Glücksspielsucht => Glücksspielsucht Allgemein => Thema gestartet von: Chargeback am 15 Dezember 2020, 19:03:05

Titel: Klagen: nein
Beitrag von: Chargeback am 15 Dezember 2020, 19:03:05
Hallo,

Nach langem Überlegen habe ich mich gegen das gerichtliche Klagen entschieden. Nach meinen Informationen kann das Klagen leider NICHT über eine Rechtsschutzversicherung abgewickelt werden. Und bezüglich Prozesskostenhilfe: Im Falle Verlieren müsste ich die Kosten der gegenpartei komplett zahlen. Das wären ca 10.000-15.000 Euro die ich dann zahlen müsste

Von daher sehe ich keinen vernünftigen Anlass zum klagen auch wenn ich alle Kontoauszüge/PDFs von den OCs also Einzahlungen/Auszahlungen da habe
. Bin schlussendlich noch am nachdenken ob ich es außergerichtlich ohne Anwalt probieren soll

Freue mich über Austausch

Titel: Re: Klagen: nein
Beitrag von: Leben ohne Zocken am 15 Dezember 2020, 20:02:22
Hallo, dir wird nix anderes übrig bleiben als gegen die Casinos zu klagen. Ich selbst habe dadurch schon mehrere Erfolge gehabt. Der ganze Prozess ist zwar langwierig aber sehr aussichtsreich. Ich habe einen Teil meiner Klagen auch über einen Prozessfinanzierer gemacht und habe keine Kosten bei nichterfolg.
Ich kann dir echt nur raten wenn du einen Teil deines Geldes wieder haben möchtest zu klagen.
Kopf hoch und sei mutig dazu. Ich bin sehr froh dies gemacht zu haben.
Viele Grüße
Titel: Re: Klagen: nein
Beitrag von: Soistes am 16 Dezember 2020, 01:03:57
Der gegnerische Anwalt wird nur beim Streitwert weit über 200.000 Reinverlust im Casino so viel Kosten. Es gibt genügend online Rechner die dir es ausrechnen. Ich kenne deinen Streitwert nicht, aber wenn dir eine PKH zusteht, nimm es in Anspruch. Du hast kaum ein Risiko weil der gegnerische Anwalt selten auftaucht, zumindest in den letzten Urteilen nicht. Man liest immer von Versäumnis Urteile. Du kannst auch den Streitwert senken, vielleicht auf 25000, dann zahlst du in einem sehr unwahrscheinlichen Fall das ein Casino gewinnen sollte, etwas über tausend Euro kosten.
Titel: Re: Klagen: nein
Beitrag von: SalamiSaurus am 16 Dezember 2020, 08:16:34
Was dir hier verschwiegen wird ist, dass bis auf einen Fall kein geflossenes Geld von Seiten des Casino bekannt ist (Vergleiche außen vor).

Deine Chancen die Klage gegen OCs zu gewinnen stehen gut. Aber die Vollstreckung deines Geldes steht in den Sternen.

Jetzt kommen gleich wieder Leute um die Ecke die dir sagen es gäbe ja den europäischen Vollstreckungstitel, was auch richtig ist.
Und dennoch ist der Status qou jener, der oben geschrieben steht....

Du wirst wohl Recht bekommen und danach kein weiteres Geld sehen...
Titel: Re: Klagen: nein
Beitrag von: Olli am 16 Dezember 2020, 09:47:22
Die Aussagen der Anwälte auf der Jahrestagung sprechen eine andere Sprache.
Na klar wurde sich erst geweigert zu zahlen, doch mit den entsprechenden Druckmitteln wurde es denn doch getan.

Befrage Deinen Anwalt zu diesem Thema und lasse Dich hier nicht durch Salamisaurus entmutigen.
Seine Aussagen sind bar jeder Grundlage und spiegeln nur seine eigene Meinung wieder, die ihm ja zusteht!
Titel: Re: Klagen: nein
Beitrag von: Bastian0307 am 16 Dezember 2020, 10:00:02
Das stimmt. Auf der letzten Tagung haben die renomierten Anwälte in dem Bereich mehrere Fallbeispiele vorgetragen wie nach dem Urteil vollstreckt wurde, teils wurde sofort bezahlt teils nach einigen Bemühungen.

Klar rückt nicht jeder gern Geld raus aber die Rechtslage ist da schon eindeutig.
Titel: Re: Klagen: nein
Beitrag von: Balduin am 16 Dezember 2020, 10:07:15
Ich denke auch, falls pkh gewährt wird, gibt es gegen die Casinos fast kein Risiko.
Es gibt ja auch eine Vorprüfung der Erfolgsaussicht.

Ohne pkh würde ich es nicht probieren.

