Glücksspielsucht => Glücksspielsucht Allgemein => Thema gestartet von: schnerrano am 22 Juni 2021, 17:13:33
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Hallo zusammen,
ich habe vor weit über einem Jahr gemeinsam mit einem Rechtsanwalt Klagen gegen mehrere Casinos eingereicht. Nachdem ewig nichts passiert ist, scheint nun endlich ein bisschen Bewegung in die Sache zu kommen und es sind immerhin schon zwei Gerichtstermine angesetzt worden.
Frage: Hat jemand hier so eine Sache schon mal bis zur mündlichen Verhandlung durchgemacht? Ist es empfehlenswert dort persönlich zu erscheinen oder sollte man sich nur vom Anwalt vertreten lassen? Ich habe keine Ahnung was mich da erwartet, ich hatte noch nie in irgendeiner Form mit einem Gericht zu tun. Oder sind diese Termine ohnehin nur "für alle Fälle" angesetzt und die meisten Streitigkeiten werden sowieso vorher schriftlich beigelegt?
Ich freue mich über Austausch und ggf. Erfahrungen.
Danke und Gruß,
S.
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Hallo Schnerrano,
das kommt ganz darauf an. Besprich das ausführlich mit deinem Rechtsanwalt. Es kann ja sein, dass das Gericht dich befragen möchte.
LG Ilona
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Hi!
Ich finde, dass ein persönliches Erscheinen immer angebracht ist. Es zeigt dem Gericht ja auch Dein Engagement.
Wie Ilona schon sagte, könnte das Gericht auch Fragen an Dich haben, die Dein Anwalt nicht beantworten kann.
Außerdem kannst Du so auch Deinem Anwalt ein wenig auf die Finger schauen und sollte er sich mal vertun, ihn korrigieren.
Da habe ich bei Rechtsstreitigkeiten meines Vaters damals schon die tollsten Dinger erlebt.
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Bei der ersten mündlichen Verhandlung wird vom Gericht erst mal auf einen Vergleich "gedrängt". Die Gerichte sind angehalten anzuregen, Rechtstreitigkeiten am besten außergerichtlich beizulegen.
Du musst da nicht erscheinen, dein Anwalt reicht. Und es macht auch keinen Unterschied ob du da bist oder nicht.
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Zu den Prozessen, die wir als FAGS geführt haben, bin ich zu jedem Verhandlungstag persönlich erschienen. Einmal sogar mit 39,4 Grad Fieber.
LG Ilona
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Nachdem ich aus einem familiär stark juristisch geprägten Elternhaus stamme kann ich dir nur die Sicht mitgeben die ich durch meinen Vater mitbekommen habe. Wichtig ist das grundsätzlich eine Strategie mit deinem Anwalt besteht die du auch verinnerlicht hast. Es kann schnell passieren je nachdem wie die Gegenseite aufgestellt ist das man sich mit einem Satz diverse Möglichkeiten verbaut oder einem das Verfahren um die Ohren fliegt. Zumindest sollte erstmal die Regel gelten: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Gerade in zivilrechtlichen Angelegenheiten kann ein einzige Wort eine Kettenreaktion auslösen.
Kommt natürlich auch darauf an wie gut dein Anwalt dich vertritt bzw. vertreten möchte.
Von dem her besprich das vorab genau mit deinem Anwalt.
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@Vasrud
Es versteht sich von selbst, dass man das Vorgehen detailliert mit dem Anwalt bespricht. Mir persönlich war es immer wichtig, unsere Anliegen persönlich zu begleiten. Ich wollte die Gegenseite „kennenlernen“ und mir ein eigenes Bild machen und mich darüber anschließend mit dem Anwalt / der Anwältin austauschen.
