Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Nosnah am 20 April 2020, 19:13:56

Titel: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Nosnah am 20 April 2020, 19:13:56
Hallo,

habe in den letzten Monaten eine fast 5-stellige Summe bei bwin ( Casino und Sportwetten ) verloren.

Die Zahlungen via Sofortüberweisungen und VISA Card habe ich bezahlt, jedoch setze ich nun einen Schlußstrich unter dem ganzen Thema Wetten und Casino und habe
nun 16 paypal Lastschriften in Höhe von ingesamt 4.500 Euro seit 02.2020 zurückbuchen lassen.

Paypal hat sofort 16 "Fälle" geöffnet, in denen ich mich bis 01.05.2020 rechtfertigen muss, warum die Lastschrift zurückgebucht wurde.
Bei 1 Fall wurde der Status sofort von geöffnet in geschlossen zu Ihren Gunsten geändert, ohne dass ich dazu Stellung nehmen musste.

Daraufhin habe ich heute von bwin eine Mail erhalten:

"wir haben keine Gutschriften für Transaktionen in Höhe von (EUR 100.00) erhalten, die Sie am (02/20/20) via (PAYPAL) auf Ihrem Konto * xxxxxxxx * bei uns getätigt haben.

Teilen Sie uns bitte mit, falls Sie auf irgendwelche Schwierigkeiten beim Einzahlen und beim Begleichen der Rückbuchungen stoßen. Zusätzlich bitten wir Sie das Datum zu bestätigen, wann Sie den Außenstand begleichen werden, so dass wir einen Erlass der Verzugsgebühren anbieten können.
Wir erwarten Ihre Rückmeldung."


PS: Nun meine Fragen dazu:


1.) Muß ich seitens bwin mit einer Klage / rechtliche Einforderung der 100 € rechnen ?
2.) Welche Stellungnahme soll ich bei paypal machen, damit diese auch "zu meinen Gunsten" entschieden werden könnten ? - ein Großteil des Geldes wurde jedoch für Sportwetten getätigt
3.) Sollte paypal auf das Geld verzichten, wird dann die Summe ja wieder bei bwin negativ erscheinen und somit das gleiche Problem wie Frage 1



Ich bitte um Eure Erfahrungen / Hilfestellungen wie ich nun damit umgehen soll ....

Im schlimmsten Fall werde ich wohl die 4.500 Euro zahlen müssen , wenn auch in "Raten" und hoffe dadurch keine negativen Schufaeinträge etc. zu erhalten
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Rofl1312 am 20 April 2020, 19:21:17

Im schlimmsten Fall werde ich wohl die 4.500 Euro zahlen müssen , wenn auch in "Raten" und hoffe dadurch keine negativen Schufaeinträge etc. zu erhalten[
Du musst höchstens mal ein Ei legen.

Nutze mal die Suchfunktion, darüber findest du alle wichtigen informationen.
Es mag zwar etwas Zeit in Anspruch nehmen, aber ende sollte dir ein Lichtlein aufgehen.

Edit Olli: Bitte nicht die Vollzitate nutzen!
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Nosnah am 20 April 2020, 19:24:18
Das mit dem illegalen Casino verstehe ich ja, aber hat man auch eine Chance das paypal Geld zurückzubekommen, was man für Sportwetten bei bwin investiert hat ?
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Olli am 20 April 2020, 19:24:50
Hi und herzlich willkommen!

Belese Dich bitte zunächst hier:
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=2484.0

Der Anfang des Thread ist mittlerweile ein paar Tage alt und das Verhalten von PP hat sich zwischenzeitlich geändert.
Doch hier findest Du schon viele Antworten auf Deine grundsätzlichen Fragen und auch auf solche, die Du noch gar nicht gestellt hast. :)
So findest Du grundlegende Gesetze und auch Schreiben, die Andere an PP als Forderungsabwehr gerichtet haben.

