Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: SBF22 am 04 Februar 2020, 09:16:03

Titel: Überweisungsbetrug
Beitrag von: SBF22 am 04 Februar 2020, 09:16:03
Guten Morgen zusammen,

erst einmal möchte ich das Forum hier echt loben, da einem selbst in "aussichtslosen" Situationen super geholfen wird.

Nun haben wir im engen Umkreis den Fall von Überweisungsbetrug, d. h. die süchtige Person hat Überweisungsträger von einem Familienmitglied gefälscht über mehrere Monate hinweg bis zu einem Schuldenberg von etwa 40-50 Tausend Euro (welches offline ausgegeben wurde). Das heißt das unschuldige Familienmitglied wusste dank perfider Methoden von nichts und muss das nun ausbaden, möchte aber auch nicht zur Polizei, da das auch strafrechtliche Konsequenzen für den Täter bedeuten würde (einhergehend mit Jobverlust).

Eine ziemlich verfahrene Situation und eigentlich ist hier auch aus meiner Sicht nicht viel zu machen (außer eben Schritt für Schritt zu zahlen), aber ggf fällt euch etwas ein, was helfen könnte.
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Born4Nothing am 04 Februar 2020, 09:19:32
Willkommen,

wie der Name schon sagte handelt es sich hier um Betrug und Urkundenfälschung. Wenn das Geld Offline ausgegeben wurde dann wird sich auch nichts daran verändern wenn dies zur Anzeige gebracht wird bis wohl auf die Tatsache das der Betrogene wohl nicht dafür haftbar gemacht wird sondern der, wo dafür die Verantwortung trägt nur ohne Anzeige sitzt der Betroffene in der Tinte.

Abgesehen davon, wenn mich einer so bescheißen würde, dann würde ich der Person die Selbstanzeige vorschlagen und das hurtig und wenn nicht dann würde ich dies zur Anzeige bringen. Wer sich solche Sachen, auf Kosten anderer erlaubt, der hat auch dafür die Verantwortung zu tragen! Und das ist das Mindeste denn hier geht es nicht um 1000 EUR sondern um ca. 50.000 EUR.
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Olli am 04 Februar 2020, 09:47:51
Hi!

Für mich gibt es keine Alternative zur Anzeige.

Wem ist denn damit geholfen, wenn die Sache unter den Teppich gekehrt wird?

Eigentlich nur dem mit hoher krimineller Energie handelnden Täter, der die Erfahrung macht, dass er ohne Konsequenzen davon kommt.

Ihm wird mit einer Anzeige geholfen an seinem persönlichen Tiefpunkt an zu kommen.
Dem Punkt, an dem das Umdenken anfängt ...
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: SBF22 am 04 Februar 2020, 09:51:12
An sich habt ihr vollkommen Recht und ich sehe das ähnlich, das Problem hierbei ist nur die Konsequenz daraus (Ggf Gefängnis und Jobverlust + psychische Konsequenzen für die Familie des Täters).
Die Möglichkeit einer Selbstanzeige werde ich zumindest mal weitergeben und alles andere muss man sich nun gut überlegen.

Danke euch schon mal für die Antworten!
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Born4Nothing am 04 Februar 2020, 09:55:54
Wenn das einmal vorkommt dann kann man das in der Familie evtl. noch "entschuldigen" aber hier wurde über Monate Schindluder betrieben und das mit einer kriminellen Energie die seines Gleichen sucht! Warum die Person noch in Schutz nehmen!?  Dem Täter war es auch egal was aus dem Opfer wird...

Klar kann ich verstehen das es "Familie" ist aber sowas kann man doch nicht durchgehen lassen und der Täter denkt auch das er damit dann immer durchkommt. Nun keine falsche Bescheidenheit an den Tag legen denn mit Nichtstun ist keinem geholfen.
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Olli am 04 Februar 2020, 10:01:23
Ich rate den Angehörigen dringendst eine Beratungsstelle zu kontaktieren.

Die Familie ist schon emotional belastet.
Daran ändert auch eine Verurteilung nichts.

Der Täter allerdings wird in seinen  Handlungen auch noch unterstützt, indem er beschützt wird.

Eine Anzeige kann auch eine Hilfe in Liebe sein.

Sucht bitte eine Beratungsstelle auf.
Vielleicht findet ihr da ja eine Lösung, mit der alle zufrieden sind.
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Kläger2018 am 04 Februar 2020, 10:02:36
Die Alternative zur Anzeige wäre, dem Betroffenen eine Spielsuchttherapie zu verordnen und die Schulden in Raten zu zurückzuzahlen. Sollte das und vor allem die ratenweise Rückzahlung nicht klappen, kann man ja immer noch staatliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Balduin am 04 Februar 2020, 10:02:42
Jobverlust wohl nur, wenn der Unterschriftenfälscher in der Bank arbeitet.

