden Sie natürlich einklagen, was hast Du denn gedacht?
Wenn whdg Dich betreut und Du alles so gemacht hast wie sie gesagt haben, dann werden Sie Dich natürlich betreuen. Mehrere Anwälte für den gleich Fall zu beschäftigen schafft bestenfalls nur Verwirrung.
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Meines Wissen habe ich whdg nicht beauftragt. Ich habe mich lediglich angemeldet und mein Problem geschildert. Mir wurde daraufhin gesagt dass wenn dann Sammelklage eingereicht werden würde in Zukunft und ich mich sosnt gerne an Herr Lenne wenden könnte. Ich habe keine Unterlagen eingereicht oder etwas unterschrieben o.Ä. Dennoch habe ich whdg heute geschrieben mit meinem Anliegen und ob mein Fall denn überhaupt bearbeitet wird, um sicher zu gehen.
Ich habe die Lastschrift zurückgebucht.
Es geht mir darum wie ich mit dieser Klage nun umgehe. Ich hatte noch nie etwas mit einem Anwalt etc. zu tun. Daher bin ich hier völlig ahnungslos
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Guten Morgen
ich hoffe jeamnd kannmir kurz diese Frage beamtworten
Habe ich aufgrund der Klage nun direkt einen negativen Schufaeintrag?
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Wegen der Klage nicht, wenn Du alle Forderungen bestritten hast. Wenn ich das richtig verstanden habe ist ein Teil unbestritten, dann hast Du natürlich einen Eintrag unabhängig von der Klage.
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Wen es nur um 4000 Euro geht ! Dan einige dich doch einfach drauf es monatlich zurückzuzahlen in 48 Monatsraten zum Beispiel ... dann sparst du dir ein Schufa Eintrag ,Anwalts und Gerichtskosten ...
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Schufa kann durchaus möglich sein, da die Kreditkarte bei Abschluss in die Schufa eingetragen wird, wenn offene Forderungen bestehen dann wird dies eingemeldet.
Fordere doch einfach mal eine Selbstauskunft bei der Schufa an, die ist kostenlos.
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Danke für eure Antworten
Schufa Auskunft habe ich schon angefordert
Ja es kann sein dass es noch nicht der Schufa geneldet wurde da ja eine bestrittene Forderung eingeklagt wird. So verstehe ich zumindest die Gesetzeslage.
Ich strebe auch einen Vergleich an um das Geld in Taten zu zahlen und vor allem den Schufa eintrag nicht zu erhalten. Dazu bin ich wie gesagt jetzt in Kontakt mot der Anwaltskanzlei um das Vorgehen zu besprechen
ich hoffe dass es funktioniert. Vor allem da ich gerade einen neuen Job anstrebe wo ich eine saubere Schufa benötige. Mit diesem Job wäre mor die Ratenzahlung auch problemlos möglich. Das sollte der Kläger doch auch als Grund seheb auf den vergleich einzugehen oder wie seht ihr das?
Danke euch
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Hallo Zusammen,
ich habe nun einen Anwalt in meinem Fall beauftragt.
Dieser hat mir gerade die Frage gestellt ob ich mich nicht doch verteidigen will, da es sich ja um illegales Glückspiel handelt und es ja bereits ein ähnliches Urteil gegen die LBB gibt (AG München). Da ich weiter hier gelesen habe, dass momentan wohl viele Verfahren in einem Vergleich enden, was für mich auch akzeptabel wäre, überlege ich die Klage abzuwehren. Ich muss bis Donnerstag dem Gericht anzeigen ob ich die Klage abwehre.
Was ist hier eure Meinung? Ich danke euch
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Guten Morgen Zusammen,
sorry wenn ich nochmal schreibe. Bin momentan nur sehr nervös, da mich die Klage psychisch sehr belastet.
Eure Meinung wäre mir sehr wichtg. Ich muss meinem Anwalt heute sagen, was er tun soll.
Danke euch für eure Hilfe.
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Hi Macco!
Eine Klage gegen sich zu haben, macht wohl jeden von uns nervös.
