Glücksspielsucht => Glücksspielsucht Allgemein => Thema gestartet von: Alexander25840 am 28 Juli 2021, 17:19:26
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Hallo!
Nach 6 Wochen habe ich endlich eine Schriftliche Antwort vom Regierungspräsidium Darmstadt erhalten.
Ich zitiere: "In Bezug auf die Limits sieht das Gesetz in § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 vor, dass von der vorgesehenen Begrenzung des Limits unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme in der Erlaubnis gemacht werden kann. Eine entsprechende Regelung gab es bereits in den vorherigen Glücksspielstaatsverträgen.
Einige Anbieter haben dementsprechend ein erhöhtes Einsatzlimit in der Erlaubnis erhalten.
Was jemand welche Anbieter dies erhalten haben und was die Voraussetzungen sind?
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Das ist ja jetzt richtig lustig. Wenn jeder Anbieter jetzt doch wiederum andere Ausnahmeregelungen in Bezug auf das Limit haben, dann ist das alles noch schwammiger als befürchtet...
Ich wollte eigentlich beim Regierungspräsidium auch eine Beschwerde einreichen, weil ein Anbieter sich in meinem Fall überhaupt nicht an das Limit von 1000€ Einzahlung gehalten hatte. Das waren ca. 5000€ im Januar innerhalb von einer Woche. Aber mich würde jetzt erst mal interessieren, welcher Anbieter welche Limits hat....
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Frag doch mal konkret nach. Hat der Anbieter, um den es geht, eine deutsche Lizenz? Dann wäre ja eigentlich ein Bußgeld fällig.
LG Ilona
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Ich habe in Darmstadt nachgefragt, welche Anbieter diese "extra" Lizenz erhalten haben. Mal sehen was kommt.
Jedenfalls gibt es demnach Anbieter die sich nicht an das Limit halten müssen. Ich dachte das Olli, Ilona oder einer der anderen Spezialisten vielleicht was weiß.
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Ich verstehe das anders: man kann abweichende Limits vereinbaren. Im Einzelfall sogar bis 30.000 Euro. Dazu bedarf es aber einer Vereinbarung zwischen Anbieter und Spieler. Grundsätzlich gelten aber die 1.000 Euro.
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Ich habe dazu mehrere Fragen:
a. seit wann gelten die 1000 Euro? Januar?
b. für welche Anbieter gelten die 1000 Euro? Für jeden, der in Deutschland Wetten anbietet?
c. was ist, wenn sich ein Buchmacher überhaupt nicht ums Limit kümmert? Gibt es dann eine Strafe?
d. sind Roulette und Black Jack jetzt ebenfalls verboten?
e. Was ist, wenn ein Buchmacher zB Roulette anbietet? Strafe?
f. Was ist, wenn ein Buchmacher mit deutscher Lizenz keinen OASIS check macht? Strafe?
Dank Euch...ich frage mich hauptsächlich einfach, ob jetzt in Deutschland endlich durchgegriffen wird, oder wiedermal alles versandet und nichts gemacht wird.
Gruss
Willi
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Ich habe dazu mehrere Fragen:
a. seit wann gelten die 1000 Euro? Januar?
b. für welche Anbieter gelten die 1000 Euro? Für jeden, der in Deutschland Wetten anbietet?
c. was ist, wenn sich ein Buchmacher überhaupt nicht ums Limit kümmert? Gibt es dann eine Strafe?
d. sind Roulette und Black Jack jetzt ebenfalls verboten?
e. Was ist, wenn ein Buchmacher zB Roulette anbietet? Strafe?
f. Was ist, wenn ein Buchmacher mit deutscher Lizenz keinen OASIS check macht? Strafe?
Dank Euch...ich frage mich hauptsächlich einfach, ob jetzt in Deutschland endlich durchgegriffen wird, oder wiedermal alles versandet und nichts gemacht wird.
Gruss
Willi
a) Das Einsatzlimit gilt bereits seit dem GlüStV 2012.
b) Das Einsatzlimit gilt für all denjenigen Anbietern, die über eine Erlaubnis einer deutschen Behörde des jeweiligen Bundeslandes verfügen.
c) Schwierig zu bewerten.Soweit dem Anbieter dieser Verstoß anzulasten wäre, wäre ein Widerruf der erteilten Konzession denkbar, zumindest deren Prüfung.
d) Black-Jack und Roulette sind Casino-Glücksspiele, welche seit dem 01.07.2021 durch den neuen GlüStV 2021 erlaubt sind - für Anbieter im Besitz einer deutschen Erlaubnis wohlgemerkt.
e) siehe Antwort d).
f) Soweit dem Anbieter dieser Verstoß anzulasten wäre, wäre ein Widerruf der erteilten Konzession denkbar, zumindest deren Prüfung. Denn der Spielerschutz wäre nicht vorhanden. Der GlüStV ist vom Verständnis geprägt, dass die in § 1 verankerte Ziele im primären Vorrang stehen. Spielsucht verhindern usw. In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird dem dadurch Rechnung getragen, dass an einem Spielvertrag beteiligten Spieler kein erlaubnisfähiges Glücksspiel angeboten werden darf, um die statuierten Ziele in §1 GlüStV nicht zu gefährden. Die ist in der Judikatur höchst- und obergerichtlich anerkannt und steht in Einklang mit der einhelligen höchst- und obergerichtlichen, bis in die Gegenwart hineinreichenden Rechtsprechung.
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Meine Beschwerde: Der Anbieter mit deutscher Lizenz von Okt./November 2020 und da bereits ab Oktober 20 schon "Duldungsregelungen", insb. Einzahlungslimit getroffen wurden, wäre halt Januar 21 noch die Bewährungsphase, in der sich nicht daran gehalten wurde. Das sagt meiner Meinung viel darüber aus, wie sie sich auch in Zukunft verhalten werden.
Ich warte mal ab was sich tatsächlich hinter diesen Ausnahmen verbirgt und werde mich dann auch an die zuständige Behörde mit einer Beschwerde. Ob diese Behörde da viel unternimmt, ist aber sowieos mehr als fraglich. Die ist einfach überfordert oder unterbesetzt wie auch immer....
