Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Drogba89 am 05 Februar 2020, 22:33:41
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Hallo liebe Gemeinde,
Hab leider die letzten Tage ordentlich im Online Casino eines Großen Anbieters (Wetten, Online casino) verloren.. Sind weit über 20.000 Euro..Hab alles mit 2-3 Kreditkarten eingezahlt.. bin leider wieder in den Teufelskreis gerutscht... Da ich in Bayern lebe, welche Chancen habe ich das Geld wieder zurückzuholen? Hab mich auch bei wir holen dein Geld Angemeldet.. bräuchte eure Hilfe..
Danke
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Hallo Drogba,
damit kenne ich mich leider nicht mit aus,aber hier gibt es massig Themenbereiche zum Chargeback,musst dir dazu nur etwas Zeit zum Lesen nehmen.
Aber was viel wichtiger ist,was tust du ,um nicht mehr zu spielen? Was hast du in der Vergangenheit gegen die Spielsucht unternommen?
LG Wolke
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Hallo Drogba,
die Tage hast du 20K verspielt?? Und willst es jetzt wieder haben?! Dein Ernst...
Das heißt du wusstest das OC verboten sind und willst jetzt mit Vorsatz handeln.
Anders hätte ich es jetzt gesehen, wenn du nichts davon wusstest und Rat suchst. Aber alleine schon auf der Tatsache, dass du es wusstest - wieder rein gerutscht bist und nicht mal daran gedacht dir Hilfe zu holen oder in Anspruch zu nehmen, bleibt mir wirklich ein Rätsel!
So einfach ist es leider nicht, Heute Geld einzahlen - verlieren und morgen willst du das Geld wieder zurück haben.
In erster Linie such dir bitte Hilfe und was den CB angeht, dass kann dir nur ein Anwalt beantworten. Aber auf der Grundlage des Urteils des OLG München, sieht es noch schlecht aus.
Beobachte das Verfahren, die Berufung des Urteils aus Ulm - stimmt das OLG Stuttgart dem Urteil genauso zu wie es Ulm sachgemäß vorgetragen hat, sehen die Chancen meiner Meinung nach gegen andere Zahlungsdienstleister gut aus!
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Tja, die Absicht dahinter ist das eine aber eigentlich wurden sämtliche Banken und Co ja angehalten die Transaktionen zu unterbinden!
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Illegales-Gluecksspiel-Niedersachsen-macht-Druck,gluecksspiel314.html
Darauf könnte man sich berufen.
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Hi Born;),
sicherlich hast du da recht, allerdings halte ich nichts davon gestern Beispielsweise 20 K verzockt und heute will es wieder haben, weil OC eh verboten ist. Das ist vorsättliches handeln. Zumahl schreibt, bin wieder rein gerutscht.
Mach lieber erstmal was für die Sucht, das Geld in den Sinne ist erst einmal 2 rangig;)
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Mag wohl so sein aber ändert leider nichts daran, dass dies untersagt wurde aber man sieht mal wieder das es nach wie vor niemanden interessiert denn würde man sich daran halten dann wäre das hier nicht passiert denn es spielt keine Rolle ob mit Vorsatz oder nicht denn wir wissen doch alle wie das mit der Sucht ist und eigentlich sollte das Verbot einen davor schützen...
...eigentlich...
Für mich persönlich ist das Verbot zum Witz der letzten 10 Jahre geworden. Habe noch nie ein solches Verbot gesehen das so rigoros ignoriert wird.
Selbst wenn du bei mir hier ans Ulmer Münster pinkelst -->
Die Stadt Ulm verlangt in der Regel 50 Euro für Wildpinkeln. Wer allerdings gegen ein Gebäude pinkelt, muss tiefer in die Tasche greifen: Wer an eine Polizeistation uriniert, muss 100 Euro Strafe zahlen. Beim berühmten Ulmer Münster sind es 150 bis 200 Euro. "Das hat gravierende Schäden für die Gemäuer. Leider haben wir aber noch niemanden dabei erwischt", sagt Berger.
