Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: Norddeutsch am 17 November 2020, 12:51:32
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also die 1000 euro limit gelten für alle glücksspiele (es gibt keine unterscheidung zw. casino und sportwetten. glücksspiel ist glücksspiel) und anbieterübergreifend. d.h. man hat insgesamt 1000 euro limit und nicht für jeden anbieter einzeln.
aber ich vermute, die werden sich wieder nicht daran halten und sich auf ihre EU Lizenz berufen. solange die politik da nicht durchgreift, werden die so weiter machen. es gibt ein gesetz auf dem papier, was das papier auf das es gedruckt nicht wert ist. das wissen die anbieter auch. es kann doch nciht schwer sein, die domains der anbieter, die sich an gesetz nicht halten einfahc zu sperren. das ist ein knopfdruck.
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Vorsicht ... nicht mehrere Sachen vermischen ... :)
Hi Norddeutsch!
Zunächst einmal finde ich es schön für Dich, dass Du spielfrei geblieben bist. Zudem finde ich prima, dass Du Dich in OASIS sperren lassen möchtest.
Es gibt OASIS schon seit einigen Jahre. Hessen und Niedersachsen (?) haben diese Datenbank eingeführt, damit man sich auch in Spielhallen sperren lassen konnte.
Anscheinend soll sie nun auch genutzt werden als zentrale bundesweite Datenbank im Sinne der Regelungen des neuen bevorstehenden GlüStV.
Bisher galt die 1.000 € - Grenze lediglich für Sportwetten und das auch nur für einen Anbieter, da es ja noch keine Verpflichtung für eine zentrale Datenbank gab.
Künftig soll dieses Grenze glückspielübergreifend sein.
Da stellt sich mir die Frage wie ich dann bei meinem Rückfall ok Oktober vom 15.10. - 31.10. Bei einem Anbieter der sogar eine Lizenz für schleswig holstein hat binnen 14 Tagen über 1750€ einzahlen kann.
Wo kein Kläger, da kein Richter! Du kannst also, wenn man lediglich nur diese eine Regelung zugrunde legt, die Differenz mit wenig Wiederstand zurückfordern.
Rein formal konnten zudem bereits ausgelaufene Lizenzen nicht durch Verwaltungsakt verlängert werden. Auch die Leitsatzentscheidung des BGH lässt hoffen, dass sich juristisch sogar der gesamte Betrag erstreiten lässt.
Im Internet ist zu lesen das Anbieter sich jetzt schon dran halten müssten.
Wir haben jetzt gerade eine Glückspielaufsicht, die m.E. die letzten 18 Jahre versagt hat. Eine neue soll eingerichtet werden, jedoch frühestens zum Inkrafttreten des GlüStV.
Was kümmert es die Anbieter also, ob sie sich dran halten oder nicht?
Man kann vielleicht künftig gegen die Anbieter aus der EU vorgehen - doch die, die von Außerhalb kommen, wird es auch in Zukunft nicht kümmern.
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Hallo zusammen,
der neue GlüStV soll ab Juli 2021 gelten, sofern ausreichend Länder zustimmen. Norddeutsch, wenn ich das richtig sehe,müssten für dich die SH-Regeln gelten, wenn der Anbieter dort eine Konzession hat. Falls ja, kannst du dich an die Aufsicht in SH wenden: gluecksspielrecht@im.landsh.de
Oder hast du bei dem com Zwilling gespielt? Dann müsstest du von dort das Geld zurückfordern. Oder du machst einen -Strich unter die Sache und konzentriertst dich auf die Festigung der Spielfreiheit!
Alles Gute
Ilona