Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: wieich79 am 25 März 2008, 18:15:07
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Hallo!
Ich habe eine Zusage für eine Therapie in Lübsorf bekommen. In meinen Bescheid steht aber Entwöhnung. Ist das richtig bei Pathologische Spielsucht.
Bei der ersten Therapie war ich in der Psychosomatik Lübstorf. Ehrlich gesagt bin ich nicht begeiistert mit ein gruppe von Alkoholiker in der Therapie zusein.
Verstehe eigentlich nicht warum ich nicht wieder in die Psychosomatik darf.
Ich hoffe das die Pyschologin in der Klinik mich doch in die Psychosomatik einteilt.
Was würde passieren wenn ich widerspruch einlege bei der Rentenversicherung mit der Bitte mich in die Psychosomatik zuschicken.
Es steht auch meist immer das Spieler die Pathologische Spielsucht haben in die Psychosomatik kommen.
Es macht mich zurzeit ein wenig Wirre, das ich in die Entwöhnung Abteilung soll.
Hat einer einen Tip für mich oder auch Erfahrung damit.
Danke im Vorraus.
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du könntest da dochmal anrufen und nachfragen wie das abläuft oder?
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Hallo,
das Wort "Entwöhnung" ist erstmal ein Wort der Rentenversicherung und sagt erstmal nicht viel aus als dass sie eine längere Behandlung wegen ihrer Glücksspielsucht gewährt bekommen haben. Ob Sie in der Suchtabteilung oder in der psycho-somatischen Abteilung behandelt werden, entscheidet in der Regel die Klinik vor Ort. Also keine Panik!
Genaueres kann die Klinik Ihnen aber auch vorab telefonisch sagen.
Alles Gute wünscht Ihnen
Horst
(Suchttherapeut)
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Danke für die Antwort.
Ich hatte mit der Klinik telefoniert, da meinte die Verwaltung das wohl EW ist.
Das entscheidet die Pyschologin.
Ich werd jetzt bis morgen abwarten, mal sehn was rauskommt.