Wir kennen alle wie das abläuft
Es wird zunächst ein kleinerer Betrag entnommen, um den Suchtdruck zu nehmen. Dann steigern sich die Beträge, weil der entwendete Betrag durch Gewinne wieder ausgeglichen werden soll.

Eine Anzeige ist zwingend. Man schadet sonst auch dem Täter.

Dieser muss zeitnah alles unternehmen, um etwas gegen seine Spielsucht zu unternehmen. Bei positiver Sozialprognose gibt's dann wahrscheinlich maximal Bewährung.
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: taro am 04 Februar 2020, 10:06:50
Moin,

in welchem Verhältnis Täter und Opfer hier stehen ist hier doch entscheidend. Ein Vater wird sicher nicht seinen Sohn Anzeigen. Seinen Schwager hingegen schon.
Dann finde ich wichtig, ist der Täter ein Junger Erwachsener oder mittleren Alters.

Wie es auch immer ist. Es muss ein Weg gefunden werden, das der Täter so schnell für den Schaden aufkommt. Wenn alle Beteiligten dieses Bestreben haben wäre eine Anzeige dabei nur hinderlich. Grundsätzlich ist eine Anzeige egal was passiert innerhalb der Familie immer nur eine Notlösung.

Taro
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: SBF22 am 04 Februar 2020, 11:25:29
Ich geize etwas mit den Infos, um die Anonymität zu wahren, sorry dafür.
Es handelt sich, wie oben schon richtig vermutet, um ein Verhältnis zwischen Vater und Sohn (29-36, also auch nicht mit jugendlichem Leichtsinn zu entschuldigen), wobei erstere in diesem Fall das Opfer ist und deswegen mit rechtlichen Schritten stark zögert. Eine Anzeige mit Gefängnis etc würde im Endeffekt auch ein Kleinkind treffen, dessen Schutz und Wohlbefinden im Mittelpunkt steht. Ohne das Kind würden jegliche rechtliche Schritte schon laufen und das mehr als nur verdient, da habt ihr alle vollkommen Recht.

Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Situationen?
Was schätzt ihr, lässt die Bank bei sowas mit sich reden und wandelt das in einen mehrjährigen Kredit oder ähnliches um? Andernfalls müssen sie sich ja darum sorgen, dass sie ihr Geld ggf. nicht wieder sehen.
Eine Schuldumschreibung wäre mir das liebste, aber da wird die Bank wohl ohne Polizei nicht mitspielen.
Ärgerlich finde ich es auch, dass sowas einfach möglich ist. Eine gefälschte Unterschrift (und eine Menge Skrupellosigkeit und krimineller Energie) reicht für so ein Desaster schon aus...
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: taro am 04 Februar 2020, 11:36:19
Ganz ehrlich, meine Kinder können mir überhaupt nichts Weg nehmen. Egal was auch immer meine Kinder mir antun, anzeigen werde ich sie sicher nie.
Vielleicht kann man bei Ihm etwas erreichen. Vvelleicht nicht dann zahle ich als Vater eben. Für mich als Vater keine Frage, für meine Kinder gebe ich mehr als mein letztes Hemd.

Taro
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Olli am 04 Februar 2020, 11:42:30
Alleine um den Vater vor der Verschuldung zu retten,  müsste die Anzeige gemacht werden.
Dann würde die Bank das Geld zurück buchen und der Sohn wäre nun der Gläubiger.

Wenn dann die Familie zusammen hält, könnte ich mir gut vorstellen,  dass die Bank mit sich reden lässt.

Rufe doch mal die kostenlose Hotline an.
Die Nummer steht oben auf der Seite.
Auch dort bist Du anonym.

Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Lexlander am 04 Februar 2020, 11:43:19
Ich finde diese Situation auch sehr prikär.
Wie TARO schon schreibt, würde ich als Vater meine Kinder auch nicht anzeigen.

Eine Konsequenz sollte allerdings dem ganzen schon folgen. Wie diese Konsequenz allerdings ausschauen soll, ist schwierig als außenstehender zu beurteilen.

Bzgl. der Angst gleich dafür ins Gefängnis zu wandern ... Sollten keine Vorstrafen vorhanden sein, wird es wohl auch nicht gleich mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden ...

Es muss sich zusammengesessen werden und eine Lösung gefunden werden!! Da derjenige in einem Arbeitsverhältnis steht , ist es ja vllt möglich den Schaden über einen längeren Zeitraum zu regulieren.

Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Balduin am 04 Februar 2020, 11:56:56
Richtig begreifen kann man das nicht.

Man kann doch nicht 40 bis 50 Tausend Euro Schulden durch Überweisungen verursachen. Einen solchen Dispo gibt's für Privatpersonen bei keiner Bank.

Wahrscheinlich ist der Sohn schon hoffnungslos überschuldet, so dass ihm keiner einen Kredit geben wird.

Einen Sohn, der seinen Vater zur eigenen Suchtausübung in Schulden stürzt würde ich anzeigen. Das bedeutet ja nicht, dass man ihn fallenlässt. Das hat den Vorteil, dass man selbst nicht die Schulden zurückzahlen muss und einem Geld bleibt, um der Familie, der Mutter des Enkels und auch dem Enkelkind finanziell zu helfen, weil ihnen zweifelsfrei finanziell ganz magere Jahre bevorstehen. Tut mir das Geld nicht besonders weh, ist es vielleicht anders. Aber es nützt Niemandem, wenn ich auch noch Haus und Hof verliere.
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Born4Nothing am 04 Februar 2020, 12:00:12
Auch ich sehe das sehr skeptisch wenn man hier keine Anzeige einleitet denn der Sohn sitzt in der Kacke und nun auch noch der Vater, da kann man niemandem helfen es sei denn man hat genügend Geld auf der hohen kannte um mal eben 50.000 EUR kompensieren zu können...

Und wie Balduin schon sagte soll man den Sohn auch bei der Anzeige nicht fallen lassen sondern weiterhin unterstützen wenn aber dann der Vater in der finanziellen Klemme steckt kann man nicht helfen. So kann man den Schaden begrenzen und man kann dem Sohn weiter helfen aber die Verantwortung sollte der Sohn schon übernehmen!
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Olli am 04 Februar 2020, 12:06:55
Man darf auch Eines nicht vergessen ...
Wird nun irgend etwas privat über einen Kredit geregelt und der Sohn muss irgendwann in die PI, dann nehmen diese Schulden an der späteren Restschuldbefreiung teil.

Der Vater bleibt dann auf den Schulden sitzen und muss diese selbst tilgen.

Bei Schulden aus einer strafbaren Handlung bleiben diese unberührt von der Restschuldbefreiung.
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: taro am 04 Februar 2020, 12:26:50
Na da hat der Papa aber auch was von, das der Sohn bis zu seinen Tod und darüber hinaus die Schulden nicht durch Insolvenz
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Olli am 04 Februar 2020, 12:36:26
Der Vater wäre schuldenfrei.
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Balduin am 04 Februar 2020, 12:41:00
Und könnte dem Sohn irgendwann, wenn er seine Spielsucht zu Stillstand gebracht hat, Geld für Vergleichszahlungen leihen.
Ist das Einbringen (auch von Forderungen aus unerlaubten Handlungen) längerfristig aussichtslos, sind Gläubiger oft irgendwann verhandlungsbereit.
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: taro am 04 Februar 2020, 12:43:51
Man merkt deutlich, ihr seit keine Väter.

Natürlich bekommt der Vater mit Anzeige nie sein Geld, das wäre schon mehr als ein Wunder.
Einen nackten kann man nicht in die Tasche greifen.

Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Born4Nothing am 04 Februar 2020, 12:49:06
Doch, sogar schon 20 Jahre lang :o)
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: SBF22 am 04 Februar 2020, 13:30:13
Taros Gedankengang trifft in der Situation am ehesten zu, eine Anzeige ist wahrscheinlich die letzte Möglichkeit, die in Frage kommt.

Natürlich war seine Aussage, dass er es monatlich abstottern wird mit hohen Raten, aber wie soll man der Aussage trauen?

Noch ein Termin bei der Bank muss wohl auch sein, um zu verstehen, wie das ganze nun genau passieren konnte und vor allem wie man die Rückzahlung für alle Seiten am ehesten regeln kann. Dass das keine Summe ist, die man in 2-3 Jahren eben begleicht, wird denen bestimmt klar sein und den Schuldigen kann man rechtlich verfolgen, wie man möchte, aber da wird diese Summe auch höchstens über viele Raten zu holen sein.

Bezüglich Jobverlust: Bei einer Anzeige in diesem Ausmaß würde ich als Laie einfach mal schätzen, dass man einen Eintrag ins Führungszeugnis nicht vermeiden kann. Dies dürfte im aktuellen Job definitiv die Kündigung bedeuten (inwiefern das rechtlich okay wäre, ist nochmal ein anderes Thema).
Und gehen wir mal von einer Gefängnisstrafe aus, darunter würde das Kleinkind am meisten leiden und die Großeltern würden es wohl auch seltener bis erst mal gar nicht sehen dürfen. Das wird am meisten weh tun und ist ein riesiges Contra bezüglich einer Anzeige.

Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Wolke am 04 Februar 2020, 13:35:29
Schulden durch Überweisungen? Wie geht das? Firmendispo von 50.000€ ??? Einen Kredit auf falschen Namen kann man nicht bekommen. Irgendwas stimmt da aber nicht. Falls es Vermögen vom Vater war,welches er auf dem Konto hatte,kann der Sohn alles per Direktüberweisung von seinem Konto,wenn das Gehalt kommt,auf das Konto des Vaters wieder zurückzahlen.
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Born4Nothing am 04 Februar 2020, 13:36:49
Bekommt die Bank davon Wind, was vorgefallen ist wird die Bank schon im Interesse des Vaters eine Anzeige machen müssen und ich meine auch das die Bank dazu verpflichtet ist. Die können nicht drüber hinwegschauen weil es für sowas strikte Vorgaben gibt und nicht umgangen werden können egal wie lange man den Bankangestellten kennt denn lässt er sich darauf fliegt er im hohen Bogen aus der Bank.

Trauen kann man jemanden der einen solchen kriminellen Weg eingeschlagen hat wohl kaum mehr selbst wenn er das versprechen würde und so schnell kann man das Vertrauen auch nicht wiedererlangen...

Wenn alle aus der Familie zusammenlegen ob es evtl. dann mit dem Geld reichen wird!? Wobei ich das für den falschen Weg halten würde denn bei dieser Vorgeschichte den betreffenden noch in Schutz zu nehmen ist für mich leider nicht wirklich empfehlenswert...

@Wolke

Wie das geht? Kein Plan aber wird bekommen auch nur ein paar Brocken hingeworfen^^
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: SBF22 am 04 Februar 2020, 13:47:19
Die genauen Umstände muss ich mal in Erfahrung bringen, im Prinzip habt ihr da schon Recht.
Seid ihr euch bezüglich des Kredits auf falschen Namen sicher? Heutzutage bekommt man ja überall einen hinterher geworfen und bezüglich Identifizierung müsst ihr bedenken, dass die kriminelle Energie beim Täter wirklich riesig ist.

Was in welcher Form gemacht wurde, weiß zu 100% nur der Täter in diesem Fall und die gesamte Familie beschränkt den Kontakt hier aufs Minimum aktuell.
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Born4Nothing am 04 Februar 2020, 14:01:57
Einen Kredit auf einen falschen Namen halte ich zwar nicht für ausgeschlossen aber eher unwahrscheinlich denn bei einem Kredit, auch in der heuten Zeit wo Internet vorhanden ist, ist immer mit einer ID-Prüfung verbunden. Wenn nicht ein Video-Ident-Verfahren dann ein Post-Ident-Verfahren und da muss immer der Ausweis vorgezeigt werden und dies müsste auch gefälscht worden sein...
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: taro am 04 Februar 2020, 14:05:09
Neben den finanziellen Aspekte gibt es noch den viel wichtigeren. Wie geht es seiner Familie, wie steht seine Frau dazu?
Den Kontakt so gering wie möglich halte ich für suboptimal. So können keine belastbaren Vereinbarungen getroffen werden. Wichtig ist das alle mit einbezogen werden. Das schwarze Scharf der Familie auszusperren halte ich für keine gute Idee. Ich selber habe deutlich mehr kriminelle Energie an den Tag gelegt, heute bin ich durch und durch ehrlich. Es wird hier völlig unterschlagen, das Spielsucht eine schwerwiegende Krankheit ist. Im Endstadium kann Sie sich äußern. Eine stationäre Therapie anstelle der Anzeige sollte hier das mindeste sein.

Taro
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Born4Nothing am 04 Februar 2020, 14:12:21
Zitat
Keine Schuldunfähigkeit nur wegen Spielsucht

Zwanghaftes Spielen ist regelmäßig keine seelische Störung, die zu einer verminderten Schuldfähigkeit oder gar kompletten Schuldunfähigkeit führt. Nach § 20 oder § 21 Strafgesetzbuch (StGB) liegt Derartiges nur bei einer krankhaften seelischen Störung oder bei einer tief greifenden Bewusstseinsstörung vor. Die wiederum muss es für den Täter unmöglich machen oder zumindest wesentlich erschweren, das Unrecht seiner Tat einzusehen.