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Also ich versuche gerade aufzuhören mit Rauchen. Habe jetzt 85 Stunden geschafft und fahre morgen an die Tankstelle zum Tanken. Jetzt fange ich aber nicht wieder mit Rauchen an, weil dort Zigaretten verkauft werden. Und die OCs` und Spielhallen werden für Süchtige nicht besser, wenn dort plötzlich alle Regeln eingehalten werden. Im Gewinnfall sucht doch auch keiner nach Verfehlungen des Betreibers.
Deshalb finde ich das alles etwas Scheinheilig. Man darf bei aller Enttäuschung über sein eigenes Verhalten und der damit verbundenen Verluste, Ursache und Wirkung nicht verwechseln.
Im Gegensatz zum Rauchen ist das Spielen nicht für alle schädlich. Rauchen wird besteuert, aber nicht verboten. Und beim Spielen macht die Regierung nun unter dem Deckmäntelchen des Spielerschutzes eigene Interessen geltend. Da geht es vordergründig um das Mitverdienen und nichts anderes. Das sollte man wissen, wenn man dort Verfehlungen meldet und auf Hilfe und Verständnis hofft.
Sollten diese Gedanken nur einer schlechten Stimmungslage entsprungen sein, dann darf es gern gelöscht werden.
Wolfgang
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Ich stelle fest, dass vermutlich einige aufgrund ihrer eigenen Suchterfahrung und ihrer eigenen Erfolgsgeschichte gegen die Sucht hier bei Neulingen sehr häufig versuchen, in jedem Beitrag auf das persönliche Fehlverhalten des jeweiligen Autors hinzuweisen.
Mir ging es nur darum, die aktuelle Gesetzeslage mit den möglichen Ausnahmetatbeständen/lizenzen zu verstehen und ggf. eine Behörde dazu zu bewegen ihren Aufgaben und Pflichten nachzukommen. Es geht gar nicht um mein persönliches Schicksal, Verluste, Fehlverhalten und schon gar nicht um irgendeine Kausalität. Und letztlich eine Regierung kann möglicherweise andere Absichten haben als vorgegeben; sprich Spielerschutz vs. Steuereinnahmen. Aber eine Behörde hat keine anderen Pflichten als Recht und Gesetz einzuhalten und deren Einhaltung zu gewährleisten. Daher erhoffe ich mir beim Regierungspräsidium in Darmstadt als Aufsichtsbehörde kein persönliches Mitgefühl, aber die Sicherstellung des Spielerschutzes.
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Hi Emzet!
Ich stelle fest, dass vermutlich einige aufgrund ihrer eigenen Suchterfahrung und ihrer eigenen Erfolgsgeschichte gegen die Sucht hier bei Neulingen sehr häufig versuchen, in jedem Beitrag auf das persönliche Fehlverhalten des jeweiligen Autors hinzuweisen.
Dir ist schon bewusst, dass Du das Wort "Fehlverhalten" hier in den Raum wirfst?
Nun, 5.000 € in so kurzer Zeit zu verballern, sprengt deutlich den Rahmen der üblichen Ausgaben für Freizeitvergnügungen.
Hier lässt sich durchaus eine schon etwas längere Glücksspielcharriere vermuten.
Da das Glücksspiel auf Dauer aber eine selbstzerstörerische Handlung ist, weisen wir, die wir dies erkannt haben, darauf hin, dass Deine Prioritäten eben nicht nur auf die Beschwerde und dem potentiell Folgenden liegen sollte. Das kann nebenher laufen.
Primär geht es darum, dass Du weg vom Glücksspiel kommst und dann auch dauerhaft abstinent wirst.
Ein Fehlverhalten bedingt Fehler. Doch die dürfen wir Menschen auch machen. Wieso also wäre es so schlimm für Dich auf Fehler hingewiesen zu werden? Fehler sind doch gerade die Basis sich auszuprobieren und ggf. sein Verhalten anzupassen.
Wenn Du das Wort Fehlverhalten nutzt, dann ist Dir auch bewusst, dass Du gegen Deine eigenen Werte und Normen verstoßen hast. Das geht einher mit negativen Gefühlen, die Deinen Selbstwert angreifen. Da kommt es gerade recht, wenn die gut gemeinten Hinweise die Minderung des Selbstwertes zu bestätigen scheinen.
Wie kam es, dass Du Dich hier angemeldet hast? Wäre es nicht viel einfach gewesen, sich in einem Juraforum auszutauschen?
Nein, Du hast Dir eine Selbsthilfeforum ausgesucht. Du weisst also, dass Du ein Problem hast.
Nun lasse auch zu, dass Du selbst Dich diesem Problem stellst. Es reicht nicht, wenn Du nur mit einer "Dir nahe stehenden Person" sprichst. Du hattest im Mai geschrieben, dass Du spielfrei bist. Bist Du es immer noch? Was geht Dir seit der Zeit durch den Kopf?
Gab es Momente der Versuchung und wie schwer war es dem zu wiederstehen?
Nichts tun ist zocken - habe ich in meiner damaligen Gruppe erfahren dürfen. Und die Jungs und Mädels haben Recht.
Wer auf unsere Art Glücksspiel betreibt, der hat ein Problem mit der Gefühlsregulation. Das geht nicht von alleine weg.
Ein Rückfall oder eine Verlagerung in eine andere Sucht sind dann fast schon vorprogrammiert.
Wer hätte von mir je gedacht, dass ich einmal an Suggestionsübungen teilnehmen würde? Wer mir das vor 15 Jahren gesagt hätte, den hätte ich für bekloppt gehalten. Doch es sind wertvolle Erfahrungen, die ich da sammele. Ich lerne meine mir eigene Gefühls- und Gedankenwelt kennen. Ich sammele Erfahrungen, nur indem ich mich entspannt auf solche Übungen einlasse. Ja logisch, sie sind nicht immer einfach und angenehm - doch das ist "das Leben" auch nicht. Oh je ... ich schweife ab ...
Also Emzet ... Deine Kompetenzen haben Dich hier ins Forum geführt. Nutze sie bitte auch dort draussen, direkt bei Dir vor der Haustür. Suche Dir eine SHG und rede über Dein Problem, damit es sich auch wirklich auflöst. Gehe in eine Suchtberatung oder zu einem Therapeuten. Egal, was Dir davon eher zusagt ... entscheide Dich für einen Weg und dann gehe ihn auch.