Da kommt etwas vollkommen Neues auf uns zu mit absolut offenem Ausgang.
Die Entscheidung, ob Du die Klage erwiederst, liegt ganz alleine bei Dir.
Horche in Dich hinein, ob Du dem anstehenden Druck gewachsen bist.
Juristisch musst Du Dich auf Deinen Anwalt verlassen. Natürlich kann auch er keine Garantien geben, wie das Gericht sich letztlich entscheidet.
Bei 4000 € wird die Sache bei Deinem Amtsgericht entschieden.
Es könnte also sein, dass die LBB, sofern sie verliert, auch noch in die nächste Instanz zum Landgericht geht.
Dir läge diese Möglichkeit, solltest Du verlieren, genau so offen.
Hast Du das mit dem Vergleich durchgerechnet? Du musst auf jeden Fall dann Deinen Anwalt auch selbst bezahlen.
Wenn ich nun mal fiktive Zahlen nennen darf: Beim Vergleich wird halbe halbe gemacht - Dein Anwalt nimmt vielleicht 1500 € - dann hast Du immer noch 3.500 €, die Du irgendwie begleichen musst.
Dann würdest Du also den Nervenkrieg für schlappe 500 Kröten weniger aushalten müssen.
Die Klage abwehren kannst Du ja nicht durch Begleichung der Schulden. Also bleiben nun noch zwei Fälle übrig - Du gewinnst oder Du verlierst.
Du gehst also mit 0 raus oder hast stattdessen knapp 7.500 € Schulden, die Gerichtskosten mit eingerechnet.
Da die LBB bereits einmal verloren hat in München, kann sie sich nun nicht mehr damit heraus reden, dass sie von nichts gewusst hat.
Eher kann man ihnen vorwerfen, dass sie "sehenden Auges" aus Profitgier nichts unternommen hat, um die Zahlungsströme im Rahmen des unerlaubten Glückspiels zu unterbinden.
Wenn ich jetzt hier weiterschreiben würde, würde ich Dir Deine Entscheidung, die Du zu treffen hast, doch abnehmen - daher lasse ich es lieber ... :)
Nachtrag: Das setzt natürlich voraus, dass die Kreditkartenzahlungen allesamt dem unerlaubtem Glückspiel zugeflossen sind.
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Hi Olli,
danke für deine Antwort.
Ich bin da noch etwas gespalten und warte noch was mein Anwalt weiter rät.
Gegen die Klage gegen die LBB stehen ja auch nun andere Urteile zugunsten der Bank, wenn ich nciht falsch liege.
Ich würde die Klage nur abwehren wenn ich Prozesskostenhilfe bekomme. Das hat mein Anwalt mir auch vorgeschlagen.
Aus deinr Antwort interpretiere ich dass du sehr wohl den Prozessweg gehen würdest, wenn ich mich nicht irre. :-)
Also danke für deien Meinung dazu.
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Hi Macco!
Prozesskostenhilfe bekommst Du nur, wenn gute Chancen bestehen, den Prozess auch zu gewinnen.
Dies würde also gegen einen Vergleich sprechen.
Ja, ich würde die Klage erwiedern.
Nun habe ich aber auch ein klitzeklein wenig Erfahrung mit ein paar Klagen, die mein Vater damals angestrebt hatte.
Die hatten zwar nichts mit CB zu tun, jedoch kenne ich die Art und Weise der Schriftsätze und die Vorgehensweise der gegnerischen Anwälte.
Herrjeh, was habe ich damals die emotionalen Schreiben meines Vaters auf Sachlichkeit reduzieren müssen - auch gegen seinen Willen.
Dabei half mir mein Job, bei dem es u.a. auch um Verwaltungsakte geht.
Einmal wurde ich auch als Zeuge geladen und der gegnerische Anwalt hat versucht mich auseinander zu nehmen. 8)
Die Richterin hat das schnell unterbunden und gezielt Fragen gestellt.
Du musst aber nichts selbst machen. Dafür hast Du den Anwalt. Ihm kannst Du höchstens mal in den Hintern treten, wenn er nicht aktiv genug sein sollte.