Dann gibt es hier auch noch Interessantes:
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3560.0
Hier geht es weiter mit dem Berufungsverfahren:
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=4250.0

Nun folgen die aktuellen Rechtsprechungen:
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=4319.0
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Max am 21 April 2020, 06:07:19
zu PayPal wurde bereits alles gesagt und Olli hat auch auf Threads verlinkt.
zu Bwin kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass du eventuell noch eine Mail bekommst, danach nichts weiter. Es besteht noch die Möglichkeit, dass sie versuchen werden dich anzurufen. Da ich alle unbekannten Nummern die aus dieser Ecke kamen, auf dem Handy in die Blacklist (gesperrt) habe, kann ich nicht genau sagen, ob bei den zahlreichen Anrufen von PayPal auch bwin dabei war. Über die Nummern gibt es hier auch irgendwo eine Liste im Forum. Auf keinen Fall rangehen, falls Du doch rangehst und du merkst, dass es PayPal oder Bwin ist, auflegen - auf keinen Fall mit denen sprechen! Die Anrufe von PayPal werden sehr viele werden, das grenzt schon an Terror.... Auf dem Handy geht es aber ganz gut, sofort in die Blacklist und du merkst die Anrufe erst, wenn du in die Anrufliste schaust.

Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Nosnah am 21 April 2020, 18:56:27
Für mich noch kurz zur Info bitte folgendes...

1. Soll ich auf die geöffneten Fälle bei Paypal reagieren in der Frist bis 01.05. Oder gar nichts machen bis die Fälle geschlossen werden und paypal versuchen wird das Geld bei mir einzufordern?

Folgende Optionen habe ich bei Paypal den Grund für die Rücklastschrift zu erörtern:

A. Irrtürmliche Rückbuchung
B. Gekauften Artikel nicht erhalten
C. Erhaltene Artikel entspricht nicht der Beschreibung
D. Zahlung nicht genehmigt

2. Kreditkarten Daten habe ich bereits  bei Paypal gelöscht, habe aber gelesen dass die teilweise trotzdem versuchen werden das Geld dadurch zurückzuholen. Hilft es da bei meiner Bank der ING Diba anzurufen und denen mitzuteilen dass Paypal nicht von meiner Visacard abbuchen darf?
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Born4Nothing am 21 April 2020, 20:12:01
Hinsichtlich der Kreditkarte: Diese musst du sofort bei der ING Online sperren lassen denn selbst wenn du deine Daten aus Paypal gelöscht hast dürfen die laut den AGB die KK-Daten weiter Belastungen verwenden welche vor der Löschung stattgefunden haben. Glaub mir, das werden die machen und wenn die Belastung erstmal stattgefunden hat ist es Essig.
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: dieda am 21 April 2020, 20:26:51
Die ING führt also noch immer Zahlungen durch.... Sehr interessant
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Nosnah am 21 April 2020, 20:46:12
Habe eben mit einem sehr netten Kollegen der ING telefoniert. Dieser hat mir als Hinweis folgendes angeraten, was ich auch getan habe.

1. Kreditkarte sperren lassen, bekomme nun eine neue, diese Daten wird Paypal nicht erhalten und somit können die auch die neue Kreditkarte nicht belasten
2. Lastschriftmandat von Paypal über die BNP Paribas sperren lassen, dauert ca. 1-2 Tage, dann darf Paypal auch nichts mehr von meinem Girokonto abbuchen
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Nosnah am 21 April 2020, 20:50:29
Weiterhin werde ich mich morgen hinsetzen und Antrag auf Käuferschutz bei den Paypal Abbuchungen stellen, die ich nicht über die Bank zurückgeben konnte. Paypal ermöglicht dies ja auf Ihrer Website bis zu 180 Tage. Mal schauen was ich dort als Grund angeben kann. Werde das dann hier posten und bitte euch nochmal um Rat, welche Auswahl ihr nehmen würdet
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Ilona am 21 April 2020, 22:38:42
Bitte nicht lügen und sowas wie „Ware nicht erhalten“ anklicken. Die Begründung lautet: illegales Glücksspielangebot!
LG Ilona
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Olli am 22 April 2020, 06:24:52
Ich habe es Dir gerade auch per PN geschrieben:

Niemals lügen!

Dies gilt nicht nur bei dem Verfahren, welches Du nun durchführen möchtest, sondern auch hier im Forum im Allgemeinen!

Belese Dich richtig - nimm Dir die Zeit.

Alles, was Du jetzt durch Faulheit versäumst, rächt sich im Nachgang,

Ja, es ist viel Stoff, den ich Dir da zu lesen gab. Vieles wird dort immer wieder wiederholt. Auch haben sich einige Sachen im Laufe der Zeit verändert.

Es macht aber auch keinen Sinn, neue Threads en Mas zu eröffnen, wo wir diese Inhalte wieder und wieder durchkauen.

Du möchtest ein CB machen? - Gut - dann liegt es auch in Deiner Pflicht Dich ausreichend zu informieren.