Dennoch sind die Informationen, ob tatsächlich die Urteile vollstreckt werden können, eher spärlich. Und nur auf die Aussagen der Anwälte zu vertrauen, die damit ihr Geld verdienen ist nicht gerade viel
Der Anwalt bekommt sein Honorar unabhängig davon, ob das Urteil vollstreckt werden kann

Noch vor nicht so langer Zeit wurde von den Chargeback Anwälten empfohlen, gegen die Zahlungsanbieter vorzugehen. U. A. Weil man Casinos im Ausland schwer zu fassen kriegt

Mein Fazit: Klagen gegen Casinos mit pkh - ja
Dann aber nicht vorzeitig mit dem Geld planen!

Ohne pkh würde ich abraten.
Titel: Re: Klagen: nein
Beitrag von: Olli am 16 Dezember 2020, 10:10:36
Hi!

Ein Musteranschreiben käme einer juristischen Beratung gleich, die keiner von uns hier leisten kann und darf!
Du musst Dich also schon selbst auf Deinen Hosenboden setzen und die entsprechenden Gesetzestexte und Urteile studieren, wenn Du den Weg ohne Anwalt gehen möchtest.

Ich habe es jetzt nicht mehr auf dem Schirm, ob Du das kostenlose Beratungsangebot des fags bereits in Anspruch genommen hast.
Wenn nicht, dann ran an die Buletten ...
Titel: Re: Klagen: nein
Beitrag von: SalamiSaurus am 16 Dezember 2020, 10:27:17
Die Aussagen der Anwälte auf der Jahrestagung sprechen eine andere Sprache.
Na klar wurde sich erst geweigert zu zahlen, doch mit den entsprechenden Druckmitteln wurde es denn doch getan.

Befrage Deinen Anwalt zu diesem Thema und lasse Dich hier nicht durch Salamisaurus entmutigen.
Seine Aussagen sind bar jeder Grundlage und spiegeln nur seine eigene Meinung wieder, die ihm ja zusteht!


Der Beleg dass meine Aussagen bar jeder Grundlage seien, bleibst du schuldig...
Du redest von einer Fachtagung bei der Rechtsanwälte den Sachverhalt vortragen durften. Gut so 👍
Jedoch fehlt der Hinweis dass diese Anwälte genau mit diesem Feld ihr Geld verdienen. Und es gibt auch keinen einzigen Musterfall den du vortragen kannst.
Das einzige vollstreckte bekannte Urteil stammt hier aus Österreich.

Ihr solltet schon auf Objektivität bestehen.
Zuerst war hier der Rückgriff auf die Zahlungsanbieter der letzte Schrei, auch von den so renommierten Kanzleien. Die Nummer sieht aber sehr düster aus, wie so einige OLG Urteile belegen. Jetzt folgt doch wieder der Rückgriff auf OCs, bei denen ja vorher die Gewinnaussichten so schwierig waren.
Die Kuh muss halt gemolken werden...

Natürlich kann der OP den Klageweg beschreiten, das ist sein gutes Recht und die Erfolgsaussichten groß.
Er sollte aber bedenken dass bisher kein Casino in D vor Gericht aufgetaucht ist und keine eingetriebene Forderung, bis auf Vergleiche, in D bekannt ist.

Seid doch mal fair, eure Kommentare hier sind schon obsessiv... Seid vor allem fair zu den Hilfesuchenden.!
Titel: Re: Klagen: nein
Beitrag von: Future am 16 Dezember 2020, 10:36:09
Ich bin mir auch unschlüssig ob ich zwecks sportwetten aus dem Jahr 2017 wg Verjährung wg. Ca 20.000 die 2. Klage einreiche..
Titel: Re: Klagen: nein
Beitrag von: Leben ohne Zocken am 16 Dezember 2020, 10:55:25
Ich bin mir auch unschlüssig ob ich zwecks sportwetten aus dem Jahr 2017 wg Verjährung wg. Ca 20.000 die 2. Klage einreiche..

Hallo, lasse Dich doch unverbindlich von einem Anwalt beraten, ob es Sinn macht dies noch in diesem Jahr zu veranlassen. Es geht immerhin um eine ordentliche Summe  :).

Diesen Schritt würde ich zumindest noch versuchen.

VG
Titel: Re: Klagen: nein
Beitrag von: Olli am 16 Dezember 2020, 11:10:19
Hi Salamisaurus!

Dass die Anwälte auf der Jahrestagung nicht auch eigennützige Ziele verfolgen, dürfte doch wohl obsolet sein.
Trotzdem berichteten sie eben von einigen Fällen, bei denen sofort gezahlt wurde und von Fällen, wo erst Druck ausgeübt werden musste.

Das ist nicht viel, doch immerhin mehr, als Du selbst vorweisen kannst. Denn nur weil die Vorgänge dann nicht in der Presse auftauchen, heisst es nicht, dass sie nicht existieren!