Bei meinem Hausbau bin ich bewusst nicht den Klageweg gegangen.
Hier habe ich mich auf einen Vergleich eingelassen, der genau so ausgesehen hat, wie ich ihn gewollt hatte.
Dadurch habe ich eine Nachfinanzierung verhindert, durch die ich jeden Euro doppelt hätte zurückzahlen müssen.
Hätte ich geklagt, dann hätte ich erst einmal ein Parteiengutachten erstellen lassen müssen - später den gerichtlich bezahlten Gutachter. Dazu wären noch Anwalts- und Gerichtskosten gekommen. Ob man jeden Schaden auch tatsächlich anerkannt hätte, wäre abzuwarten gewesen.
Wenn nicht, hätte dies meinen Anteil an den Verfahrenskosten erhöht. Summa summarum wäre ich auf ca. 20.000 € an Nachfinanzierung gekommen.
Da habe ich die letzten Jahre lieber die Mängel selbst behoben und bin mit einem Bruchteil der Kosten ausgekommen.
Wie Du siehst an diesem kleinen Abriss, habe ich genau wie Du die Vor- und Nachteile abgewogen.
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Hallo Olli,
vielen Dank für deine klare und erhliche Aussage.
Da ich ja schon viele Schulden habe habe ich natrülich Angst dass da noch mehr dann zukommen würden.
Meine größte Angst ist im Moment dass wenn ich das Versäumnisurteil anerkenne und einen Vergleich anstrebe, der Kläger nicht
darauf eingeht und es zu einen Schufa Eintrag kommt. Denn würde ich gerne absolut vermeiden und deis auch als Bedingung mit in den Vergleich aufnehmen.
Es kommt nämlich gerade alles zum schlechtesten Zeitpunkt. Ich stehe kurz davor einen neuen Job anzufangen, wo Schufa und Führungszegnis benötigt wird. Außerdem benötige ich dazu eine Wohnung mit meiner Freundin zusammen in dieser Stadt.
In meiner Schufa vom 05.08 ist kein negativer Eintrag vermerkt ,schon mal gut. Ich habe jedoch Angst dass später iwas passiert dann. Ich werde auch ein Auto benötigen und dazu leasen müssen, was dann ja nicht möglich wäre. Ich bin momentan echt verzweifelt udn habe Zukunfstängste.
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Lieber Macco,
verstehe ich das richtig: dir steht ein Versäumnisurteil ins Haus? Da gibt es nach meiner Kenntnis dann nix mehr zu vergleichen. Du erkennst das Urteil an oder du wehrst dich. Das scheinen mir nach dem, was du jetzt berichtet hast, die beiden Alternativen. Oder? Frag unbedingt den Anwalt nach dem konkreten Vorgehen. Prozesskostenhilfe wäre doch eine gute Idee. Was spricht dagegen?
LG Ilona
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Oh Marco,
jetzt ist es ein Versäumnisurteil. Bist Du nicht zum Gerichtstermin erschienen?
Du musst schon genau sagen was Sache ist, sonst kann Dir keiner helfen.
Oder machst Du Deine Post nicht mehr auf?
Taro
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Hallo Zusammen,
danke für eure Antworten.
Nein das ist ein Missverständnis. Frist um Klageabwehr anzuzeigen ist morgen. Also es ist noch kein Versäumnisurteil ergangen.
Ich hatte heute auch nochmal mit dem Anwalt gesprochen. Er hat mir geraten mich gegen die Klage zu wehren. Das heißt dieser wird
morgen dem Gericht Klageabwehr anzeigen. Dann werden wir sehen wie es weitergeht.
Nach Erachtens meines Anwalts sprechen hier einige Punkte für mich: Urteil gegen die Bank und zb auch eine Mail von einer Mitarbeiterin der Bank, wo klar gesagt
wird dass die Bank Gebühren erhebt für die Zahlung an Casinos etc.
Bin gespannt wie es weitergeht.
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Ok, dann bin ich ja beruhigt. Ein Versäumnisurteil wäre nämlich nicht so gut.
LG Ilona