Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: FCB1986 am 27 Oktober 2020, 10:29:40
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Wir waren gestern als Beobachter im Verfahren des Freistaats Bayern gegen den Casinobetreiber Titanium Brace Marketing Ltd. vor dem LG München I in der mündlichen Verhandlung, Az.: 39 O 17390/18.
Von Seiten des Freistaats wird gegen den Casinobetreiber, bzw. die Domaininhaber des Online Casinos auf Unterlassung geklagt.
Sehr interessant waren die Ausführungen des Gerichts zur neuen Duldung der Online Casinos durch die Innenministerkonferenz im Bereich des Aufsichtsrechts.
Das Gericht betonte mehrfach, dass in einem Rechtsstand wie der Bundesrepublik eine Duldung von Seiten des Innenministeriums (Exekutive) nichts daran ändern kann und ändern wird, dass sich die Gerichte (Judikative) an geltendes Recht halten müssen und halten werden.
Und nach geltendem Recht ist Online Glückspiel in Deutschland mit Ausnahme von Schleswig-Holstein schlichtweg verboten.
Ob und wann es einen neuen Glückspielstaatsvertrag geben wird, spielt daher für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage keine Rolle.
Der Glückspielstaatsvertrag ist demnach geltendes Gesetz.
Jeder bundesdeutsche Richter hat einen Eid geschworen, seine Entscheidungen nach Recht und Gesetz zu fällen.
Daran kann die Exekutive nichts ändern. Das ist ein Wesensmerkmal der Gewaltenteilung, so die Vorsitzende Richterin Rhein, von der 38. Zivilkammer des LG München I.
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Das war ja schon vorher so klar wie Kloßbrühe! Eine Duldung ändert nichts an der Tatsache des es illegal ist und auch bleiben wird!
Deswegen wurden auch die TV-Spots nicht verändert - nur SH eben^^
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Interessanter Bericht.
Was ich nicht verstehe?
Wenn der Freistaat Bayern klagt, wer ist das dann genau? Das Innenministerium?
Das Innenministerium duldet doch auf der anderen Seite die Online-Casinos, dann müsste es doch die Klage zurücknehmen konsequenterweise.
Alles andere ist doch widersprüchliches Verhalten. :o
Hat die Richteirn dazu was gesagt?
Die Richterin kann ja die Klage nicht aufrechterhalten ...
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Die Klage wurde schon vor Monaten eingereicht, da war das Thema Duldung noch nicht mal absehbar.
Ergo hat es der Freistaat Bayern bewusst weiterlaufen lassen auch wenn man zurückziehen hätte können. Das OC hat dann mit der Duldung argumentiert und die Richterin hat das eben klargestellt und das OC ist daher angeschissen.
Mit der Argumentation kam PayPal bei mir ja auch vor 14 Tagen um die Ecke - die 51 Seiten hätte man sich sparen können^^
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Born, warst Du vor Ort und hast auch zugehört oder ist das nur eine Vermutung? ::)
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Nein, war ich nicht aber so beurteile ich das - kann ja auch nicht anders abgelaufen sein. Rein logisch geht es ja nicht anders.
In 14 Tagen bekommt man keinen Termin hin und einen Eilantrag wird es sicher nicht gegeben haben.
Ich sehe ja wie lange ich auf einen Termin immer warten musste - 9 Monate vor dem OLG...das ist wohl eine Altlast und die Behörde hat es versäumt den Termin zu canceln oder der Mitarbeiter hat es vergessen, war in Quarantäne, Urlaub oder die oberste Dienstanweisung die Verfolgung einzustellen fehlte oder was auch immer - bei Corona auch nicht verwunderlich - geht ja eh kaum noch was ^^
Letztendlich müsste man hier mal den Freistaat Bayern fragen warum und wieso - nur die können eine 100%ige Aussage darüber treffen.
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Aha. ;)
Ich bin mir sicher dass die Richterin das aber schon gefragt hat.
Oder FCB1986?
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CLLB war Vor-Ort und die Info kam von CLLB per Mail.
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Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage zur im Thread-Namen erwähnten Duldung.
Die Duldung ist wohl hier ausformuliert:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=33481
Ich kann leider nicht nachvollziehen, ob nun die max 1000Eur/Monat Einzahlung schon gelten oder nicht?
Wenn ja, wäre das eine Grundlage um vom Anbieter Geld zurückzufordern?
Ein weitere interessanter Punkt stellt 1 o) dar, wonach der Anbieter die Spielsucht erkennen muss.
In meinem Fall (bei bet at home) meldet das System nach u.a. nach 8x200Eur Einzahlungen in 5h an einem Tag, und 1400Eur am Tag zuvor, dass alles im grünen Bereich ist.
Jemand eine Meinung/Ahnung?
Allen einen Schönen, hoffentlich spielfreien Tag!
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Die Duldung spielt rechtlich keine Rolle; die Exekutive will das zwar dulden aber kollidiert mit der Judikative und selbige hat einen Eid geschworen sich nur an das Gesetz zu halten. Ergo ist das alles noch immer Illegal ungeachtet dessen ob Duldung oder nicht!
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Verstehe.
Welche Stelle ist eigentlich für die Konzessionserteilung zuständig?
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Hallo Klage 2018,
wenn das nach dem 15. 10. so war, dann würde ich an deiner Stelle schriftlich (mit Belegen) die Glücksspielaufsicht in deinem Bundesland informieren. Die Adresse findest du hier: https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/adressliste_aufsichtsbehoerden_2.pdf
Willst du denn so weiterspielen? Oder hast du schon mal darüber nachgedacht aufzuhören? Wir hätten da den ein oder anderen Hinweis auf Lager, wie du das anstellen könntest. Die von dir genannten Summen weisen ziemlcih deutlich auf eine Glücksspielproblematik hin.
viele Grüße, Ilona
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Hallo Ilona,
vielen Dank für den Linkt!