LG Ilona
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@Ilona
das ist auch korrekt und absolut legitim. Trotzdem sollte man sich selbst im Klaren sein den eigenen Emotionen und Gedanken keinen freien Lauf zu lassen. Das kann schnell nach hinten los gehen und passiert leider immer wieder. Auf solche Fehler wartet auch nun gern eine Gegenseite und provoziert diese Fehler auch gerne. Ein Anwalt der ein Unternehmen vertritt wird nicht unbedingt seinen Mandanten neben sich sitzen haben dem aus dem Bauch heraus eine Aussage entgleitet.
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Ich bin für meine gelassene Art bekannt 😉
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Ich glaube das es ein erheblicher Unterschied ist, ob ich mit als Betroffener selbst vertrete oder ich einfach eine Organisation vertrete, welche im Endeffekt nur meinen Arbeitsplatz sichert.
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Schließe mich Ollis Ansicht an: Man sollte als Kläger im Idealfall stets auch persönlich anwesend sein (wenn die Gerichte das nicht ohnehin anordnen).
NUR: Es gibt solche und solche Kläger. Es gibt die Fraktion der souveränen und selbstbewussten/selbstsicheren Kläger, die man völlig beruhigt mit in die Verhandlung nehmen kann. Und dann gibt es aber auch Kandidaten, die extrem aufgeregt und verunsichert sind und sich dadurch dann z.B. in Widersprüchlichkeiten verstricken. Wenn möglich, sollten im letztgenannten Fall möglichst nur die Anwälte vor Gericht auftreten. Vasrund hat da nämlich völlig Recht: Man kann sich bereits mit einer einzigen scheinbar harmlosen Aussage ganz schnell in die Bredouille bringen :///
PS: Im Juli werden übrigens neue Gerichtsentscheidungen erwartet. Es bleibt also spannend....
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@Alexander
Du verwechselst da was. Ich habe keinen Arbeitsplatz beim Fachverband Glücksspielsucht zu halten oder zu verlieren. Ich bin als Vorsitzende ehrenamtlich tätig.
LG Ilona
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Ich glaube das es ein erheblicher Unterschied ist, ob ich mit als Betroffener selbst vertrete oder ich einfach eine Organisation vertrete, welche im Endeffekt nur meinen Arbeitsplatz sichert.
Respektlose Aussage, durch vermutliche Unwissenheit befeuert, mitunter gepaart mit Vorurteilen und Dummheit.
Wenn ich so eine Sichtweise hätte, würde ich meine Mitgliedschaft hier löschen. Immerhin ist sie und ihre ehrenamtliche Arbeit die Basis und der Grundstein dieser Plattform.
Also, zieh die Konsequenzen aus deiner Meinung
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Ich habe den Satz anders verstanden ... nämlich auf die Gegenseite bezogen. Da macht er Sinn.
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Ach schön Dennis das ich einen neuen Freund gefunden haben. Wie konnte ich so lange ohne dich.
Ich gehe mal davon aus das es mein letzter Beitrag hier sein wird, da ich mal wieder merke, dass anders denkende Menschen hier nicht willkommen sind.
Es tut mit wirklich leid, das meine Suchterkrankung nur ein Teil meiner Persönlichkeit ist. Sicherlich kein toller Teil aber er gehört zu mir. Hier geht es aber scheinbar jedes mal darum zu Kreuze zu kriechen und Buße zu tun.
Scheinbar sind hier ja fast alle auf Rosen gebettet. Ich bin es nicht. ich verdiene sicherlich gut aber ich habe auch alles verzockt. mir bleiben noch 14 Jahre mit viel Glück in denen ich mir ein klein bisschen zurück legen kann und daher stellen für mich die knapp 40k eine erhebliche Summe da.
Zu meiner Aussage:
Ich glaube das es ein erheblicher Unterschied ist, ob ich mit als Betroffener selbst vertrete oder ich einfach eine Organisation vertrete, welche im Endeffekt nur meinen Arbeitsplatz sichert.
Dies war in erster Linie auf mich selber bezogen. In diesem Fall der Klage ist für mich ein eklatanter Unterschied ob es um meine 40k geht oder in meine Organisation, Arbeitgeber Verein usw. vertrete. Das musste ich schon mehrmals im Leben vor Gericht machen. Hier geht es um mein zukünftiges Leben. Nochmal scheinbar sind hier 40k ja Peanuts, Ich lasse das lieber meinen Anwalt sprechen.