Spielsüchtige handeln meist eher kontrolliert und berechnend, auch wenn sie den Zwang zu spielen nur schwer kontrollieren können. Eine verminderte Schuldfähigkeit kommt daher erst in Betracht, wenn der Spieler schwerste Änderungen der Persönlichkeit durchmacht, die einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig sind. Auch schwere Entzugserscheinungen bei den Geldbeschaffungstaten können im Einzelfall ausreichen.

Gericht muss Gutachten prüfen

Zur Entscheidung wird regelmäßig das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen herangezogen. Das Gericht muss dieses aber selbst mindestens auf Widersprüche prüfen. Im vorliegenden Fall hatte der Gutachter eine krankhafte seelische Störung ausdrücklich verneint, ist aber trotzdem von einem reduzierten Unrechtsbewusstsein ausgegangen.

Der BGH hielt eine verminderte Schuldfähigkeit für nicht nachgewiesen. Gleichzeitig hob er die Unterbringung in dem psychiatrischen Krankenhaus auf. Zwangsweise untergebracht werden kann nämlich nur, wer sich in einem länger andauernden Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit befindet.

(BGH, Urteil v. 09.10.2012, Az.: 2 StR 297/12)

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/trotz-spielsucht-verantwortlich-fuer-betrug_037057.html

Hat die Person denn eine krankhafte seelische Störung?
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: taro am 04 Februar 2020, 14:17:20
Was hat das mit dem Fall zu tun Born.
Das es schwachsinnige Gesetze gibt siehst Du ja gerade an der Bild. Die erklärt wie man ein Seriöses Casino findet und die Bank soll hinterher haften.

Es geht hier um Vater und spielsüchtigen Sohn. Dein Gutachter kann sich das selbe sonstwo hinstopfen.
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Born4Nothing am 04 Februar 2020, 14:23:22
Du hattest doch geschrieben das es eine "schwerwiegende Krankheit" darstellt oder irre ich mich!?

Demnach soll sich also der Täter deswegen aus der Verantwortung stehlen können und eine Therapie machen. Der Sohn baut also Scheiße und wusste, sofern er nicht eine krankhafte seelische Störung hat und die kann nur ein Gutachten zu Tage fördern, was er getan hat. Also das halte ich für den Witz des Tages, wer Scheiße baut und das in einem solchen Ausmaß der kann locker die Verantwortung für seine Taten übernehmen alleine schon von sich selbst aus wenn die Person noch einen Funken Respekt für die Familie im Leib hat!

So würde der Sohn auch demensprechend Reue zeigen und man kann darauf auch aufbauen, egal was kommen mag. Ist es dem aber Egal und lässt den Vater ins offene Messer laufen würde ich, als Vater, dementsprechend auch darauf reagieren!
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Olli am 04 Februar 2020, 14:27:47
Dein väterlicher Beschützerinstinkt in allen Ehren ...

Manchmal müssen Söhne aber auch ihre eigenen Erfahrungen sammeln.
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: taro am 04 Februar 2020, 14:28:29
Born, da bist gerade Du ja bekannt für, das Du die Verantwortung für Dein verzocktes Geld übernimmst, wirklich das ist der Witz des Tages.
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Born4Nothing am 04 Februar 2020, 14:29:12
@Taro

ich hab mehr Verantwortung in den einem Jahr übernommen als du in deinem ganzen Leben und lebe nicht in einer Welt wie Pipi Langstrumpf...(ich mach mir die Welt, widde widde wie sie mir gefällt...)

Und seien wir doch mal ehrlich, du bist mir, egal in welchem Umfang auch immer, in keiner Weise auch nur ansatzweise gewachsen denn im Gegensatz zu dir blubber ich nicht nur vor mich her sondern lasse meinen Aussagen auch Taten folgen. Versteck du dich gerne weiter hinter deinem PC und denn wenn es hart auf hart kommt bist du der Erste hier der sich aus dem Staub macht aber hey, Macher können nicht alle sein und die Verantwortung zu übernehmen nur die wenigstens....

Abgesehen davon finde ich es schon mehr als nur traurig das alles was du von dir gibst auch noch aus Überzeugung machst und total für andere Argumente unempfänglich bist aber vor allem deine Dreistigkeit wie du andere, die nicht deiner Meinung sind, persönlich angehst, solltest dich schämen!
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Balduin am 04 Februar 2020, 14:39:04
Man merkt deutlich, ihr seit keine Väter.

Natürlich bekommt der Vater mit Anzeige nie sein Geld, das wäre schon mehr als ein Wunder.
Einen nackten kann man nicht in die Tasche greifen.