Es wird sich für Dich lohnen.
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Naja...mir geht es mit meinen Fragen auch um mögliche Reduzierung der Spielmöglichkeiten. Denn ohne Angebot keine Spielmöglichkeit.
Es wäre zB wünschenswert, wenn Casinos ohne Lizenz keine Möglichkeit mehr hätten, in Deutschland anzubieten. Und wenn sie es doch tun, würden sie ersthaft strafrechtlich verfolgt bzw. drohen hohe Strafen.
Hier scheint es ja eher so, als würden illegale Anbieter weiterhin vollkommen geduldet ohne irgendeine Strafe. Das wäre traurig.
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Hi Emzet!
Ich stelle fest, dass vermutlich einige aufgrund ihrer eigenen Suchterfahrung und ihrer eigenen Erfolgsgeschichte gegen die Sucht hier bei Neulingen sehr häufig versuchen, in jedem Beitrag auf das persönliche Fehlverhalten des jeweiligen Autors hinzuweisen.
Dir ist schon bewusst, dass Du das Wort "Fehlverhalten" hier in den Raum wirfst?
Nun, 5.000 € in so kurzer Zeit zu verballern, sprengt deutlich den Rahmen der üblichen Ausgaben für Freizeitvergnügungen.
Hier lässt sich durchaus eine schon etwas längere Glücksspielcharriere vermuten.
Da das Glücksspiel auf Dauer aber eine selbstzerstörerische Handlung ist, weisen wir, die wir dies erkannt haben, darauf hin, dass Deine Prioritäten eben nicht nur auf die Beschwerde und dem potentiell Folgenden liegen sollte. Das kann nebenher laufen.
Primär geht es darum, dass Du weg vom Glücksspiel kommst und dann auch dauerhaft abstinent wirst.
Ein Fehlverhalten bedingt Fehler. Doch die dürfen wir Menschen auch machen. Wieso also wäre es so schlimm für Dich auf Fehler hingewiesen zu werden? Fehler sind doch gerade die Basis sich auszuprobieren und ggf. sein Verhalten anzupassen.
Wenn Du das Wort Fehlverhalten nutzt, dann ist Dir auch bewusst, dass Du gegen Deine eigenen Werte und Normen verstoßen hast. Das geht einher mit negativen Gefühlen, die Deinen Selbstwert angreifen. Da kommt es gerade recht, wenn die gut gemeinten Hinweise die Minderung des Selbstwertes zu bestätigen scheinen.
Wie kam es, dass Du Dich hier angemeldet hast? Wäre es nicht viel einfach gewesen, sich in einem Juraforum auszutauschen?
Nein, Du hast Dir eine Selbsthilfeforum ausgesucht. Du weisst also, dass Du ein Problem hast.
Nun lasse auch zu, dass Du selbst Dich diesem Problem stellst. Es reicht nicht, wenn Du nur mit einer "Dir nahe stehenden Person" sprichst. Du hattest im Mai geschrieben, dass Du spielfrei bist. Bist Du es immer noch? Was geht Dir seit der Zeit durch den Kopf?
Gab es Momente der Versuchung und wie schwer war es dem zu wiederstehen?
Nichts tun ist zocken - habe ich in meiner damaligen Gruppe erfahren dürfen. Und die Jungs und Mädels haben Recht.
Wer auf unsere Art Glücksspiel betreibt, der hat ein Problem mit der Gefühlsregulation. Das geht nicht von alleine weg.
Ein Rückfall oder eine Verlagerung in eine andere Sucht sind dann fast schon vorprogrammiert.
Wer hätte von mir je gedacht, dass ich einmal an Suggestionsübungen teilnehmen würde? Wer mir das vor 15 Jahren gesagt hätte, den hätte ich für bekloppt gehalten. Doch es sind wertvolle Erfahrungen, die ich da sammele. Ich lerne meine mir eigene Gefühls- und Gedankenwelt kennen. Ich sammele Erfahrungen, nur indem ich mich entspannt auf solche Übungen einlasse. Ja logisch, sie sind nicht immer einfach und angenehm - doch das ist "das Leben" auch nicht. Oh je ... ich schweife ab ...
Also Emzet ... Deine Kompetenzen haben Dich hier ins Forum geführt. Nutze sie bitte auch dort draussen, direkt bei Dir vor der Haustür. Suche Dir eine SHG und rede über Dein Problem, damit es sich auch wirklich auflöst. Gehe in eine Suchtberatung oder zu einem Therapeuten. Egal, was Dir davon eher zusagt ... entscheide Dich für einen Weg und dann gehe ihn auch.
Es wird sich für Dich lohnen.
Du meinst es mit Sicherheit gut. Aber ohne den Menschen dahinter zu kennen und ohne seine Geschichte zu wissen sich das Recht rauszunehmen, erstmal Moralapostel zu spielen, finde ich nicht sehr hilfreich für einen ergiebigen Austausch. Das bemerke ich immer wieder hier bei Beiträgen. Und das hatte ich bereits ausgedrückt.
Das war ein sehr sachliches Anliegen. Lizenzinhaber missachtet die Regelungen. Meine Idee Beschwerde bei einer zuständigen Behörde. Grund: Anbieter zur Einhaltung erziehen. Ergebnis: effektiver Spieler und Jugendschutz auch durch meinen Beitrag.
Das dieser altruistische Gedanke dann mit einer Keule zurückgeschlagen wird: Hoffe nicht darauf, dass diese Behörde mit dir schmust und denke darüber nach, was du falsch gemacht hast...etc. Ist womöglich an der richtigen Stelle, die korrekte Frage und eine Hilfe. Aber nicht überall angebracht. Hier sogar sehr daneben und nicht besonders nett gegenüber Newbies im Forum. Aber nun ja. Ich will das nicht noch weiter in die Länge ziehen. Es liegt wohl daran, dass das ein Spielsucht-Forum ist und alles nur noch sehr selektiv wahrgenommen wird und man hier eher die emotionale Ebene betrachtet als die sachlichen Fragen.