Zu meiner Unwissenheit. Ich weiß was Frau F. macht und schätze ihr Engagement sehr. Trotzdem ist es egal wie tief sie in der Materie steckt eine professionelle Sichtweise die sie vertritt. Sie ist selber nicht Betroffene und als Betroffener geht es persönlich sicherlich um mehr. Ich vertrete nicht die These das eine Onkologe auch selber Krebs gehabt haben muss um ein guter Onkologe zu sein aber es gibt einen Unterschied zwischen selbst Betroffen und Profi. Nochmal das soll in keinster Weise Frau F. Arbeit für die Betroffenen schmälern oder sonst was. Ich selber bin seit über 20 Jahre ehrenamtlich tätig und wusste nicht, dass man dann nicht kritisiert werden darf.
Und zu guter Letzt: Ich habe nach einiger Recherche herausgefunden, dass mein Casino eine Kanzlei vertritt, die wirklich richtig clever sind. Bei denen geht es um Millionen wenn nicht so gar über Jahre um Milliarden. Ich denke man sollte das schon sehr genau aufpassen, was man sagt, wie man es sagt und ob auch alles haarklein mit dem eigenen Anwalt abgesprochen ist.
Zu meiner Dummheit muss ich sagen, dass ich trotz längerer Recherche gestern kaum Urteile der FAGS finden konnte. Es wäre nett, wenn mir jemand mitteilen könnte um welche Verfahren es geht. Eventuell habe ich ja etwas verpasst, was ich für mein Verfahren nutzen kann. Ich sehe hier nur alles Alleinstreiter oder gibt es aus dem Forum bzw. dem FAGS eine Sammelklage an der man sich anschließen kann.
Zu meine Mitgliedschaft löschen: Brauche ich nicht, da ja anders denkende eh gebannt werden.
Über meine Dummheit können wir gerne im persönlichen Gespräch sprechen, wenn man sich nicht durch das Internet versteckt.
Ich glaube das es ein erheblicher Unterschied ist, ob ich mit als Betroffener selbst vertrete oder ich einfach eine Organisation vertrete, welche im Endeffekt nur meinen Arbeitsplatz sichert.
Respektlose Aussage, durch vermutliche Unwissenheit befeuert, mitunter gepaart mit Vorurteilen und Dummheit.
Wenn ich so eine Sichtweise hätte, würde ich meine Mitgliedschaft hier löschen. Immerhin ist sie und ihre ehrenamtliche Arbeit die Basis und der Grundstein dieser Plattform.
Also, zieh die Konsequenzen aus deiner Meinung
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Hi Alex!
Nu komme mal wieder runter ...
oder gibt es aus dem Forum bzw. dem FAGS eine Sammelklage an der man sich anschließen kann.
Der Fags ist dazu berechtigt Sammelklagen zu machen. Jedoch fehlen dafür noch Mitgliederzahlen und auch die Kosten müssen über Spenden erst einmal eingeholt werden. Bist Du bereits Mitglied geworden, um die Mitgliederzahl zu erreichen?
Super ist doch schon einmal, dass der Fags über Spenden die kostenlose anwaltliche Erstberatung organisiert hat - oder nicht?
Zu meiner Dummheit muss ich sagen, dass ich trotz längerer Recherche gestern kaum Urteile der FAGS finden konnte.
Du gehst also davon aus, dass es Aufgabe des Fags ist, für Spieler Urteile zu erstreiten? Und wer deckt die Kosten?
Es ist doch beachtlich, dass zumindest in Ausnahmefällen juristische Hilfe organisiert wird. Da taucht im Urteil dann aber nicht der Fags namentlich auf ...
Außergerichtliche Einigungen, die erzielt wurden, dürfen nicht publik gemacht werden.