Ich bin mir der Problematik bewußt. Ich war jetzt 1.5 Jahre spielfrei. Davor auch schon so 1 Jahr.
Der Rückfall ist einem akuten Geldengpass geschuldet. Dennoch Wahnsinn, dass ich immer noch glauben konnte, Gewinn machen zu können.
Grüße
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Die Duldung spielt rechtlich keine Rolle; die Exekutive will das zwar dulden aber kollidiert mit der Judikative und selbige hat einen Eid geschworen sich nur an das Gesetz zu halten. Ergo ist das alles noch immer Illegal ungeachtet dessen ob Duldung oder nicht!
Punkt.
Mehr muss man zu dem Thema auch nicht mehr klarstellen.
Letztendlich hat man damit nur die Glücksspielaufsicht aufgefordert, handlungsunfähig in einen Tiefschlaf zu fallen.
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Man kann niemanden auffordern, einen Finger zu rühren oder irgendwas zu tun, der eh schon seit Jahren tot und begraben ist^^
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Die Duldung spielt rechtlich keine Rolle; die Exekutive will das zwar dulden aber kollidiert mit der Judikative und selbige hat einen Eid geschworen sich nur an das Gesetz zu halten. Ergo ist das alles noch immer Illegal ungeachtet dessen ob Duldung oder nicht!
Punkt.
Mehr muss man zu dem Thema auch nicht mehr klarstellen.
Letztendlich hat man damit nur die Glücksspielaufsicht aufgefordert, handlungsunfähig in einen Tiefschlaf zu fallen.
Bin da einer Meinung.
Man sieht es womöglich aktuell, in welcher einige Wirte sich gegen die Teil-Lockdown-Beschlüsse von der Regierung gegen die Gastronomie, gerichtlich wehren bzw. überprüfen lassen. Oft werden diese Beschlüsse von den Vewaltungsgerichten oder auch Verfassungsgerichten gekippt.
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https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/weitere-urteile-gegen-onlinecasinos.html
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Ohh falscher Thread:)
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https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/weitere-urteile-gegen-onlinecasinos.html
Und hier die Urteile im Volltext:
FREIBURG --> https://docdro.id/nckSxMw
GIEßEN --> https://docdro.id/D6vLQRD
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entscheidend ist die vollstreckung. dazu fehlen weiterhin news
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Dazu hab ich noch keine Informationen bekommen....
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Genau das ist ja der Punkt, die Rechtsprechung ist korrekt aber was ist mit dem Rattenschwanz im Anschluss? Ich denk halt auch das es seine Gründe hat warum das allesamt Säumnisurteile sind.
Mich würde mal eher auch die Vollstreckung interessieren ob die Leute nach dem Urteil an Ihr Geld gekommen sind. Das Urteil an sich ist den Leuten eher egal, was bringt es wenn man nicht an sein Recht (das Geld) kommt? Dann hat man nur Zeit/Geld verschwendet.
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Stimmt und es wäre ziemlich doof bei einigen Summen die da im Raum stehen und man mehrere tausend Euro für nix bezahlt.
Ich muss leider warten bis die ganzen Friste verstrichen sind um da eine Auskunft geben zu können - das wird sicherlich noch bis Ende des Jahres dauern.
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ja die sind ja nicht blöd und haben größere anwaltskanzleien im rücken. ein joker haben die wohl in der hand. ein österreicher anwalt hat ja erfolg gehabt. evtl. müssen alle anwälte seine vorgehensweise wählen anstatt monatelang unnötige kosten entstehen zu lassen. wenn ich mich richtig errinere hat die zwangsverwaltung der internetdomain erst Erfolg gebracht. Für die Vollstreckung in Malta braucht man die Hilfe der Behörden dort. Und dass man von der Behörden dort keine Hilfe bekommt, wissen wir und die Anbieter ebenfalls. ich glaube deswegen nehmen sie diese versäumnisurteile einfach hin
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Der Österreicher hatte nur glück in dem Fall. Aufgrund der Regularien wars halt Möglich die Domain Zwangsverwalten zu lassen bzw. den Antrag vor Gericht zu stellen. Das wurde dem Anbieter zu heikel weil er auf den Markt auch angewiesen ist.
Naja die Justiz auf Malta muss sich auch der EU beugen also die Vollstreckung des EU Titels durchführen. Aber die Anbieter reagieren halt nicht drauf weil die denken das Ihnen eh nix passiert wenn se nicht zahlen.
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ok schauen wir mal was die kommenden monate zeigen. diese urteile müssten ja alle jetzt in nächster zeit vollstreckt werden. spätestens dann sehen wir was passiert.
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Wie willst du das sehen? Nachdem Urteil gibts eigentlich nie News über ein weiteres vorgehen. Das mit Österreich hat man auch nur mitbekommen weil die Klage zur Zwangsverwaltung der Domain eingereicht haben.
Hätten die bezahlt bzw. wäre der Kläger nicht gegen die Untätigkeit der Beklagten angegangen hättest du davon auch nie Wind bekommen.
Es obliegt ja dem Kläger bzw. dessen Unterstützer (zumeist der Anwalt für die Vollstreckung) ob sowas öffentlich kommuniziert wird. Dahingehend wage ich zu bezweifeln das da was kommt.
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abwarten tee trinken :-)