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...alles nur noch sehr selektiv wahrgenommen wird und man hier eher die emotionale Ebene betrachtet als die sachlichen Fragen.
Seltsam... ich habe immer genau den exakt gegensätzlichen Eindruck; nämlich daß hier sehr oft eher emotional geschrieben, und jeder Ansatz von objektiver Sachlichkeit dabei im Keim erstickt wird.
Selektiv definitiv, aber eben genau andersrum.
"Ich bin wütend, ich will einfach mal jammern, also versucht verdammt nochmal nicht, mir eine andere Sichtweise aufzuzeigen, um mich umzustimmen."
So verschieden können Eindrücke sein.
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...alles nur noch sehr selektiv wahrgenommen wird und man hier eher die emotionale Ebene betrachtet als die sachlichen Fragen.
Seltsam... ich habe immer genau den exakt gegensätzlichen Eindruck; nämlich daß hier sehr oft eher emotional geschrieben, und jeder Ansatz von objektiver Sachlichkeit dabei im Keim erstickt wird.
Selektiv definitiv, aber eben genau andersrum.
So verschieden können Eindrücke sein.
Anscheinend gar nicht so verschieden, wenn es kein Tippfehler war...
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Hey,
bei mir geht's ums Gefühl beim Zocken,bei der Bearbeitung des Grundes fürs Zocken sowieso .
Männer gehen ja meist sachlicher an Dinge ran,wie wir Frauen .
Ich habe nur an Automaten gespielt, online nur mal ohne Geld.
Ich kann verstehen, wenn jemand sein Geld wieder holen möchte. Ich persönlich würde es nicht tun,wenn ich online gespielt hätte, denn ich brauche den Abschluss und keinen jahrelangen Kampf ums Geld. Es ist meine Schuld ,das ich Geld verzockt habe,ob der Automat da jetzt legal oder illegal stehen würde,spielt keine Rolle.
Als nasser Spielsüchtiger weiß ich trotzdem was ich tue ,ich habe klare Gedanken,aber meine Gefühle sind etwas durcheinander. Und damit ich für die kurze Zeit an "nichts denken und fühlen muss",habe ich gerne Geld ausgegeben.
Wer da sachlich rangeht und sagt,dass war illegal, ich will mein Geld zurück, ist das in Ordnung. Wenn es allerdings wieder verzockt wird,waren dann da nicht auch Gefühle im Spiel? Es gibt bestimmt viele hier,die es wieder verzockt haben, es aber nicht zugeben.
Aber die,die es als Schuldentilgung nutzen wollen,sollen es sachlich und nüchtern durchziehen. Der Griff nach jedem Strohhalm ist erlaubt.
Wenn man Spielhallen und Casinos schon nicht ganz verbieten kann,bin ich immer noch für eine personifizierte Spielerkarte......egal ob man online oder offline spielt oder wettet. Limit 300€ an Einzahlung pro Monat. Hast man die erreicht, dann kann man nirgendwo mehr spielen. Am ersten Tag 300€ verspielt, heißt 30 Tage warten. Am ersten Tag 300€ eingezahlt und 1000€ gewonnen und ausgezahlt, muss man auch 30 Tage warten. Alles was gewonnen wird,wird automatisch ausgezahlt ,bleibt also nicht auf der Uhr und kann nicht verspielt werden.
So,das war mein Wort zum Sonntag, wenn auch etwas durcheinander,aber ich schreibe auch immer auf der Gefühlsebene ;)
LG Wolke
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Diese Behörde kann man komplett knicken. Nicht mal eine Rückmeldung erhält man. Ich bin schon länger bei Oasis registriert und habe ca 3000€( in einem Zeitraum von ein paar Tagen)bei einem Sportwettenanbieter verloren, kurze Zeit später steht dieser auf der WhiteList. Stark!
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@Wolke
Diese Forderung vertritt die Suchthilfe auch. Und zwar seit mehreren Jahren. So eine Lösung würde den Schaden erheblich beschränken. Aber natürlich auch weniger Gewinn für die Automatenjungs und weniger Steuern einbringen.
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@Picho
Erzähl uns doch mal, was du aktuell alles unternimmst, um dein Problem in den Griff zu kriegen. Und was genau ist dein Ziel? Was willst du konkret erreichen? Weniger spielen? Erfolgreicher spielen? Gar nicht mehr spielen? Ich blick nicht ganz durch.
LG Ilona
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@Picho
Erzähl uns doch mal, was du aktuell alles unternimmst, um dein Problem in den Griff zu kriegen. Und was genau ist dein Ziel? Was willst du konkret erreichen? Weniger spielen? Erfolgreicher spielen? Gar nicht mehr spielen? Ich blick nicht ganz durch.
LG Ilona
Seit 3,5j in therapeutischer Behandlung aufgrund von Alkohol, Adipositas, Spielsucht, Isolation, Suizidalität und Depressionen. Dann 5-7x die Woche Fitnessstudio, 65kg abgenommen, seit 2,5j Jahren keinen Alkohol, eine Weiterbildung begonnen+Nebenjob+Vollzeitjob, Frauen getroffen, Dinge unternommen und jegliche Möglichkeiten bei der Bank in Anspruch genommen. Ein Jahr Spielfrei
Dann kam Corona (zu diesem Zeitpunkt hatte ich ca 7000€ Schulden). Fitnessstudio zu, Schule zu, Nebenjob verloren, Kurzarbeit, Motorschaden am Auto, kaum Treffen möglich etc.
Vor dem Rückfall bitte an Staat,Regierung und Bank mir zu helfen. Keine Hilfe. Dann kam der Rückfall!!
Jetzt 25kg Gewichtszunahme, Depressionen und Suizidalität voll zurück. Und 40.000€ Schulden! Bevorstehende Insolvenz! Jetzt zusätzlich zur Therapie eine Suchttherapie und Beantragung für dreimonatigen Klinik Aufenthalt. Zudem Kontakt zu Presse, Medien, Regierung, Behörden etc. gesucht, ca 200 Mails um Hilfe zu erhalten und damit besser auf das Thema aufmerksam gemacht wird+Besserer Schutz für Süchtige. Kaum Rückmeldungen erhalten!
