Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: MSchmitz85 am 21 Juli 2020, 14:51:26

Titel: Steuererklärung
Beitrag von: MSchmitz85 am 21 Juli 2020, 14:51:26
Hallo zusammen,

Anwalts- und Prozesskosten sind steuerlich absetzbar, "wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können" (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG).


Wie seht ihr das? Sind die Voraussetzungen in einem Prozess in Bezug auf das Online Glücksspiel erfüllt? Hat schonmal jemand die Kosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt?

VG
Titel: Re: Steuererklärung
Beitrag von: PatrickEA am 21 Juli 2020, 15:18:24
Dann wird man sich beim Finanzamt darauf berufen, dass Glücksspiel in OCs illegal ist und die Kosten bei einer anwaltlichen Vertretung im Falle einer Straftat nicht absetzbar sind.