Alle Informationen, die Du benötigst, stehen in den Threads!
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Born4Nothing am 22 April 2020, 15:23:15
Bitte nicht lügen und sowas wie „Ware nicht erhalten“ anklicken. Die Begründung lautet: illegales Glücksspielangebot!
LG Ilona

ups, darüber hatte ich mir, bei meinem Post, keinerlei Gedanken gemacht aber diese Option: "illegales Glückspielangebot" gibt es ja nicht....und das wohl nicht ohne Grund^^
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Nosnah am 27 April 2020, 19:07:49
Habe mich heute mal versucht bei paypal einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen.
Dies kann man bis zu 180 Tage machen. Daher habe ich mal vereinzelte paypal Transaktionen an bwin der letzten 3-5 Monate rausgesucht, welche ich nicht direkt vom Girokonto zurückbuchen lassen konnte.

Von 10 Fällen, wurden 9 direkt von paypal abgewiesen und zu Gunsten von bwin gewertet. Nur 1 Fall ist noch offen, da muss sich bwin äußern, aber denke mal da wird paypal auch zu deren Gunsten entscheiden.

Hatte als Grund angeklickt " Artikel / Dienstleistung entspricht nicht der Beschreibung" und im freien Feld wo ich was eintragen kann, habe ich " illegales Glücksspielangebot" geschrieben.
Da alles so schnell ging, denke ich mal dass dies automatisiert ist und egal was ich geschrieben hätte, paypal sofort für bwin entschieden hätte.


Somit habe ich wohl keine Chance meine ganzen paypal Transaktionen zurückzuholen, sondern muss mich nun mit den knapp 4.500 Euro auseinandersetzen, welche ich vom Girokonto noch zurückbuchen konnte in der Frist.

Habt ihr eine andere Idee, wie ich trotzdem noch weitere paypal Zahlungen zurückholen kann ?
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: will am 27 April 2020, 19:45:13
Du hast doch am illegalen Glücksspiel teilgenommen. Angebot und Nachfrage. Du hast nachgefragt. Ab in den Knast mit dir, höchst Strafe, mit anschließender Psychiatrie.
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Born4Nothing am 27 April 2020, 20:14:51
Zitat
Dies kann man bis zu 180 Tage machen.

Lastschriften kann man sogar bis zu 13 Monate zurückholen; muss auch nicht zwangsweise mit einem Anwalt gemacht werden aber wenn man das ohne Anwalt macht dann muss man schon wissen was man tut und die Bank muss auch mitspielen was auch schon vorgekommen ist.

@Will

Damit ist niemandem geholfen.
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Olli am 27 April 2020, 20:47:46
Hi Nosnah!

Ich möchte Dir absolut nicht zu nahe treten ... dennoch ...

Zitat
Alles, was Du jetzt durch Faulheit versäumst, rächt sich im Nachgang,

Hast Du diesen Satz verstanden? Scheinbar nicht, denn Du stellst wieder Fragen, die in den Threads tausendfach beantwortet wurden.

Es ist aber ja Dein Geld und nicht meines ... mache also ruhig so weiter, wenn das Dein Wille ist ...

Und nun noch ein Tip: Archivere das Gedöns mit dem Käuferschutz ... es könnte Dir in einem potentiellen Rechtsstreit helfen.
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Nosnah am 07 Juli 2020, 10:33:07
So habe heute Post von KSP erhalten und diese stellen mir nun eine Forderung.
Wollte dieser Forderung unter Einhaltung der 14 Tage Frist widersprechen.

Finde aber irgendwie kein Musterschreiben oder ähnliches, was ich als Vorlage nutzen könnte um den KSP Rechtsanwälten zu widersprechen, kann mir da jemand nen Link etc. senden.... Das schreiben würde ich dann natürlich abändern
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Born4Nothing am 07 Juli 2020, 10:50:11
Denen würde ich eine Mail schreiben dass der Forderung vollumfänglich widersprochen wird.
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Nosnah am 20 Juli 2020, 14:15:56
Habe heute von KSP eine Mail erhalten, nachdem ich deren Forderungen widersprochen habe.