Zurzeit seelisch und psychisch komplett am Ende und die Depressionen werden schlimmer. Zusätzlich verletzt das ich nicht mal Sport machen kann. Lese Bücher, beschäftige mich mit Persönlichkeitsentwicklung, dennoch schaffe ich es nicht aus dem Loch. Ich habe den Lebensmut komplett verloren und bin wieder isoliert.
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Und hast du aktuell regelmäßig Kontakt zu einer Beratungsstelle? Und einer Selbsthilfegruppe?
LG Ilona
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Und hast du aktuell regelmäßig Kontakt zu einer Beratungsstelle? Und einer Selbsthilfegruppe?
LG Ilona
Ja habe ich und der Antrag für die Klinik ist auch schon raus.Ich habe auch durch meine E-Mails und Telefonate, Kontakt zu einer Landesstelle für Suchtprävention, die aufgrund meiner rhetorischen Begabung, Selbstreflektion und Geschichte sehr an einer Zusammenarbeit interessiert wären, sollte ich genesen sein. Das wäre eine Perspektive. Aber mich macht es sehr fertig alles. Schmerzen und Leid zog sich immer wie ein roter Faden durch mein Leben. Begonnen mit der Kindheit. Ich bin müde durch das ewige kämpfen und niemals glücklich sein, auch wenn ich weiß das gerade solche Lebensabschnitte dazu beitragen können das man seine größten Ziele und Träume verwirklicht. Doch ich habe nicht einmal mehr welche. Mir muss dringend etwas Gutes, etwas schönes passieren. Ich habe mir aber auch geschworen, mir mein Geld zurückzuholen. Ich sehe es nicht ein, das sich andere an meinem Leid bereichern und Banken+Staat+Regierung zuschauen und noch daran profitieren. Ich sage diesen Dämonen den Kampf an und ich habe auch gedroht ein Fass aufzumachen und meine Bank hat sich darauf gemeldet, als ich eine E-Mail an einen sehr großen Empfängerkreis versendete, das sie an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sind. Ich glaube das zwar nicht, aber versuchen werde ich es und dann geht es weiter. Sicher ist meine eigene Genesung Priorität Nummer 1
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Seit 3,5j in therapeutischer Behandlung aufgrund von Alkohol, Adipositas, Spielsucht, Isolation, Suizidalität und Depressionen. Dann 5-7x die Woche Fitnessstudio, 65kg abgenommen, seit 2,5j Jahren keinen Alkohol, eine Weiterbildung begonnen+Nebenjob+Vollzeitjob, Frauen getroffen, Dinge unternommen und jegliche Möglichkeiten bei der Bank in Anspruch genommen. Ein Jahr Spielfrei
Hallo Picho,
wow,erstmal großen Respekt,dass du sehr viele Baustellen direkt alle auf einmal angegangen bist und mit Erfolg gemeistert hast. Mir persönlich fehlt dazwischen allerdings mal Zeit nur für mich,einfach mal Luft holen.....hattest du denn auch immer mal nen Tag nur für dich, ohne Termine ohne Sport,einfach mal abhängen oder ganz Spontan was komplett anderes gemacht? Es liest sich so als hättest du immer Action gehabt. Aber jeder empfindet das ja anders.
Corona ist echt ka.......Sportzentrum zu......doof ,aber man muss dann flexibel sein. Draußen Sport machen. Joggen Radfahren,Pakourtraining draussen im Wald, Spielplatzgeräte mitnutzen,schwimmen im See, neue Sportarten ausprobieren.
Ich hoffe,deine Verletzung heilt schnell und das du wieder ins Fitnessstudio kannst.
Wie sieht es mit Nebenjobs in der Gastronomie aus? Es werden sehr viele Servicekräfte gesucht.
Ich kann deine Wut wegen dem noch nicht funktionierenden Sperrsystem OASIS sehr gut verstehen ,aber kümmer dich erstmal nur um dich. Deine Gesundheit steht an erster Stelle. Auch wenn die ganzen Mails, die du an die Behörden ,die Presse und an die Politiker geschrieben hast erstmal wie ein Ventil wirken,so kommt danach sehr viel Frust auf,wenn nicht die gewünschte Rückmeldung kommt und das ist wiederum Futter für deine Depression.
Kannst du an online Meetings oder Online SHGs teilnehmen ? Es werden sowohl hier vom Olaf,als auch von Fags und anderen Organisationen welche angeboten. So könntest du dich mehrmals wöchentlich mit anderen Betroffenen austauschen.
Hast du die Möglichkeit, dass dir jemand beim Geldmanagement hilft? Onlinebanking sperren und du nur Taschengeld bekommst?
LG Wolke
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https://youtu.be/ZkWeem6TO08
Guck mal hier,hier wird erklärt ,wie du bei denen bei einer online SHG mitmachen kannst. Kannst die Kamera auch auslassen, geht also ganz anonym, wenn du das möchtest.
Vielleicht ist das was für dich?
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Hey Picho,
ich wünsche dir sehr,dass sich die Bank mit dir außergerichtlich schnell einigt,was dir etwas Luft im Bezug auf die Kredite verschafft.
Hast du berufliche Ziele ? Wenn jemand Fort und Weiterbildungen macht, hat man eigentlich Spaß an seinem Beruf und möchte da weiterkommen, mehr Verantwortung übernehmen und dadurch kommt auch der schöne Nebeneffekt der Gehaltserhöhung.
Was hältst du von Mannschaftssport? Es macht Spaß, man ist unter Leuten bzw kennt neue Leute /Freunde kennen. Hast du andere Hobbys? Kochkurs,andere Kurse in einer VHS belegen? Da gibt es ja ein breites Angebot.
LG Wolke
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Hey Picho,
ich wünsche dir sehr,dass sich die Bank mit dir außergerichtlich schnell einigt,was dir etwas Luft im Bezug auf die Kredite verschafft.
Hast du berufliche Ziele ? Wenn jemand Fort und Weiterbildungen macht, hat man eigentlich Spaß an seinem Beruf und möchte da weiterkommen, mehr Verantwortung übernehmen und dadurch kommt auch der schöne Nebeneffekt der Gehaltserhöhung.
