Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Eggy am 30 Juni 2021, 23:43:07
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Hallo zusammen,
ich habe durch diverse portale im internet erfahren das man gute chancen hat sein geld zurück bekommen.
Daher habe ich ein Online Casino angeschrieben wegen Geld zurückerstattung und paar Urteile aufgelistet.
Dann hat mich die Kanzlei Hambach&Hambach angeschrieben das ich keine ansprüche für eine erstattung.
Und die haben mir paar Urteile aufgelistet die vor Gericht gescheitert sind. Und das ich mich Strafbar gemacht habe.
Und habe mich aufgefordert ein schreiben zu erstellen in dem ich reinschreibe das ich keine ansprüche habe falls ich das nicht mache wird es gerichtlich geklärt.
Kann jemand mir helfen?
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Hallo Eggy,
die Kanzlei H&H hat solche Feststellungsklagen in der Tat schon eingereicht, nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung". Die Gefahr ist also auch in deinem Fall durchaus gegeben. Mein Rat: Wende dich an eine der bekannten Anwaltskanzleien.
LG, Kläger2018
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und wer die Kanzlei H&H ist und wer dahinter steckt und mit wessen Geld die Herren zusammen Golf spielen gehen, haben wir auch erfahren.
Ach ja, wir sind ja rein zufällig nur Freunde und gehen zusammen Golf spielen
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Das hatte ich nur als ich Sofort direkt geschrieben habe, die haben die IBAN weitergeleitet und ich sollte in der Mail bestätigen das ich keine Rückzahlungsanaprüche habe, da es ansonsten gerichtlich festgehalten wird.
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Moin!
die Kanzlei H&H hat solche Feststellungsklagen in der Tat schon eingereicht, nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung". Die Gefahr ist also auch in deinem Fall durchaus gegeben. Mein Rat: Wende dich an eine der bekannten Anwaltskanzleien.
Und was ist daraus geworden? Im ganzen Land ist noch niemand wegen unerlaubten Glücksspiel verurteilt worden!
(s. Beitrag des Herr RA Cocron auf der Jahrestagung von fags letztes Jahr auf Youtube)
Es ist leider gängige Praxis, dass in den Antworten nicht klein beigegeben, sondern zum Angriff geblasen wird. Es funktioniert ja, Du fühlst Dich eingeschüchtert und eventuell in Deiner Existenz bedroht.
Niemals solchen Mist unterschreiben! Sollen sie es doch gerichtlich klären lassen.
Am Besten lässt Du Dich mal kostenfrei erstberaten. Eine Kanzlei macht dies für den fags. Stöbere im Chargeback-Bereich des Forums und Du wirst schnell fündig.
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Danke für die tollen tipps und eure erfahrung.
Ich werde diese emails ignorieren und werde mich mal bei einer kanzlei wenden.
Ich habe ehrlich angst gehabt. Vorallem wo die gesagt habe das ich mich strafbar gemacht habe und wo die paar urteile aufgelistet haben.
Ich bin jetzt erleichtert.
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Einem bekannten ist es passiert 25 Buchungen per Sofortüberweisungen, 7000 Euro insgesamt davon 6000 an Tipico und 1000 an Rechnungsadressen die auch mit Klarna ( Sofort ) funktioniert haben, Konto natürlich nicht gedeckt, da frag ich lich welche Konsequenzen er tragen wird, 25 Rücklastschriften kamen bereits. Ich kenne das von meinem Bankkonto damals das Klarna die Überweisung gar nicht erst durchgehen lässt wenn das Konto nicht gedeckt ist. Überhaupt am Tag 2000 Euro dürfte man doch nur überweisen, wieso greift es bei Ihm dann nicht? Hat da jemand Erfahrungen oder weiß was nun auf Ihn zu kommt?
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Bei H&H kann ich nur aus meiner persönlichen Erfahrung sprechen. Such dir nen Anwalt bespricht das mit ihm und antworte H&H entweder garnicht oder schreibe zurück das sie sich an deinen Anwalt wenden sollen.
Nach der Drohung und meiner Antwort kam nichts mehr.