Forderungsangelegenheit: PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A. gegen Sie
Sehr geehrter Herr xxxxx,
in der vorbezeichneten Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre E-Mail sowie Ihr
Schreiben vom 07.07.2020.
Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung:
Wir haben Ihr Bestreiten der Forderung zur Kenntnis genommen. Aufgrund des Bestreitens
der Forderung werden wir diese nicht einmelden, solange diese nicht tituliert ist.
Sofern Sie der Auffassung sind, den Ausgleich der Forderung nicht zu schulden, weil die
maßgeblichen Transaktionen im Zusammenhang mit so genannten Glücksspielangeboten
standen, so kann diese Einwendung keinen durchgreifenden Erfolg haben.
Bei Ihrem Vertrag mit dem Glücksspielanbieter und dem Zahlungsauftrag an unsere
Mandantin handelt es sich um zwei abstrakt voneinander zu betrachtende
Vertragsverhältnisse. Vertragsgegenstand des mit unserer Mandantin geschlossenen
Nutzungsvertrages ist auf Seiten unserer Mandantin allein die Versendung des
Geldbetrages. Im vorliegenden Fall transferierte unsere Mandantin vereinbarungsgemäß den
von Ihnen initiierten Zahlbetrag an den Anweisungsempfänger und erfüllte hierdurch ihre
vertraglichen Verpflichtungen Ihnen gegenüber vollumfänglich.
Für den hier geltend gemachten Zahlungsanspruch kommt es auch nicht darauf an, ob das
von Ihnen genutzte zugrunde liegende Glücksspiel legal oder illegal war.
Insoweit erlauben wir uns, wie folgt auf die einschlägige Rechtsprechung hinzuweisen:

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs greifen Einwendungen aus dem
zugrundeliegenden Vertragsverhältnis mit dem Vertragsunternehmen nicht auf den Vertrag
mit dem Zahlungsdienstleister durch. (vgl. BGH, Urt. v. 24.09.2002, Az. XI ZR 420/01). Das
heißt, etwaige Einwendungen aus dem Glückspielvertrag muss sich unsere Mandantin
gerade nicht entgegenhalten lassen.
Diese Rechtsprechung hat das Landgericht München mit Urteil vom 28.02.2018 auch in
Bezug auf Glücksspielangebote inzwischen konkretisiert und bestätigt. Dabei ist auch zu
berücksichtigen, dass Online-Glücksspiele in Deutschland nicht per se verboten sind. Dem
Zahlungsdienstleister ist es aber weder möglich noch zuzumuten, eine dahingehende
Überprüfung vorzunehmen, ob der konkrete angewiesene Zahlungsvorgang im Einzelfall
einem erlaubten oder unerlaubten Glücksspiel unterfällt. Hierfür ist vielmehr die
Glücksspielaufsicht zuständig. Die vorgenannte Entscheidung ist auch rechtskräftig nachdem
das Oberlandesgericht München sie mit Beschluss vom 06.02.2019 bestätigt hat (vgl. LG
München, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17 sowie OLG München, Beschluss vom
06.02.2019, Az. 19 U 793/18).
Somit bleibt abschließend festzuhalten, dass der von Ihnen mit unserer Mandantin
geschlossene Zahlungsdienstvertrag selbst dann wirksam wäre, wenn das von Ihnen
genutzte Glücksspiel unerlaubt und damit gemäß § 134 BGB nichtig gewesen wäre. Ob dies
vorliegend tatsächlich der Fall war, kann jedoch wie erläutert dahin stehen, weshalb sich
weitere Ausführungen dazu erübrigen.
Im Übrigen hatte unsere Mandantin auch vorliegend weder Kenntnis vom Ort der
Spielteilnahme noch von dem tatsächlich von Ihnen genutzten Glücksspiel. Mithin war ihr
auch nicht bekannt, dass es sich um ein etwaig illegales Glücksspiel gehandelt haben soll.
Mit der Zahlung der Hauptforderung befinden Sie sich in Zahlungsverzug. Gemäß § 286 Abs.
1 S. 1 BGB gerät ein Schuldner in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers, die
nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, nicht leistet. Unsere Mandantin forderte Sie mehrfach
per E-Mail vergeblich zur Zahlung auf. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie sich seinerzeit mit
der Korrespondenz in elektronischer Form einverstanden erklärten. Es besteht daher kein
gesonderter Anspruch auf Übersendung einer Mahnung in Papierform. Nachdem Sie keine
Zahlung leisteten, wurden wir von unserer Mandantin mit dem Einzug der Forderung
beauftragt.
Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges schulden Sie unserer Mandantin auch den bislang
entstandenen Verzugsschaden, namentlich die Kosten unserer Inanspruchnahme,
kaufmännischen Mahnkosten sowie die gesetzlichen Verzugszinsen.