Was hältst du von Mannschaftssport? Es macht Spaß, man ist unter Leuten bzw kennt neue Leute /Freunde kennen. Hast du andere Hobbys? Kochkurs,andere Kurse in einer VHS belegen? Da gibt es ja ein breites Angebot.
LG Wolke
Hi,
Ich Danke dir für deine Mühe. Es ist nicht so das ich das alles nicht weiß. Es tut mir auch leid für meine Antwort jetzt, aber mittlerweile habe ich eine Abneigung gegen das System, die Menschheit und fühle mich meistens eher in Gesellschaft allein. Ich wünschte es wäre anders. Meine Depressionen sitzen tief momentan. Ich bin Hochsensibel und nehme viele Dinge anders auf als andere. Es schmerzt sehr. Es tut mir auch leid das ich mich jetzt so kurz fasse, aber ich wollte zumindest ein wenig schreiben, weil du dir so viel Mühe gegeben hast. DANKESCHÖN. Mehr schaffe ich heute nicht mehr. Jeder Tag kostet enorm viel Kraft. Ich melde mich aber noch ausführlicher. Einen schönen Abend
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Hallo Picho,
vielen Dank für deine Antwort. Ich kann mir nicht im entferntesten vorstellen, was es bedeutet, schon als Kind unter Depressionen zu leiden.
Du kommst sehr reflektiert und klar rüber,kennst deine Wünsche und Ziele und tust alles dafür, sie zu erreichen und hast auch schon sehr viel erreicht,dafür hast du meinen größten Respekt. Mit der Wut im Bauch möchtest du was gegen die Glücksspielindustrie unternehmen. Als Kämpfer würdest du super zu Born passen.
Ich hoffe, du bekommst schnell einen Klinikplatz, um zusammen mit den Ärzten wieder mehr Kraft für dich zu bekommen,damit du auch wieder die schönen Momente des Lebens siehst . Schritt für Schritt.
Schreib einfach hier ,wenn du dich gut fühlst. Fühl dich zu nichts gezwungen oder gedrängt.
LG Wolke
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Hallo Picho,
vielen Dank für deine Antwort. Ich kann mir nicht im entferntesten vorstellen, was es bedeutet, schon als Kind unter Depressionen zu leiden.
Du kommst sehr reflektiert und klar rüber,kennst deine Wünsche und Ziele und tust alles dafür, sie zu erreichen und hast auch schon sehr viel erreicht,dafür hast du meinen größten Respekt. Mit der Wut im Bauch möchtest du was gegen die Glücksspielindustrie unternehmen. Als Kämpfer würdest du super zu Born passen.
Ich hoffe, du bekommst schnell einen Klinikplatz, um zusammen mit den Ärzten wieder mehr Kraft für dich zu bekommen,damit du auch wieder die schönen Momente des Lebens siehst . Schritt für Schritt.
Schreib einfach hier ,wenn du dich gut fühlst. Fühl dich zu nichts gezwungen oder gedrängt.
LG Wolke
Hallo,
Vielen lieben Dank nochmal für die Worte. Ich bin sehr reflektiert ja, aber momentan ist jeder Tag eine wirkliche Qual. Ich hoffe jeden Tag auf eine Erlösung. Es ist nicht nur so das ich 50.000€ Spielschulden habe und kurz vor einer Insolvenz stehe, sondern auch das mein privates Leben sehr von Leid geprägt ist. Ich weiß vom weinen wird es nicht besser und habe es schon öfter geschafft. Aber das jetzt, das wird der Größte Kraftakt und mit den Jahren wird die Hoffnung kleiner und die Beine schwer. Aber zumindest so lange Mama noch da ist, werde ich kämpfen. Auch um mein Geld! Ich sehe es nicht ein das andere sich an meinem Leid bereichern. Das kann ich nicht akzeptieren!
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Hallo,
wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, kannst du persönlich nichts mehr von Casinos zurückfordern.
Du muss deine Forderungen gegen Casinos als eigene Forderungen gegen Dritte angeben. Die Verfügungsgewalt über dein Vermögen (dazu zählen Forderungen gegen Dritte) geht auf deinen Insolvenzverwalter über. Nur der kann entscheiden, ob er Prozesse (auf Kostenrisiko zu Lasten der Insolvenzmasse) führt. Kommt Geld rein, fließt es in die Insolvenzmasse. Du hast also erst etwas davon, wenn alle Insolvenzkosten und die Gläubiger bezahlt sind.
Viele Grüße
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Hallo,
wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, kannst du persönlich nichts mehr von Casinos zurückfordern.
Du muss deine Forderungen gegen Casinos als eigene Forderungen gegen Dritte angeben. Die Verfügungsgewalt über dein Vermögen (dazu zählen Forderungen gegen Dritte) geht auf deinen Insolvenzverwalter über. Nur der kann entscheiden, ob er Prozesse (auf Kostenrisiko zu Lasten der Insolvenzmasse) führt. Kommt Geld rein, fließt es in die Insolvenzmasse. Du hast also erst etwas davon, wenn alle Insolvenzkosten und die Gläubiger bezahlt sind.
Viele Grüße
Hi Danke für die Info. Bei mir ist es so, das ich eine Insolvenz abwenden könnte, wenn ich nur von einem einzigen Wettanbieter mein Geld zurückerstattet bekommen würde und ich hoffe noch, denn beide stehen auf der Whitelist und es sind 3500€ bzw 5000€. Davon könnte ich die kleinen Sachen bezahlen und hätte dann eine monatliche Kreditrate von insgesamt ca 00€. Bei 2000€ Nettoeinkommen ist das machbar, aber die Zeit drängt.
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Laut Aussage meines wunderbaren Sportwettenanbieters lässt der neuen Glücksspielstaatsvertrag bei dem 1000€ Limit Ausnahme zu.
Das bedeutet im Umkehr Schluss es gilt scheinbar für einige Anbieter das Limit mal einfach so nicht. Langsam reicht es mir. Was für ein Dreck und man kann einfach nichts tun. Da fühlt man sich wirklich mal hilflos.
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Aber es muss doch vorher eine Prüfung stattfinden, so wie ich es verstanden habe!?
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Ein ganz klares!
NEIN
Wenn der Anbieter ein höheres Limit von der Glücksspielbehörde bekommen hat, dann scheinbar nicht.