Es geht nicht darum, dass der Vater sein Geld vom Sohn bekommt. Es geht darum, dass die Bank dem Vater das Geld wieder gutschreiben muss. Und dafür wird die Bank eine Anzeige verlangen. Dann gibt es kein Schuldverhältnis zwischen Vater und Sohn.

Jetzt mal anders herum gedacht: Würde man als einsichtiger Spielsüchtiger erwarten, dass sein Vater seine Schulden bezahlt, die man selbst durch Betrug verursacht hat? Nein, ein Spielsüchtiger auf dem Weg in die Abstinenz würde sich selbst anzeigen und seine Verwandten schützen.
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Born4Nothing am 04 Februar 2020, 14:47:10
Sehe das ebenso wie Balduin!

Zitat
Nein, ein Spielsüchtiger auf dem Weg in die Abstinenz würde sich selbst anzeigen und seine Verwandten schützen.

DAS können nur die wenigstens...wäre aber das Beste für alle!
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Ilona am 04 Februar 2020, 15:01:05
Wäre jemand aus der Familie bei in Beratung, würde ihr/ihm dringend ein gemeinsames Gespräch angeraten. Zunächst gilt es zu klären, ob der Sohn sein Verhalten ändern möchte. Falls ja, was er bereit ist dafür zu tun. Wer sich von einer Spielsucht trennen will, muss schon was unternehmen. Dazu gehört natürlich auch, dass man Verantwortung übernimmt und Strategien entwickelt, den angerichteten Schaden zu  regulieren. Das kann eine Selbstanzeige sein, kann aber auch eine Vereinbarung sein, wie und in welcher Zeit man den Schaden gut machen kann. Dazu gehört auch, dass man Wertgegenstände veräußert und erste Raten zahlt. Im Ergebnis sollten alle Beteiligten zustimmen können. Das ist ein schwieriges Unterfangen, kann aber angegangen werden. Falsche Rücksichtnahme könnte kontraproduktiv wirken.
LG ilona
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Born4Nothing am 04 Februar 2020, 15:06:56
Ja sehr kontraproduktiv.

Wobei ich mir nicht vorstellen kann das der Sohn hier noch irgendwas besitzt was sich zu Geld machen lässt. Ich hab auch alles verscheuert um weiterspielen zu können...

Auch spiegelt das Verhalten vom Sohn den weiteren Verlauf..... zeigt er sich demensprechend verantwortungsvoll, wobei ich das erstmal nicht glauben würde, ist das schwer wenn das Vertrauen fehlt. Legt der Sohn die LMAA Einstellung an den Tag dann gibt es keine Diskussion über das weitere vorgehen.
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: SBF22 am 04 Februar 2020, 15:17:38
Ihr müsst wegen sowas nicht streiten, es hat ja keiner von euch wirklich Unrecht. Eine ultimative Lösung gibt es nicht, aber irgendwo versuche ich einen Mittelweg zu finden und die Beziehung(en) zu retten ohne dass der Vater auf dem Mist sitzen bleibt, aber auch ohne strafrechtliche Konsequenzen für den Sohn, dessen Kind hier unschuldigerweise mit leiden muss. Sollten noch Infos fehlen oder ich Fragen nicht beantwortet haben, versuche ich das später mal zu machen. Am Handy ist das mit Foren immer etwas schwierig.

Das schlimmste hierbei ist, dass es nicht das erste, zweite oder dritte Mal ist.
Der Familie kann man vorwerfen, dass sie nicht genug interveniert hat, aber nach jedem größeren Bock hat man gedacht, dass das der Schlussstrich ist. Dass es irgendwann soweit kommt, hätte niemand erahnt.
Ein paar hundert Euro Diebstahl/Betrug ist scheiße, mehrere Tausend tut weh, ist jedoch noch irgendwie bezahlbar, aber so ein Betrag hängt einem viele Jahre hinterher.

Wertgegenstände oder ähnliches sind schon lange verzockt worden. Und natürlich behauptet der Täter, dass er es bezahlen wird und zeigt nun Reue blabla, aber die Schulden bleiben viele Jahre beim Opfer und ein Verfall in alte Muster wäre auch nichts neues.

Ich versuche euch auf dem laufenden zuhalten, falls sich etwas neues ergibt. Bis dahin nochmal vielen Dank für jeglichen Input.
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Born4Nothing am 04 Februar 2020, 15:22:36
Dein Vorhaben in allen Ehren aber nur der Sohn kann dafür etwas tun. Niemand sonst!

Mir ist durchaus klar, das man die Anzeige vermeiden will aber alleine schon an deinem Beitrag erkenne ich, das du es dir zwar insgemein erhoffst aber letztendlich schon die Antwort auch kennst.