Du sprichst von Fairness ... gerade darum geht es mir ja gerade auch. Daher auch mein Hinweis auf die juristische Beratung und den Hinweis auf Deine Intuition, denn mehr, in allen Ehren, ist es ja auch nicht.

Mein Einwand sollte Dich bitte auch nicht diskreditieren, wir ziehen am selben Strang und ergänzen uns schlicht.

@Chargeback
Du bist gerade noch hin und her gerissen, was Du machen sollst. Damit bist Du garantiert nicht alleine. Da stehen viele Fragen im Raume, die Dir nicht wirklich jemand 100 %ig beantworten kann. Dann kommt zu den bisherigen finanziellen Problemen noch das Kostenrisiko hinzu. Die emotionale Belastung ist auch sicherlich nicht von schlechten Eltern.
Da brauchst Du Fachkompetenz in mehreren Bereichen. Die juristische wirst Du Dir schon erkaufen müssen, wenn Du überhaupt Aussicht auf Erfolg haben möchtest.
So sehe ich den Versuch die Casinos selbst anzuschreiben persönlich als aussichtslos an. Das wohl negativ zu erwartende Ergebnis wird Deinem Wohlergehen auch nicht förderlich sein.
Die Entscheidung, ob Du etwas unternimmst oder nicht, bleibt alleine bei Deiner Person und es ist egal wie Du Dich da entscheidest, Hauptsache Du fühlst Dich wohl damit.
Titel: Re: Klagen: nein
Beitrag von: Kläger2018 am 16 Dezember 2020, 11:16:18
„Er sollte aber bedenken dass bisher kein Casino in D vor Gericht aufgetaucht ist“

Das ist schlicht und einfach falsch. Nur die vollends unseriösen OCs lassen es auf eine Zwangsvollstreckung ankommen..
Titel: Re: Klagen: nein
Beitrag von: SalamiSaurus am 16 Dezember 2020, 11:36:05
Ok Olli, so gehe ich d'accord. 👌
Ich denke so triffst du den Nagel.

@Kläger2018: Jetzt bin ich gespannt. Hau raus: Gerichtsstandort, Urteil und Beklagtes Casino. Vor allem MGA lizenzierte interessieren mich.

Ich interessiere mich wahrlich sehr dafür und wäre dankbar, du erweiterst meinen Horizont dahingehend. Und das meine ich ohne Ironie...
Titel: Re: Klagen: nein
Beitrag von: SalamiSaurus am 16 Dezember 2020, 12:18:16
Da muss ich mich revidieren.
Es gibt tatsächlich ganze 2! Urteile. Nachzulesen bei cllb.

Bevor du klagst, empfehle ich die Seiten der üblichen Kanzleien zu lesen mit den unglaublichen Erfolgsaussichten und als 2ten Schritt die hier veröffentlichten Urteile und Blogeinträge. Dann kannst du die Skepsis meinerseits nachvollziehen.

Die 2 Casinos waren das Grüne und das mit den 3 gleichen Zahlen. Allesamt MGA lizenziert.
Jeweils erstinstanzlich.
Titel: Re: Klagen: nein
Beitrag von: kotek123 am 16 Dezember 2020, 13:01:38
ja es gibt nicht viele urteile da bisher die kanzleien eine klage gegen die OC's wegen Auslandsbezug nicht empfohlen haben. In der nächster Zeit kommen aber einige Urteile.
 Den Zahlungsdienstleister wird dank unsere  sehr verbraucherfreundlichen Gerichte der Rücken gestärkt, so dass es meiner Meinung aktuell kein Sinn macht gegen ZDL vorzugehen. Man muss warten bis BGH hier ein Machtwort spricht.

Was die Kanzleien betrifft, es ist doch klar dass hier nur positiv über die Dienstleistung beworben wird. Sonst nimmt doch keiner die Dienstleistung in Anspruch. Wenn du Alkohol verkaufst, sagst du den Kunden auch nicht die schlechte Eigenschaften von Alkohol oder? Jeder muss die positive und negative Urteile selber lesen und entscheiden ob er gerichtliche vorgeht oder nicht. Ich muss aber sagen dass ich diese Kanzleien dankbar bin. Hätte ich nicht reinzufällig ein Beitrag von denen gelesen, wäre ich warhscheinlich noch heute spielsüchtig. Seitdem ich den Beitrag gelesen habe, bin ich seit fast 2 Jahre spielfrei. Man muss nicht alles negativ sehen. Viele haben diese Möglichkeit als eine zweite Chance gesehen und so mit Glücksspiel aufgehört oder sind dabei aufzuhören. Ich glaube so geht es vielen so.