Und das ist nur eine Ordnungswidrigkeit.... ::) .. und glaub mir das Ordnungsamt setzt das hier auch knallhart um wenn die einen dabei erwischen sollten aber beim OC passiert nichts!
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Puh, also bei Einzahlungen mit Kreditkarte denke ich, das du nur mit Hilfe eines Anwalts was erreichen kannst. Und selbst da sind die Erfolgsaussichten auch nicht vorhersehbar .
Hab bisher noch nicht viel über ein erfolgreiches CB bei Kreditkarten gelesen . Erfahrungen dsbzgl. gibt es aber einige in diesem Forum.
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@Drogba
sei mir bitte nicht böse aber dass was Für vor hast ist ein no go!!!!!
CB ist in Ordnung wenn es eine einmalige Sache ist also einmal !!!!!
Nicht immer wieder!!!!
So erfüllst du mit deinem handeln nämlich den Vorsatz!!!!
Bleib spielfrei.
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Klar Vorsatz! Nur weil wir süchtig sind bedeutet das ja nicht das wir nicht wissen was wir tun und wegen der Sucht schuldunfähig sind!
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sei mir bitte nicht böse aber dass was Du vor hast ist ein no go!!!!!
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Du solltest jetzt Vorkehrungen treffen , damit dir dies nicht nochmal passiert . Hege nicht den Gedanken, dem verlorenen Geld hinterherzujagen.
Installier dir ein Programm das die OC's sperrt, denke evtl darüber nach , deine Finanzen an wen abzugeben ... Wer innerhalb weniger Tage über 20k verliert hat ein ernsthaftes Problem und muss hierfür Vorkehrungen treffen und für sein Handeln einstehen.
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Hallo Born,
Deine kräftigen Worte dtücken ja aus, daß wir unsere Krankheit Spielsucht auch körperlich erfassen müssen.
Was brächte es ein, nach La valetta zu reisen, nur um dort in einen Briefkasten zu pissen?
Die welt der OC,s mag eine Realität sein, die ich nicht ausprobieren möchte,
in der Traumwelt eines Spielers eine surreale Welt der Fantasie nach "Glück" vielleicht,
Das Werbefernsehen gibt ja Hinwrise genug: Da liegen zwei junge Männer suf zwei Matratzen, der eine happy, der andere unglücklich, weil seine zu teuer war. Darau hin geht er los, verkauft sein Auto, dann geht's zum Immobilien Makler, dpäter zum Kreditvergleichsportal, und die Chance rinen gtünen Hut zu gewinnenn, scheint höher zu sein, als den Mädels in den Partnerschaftsbörsen zu glauben, daß der Betracher sn der Glotze such eine Gute Partie wäre. ..
Nun aber los
und einen schönen Tag
Andreas
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Wie ihr alle seht, war es noch nie so wichtig das dieses Verbot, das Veranstalten und Mitwirken an illegalem Glückspiel unterbunden wird denn nur so kann das hier vermieden werden!
@Andreas
Die Matratze von der du sprichst ist der letzte Müll - 2 Mio verkauft - mag sein aber auf Kosten der User die sich, auch wie bei der Werbung für OC, verarschen lassen!
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Und was passiert bisher wirklich ? NIX !!! Echt traurig ...
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Ich denke auch , dass jetzt genug "rumgehackt" wurde, er ist sich seinem Handeln denke ich bewusst. Aber leider muss ich dir hier etwas die Hoffnung nehmen ... Dein Geld ist weg und es wird auch keine Möglichkeit geben dies so einfach wieder zurück zu erhalten .
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Die machen gerade nicht wirklich was außer warten auf mich bzw. warten auf das OLG Stuttgart...
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Du erwähntest auch was von Wetten , meinst du damit Sportwetten ? Hier ist es aktuell bei WHDGZ nicht möglich das Geld zurückzuholen. Die meisten Erfolge bei WHDGZ resultieren auch aus Zahlungen über PP
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Naja, ich wüsste schon was man dagegen tun könnte aber ich bin mir nicht sicher ob es hier wirklich angebracht ist diesen Weg zu beschreiben denn dies ist auch mit einem Risiko verbunden aber da hab ich wohl andere Toleranzen wie die meisten hier und würde mich davor auch nicht scheuen^^
Ich denk drüber nach ob ich das hier publik machen werde denn es soll keine Anleitung darstellen wie man sich dagegen wehren kann. Vor allem sollte es, wie hier schon mehrfach erwähnt, das Ziel sei die Sucht in den Griff zu bekommen und das funktioniert nur wenn man sich auch demensprechend bemüht denn die Gefahr ist groß, das die Kohle dann wieder im OC landet und das wäre ja Perlen vor die Säue geworfen und total kontraproduktiv!
