Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: MSchmitz85 am 21 Juli 2020, 14:51:26
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Hallo zusammen,
Anwalts- und Prozesskosten sind steuerlich absetzbar, "wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können" (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG).
Wie seht ihr das? Sind die Voraussetzungen in einem Prozess in Bezug auf das Online Glücksspiel erfüllt? Hat schonmal jemand die Kosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt?
VG
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Dann wird man sich beim Finanzamt darauf berufen, dass Glücksspiel in OCs illegal ist und die Kosten bei einer anwaltlichen Vertretung im Falle einer Straftat nicht absetzbar sind.