Hallo zusammen,
Anwalts- und Prozesskosten sind steuerlich absetzbar, "wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können" (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG).
Wie seht ihr das? Sind die Voraussetzungen in einem Prozess in Bezug auf das Online Glücksspiel erfüllt? Hat schonmal jemand die Kosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt?
VG
Dann wird man sich beim Finanzamt darauf berufen, dass Glücksspiel in OCs illegal ist und die Kosten bei einer anwaltlichen Vertretung im Falle einer Straftat nicht absetzbar sind.