Skepsis wegen der Vollstreckung besteht natürlich weil die Urteile ja noch alle neu sind. Die nächsten Monate werden zeigen wohin die reise geht.
Titel: Re: Klagen: nein
Beitrag von: Ilona am 16 Dezember 2020, 17:15:24
@kotek123
Danke für deinen Beitrag. Du schreibst, dass du nun seit zwei Jahren spielfrei bist, nachdem du erfahren hast, dass du den von dir eigenhändig im Verlauf deiner Suchtgeschichte angerichteten Schaden auch eigenhändig ein bisschen begrenzen bzw. wieder gut machen kannst. Das ist genau unser Plan. Über die Möglichkeit der Schadensbegrenzung aktiv Glücksspielende in die Abstinenz zu "locken". Das passiert allerdings nicht ohne weiteres aktives Zutun. Ihr wisst schon, was ich meine: von nix kommt nix. Wer es schafft, diese zweite Chance zu nutzen, der kann den Schaden begrenzen. Wer nur meint, er kann die zweite Chance nutzen und nix dafür tut, dass das auch klappt, der vergrößert den Schaden. Das gilt es sorgfältig abzuwägen. Und zwar nicht im stillen Kämmerchen, da neigt man nämlich häufig dazu, Dinge zu beschönigen.

LG Ilona

@chargeback
Kleiner Tipp: Außer PKH gibt es noch die Möglichkeit der Prozessfinanzierung. Aber ganz sicher bin ich mir nicht, ob das für dich überhaupt der richtige Weg ist. Ich habe gerade nochmal deine Beiträge durchgelesen. Ich finde nix, was du tust, um vomn Zocken wegzukommen. Daher die Frage: Was unternimmst du konkret in diese Richtung?

LG Ilona
Titel: Re: Klagen: nein
Beitrag von: Dennis47 am 16 Dezember 2020, 21:28:07
Was dir hier verschwiegen wird ist, dass bis auf einen Fall kein geflossenes Geld von Seiten des Casino bekannt ist (Vergleiche außen vor).

Deine Chancen die Klage gegen OCs zu gewinnen stehen gut. Aber die Vollstreckung deines Geldes steht in den Sternen.

Jetzt kommen gleich wieder Leute um die Ecke die dir sagen es gäbe ja den europäischen Vollstreckungstitel, was auch richtig ist.
Und dennoch ist der Status qou jener, der oben geschrieben steht....

Du wirst wohl Recht bekommen und danach kein weiteres Geld sehen...

Da muss sogar Ich dir einfach mal Recht geben. Zumal es ja auch mein ständiges Reden ist, was aber immer wieder zur erneuten Diskussion gestellt wird.

Recht haben und Recht bekommen, vor allem wenn es um innereuropäische Vollstreckungen & Zivilangelegenheiten geht, sind halt nicht ohne die Kooperation der europäischen Behörden durchsetzbar, in welcher der Beklagte seinen Firmensitz hat. Bisher kenne ich leider keine europäisch-erfolgreiche Vollstreckung. Wenn es die gibt, dann sollte ein jeder sie hier sofort veröffentlichen. Damit würde sich nämlich die Sachlage deutlich ändern.

Aber gegenwärtig, die Chance, zumindest mit dem Wissen welche ich besitze vor allem hinsichtlich von z.B. außergerichtlichen Einigungen, sind als wesentlich höher einzuschätzen, wenn sich jene Glücksspielunternehmen (egal ob Wett- oder Casinoangebote) im Deutschen Raum aktiv durch Sponsoring von z.B. Sportvereinen und Werbung im Fernsehen präsentieren.

Aber selbst dann ist nichts garantiert. Die Gerichte sind derzeit extrem darauf fixiert, wilde Einzelfall - Entscheidungen zu treffen und vor allem den Glücksspielstaatsvertrag hinsichtlich der zivilrechtlichen Wirkung verschiedenermaßen auszulegen.

Davon ab, jedes prozessuale Verfahren kostet Geld, jede außergerichtliche Forderung mit Hilfe eines Anwalts kostet Geld, die man eben als Kläger/Gläubiger vorstreckt. Die eigenen Anwalts- sowie Gerichtskosten muss man vorher genau kalkulieren, denn anfangs trägt man sie nun mal. Dieser Kostenfaktor sollte jedem bewusst sein, zumal der sich auch unkontrolliert erhöhen kann, vor allem wenn das Verfahren von Gericht zu Gericht wandert, weil eine Seite Berufung einlegt.

Am Ende des Tages sollte man sich vernünftiger Weise gut überlegen, ob man nicht bei geringen Schadenswerten das Ganze lieber hinnimmt und den Schaden als Denkmal in sein Bewusstsein platziert, um dadurch endgültig mit dem Spielen dauerhaft aufhören zu können.