Wir fordern Sie daher letztmalig außergerichtlich auf, den sich aus anliegender aktueller
Forderungsaufstellung ergebenden Gesamtbetrag in Höhe von EUR 4.924,97 bis zum
07.08.2020
auf dem in diesem Schreiben genannten Anwaltskonto zum Ausgleich zu bringen.
Sollten Sie diese Frist fruchtlos verstreichen lassen, werden wir unserer Mandantin
empfehlen, das Verfahren gegen Sie fortzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
KSP Rechtsanwälte



Ps: wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Kläger2019 am 20 Juli 2020, 14:29:31
Abwarten bis Mahnbescheid kommt. Anschließend Widerspruch einlegen. Danach liegt der Ball bei PayPal. Nächster Schritt von denen wäre, dass die dich verklagen.
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Vetram am 20 Juli 2020, 14:53:05
Genau!
Das ist bis jetzt noch nie passiert. ( Mahnbescheid)
PP hat sich nicht ohne Grund als Zahlungsfienstleister zurückgezogen.
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Born4Nothing am 20 Juli 2020, 15:24:10
Mit dieser Ausage "noch nie passiert" wäre ich sehr vorsichtig - kenne einen Fall wo ein Mahnbescheid ins Haus geflattert ist und das wird sicher keine Ausnahme sein!
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Olli am 20 Juli 2020, 15:33:09
Es gab hier ein paar Fälle, wo der Mahnbescheid ins Haus geflattert ist.
Nachdem aber vollumfänglich form- und fristgerecht wiedersprochen wurde, ruht seitdem der See stille.

PP wartet anscheinend das Berufungsverfahren von Born ab.
Also heißt es während der gesetzlichen Verjährungsfrist abzuwarten, ob da noch was kommt.

Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Vetram am 20 Juli 2020, 16:00:23
Zumindest nicht in den Fällen in denen ein RA eingeschaltet ist ( Aussage Lenne )
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Nosnah am 20 Juli 2020, 18:00:58
Heisst dass ich sollte mir schonmal einen Rechtsanwalt suchen? Bisher habe ich alles in Eigenregie gemacht
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Jockl am 21 Juli 2020, 08:17:45
Heisst dass ich sollte mir schonmal einen Rechtsanwalt suchen? Bisher habe ich alles in Eigenregie gemacht

Ja! Du scheinst etwas überfordert zu sein (nicht böse gemeint!), da schadet dir Unterstützung nicht.

Ich habe die Kanzlei Lenné beauftragt, namentlich Hr. RA Daniel Kutz. Ging alles telefonisch und per Mail-Verkehr.
Sind bei mir über PayPal ca. 2,6k€ in den letzten acht Wochen, in den elf Monaten davor (= 13 Monate) nochmal 6,4k€.

Die letzten acht Wochen habe ich nach Rücksprache mit dem RA selbst zurückgebucht, für den Zeitraum darüber hinaus
hat er ein Schreiben an meine Bank (DKB) verfasst. Jetzt heißt es abwarten. Sämtliche Schriebe von PayPal oder Inkasso-Unternehmen soll ich
ihm einfach zukommen lassen, er kümmert sich dann darum. Ist so viel einfacher und man hat jemanden, der sich auskennt.

Du musst dir halt im Klaren sein, dass ein RA Geld kostet. Der Fachverband Glücksspielsucht hat eine Partner-Kanzlei (Kraft, Geil und Kollegen, Bielefeld),
da ist es etwas günstiger, aber die genauen Konditionen kenne ich nicht.

In meinem Fall waren es knapp 320€ für die Kommunikation mit PayPal und 360€ für die Kommunikation mit der DKB.

Bin übrigens seit einer Woche komplett spielfrei, habe nicht mal das Verlangen danach. Traue dem Ganzen nur noch nicht.  :o

Gruß!
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Nosnah am 18 August 2020, 15:25:38
Sehr geehrter Herr xxxxxx,

in obiger Forderungsangelegenheit hatten wir Sie um Zahlung der offenen Forderung in Höhe von insgesamt EUR 4.940,86 gebeten.

Ein vollständiger Forderungsausgleich konnte bisher nicht festgestellt werden.