Selbst mit einer Anzeige kann der Opa dennoch die Kinder und Frau unterstützen und ich gehe auch davon aus das er das tun wird. Ebenso seinen Sohn sofern er hier demensprechende Schritte unternimmt und nicht nur aus Selbstschutz und Angst rumblubbert!

Ein Beispiel wie sowas aussehen könnte hab ich aus meinem Umfeld parat:

Ein Mann,  Kinder und Frau,  leidet an paranoider Schizophrenie, dies hätte man nicht festgestellt wenn nicht einer Courage gezeigt und Ende Oktober 2019 einen RTW gerufen hätte. Der Mann wurde in die Psychiatrie eingeliefert und war hart für die Familie ihn so zu sehen und auch der Mann beteuerte immer: ich bin gesund!

Die Diagnose wurde dann nach 7 Wochen gestellt. Nun bekommt er Medikamente und es geht im den Umständen entsprechend.  Der Wo angerufen hat war der Vater! Das ist auch für einen Vater nicht einfach aber es ging um die Gesundheit und da muss man solche Entscheidung treffen! Viele wussten das etwas nicht stimmt oder haben es vermutet aber nur der Vater hat gehandelt - alle anderen haben aus Angst weggesehen.

Eine solche Krankheit steigert die Suizidalität und was wäre wenn der Vater nichts unternommen hätte!?

Irgendwann hätte sich der Mann das Leben genommen und die Frau mit den Kindern wäre aufgeschmissen und der Mann ist noch nicht mal 30!

So hat der Vater alles dafür getan, egal wie hart es auch gewesen ist, seinem Sohn zu helfen!
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: luchador am 04 Februar 2020, 16:06:16
Für mich stellt das ein hohes Maß an krimineller Energie dar was dieses Mitglied begangen hat. Es gibt für mich hierfür auch keine Entschuldigung. Ein klares Handeln ist angesagt, seitens der Betroffenen sowie der Verursacher.

So wie ich gelesen habe, scheint er selbst sich dem ganzen noch nicht gestellt zu haben, lediglich eine Vermutung steht ihm Raum.

Klare Ansage der Familienmitglieder gegenüber den Verursacher ist zwingend notwendig. Welche Hilfen sich zum Schluss für beide Parteien sich daraus ergeben, wird sich zeigen.

Wird das ganze ohne jegliche Konsequenzen verharmlost, werden weitere kriminelle Machenschaften geplant und ausgeführt.

Oft müssen Dinge erst mit gewissen Folgen entgegen getreten werden, bevor Hilfen dann angenommen und angewandt werden. Alles andere ist einfach nur schädlich für aller involvierten Parteien.

Meine Meinung!
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: dev2 am 05 Februar 2020, 02:42:10
Guten Abend,

hier wurden schon viele richtige Dinge gesagt, jedoch möchte ich nochmal die Argumentation des Verfassers durchleuchten. Soweit ich nun verstanden habe, möchte das Opfer den Täter nicht Anzeigen, da der Täter seinen Job verlieren würde und es dem Kind des Täters schaden könnte, sollte dieser einer Strafe in Haft absitzen müssen.

Also es gibt viele Branchen in denen natürlich etwaige Vorstrafen ungern gesehen sind, jedoch hat dies auch seinen Sinn und Zweck. Z. B. wenn Sexualstraftäter nicht in Kitas o. ä. arbeiten können, ist dies ja dem Schutz und Wohl der Kinder gedacht. Dieses (extreme) Beispiel kann man natürlich auch auf sein Kind übertragen. Das Kind würde auch vor dem (es ist leider so) kriminellen Vater geschützt.

Man muss sich nämlich vor Augen führen, dass durch die kriminelle Energie dieses Menschens auch eine akute Mittellosigkeit seiner Familie entstehen kann (kein Bargeld im Haus, Bankkarten geklaut etc.) und Salopp gesagt ist "kein Geld haben" aus Jugendamtssicht ein wichtiges Kriterium für eine Kindeswohlgefährdung. Darüber muss sich auch die Mutter des Kindes im Klaren sein und nicht nur darüber... auch dass eine Person, die akut Suchtkrank ist und nicht in Behandlung ist, kein gutes Elternteil sein kann. Es hört sich vielleicht hart an.. aber gerade eine Spielsucht kann zu einer emotionalen Verwahrlosung führen, welche auch in einer Familie ihre Spuren hinterlassen kann.

Vielleich ist ein sich stabilisierender Vater im Knast bzw. in Behandlung (bzw. beides) als ein schwer kranker, arbeitender, in der eigenen Familie-isolierter Vater, die bessere Option?