Von der emotionalen Hilfe, die auch kein Mensch mit Geld aufwiegen kann, taucht auch nichts in den Medien auf.
Ich weiß was Frau F. macht und schätze ihr Engagement sehr.
Wohl nicht wirklich ...
Zu meine Mitgliedschaft löschen: Brauche ich nicht, da ja anders denkende eh gebannt werden.
Falsch! Wer provoziert, der wird gelöscht! Es ist unser Recht und unsere Pflicht auf diese Gruppe aufzupassen.
Wer nur des Störens Willens hier ist, der fliegt - ganz einfach. Dies hier ist kein öffentlicher Raum, sondern ein privater.
Uns nun frage ich Dich, wieso Du diese Unterstellung hier heraus posaunst. Bist Du von Ilona oder mir angegangen worden? Ich denke nicht.
Also bitte ich Dich noch einmal Dich zu beruhigen, damit wir wieder zum "Tagesgeschäft" übergehen können.
Ich danke Dir ...
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Lieber Olli,
also wird es keine Sammelklage geben? Weil das Geld fehlt? Wieviel wird benötigt? Ich rechne mit insgesamt 7-8 k für das ganze Verfahren, die kann ich auch gerne auch die FAGS zahlen, wenn dann dafür ein erfahrene Kanzlei beauftragt wird.
Kostenlose Erstberatung ist natürlich super. Mir persönlich hat die leider nix gebracht.
Emotionale Hilfe ist toll und dafür ist ein Danke immer angebracht. DANKE!
Ich gehe nicht davon aus das Urteile durch die FAGS für die Spieler erstritten werden. Sondern ich wollte einfach mal Quellen, wo ich solche Urteile finden kann, wenn sie den stattgefunden haben. Scheinbar gibt es keine.
Ich gehe davon aus das ich Frau F. (Entschuldigung aber ich mag dies Duzen eigentlich gar nicht, dies soll ich keinster Weise abwertend sein) deutlich länger kenne also 95% der hier im Forum aktiven Mitglieder.
Ich habe nicht provoziert werde aber von Herrn Dennis als unwissend, dumm und voll mit Vorurteilen bezeichnet, was schon sehr beleidigend ist.
Übrigens weiterhin spielfrei!
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Ich gehe mal davon aus das es mein letzter Beitrag hier sein wird, da ich mal wieder merke, dass anders denkende Menschen hier nicht willkommen sind.
Es tut mit wirklich leid, das meine Suchterkrankung nur ein Teil meiner Persönlichkeit ist. Sicherlich kein toller Teil aber er gehört zu mir. Hier geht es aber scheinbar jedes mal darum zu Kreuze zu kriechen und Buße zu tun.
Es geht gar nicht um eine andere Meinung, diese Aussage wirkte auf mich wie eine Art der Degradierung ihres Engagement, aufgebaut auf sogar noch falschen Behauptungen. Das war mein erster Gedanke beim lesen deines Beitrages, Illonas Rechtfertigung im weiteren Verlauf bestätigte meinen Eindruck in dem Moment.
Ich spreche weder für den Verein, noch für das Forum, aber ich glaube das hier jeder mit seiner sachlichen Meinung, bzw. seinen persönlichen Gedanken & Problemen jederzeit und gerne Willkommen ist.
Zu meiner Aussage:
Ich glaube das es ein erheblicher Unterschied ist, ob ich mit als Betroffener selbst vertrete oder ich einfach eine Organisation vertrete, welche im Endeffekt nur meinen Arbeitsplatz sichert.
Dies war in erster Linie auf mich selber bezogen. In diesem Fall der Klage ist für mich ein eklatanter Unterschied ob es um meine 40k geht oder in meine Organisation, Arbeitgeber Verein usw. vertrete. Das musste ich schon mehrmals im Leben vor Gericht machen. Hier geht es um mein zukünftiges Leben. Nochmal scheinbar sind hier 40k ja Peanuts, Ich lasse das lieber meinen Anwalt sprechen.