Lediglich zur zügigen und außergerichtlichen Erledigung der unter dem obigen Aktenzeichen geführten Forderungsangelegenheit unterbreitet Ihnen unsere Mandantin nun das folgende einmalige Vergleichsangebot:

Sie zahlen einen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 3.706,00 bis spätestens zum

26.08.2020

Hierdurch sparen Sie EUR 1.234,86. Mit fristgerechtem Zahlungseingang ist die Sache - ohne jedes Präjudiz für die Sach- und Rechtslage - beendet. Das weitere Verfahren wird nicht durchgeführt.
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Nosnah am 18 August 2020, 15:26:30
o.g.Schreiben habe ich heute von KSP erhalten
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Olli am 18 August 2020, 16:28:25
Abheften und ruhig bleiben ...
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Nosnah am 02 September 2020, 14:16:09
Forderungsangelegenheit der PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A.
Aktenzeichen: xxxxxxxxxx


Sehr geehrter Herr xxxxxx,

in der vorbezeichneten Angelegenheit informieren wir Sie darüber, dass morgen der gerichtliche Mahnbescheid hinsichtlich der offenstehenden Gesamtforderung von EUR 4.948,04 gegen Sie beantragt wird. Um dies noch abzuwenden, melden Sie sich bitte noch heute entweder telefonisch unter 0800 / 1016783 oder per E-Mail kontaktpaypal@ksp.de.
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Nosnah am 02 September 2020, 14:17:02
o.g. SCHREIBEN heute erhalten, muss ich darauf reagieren oder auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten?
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Born4Nothing am 02 September 2020, 14:19:17
Warten und dem Mahnbescheid fristgerecht, widersprechen (Formular liegt dabei und komplett und richtig ausfüllen und mit Unterschrift und per Einschreiben an das Gericht schicken (wegen dem Nachweis!)).
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Nosnah am 14 September 2020, 14:47:02
Mahnbescheid ist heute eingetroffen.
Beim Widerspruch muss doch nur legendlich angekreuzt werden dass dem Anspruch Ingesamt widersprochen wird, da steht nix davon da dass man den Grund begründen muss, oder hab ich da was überlesen?

Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Olli am 14 September 2020, 15:25:49
Hi!

Wozu habe ich mir eigentlich die Mühe gemacht, Dir anfänglich die ganzen Links einzustellen?
Da sollte nicht nur ein wenig Farbe in meinen Beitrag gestreut werden, die waren dafür da, dass Du die Threads dahinter liest und verstehst, auf was Du Dich einlässt und wie Du agieren kannst.

Ich finde Dein Verhalten unsagbar verantwortungslos Dir selbst und unhöflich den Forenmitgliedern gegenüber. Da scheinst Du mir immer nur von dem einen Moment zum Nächsten zu denken ... oder?
"Ja dann schreibe ich jetzt mal ne Forderungsabwehr ..." und dann ... "Hoppla, was mache ich denn nun? Da ist ja ein Mahnescheid ins Haus geflattert! Ich frage die Doofen da mal im Forum, die nehmen mir schon meine Arbeit ab ..."

Setze Dich auf Deinen Hintern und belese Dich ausgiebig! Und wenn Du dazu keine Lust hast, dann googele einfach mal nach den richtigen Schlagwörtern.
Letzteres hilft Dir wieder für den Moment ...

Mich trifft es emotional nicht, wenn Du durch Deine Leichtfertigkeit die Karre in den Sand setzt. Nu rate aber mal, wer da demnächst rumheult über die Schlechtigkeit und Ungerechtigkeit der Welt.

Mann, Mann, Mann ... Du bist mir ein Früchtchen ... ;)

Seufz ... nein, Du brauchst keine Begründung angeben! Das Gericht gibt dann PP die Sachen zurück zur Entscheidung, ob Klage eingereicht wird.



Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Neuhier am 21 September 2020, 09:37:47
Hallo,

ich weiß es ist wahrscheinlich nicht gerne gesehen, wenn hier weiter diskutiert wird da es schon zahlreiche Threads zu dem Thema gibt?

Aber ich bin auf diesen Thread aufmerksam geworden, weil ich in der gleichen Situation bin wie NOSNAH.

Habe aus den letzten 6 Wochen einen vierstelligen Betrag zurückgebucht über meine Sparkasse von PayPal, den ich bei Bwin und betway auf Sportwetten umgesetzt habe.


Jetzt habe ich mir alle eure Infos angeschaut und auch die Rechtsprechung gelesen und mich mit PayPal in Verbindung gesetzt.

Es geht bei mir jetzt nicht um die Existenz bezüglich des Geldes, aber es ärgert mich natürlich schon und hat mich mein Spielverhalten kritisch überdenken lassen.


Vielleicht könntet ihr (aus eigener Erfahrung) kurz eure Meinung dazu abgeben, ob sich der Stress mit PayPal "lohnt"?
Also ob nach dem Mahnbescheid nach ihrer neuen Vorgehensweise wirklich Mal klagen gekommen sind? Oder ob die dann wirklich Ruhe geben und auf das Geld verzichten?