Ich hoffe ich habe nicht zu viel falsch interpretiert. Habe nur versucht ein paar Eventualitäten auszuführen..

Viel Gesundheit euch
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Fred1 am 05 Februar 2020, 08:00:44
Moin, ich schreibe mal so, als wäre es dein Sohn. ( Wenn das falsch ist, formulieren die Sätze selbst um )

Dein Sohn ist krank, nicht böse oder kriminell.
Reiche ihm die Hand.
Wenn er sich helfen (lassen) will, gib ihm die Chance seinen Schaden wieder gut zu machen.

Alle Spieler die hier jetzt rumposaunen "Schlag ihm den Kopf ab" haben in ihrem Leben zu 99,5% selbst
kriminelle Taten begangen. Und sei es nur der 50er beim Papa aus dem Portemonaie genommen. Egal, die Spanne ist sehr vielfältig.

Wenn du es finanziell irgendwie bewerkstelligen kannst, lass die Bank davon nichts wissen.
Die erstatten zu 100% Anzeige gegen deinen Sohn.

Es ist dein Sohn ! Eigenes Fleisch und Blut.
Und er ist krank ... spielkrank. Eine weltweit anerkannte Krankheit.

Wäge die Mittel ab

Ich würde ihm eine Chance geben

Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Born4Nothing am 05 Februar 2020, 08:21:53
Niemand hat gesagt das man ihm den Kopf abschlagen soll und ja auch ich habe Mama mal 50 D-Mark aus dem Geldbeutel geklaut - da war ich aber 12 Jahre als - das war vor 30 Jahren allerdings habe ich nie Urkundenfälschung betrieben, mir so 50.000 EUR erschlichen und meinen Vater/Mutter, niemanden, so in die Scheiße geritten wie hier der Fall.

Und nur weil er krank ist, das steht außer Frage, bedeutet das noch lange nicht das man auch Schuldunfähig ist -->  https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=4284.msg34754#msg34754

Auch finde ich es zweifelhaft wenn man jetzt als Vater sagt: Ach egal, ist nur Geld, mach du deine Therapie und der Sohn kommt mit zwei blauen Augen davon. Wie bitte soll der Sohn da etwas lernen oder Verantwortung übernehmen!? Wenn es schon so weit gekommen ist dann wird der Sohn genau das sagen was Papa/Mama und alle Anderen hören wollen bis zum nächsten Vorfall.

Klar kann man eine zweite Chance geben und davon bin ich auch nicht abgeneigt doch der Sohn muss dafür auch was unternehmen und nicht die Einstellung Papa/Mama werden es schon richten...

Wäre ich als Vater in dieser Situation würde ich selbstverständlich auch alles versuchen, mit diversen Leuten sprechen und auch einen Anwalt konsultieren um aus der Nummer irgendwie heraus zu kommen. Nur in letzter Konsequenz würde ich den Schritt mit der Anzeige gehen, sofern mein Kind total blocken würde.
Titel: Re: Überweisungsbetrug
Beitrag von: Ichhabgenug am 14 Februar 2020, 05:54:43
Wohl des Kindes...
Ich hoffe nur schwer, dass der Papi gut seine kriminelle Handlungen von der Vater-rolle trennen kann.
"Einer, der mit fremden Geld spielt ist kein Anfänger". Als ich das im Spielsuchtzentrum zum ersten mal hörte, wollte es nicht glauben.

Ich wurde auch beraten eine Anzeige zu gestatten und habe es nicht gemacht. Er lebt weiterhin mit seinem Spielsucht, total verschuldet, aggressiv und ohne jegliche Verantwortung als Vater. Das Kind nützt er nur als Ausrede um uns abzupassen.
Dafür muss ich aber im Gericht /Sorgerecht &Unterhalt/ beweisen, dass nicht ich die Spielsüchtige bin! Immerhin ist mit meiner Kreditkarte gespielt worden. Er weigert die Kontoauszüge dem Gericht zu geben mit der Ausrede, dass er kein Geld um sie auszudrücken hat. Konsequenzen gibt es keine.
Die Bank angelogen, dass er kein Kind hat um einen höheren Kredit zu bekommen, den er auch verspielt hat - Konsequenzen keine.

Es zählt ja nur das was Aktenkundig ist. Ich habe weder ihn, noch unser Kind, oder mich geholfen.

Ich denke, dass es Menschen gibt, die das Mitgefühl den Angehörigen schätzen und beginnen mit der Sucht zu kämpfen und solche, die das nur als Möglichkeit weiterzumachen sehen.
Hoffentlich ist der Sohn von den ersten, denn sonst wird es bitter nicht nur für den Vater sondern auch für sein Enkelkind und die Mutter.