Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: Eggy am 17 Juli 2021, 15:07:05
-
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage müssen bei einer Verzichtserklärung beide Parteien unterschreiben?
Laut dem Internet müssen beide Parteien unterschreiben.
Ich bin etwas verwirrt.
-
Worum geht es denn? Immer noch um das Schreiben von H?
LG Ilona
-
Wenns wirklich darum geht sprech mit einem der namhaften Kanzleien hier im forum ggf. Direkt mit Kraft Geil und Kollegen (wird über die FAGS mit unterstützt). Du tust dir echt keinen Gefallen falls du das wirklich unterschreiben willst, ich spreche aus eigener Erfahrung.
-
Grundsätzlich gilt bei derartige rechtsgültigen Dokumentationen, das der Anspruchsberechtigte (Gläubiger) mit der Verzichtserklärung ein ihm (vermutlich) zustehendes Recht zur Forderung aufgibt. Das gilt im Zivil-, sowohl auch z.B. im häufiger betroffenen Erbrecht.
Paypal hat als Fallbeispiel jene Erklärungen, rechtskräftig, ohne Forderung von voherigen notwendigen Unterschriften, damals nach entsprechendem Chargeback und entsprechend formuliertem Widerspruch noch unaufgefordert versendet. In meinem persönlichen Fall, wie auch in bekannten anderen ähnlichen Fällen.
Damit verfällt jeglicher Rechtsanspruch auf irgendeine Forderung.
Solltest du aufgefordert worden sein, eine derartige Erklärung, vorgedruckt und vielleicht sogar beiliegend im Briefumschlag zu unterschreiben, dann würde ich dir davon zuerst dringendst abraten und dir eine anwaltliche Beratung empfehlen. Vor allem, wenn der Verzicht sich auf eine Forderung bezieht, die du beanspruchst.
-
Ich habe vorlage per email bekommen ich soll es selber auf ein Blatt schreiben. Anschließend unterschreiben. Meine frage ist jedoch ob beide parteien unterschreiben müssen
-
wieso willst du das machen?
-
Hast Du Dennis Beitrag gelesen?
Wenn Du Dein Recht auf eine Forderung aufgibst, was soll dann die Unterschrift des Gegenüber noch auf dem Verzicht?
Öhmmm ... Du kannst ja auch noch Deinen Nachbarn unterschreiben lassen oder einen wildfremden Passanten ...
Grundsätzlich kennen wir aber nicht den Inhalt des Schreibens. Wir tappen hier im Dunkeln und so kannst Du auch keine eindeutige Antwort erwarten.
Vielleicht ist es ja gar keine Verzichtserklärung, sondern eine Vereinbarung? Dann stimmen die bisherigen Antworten nur zum Teil.
Wie auch immer ... wenn Du unschlüssig bist, dann kontaktiere einen Anwalt.