Würde mich sehr freuen, um da den möglichen Ärger und das Risiko besser einschätzen zu können

Der Fall von Born war ja so, dass er als Kläger aufgetreten ist und nicht PayPal von ihm Rückzahlungen haben wollte. Daher ist es finde ich schwer vergleichbar
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Nosnah am 24 September 2020, 17:36:37
Ihr Widerspruch gegen den Mahnbescheid vom 07.09.2020


Sehr geehrter Herr xxxxxx,

bekanntlich vertreten wir die Interessen der PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A.. Wir haben Ihnen vor kurzem einen Mahnbescheid zustellen lassen. Hiergegen haben Sie Widerspruch erhoben, ohne dass Sie auf unsere vorherigen Schreiben bislang reagiert bzw. erhebliche Einwendungen gegen die zum obigen Aktenzeichen geltend gemachte Forderung erhoben haben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es aufgrund Ihres Widerspruchs zu einem Prozess mit weiteren erheblichen Kosten kommen kann, die bei Obsiegen unserer Mandantin zu Ihren Lasten gehen würden. Die Kosten für die Durchführung eines streitigen Verfahrens belaufen sich auf mindestens EUR 98,20.

Sofern es Ihnen nicht möglich sein sollte, die Gesamtforderung in Höhe von aktuell EUR 5.158,37 in einer Summe zu zahlen, bieten wir Ihnen zur Vermeidung des Rechtsstreits an, die Gesamtforderung in 6 Monatsraten auszugleichen. Die monatliche Rate beträgt in diesem Fall EUR 874,00.

Den Eingang der ersten Rate erwarten wir bis spätestens zum

05.10.2020

auf unserem Konto eingehend.

Zahlen Sie an:
Empfänger: KSP Rechtsanwälte
IBAN: DE55200700240090173600
BIC: DEUTDEDBHAM
Betrag: EUR 874,00
Verwendungszweck: xxxxxxxxxx

Die weiteren Raten werden jeweils zum 05. des folgenden Monats fällig.

Wünschen Sie einen Einzug der Forderung per SEPA-Lastschrift, melden Sie sich bei uns.
Entweder
telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 1016783 oder
unter Angabe Ihres Az. per E-Mail (kontaktpaypal@ksp.de) oder
über www.serviceportal.ksp.de unter "Mitteilung hinterlassen".

Wir machen darauf aufmerksam, dass sich die Forderung um weitere Zinsen sowie die Einigungsgebühr in Höhe von EUR 80,00 erhöht. Diese Gebühr ist Bestandteil der angebotenen Ratenzahlungsabrede. Mit der ersten Zahlung in Höhe von mindestens der angebotenen Rate wird die Annahme dieses Ratenzahlungsangebotes bestätigt und die Gesamtforderung inklusive der Kosten dieser Vereinbarung in Höhe der unten ausgewiesenen Einigungsgebühr sowie die weitergehenden Zinsen anerkannt.

Sollte Ihnen die Zahlung der vorgenannten Rate nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, so dass wir eine an Ihre finanziellen Möglichkeiten angepasste Ratenzahlung vereinbaren können.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Anne Pietsch


Gesamtforderung: EUR 5.238,37
Hierin ist die Einigungsgebühr gemäß Ziffer 1003 VV RVG in Höhe von EUR 80,00 enthalten.


Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.


Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns!   Schauen Sie unser Video
Telefon: +49 40 / 4 50 65 - 796   Film zu unserem Serviceportal
Kostenfrei: 0800 / 1016783
Mo.-Fr. 8 - 18 Uhr; Sa. 9 - 15 Uhr
 
Telefax: +49 40 / 571441200
E-Mail: kontaktpaypal@ksp.de
Internet: www.serviceportal.ksp.de
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Nosnah am 24 September 2020, 17:38:17
O.g. SCHREIBEN heute erhalten, jetzt warte ich ab ob paypal eine Klage vor Gericht macht oder nicht....
Habe dem Bescheid ja widersprochen, oder fehlt da noch was?
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Neuhier am 25 September 2020, 15:29:26
Da bin ich auch gespannt, ob sie Klage erheben.

Hast du dann jetzt nochmal geantwortet auf das Ratenzahlungs Angebot?