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Die Kanzlei hat aktuell so gut zutun wegen zahlreicher Spielerklagen weswegen um Fristverlängerung um 1 Monat gebeten wurde (Hohe Arbeitsbelastung)
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Kennt jemand Anbieter-Anwälte, die keine Fristverlängerung beantragen? 😊 Frage für eine Freundin 😊
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Kennt jemand Anbieter-Anwälte, die keine Fristverlängerung beantragen? 😊 Frage für eine Freundin 😊
;D
Bei meinem Freund kam das auch. Überlastung, Krankheit oder Urlaub etc.... das erste Mal muss man meines Wissens zustimmen.
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Bei mir hat das Gericht dem stattgegeben (erste mal) obwohl die EU Verfahren für geringfügige Forderungen sehr enge Fristen haben (30 Tage)
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Allgemein betrachtet:
Kommt ein Schreiben von einer Rechtsanwaltskanzlei, so antwortet niemals selber, sofern Ihr nicht fachlich auf gleicher Höhe seid (1 bzw. 2 erfolgreiche Examen absolviert habt).
Die Kanzlei ist spezialisiert auf diese Thematik und hat auch möglicherweise Taktiken entwickelt, um euch einen Strick aus der ganzen Sache zu drehen. Alles was man schreibt kann gegen einen verwendet werden.
In dem Fall IMMER sofort zu einem Rechtsanwalt.
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Naja beim Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang
Und EU Verfahren für geringfügige Forderungen sind sowieso schriftlich
Mehr als verlieren kann nicht passieren, bei 3 stelligen Streitwerten auch gerinfügig
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Kennt jemand Anbieter-Anwälte, die keine Fristverlängerung beantragen? 😊 Frage für eine Freundin 😊
Ach? Der Schwippschwager des Bruders des Mannes meiner Nachbarin hatte letztens eine ähnliche Frage für einen Arbeitskollegen. Ich kenn den aber nur vom Sehen. :o
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Naja beim Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang
Und EU Verfahren für geringfügige Forderungen sind sowieso schriftlich
Mehr als verlieren kann nicht passieren, bei 3 stelligen Streitwerten auch gerinfügig
Ich zwinge ja auch niemanden?!
Ich empfehle es dringlich in solchen Fällen, begründe es ja auch hinreichend.
Was man aber am Ende macht, ist jedem selbst überlassen.
Aber jammert dann nicht hier mit neuen Themen und Fragen herum, wenn sich die Dinge in eine falsche Richtung entwickeln :-X
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Wenn Du gerne Zeit verschwendest und es nur um 300,50 Euro geht dann mach es halt.
Ansonsten muss ich Dennis letzte Posts unterschreiben. Ein Laie der sich in der Lage fühlt besser zu sein als ein Profi Anwalt... mehr schreibe ich jetzt nicht.
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Man muss ja nicht antworten und kann einfach die Entscheidungs des Gerichts abwarten
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Es sind die rechtlichen Besserwisserlaien, die Verfahren verlieren und damit Argumente der Gegenseite in Urteilen manifestieren.
Wer so handelt, der handelt fahrlässig und schadet der Sache!
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Mehr als verlieren kann nicht passieren, bei 3 stelligen Streitwerten auch gerinfügig
4-stellig: Gerichts-, Anwalts- und gegnerische Kosten bei Niederlage.
Und wer zieht bitte bei 999€ vor Gericht...
Du hast zu viel Geld. Oder du Trollst.
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Edit Olli: Vollzitat entfernt
Dann hast du keine Ahnung
https://europa.eu/youreurope/business/dealing-with-customers/solving-disputes/european-small-claims-procedure/index_de.htm
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Eigentlich bin ich raus, würde hier nichts mehr schreiben weil: "Natürliche Selektion". Aber:
Trotzdem bedarf dieser Thread eine Reaktion. Weil genau diese Leute die absaufen werden, den geduldigen Kläger oder neuen Leser mit ins kalte Wasser ziehen, durch solche Beiträge schadest du nämlich der Sache und das ist einfach fahrlässig.
Der Link den du geteilt hast passt nicht zum Thema. Nur weil ich etwas darf, heißt es nicht dass es empfehlenswert ist. Wenn du wegen einer nichtgelieferten Waschmaschine zu deinem Recht kommen möchtest dann mag das vielleicht eine Option sein. Aber bei diesem Thema hast du fachspezialisierte Gegner, die auf eine Zerfleischung nur warten + dem Schaden der Allgemeinheit aufgrund deiner Fahrlässigkeit.
Wenn du eine über 60 Seiten lange Klageerwiderung in deinem Postfach bekommst (mehrmals), wie lang wird deine sein und woher nimmst du deine fachliche Eignung? Das ist eine Rhetorische Frage und ich erwarte keine Antwort, nur ein kleiner Weckruf bevor du etwas dummes tust.
Edit: Paradoxerweise kann es auch nützlich sein, du kandidierst für das Amt ein Aushängeschild fürs Forum zu sein um andere potenzielle Kläger vor einem Alleingang zu warnen. Wenn diese Position dich interessiert, scheint dein Vorhaben am Ende doch nicht so doof zu sein.
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Ich komme echt nicht klar darauf dass ich einen gefunden habe der wegen einer 3 stelligen Summe vor Gericht zieht. Und dann noch alleine. Purer Wahnsinn ist das.
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Da bist Du nicht alleine.
Was das an Anstrengung, Zeitaufwand und Nerven kostet. Vermutlich hat Jodi viel Zeit und die Gewissheit maximal nicht zu gewinnen zzgl Gerichtskosten und die der Gegenseite zahlen zu dürfen. Würde gerne wissen ob Jodi weiterhin zockt.
Von einer Denke was negative Urteile gegen den Kläger für andere bedeuten könnten habe ich bei ihm/ihr längst Abstand genommen.
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Und unseren lieben Olli, dem du ja unterstellst er hätte keine Ahnung oder Ah die Zensur hat wieder zugeschlagen........
Falsch bezog sich auf Andreas Beitrag bzw Anwort an mich, Olli hat nur editiert
Ich wollte damit nur sagen das EU Verfahren für geringfügige Forderungen eben andere Regelungen zu den Kosten haben und das man hier sehr wohl kostengünstig klagen kann (Jedes Bundesland hat ein Amtsgericht dafür)
Von einer Denke was negative Urteile gegen den Kläger für andere bedeuten könnten habe ich bei ihm/ihr längst Abstand genommen.
Über 200 Verfahren in den letzte Monaten laut bekannter Kanzlei. Glaubst du die haben alle einen Anwalt an der Seite ? Da wird es natürlich Verlierer drunter geben. Die brauchen dann hier ja nur zu posten.
"Mich" da jetzt rauzupicken als der Böse Spieler der verlieren könnte nur weil ich ohne Anwalt klage ist ja überzogen.
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Jetzt fahrt doch einfach alle mal ein wenig herunter. Mein Gott das wirkt ja hier wie ein wildgewordener Hühnerhaufen.
Jodi, natürlich kann man auch für einen Schaden im Dreistelligen Bereich klagen. Lass dich da nicht verunsichern. Es gibt Inkasso Unternehmen, die für eine 5 Euro Forderung klagen.
Wichtig ist zu wissen:
1. Wie reagiert man auf die Reaktion einer spezialisierten Anwaltskanzlei?!
2. Wie reicht man Klage ein?!
3. Wie begründet man die Klage?!
4. Wie reagiert man auf Gegenargumente in einer z.B. mündlichen Verhandlung?!
All das sind natürlich in erster Linie "einfach" zu beantwortende Fragen. Subjektiv gesehen.
Aber eine Kanzlei der Gegenseite besitzt natürlich Anwälte, die jahrelang studiert haben, um genau dies taktisch zu konterkarieren.
Wenn du sagst, dass du dich dem gewachsen fühlst, dann tu es. Aber ich rate dir im Falle einer nicht-juristischen Berufsausbildung eher dazu, dir Hilfe zu holen. Um eben auf Augenhöhe "streiten" zu können.
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Pardon es sind nur 200 Verfahren aus den letzten 3 Monaten
Die Kanzlei gibt an über 2000 laufende Klagen zu führen und führt "Überlastung" bei Gericht an