Wenn dem ernsthaft so ist und Ich das lediglich falsch aufgefasst haben sollte, dann nehme ich natürlich meine Aussage zurück und entschuldige mich auch dafür.
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@Alexander
Wieso eskaliert das hier gerade? Eigentlich ging es doch erstmal um die Frage, ob man zur Verhandlung erscheint oder nicht? Dazu wurden Meinungen ausgetauscht. Ich z. B. bin aus verschiedenen Gründen für hingehen. Aber natürlich alles in gründlicher Absprache mit dem Anwalt. Bei den Prozessen, die ich meinte, ging es um die Spielsperre. Der FAGS hat vor vielen Jahren einen Prozess bis zum BGH geführt und gewonnen, in dem es um die Kontrolle der Spielsperre im Kleinen Spiel ging. Das war ein sehr großer Erfolg. Seitdem tauchen in den Beratungsstellen nur noch sehr wenige Spieler auf, die im Kleinen Spiel (Automaten) der Spielbanken spielen. Im Nachgang haben wir dann noch erfolgreich gegen Spieler benachteiligende Klauseln des Sperrformulars geklagt. Später haben wir noch einmal einen Prozess gegen einen Spielhallenbetreiber, in dem es um Spielhallensperren ging, bis zum OLG geführt und leider verloren. Soviel zur Vergangenheit. Aktuell finanzieren wir die Erstberatung und das erste Schreiben für Hilfesuchende. Wir hatten gehofft, dass dies ein langfristiges Angebot werden kann, wenn Spieler, die erfolgreich Geld zurück bekommen, einen kleinen Anteil spenden. Dann könnte sich das Angebot irgendwann selbst finanzieren. Das passiert aber leider nur in sehr, sehr wenigen Fällen. Die meisten sind dann auf und davon. Viele von ihnen kommen oft nicht mal mehr ins Forum.
Soviel erst mal zur Erklärung.
Falls du Urteile über erfolgreiche Rückforderungsfälle suchst, würde ich auf den Websites Don Lenne und Cocron recherchieren. Dort steht aber natürlich nix über Vergleiche. Ob Versäumnisurteile aufgeführt sind, weiß ich gerade nicht. Die aktuell aktiven und spezialisierten Anwälte und Agenturen kennen aber all diese Urteile.
LG Ilona
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Das sollte in keinster Weise eskalieren und ich war auch nie beleidigend.
Ich hatte gehofft es gibt eventuell ein paar aktuelle Urteile in denen die FAGS involviert war.
Wenn CLLB aktuell keine Fälle mehr aufnehmen scheint es ja doch eine Welle von Klagen zu geben.
Wie gesagt ich hätte meine 5-8k die ich für das außergerichtliche Verfahren und die wahrscheinliche Klage ausgebe auch gerne für eine Sammelklage ausgegeben wenn dabei eine erfahrene Kanzlei von der FAGS beauftragt wird. Ich denke man hätte dann mehr Power und es würde mal eine Entscheidung geben, die für alle Spieler Bestand hat, ähnlich wie bei Abgasskandal. Aber vielleicht denke ich da auch zu einfach.
Sollte ich etwas von meinem Geld irgendwann wieder sehen, werde ich auf jeden Fall den ein oder anderen finanziell unterstützen um auch seine Rechte durchzusetzen. Prozeßfinanzierer die jetzt ja scheinbar 40% nehmen, halte ich schon fast für unseriös, wenn es ja angeblich so gut für uns Spieler aussieht. Mal sehen was die angeblich im Juli kommenden Urteile für ein Bild zeichnen.
Es gibt ja schon eine Klage von CLLB gegen einen Sportwettenbetreiber der sich nicht an das 1000€ Limit gehalten hat. Kann mir jemand den Gesetzestext schicken in dem dies Explizit steht, dass das schon mit der Vergabe der Lizenz gilt? VOm RP Darmstadt bekomme ich keine Antwort. Ich werde es jetzt noch mal per Einschreiben versuchen.