Ich bin mit einer Anwältin der hiesigen Partnerkanzlei in Kontakt und angeblich gab es von Seiten PayPal noch keine Klageverfahren
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Nosnah am 25 September 2020, 20:21:42
Nein habe nicht darauf geantwortet. Die hatten mir ja vorher eine Rate angeboten, hatte ich abgelehnt.
Dann kam das Amtsgericht Schreiben, dem hab ich ohne Begründung fristgerecht widersprochen.
Jetzt kam o.g. SCHREIBEN...

WÜRDET ihr mir empfehlen darauf zu antworten?
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Bastian0307 am 25 September 2020, 23:04:00
Füße still halten.

Die drohen, steht ja auch in den ersten Sätzen so drin das es zu einem Verfahren kommen kann aber nicht muss. Ich würde die Urteile abwarten.

Bis jetzt hat PayPal nichts unternommen, die warten genauso auf die Urteile / finalen Urteile ab um dann zu schlucken bzw zu kassieren. Aber das dauert noch.
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Neuhier am 26 September 2020, 10:02:29
Ich denke auch dass Sie abwarten.

Was man aber als Betroffener auf dem Schirm haben sollte ist, dass das ganze ja verzinst wird. Also man muss dann Zinsen auf die offene Forderung zahlen, das sind bei jetzt über 5000 Euro schon nochmal einige Euro, die da drauf kommen.

Allerdings hat PayPal bisher nie Klage erhoben soweit ich das nachvollziehen konnte oder? Also scheinbar machen Sie zumindest beim Chargeback dann eher Verzicht als Klage?
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Vetram am 26 September 2020, 12:05:32
Bis jetzt wurde noch nie eine Klage seitens PP angestrebt.
Jedes Urteil gegen PP ist positiv zu beurteilen.
Das BGH Leitsatzurteil sagt eindeutig dass das das mitwirken an illegalem Glücksspiel strafbar ist.
Deshalb bin ich der Meinung dass da nichts kommen wird.
Die Hier bekannte kanzlei hat ihre Hausaufgaben gemacht.
Siehe Duisburg, Ulm  etc.
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Born4Nothing am 26 September 2020, 12:12:33
Dem kann ich nur zustimmen wobei das bei anderen Zahlarten wie Sofort oder Kreditkarte anders aussieht - da wurde Klage erhoben!
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Bastian0307 am 26 September 2020, 12:25:30
Was auch logisch ist da die KK etc. Bis jetzt nur Urteile zu deren gunsten erwirkt haben.

Sollte mal gegen diese was kommen wird wieder interessanter aber da muss man halt warten.
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Born4Nothing am 26 September 2020, 13:29:16
Na logisch ist das nicht - das Mitwirkungsverbot gilt wenn dann für alle Zahlungsdienstleister - egal ob Paypal, Kreditkarte, Sofort und alle anderen auch!

Nicht ohne Grund haben sich Visa und MasterCard aus der Sache zurückgezogen - denen pufft allen die Muffe wegen dem OLG Stuttgart und nun schließt sich nicht ohne Grund auch noch Duisburg der LG Ulm an!

Naja, wenn ich was zu sagen hätte dann würde ich alle Zahlungsdienstleister in einen Topf werfen, die 90MIO pro Tage auf die 8 Jahre umlegen in der das perfide Geschäftsgebaren an den Tag gelegt wurde und das ganze wie bei Zigarettenschmuggel mal 2 veranschlagen und alle zur Kasse bitten! Und alle die sich in diesem Zeitraum illegalem Treiben hingegeben haben würden hier in Deutschland keine Lizenz mehr bekommen!
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Fritz88 am 26 September 2020, 20:20:55
Ich dachte Sportwetten sind in Deutschland geduldet?
Sind nur Sportwetten Anbieter die keine Casino-Spiele haben (z.b.Bet365) geduldet oder sind alle Sportwetten Anbieter Bwin , Tipico U.s.w geduldet ?
Titel: Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
Beitrag von: Bastian0307 am 26 September 2020, 21:44:48
Naja Duldung bedeutet aus meiner Sicht ja nicht das es erlaubt ist sondern wie bei anderen Duldungen das man erst mal rechtlich aus Staats Sicht nichts unternehmen wird und sogesehen solang keiner was unternimmt bzw. dagegen hat es laufen lässt.

Eine Duldung hebelt keine Rechtsprechung aus also wenn du z.b. klagen solltest wird das entsprechend dem Gesetz entschieden und nicht aufgrund der Duldung.

Ich lasse mich diesbezüglich aber auch eines besseren belehren