Fazit: Der ganze Glücksspielstaatsvertrag ist für den Arsch.
Das ist echt ein Witz und es gibt null Spielerschutz.
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Hab nur folgendes auf der Seite vom RP Darmstadt dazu gefunden:
Sozialkonzept: Frage zur Möglichkeit der Überschreitung des 1.000 Euro Höchsteinsatzlimits/Verlustlimits pro Monat im Hinblick auf die Bereitstellung Kundenstruktur (Auskunft Fr. Vogt in Frankfurt) – Wird ein entsprechendes Spielermonitoring Konzept Einsätze/Verluste über den definierten Limits ermöglichen? Wie soll die zukünftige Kundenstruktur mit dem automatisierten Spielermonitoring im Konzept in Zusammenhang gebracht werden?
Im Rahmen des Antrags ist zunächst lediglich darzulegen, ob Kunden mit erhöhtem Einsatzlimit existieren und in welcher Betrag im einzelnen als abweichendes Höchsteinsatzlimit beantragt wird. Darüber hinaus ist der Anteil der Kunden mit einem Höchsteinsatzlimit bis 1.000 € / Monat am Gesamtumsatz im Bereich der Sportwetten dem Anteil der Kunden mit einem höheren Einsatzlimit gegenüberzustellen. Der Einsatz eines automatisierten Spielermonitoring allein reicht nicht zur Begründung eines höheren Einsatzlimits aus.
Und das:
Gerüchteweise soll vom RP aus eine Einladung an Anbieter ergangen sein, ein Gespräch bezüglich der erhöhten Einsatzlimits zu führen? Gibt es bestimmte Stufenmodelle für eine Erhöhung oder wird der Vorschlag jedes einzelnen Anbieters individuell geprüft?
Es wurde seitens des Regierungspräsidiums keine Einladung an Anbieter herausgegeben.
Die Abweichung von dem Regellimit ist nur in dem gesetzlich festgelegten Rahmen zulässig. Dies wird durch das RP einzelfallbezogen geprüft.
Was immer dies heißen mag - aber wohl nicht, dass der Kunde einbezogen werden muss...
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Genau das heißt es wohl. es wäre jetzt mal spannend welche Limits es tatsächlich gibt und wie das mit dem Spielerschutz in Einklang zu bringen ist, wenn einzelne Anbieter eventuell erst ein Limit bei 10, 20 oder 30k haben.
Sprich es gibt faktisch keinen Spielerschutz, weil wahrscheinlich nur sehr wenige Spieler 30k pro Monat überhaupt einzahlen können.
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§6c GlüStV 2021
(1) 1Bei der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles monatliches
anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen oder anzugeben, dass ein bereits festgelegtes
individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit unverändert beibehalten werden soll.
2Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1000 Euro im Monat nicht übersteigen. 3In
der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 festgelegt werden, dass und unter welchen
Voraussetzungen der Erlaubnisinhaber im Einzelfall mit anbieterübergreifender Wirkung einen
abweichenden Betrag festsetzen kann. 4Satz 3 gilt entsprechend für die Veranstaltung von Online-
Casinospielen nach § 22c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und die Erteilung von Konzessionen nach § 22c
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2. 5Zu den Voraussetzungen, unter denen einem Anbieter von Online-
Casinospielen gemäß Satz 4 die Festsetzung eines abweichenden Betrags erlaubt werden kann, werden
bindende Rahmenregelungen durch die Anstalt nach § 27a festgesetzt. 6Ist für einen Spieler kein
anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festgelegt, darf eine Spielteilnahme nicht erfolgen. 7Das
anbieterübergreifende Einzahlungslimit ist erschöpft, wenn die Summe der Einzahlungen eines Spielers in
einem Kalendermonat an alle Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen im Internet, die
nach Absatz 9 dem anbieterübergreifenden Einzahlungslimit unterliegen, das nach Satz 1 individuell
festgelegte Einzahlungslimit erreicht. 8Ist das nach Satz 1 festgelegte monatliche anbieterübergreifende
Einzahlungslimit erschöpft, darf eine weitere Einzahlung des Spielers nicht erfolgen; der Erlaubnisinhaber
hat dies durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. 9Versuchen Spieler ein monatliches Einzahlungslimit
festzulegen, welches den Betrag nach Satz 2 und Satz 3 übersteigt, sind sie zur Korrektur ihrer Eingabe
aufzufordern. 10Spielern dürfen die Beträge nach Satz 2 und Satz 3 nur im Rahmen der Aufforderung zur
Korrektur angezeigt werden.
(2) 1Darüber hinaus ist den Spielern zu jeder Zeit die Möglichkeit einzuräumen, zusätzliche
anbieterbezogene tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsatz-, Einzahlungs- und Verlustlimits
einzurichten. 2Ist ein Einsatz- oder Verlustlimit ausgeschöpft, darf eine weitere Spielteilnahme nicht
ermöglicht werden; für ein Einzahlungslimit gilt Absatz 1 Satz 8 entsprechend.
(3) 1Den Spielern ist zu jeder Zeit die Möglichkeit zu geben, ein Limit nach den Absätzen 1 und 2 neu
festzulegen. 2Will ein Spieler das Limit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben
Tagen wirksam. 3Wenn Limits verringert werden, greifen die neuen Limits sofort.
...
Hat jemand schon etwas zu den "Rahmenregelungen" gefunden? Beim RP Darmstadt, der "Anstalt nach § 27a", bin ich nicht fündig geworden.
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Gerüchteweise soll vom RP aus eine Einladung an Anbieter ergangen sein, ein Gespräch bezüglich der erhöhten Einsatzlimits zu führen? Gibt es bestimmte Stufenmodelle für eine Erhöhung oder wird der Vorschlag jedes einzelnen Anbieters individuell geprüft?
Es wurde seitens des Regierungspräsidiums keine Einladung an Anbieter herausgegeben.
Die Abweichung von dem Regellimit ist nur in dem gesetzlich festgelegten Rahmen zulässig. Dies wird durch das RP einzelfallbezogen geprüft.
https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/gl%C3%BCcksspiel/sportwetten/sportwetten-faq
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Zitat:
In Bezug auf die Limits sieht das Gesetz in § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 vor, dass von der vorgesehenen Begrenzung des Limits unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme in der Erlaubnis gemacht werden kann. Eine entsprechende Regelung gab es bereits in den vorherigen Glücksspielstaatsverträgen.
