Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: PeterNichtlustig am 24 Januar 2020, 14:47:53
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Hallo,
vorgestellt habe ich mich ja bereits.
Ich habe jedoch noch eine Frage zum chargeback.
Vorerst will ich sagen, dass ich keine Lust habe, mich eigentlich mit den online casinos rumzuschlagen.
Jedoch habe ich über meine Kreditkarte bei vielen Casinos eingezahlt und immer das Konto deaktiviert, als ich verloren habe. Kurz daraufhin ein neues Casino gesucht, und wieder verloren - wieder deaktiviert. Endlosschleife.
Bei dem einen oder anderen Casino aber gewonnen - und deaktiviert.
Ist es möglich, dass ich bei den verlorenen Geldern ein chargeback verlange und bei dem mit dem Gewinn einfach nicht reagiere ? Also dass ich mein kreditkarteninstitut über Verluste A B C D informiere, aber E garnicht erst melde ?
Oder kann das Kreditinstitut dann sagen: halt Moment mal, was ist mit Transaktion E?
Es ist nur ein Gedanke - dumm war es ebenso dass ich es gemacht hat und man sollte dafür auch gerade stehen, das weiß ich. Aber nichts desto trotz, wenn man die Möglichkeit hat, paar tausend zurück zu erhalten, sollte man den Schritt wagen oder lieber doch nicht? Rechtsschutz versichert bin ich.
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Hi!
Dieses Vorgehen verstößt gegen das Bereicherungsverbot.
Du musst je Casino gegenrechnen!
Machst Du das nicht, dann hast Du bei einem potentiellen Gerichtsverfahren von vorne herein schlechte Karten.
Die Deaktivierung der Kreditkarte bringt gar nichts, da in den AGB ein Passus existiert, der sie berechtigt trotzdem abzubuchen.
Wenn, dann musst Du sie endgültig sperren.
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Ich habe nicht die Kreditkarte deaktiviert, sondern meine konten auf den online casinos.
Bei Casino X habe ich 500 eingezahlt und 8000 zurück überwiesen.
Bei anderen Casinos jeweils immer 1000-2000 verloren und Konto dort geschlossen.
Nun habe ich mir überlegt, bei den Casinos wo ich mit minus raus bin, das Geld zurück zu verlangen.
Habe ich da eine Chance ?
Würde das KK unternehmen dann evtl. auch auf die 8000 hinweisen? Das war alles zeitnah, wo ich in ein tiefes Loch gefallen bin.
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Hi Peter!
Aha ... dann hatte ich das falsch verstanden ...
Ich glaube, es war das AG München, hatte die Gegenrechnung je OC in der Urteilsbegründung benannt.
Du monierst ja nur Transaktionen bei bestimmten Ocs und forderst somit Regress.
Da dürften "andere" OCs außen vor sein.
Zur Not kontaktiere doch mal die Anwälte, die für fags eine kostenlose Erstberatung machen.
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Eigentlich ist der Sachverhalt relativ klar: Jedes Casino-Verhältnis wird einzeln und eigenständig betrachtet. Casino A hat mit Casino B nichts zu tun. Wichtig ist nur: Die Chargeback-Chance sollte man nur 1x nutzen.
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Sehe ich das richtig , dass du eigentlich plus gemacht hast mit den Casinos ? Du aber trotzdem die 2k zurückbuchen möchtest
?
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Bei einem Casino bin ich definitiv im plus, bei allen anderen den Gewinn + Eigenkapital verloren. Je casino um die 1000-2000. ist leider nicht so, dass ich alles in einem Casino verloren habe. (Leider?)