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Genau, er sollte jetzt erst einmal Maßnahmen ergreifen, um einen weiteren Rückfall zu vermeiden .
Sicher gibt es Wege , aber diese sind natürlich mit vielen Risiken verbunden. Auch können weitere Kosten auf denjenigen zukommen.
Vorrangig sollte die Gesundheit stehen , denn der Weg der hier zu gehen wäre um ein erfolgreiches CB durchzusetzen, würde nur noch mehr Druck auf ihn ausüben und das wäre alles andere als förderlich für seine Gesundheit!
Aktuell befindet er sich in einer Akutphase , deshalb sollte auch etwas Verständnis aufgebracht werden wie er sich äußert ... Natürlich ist dies nicht gut zu heißen...
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Sie haben das Limit von 5 Privaten Mitteilungen pro Stunde erreicht
Was ist denn das für n Mist^^ Musst also auf meine Antwort warten.... bis 13 Uhr...
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Sie haben das Limit von 5 Privaten Mitteilungen pro Stunde erreicht.
pfff
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Hallo liebe Gemeinde,
Hab leider die letzten Tage ordentlich im Online Casino eines Großen Anbieters (Wetten, Online casino) verloren.. Sind weit über 20.000 Euro..Hab alles mit 2-3 Kreditkarten eingezahlt.. bin leider wieder in den Teufelskreis gerutscht... Da ich in Bayern lebe, welche Chancen habe ich das Geld wieder zurückzuholen? Hab mich auch bei wir holen dein Geld Angemeldet.. bräuchte eure Hilfe..
Danke
Bevor du dich über die Schadensregulierung bemühst, sieh zu das du dich vor Rückfällen schützt. Kündige die Kreditkarten, sperre dich auf Lebenszeit in den Casinos und such dir therapeutische Hilfe. Wenn man über 20.000 Euro verspielt, vor allem innerhalb weniger Tagen, dann hat man kein Bezug mehr zum Geld und ist nicht mehr Herr seiner Sinne.
Zu deiner Problematik folgende Informationen (Es erfolgt nun keine Rechtsberatung, da ich kein Anwalt bin).
Grundsätzlich bestehen von deiner Seite aus gegenüber einem Illegalen Online Casino keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB).
Um deine Kreditkarte Banken zur Rückbuchung der Einzahlungen zu bringen, musst du am besten direkt nach Erhalt deiner Monatsumsätze die jeweiligen Buchungen widersprechen. Bestenfalls noch innerhalb der Frist. Argumentieren könntest du dann wie folgt:
Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten (§ 4 Abs. 4 GlüStV). Ebenso ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel verboten (§ 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV). Wer öffentliche Glücksspiele im Internet anbietet, der erfüllt darüber hinaus den Straftatbestand des § 284 StGB.
Die zivilrechtliche Betrachtung dieser Vorschriften ergibt sich aus § 134 BGB, denn ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig. Sowohl der § 4 GlüStV als auch der § 284 StGB sind Verbotsvorschriften im Sinne des § 134 BGB. Das bedeutet, dass Rechtsgeschäfte, die gegen diese Vorschrift verstoßen, unwirksam sind.
Folglich sind die Buchungsbelastungen aus der Kreditkartenabrechnung hinsichtlich der Einzahlungen an illegale Online Casino Anbieter ohne jedem Rechtsgrund.
Falls man sich auf §§ 670, 675 Abs. 1 BGB beruft und auf Zahlung drängt wäre noch vorsorglich drauf hinzuweisen:
Die Mitwirkung von Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten.
§ 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten deinerseits im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären.