Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: BePoMeng am 24 März 2021, 14:11:30
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Hallo zusammen,
ich wollte eigentlich warten bis ich wirklich ein Urteil habe + die geforderte Summe, aber ich glaube mit dem Schreiben mache ich einigen Mitstreitern Mut es durchzuziehen.
15.07.2020 - Anschreiben an CLLB zur Prüfung meines Falls
04.08.2020 - Übertragung aller Informationen (Zahlungsein-ausgänge)
04.09.2020 - Verfügung des Gerichts erhalten
26.10.2020 - Versandt der Klageschrift an die Gegenseite
08.12.2020 - Zustellung an die gegnerische Seite
Keinerlei Antwort oder Reaktio nder gegnerischen Seite
26.01.2021 - Versäumnisurteil des LG Meiningen, https://www.cllb.de/sonstige-anlagen/urteil-online-casino-lapalingo-muss-einsatz-zurueckzahlen/
12.03.2021 - Verfügung des Gerichts --> die gegnerische Seite hat sich gemeldet
24.03.2021 - Erstes Angebot der gegnerischen Seite
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Bis heute ist zu sagen, ich kann nicht einschätzen ob es das OC hat darauf ankommen lassen, noch mehr auf Zeit gespielt hat oder wirklich die Klageschrift nicht angekommen ist. Fakt ist, sie haben sich erst nach dem Versäumnisurteil gemeldet
Ich werde auch nicht auf deren aktuelles Angebit eingehen, ich sehe den Image-Verlust durch ein "echtes" Urteil für das OC als wesentlich größer, als meine "paar" Kröten.
Ich werde euch auf dem Laufendem halten, sollte das Thema irendwann geschlossen sein, geht davon aus, dass ich 100% der Klage sowie der meine entstanden Kosten zurückbekommen habe und Schweigen muss. :-X ;D
LG,
Ben
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Hallo Ben,
Vielen Dank für die Info. Sieht ja schon mal nicht schlecht aus das ganze. Bei mir stockt alles noch bei der Zustellung in Gibraltar!
Grüße
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Ich werde euch auf dem Laufendem halten, sollte das Thema irendwann geschlossen sein, geht davon aus, dass ich 100% der Klage sowie der meine entstanden Kosten zurückbekommen habe und Schweigen muss
Musst du nur wenn es zu einem Vergleich kommt und da du ja eh keine Absichten hast, musst du auch nicht schweigen^^
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Ich werde euch auf dem Laufendem halten, sollte das Thema irendwann geschlossen sein, geht davon aus, dass ich 100% der Klage sowie der meine entstanden Kosten zurückbekommen habe und Schweigen muss
Musst du nur wenn es zu einem Vergleich kommt und da du ja eh keine Absichten hast, musst du auch nicht schweigen^^
Der "Vergleich" könnte ja auch sein, ich bekomme alles wie bei einem Urteil, nur schneller, und dafür Schweige ich ;)
Aber diese Entscheidung überlasse ich der gegenseite, ich hab Zeit.
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Das ist kein "Vergleich" sonder ein Vergleich!
Alles was du ohne Urteil aushandelst ist ein Vergleich - selbst wenn die dir das Doppelte bezahlen^^ Nur mit Urteil muss man nicht schweigen.
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Das ist kein "Vergleich" sonder ein Vergleich!
Alles was du ohne Urteil aushandelst ist ein Vergleich - selbst wenn die dir das Doppelte bezahlen^^ Nur mit Urteil muss man nicht schweigen.
Sag ich doch. :)
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ich bereite auch die Klagen gegen die OC vor und bei mir wird es zu keinem Vergleich kommen!
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Schweigen muss man nur wenn es im Vergleich explizit ausgeschrieben wird, also nicht zwingend ;-)
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Bitte das Thema sperren.
Danke. ;)
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Hi!
Ich habe es zwar jetzt gemacht, doch jeder kann sein Thema selber sperren.