Einige Anbieter haben dementsprechend ein erhöhtes Einsatzlimit in der Erlaubnis erhalten.
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Dass der Anbieter eine höhere Limit bekommt ist eine Sache, ob der Spieler dieses höheres Limit in Anspruch nimmt ist eine andere Sache. Grds. gilt aber 1000 Euro Limit. Ein höheres Limit muss der Spieler beantragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zb. Einkommensnachweise usw.
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Dass der Anbieter eine höhere Limit bekommt ist eine Sache, ob der Spieler dieses höheres Limit in Anspruch nimmt ist eine andere Sache. Grds. gilt aber 1000 Euro Limit. Ein höheres Limit muss der Spieler beantragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zb. Einkommensnachweise usw.
Genau das stimmt scheinbar so nicht. Die Anbieter konnten wohl höhere Limits beantragen. Das heißt Anbieter A hat ein Limit von 1000€, Anbieter B 5000€ und Anbieter C 30000€. Erst wenn diese Limits erreicht sind muss um das Limit noch weiter zu erhöhen die Bonität des Spielers geprüft werden.
Das nennt sich dann Spielerschutz und dabei hielten die Experten schon das 1000€ für zu hoch.
Auf jeden Fall gibt es Ausnahmen von dem 1000 € Limit und die sind vom Regierungspräsidium den Anbietern zugesprochen worden.
Für mich ist das persönlich ärgerlich aber insgesamt halte ich es für einen Skandal, wenn weiterhin Spieler sich komplett ruinieren können.
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Das wäre in der Tat schräg, um es mal milde auszudrücken. Es hieße ja im Klartext, daß der Spieler bei bestimmten Anbietern doch noch mehr 'reinbuttern' darf, als die hochgelobten 1000€? Und woran wird es festgemacht, wer zu den 'Glücklichen gehört, die die Limits für ihre Kunden doch einfach selbst raufsetzen dürfen? Am Wochentag des Antrags? Oder wird gleich gewürfelt?
Ich hatte es ursprünglich auch so verstanden...
... ob der Spieler dieses höheres Limit in Anspruch nimmt ist eine andere Sache. Grds. gilt aber 1000 Euro Limit. Ein höheres Limit muss der Spieler beantragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zb. Einkommensnachweise usw.
... und fand das schon viel zu viel. Aber nur so macht es überhaupt Sinn....ich meine... wenn man bei dieser Farce überhaupt noch von 'Sinn' sprechen kann. Denn es wäre ja noch absurder, als es eh schon ist, wenn ein Anbieter jetzt auch noch quasi bei jedem Spieler einfach selbst entscheiden könnte, ob für denjenigen das 1000€-Limit angewandt wird oder nicht, weil sie ja eine 'Genehmigung' haben, das nach Gutdünken zu tun - auch wenn das irgendwie zur allgemeinen Blauäugigkeit und Ignoranz passen würde, mit der das Ganze bisher von staatlicher Seite angegangen wurde.
Wenn das wirklich am Ende so läuft, kann man es auch gleich lassen - das wäre zumindest deutlich weniger armselig.
Wtf???
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Das heißt Anbieter A hat ein Limit von 1000€, Anbieter B 5000€ und Anbieter C 30000€.
Selten so einen Unsinn gelesen *Facepalm*
Mal abgesehen vom GlüStV würde ein solches Vorgehen das Wettbewerbsrecht verletzen (nein, ich bin KEIN Anwalt).
Grundsätzlich gilt ein Limit von €1.000, das auf Antrag des Spielers und nach Prüfung der sog. Rahmenregelungen erhöht werden kann. Das ist alles.
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Hm dann liege ich wohl falsch, genauso wie mein Anwalt, das Casino und das RP in Darmstadt.
Leider habe ich sowohl vom RP Darmstadt als auch vom Anbieter jeweils eine Mail in der steht das es unterschiedliche Limits gibt.
Nochmal ich kann es auch nicht verstehen und habe es auch immer anders verstanden aber leider ist es so. So macht das sicher wenig Sinn und vielleicht wird es nach dem 01.07.2021 auch anders umgesetzt aber die Erfahrungen von anderen widerlegen dies. Da hilft nur spielfrei bleiben. Spielerschutz ist das mitnichten.
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Immer ruhig ...
Hier noch mal ein Auszug aus der Begründung zum alten GlüStV:
Dabei ist grundsätzlich eine Höchstgrenze von 1.000 EUR je Monat zu
beachten, wenn nicht in der Erlaubnis zur Erreichung der Ziele des § 1 Abweichendes
festgelegt wird. In der Erlaubnis kann aus sachlichen Gründen sowohl eine höhere oder
niedrigere Grenze festgelegt, als auch die Möglichkeit geschaffen werden, dem Spieler die
Wahl eines über dem Regellimit liegenden Limits zu gestatten, sofern dieser dem
Veranstalter oder Vermittler gegenüber eine entsprechende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
in geeigneter und nachprüfbarer Weise nachweist.
Dieser Passus ist für Alex anzuwenden, da er vor Juli 2021 gespielt hatte.
Hier wird im ersten Satz das "grundsätzlich" sofort mit der Ausnahme torpediert.
Für mich sind die Ziele des Gesetzes damit nicht mehr gleichrangig ...
Im neuen GlüStV steht nun:
Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1000 Euro im Monat nicht übersteigen. 3In
der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 festgelegt werden, dass und unter welchen
Voraussetzungen der Erlaubnisinhaber im Einzelfall mit anbieterübergreifender Wirkung einen
abweichenden Betrag festsetzen kann...
5Zu den Voraussetzungen, unter denen einem Anbieter von Online-
Casinospielen gemäß Satz 4 die Festsetzung eines abweichenden Betrags erlaubt werden kann, werden
bindende Rahmenregelungen durch die Anstalt nach § 27a festgesetzt. 6Ist für einen Spieler kein
anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festgelegt, darf eine Spielteilnahme nicht erfolgen
Das 1.000 € - Limit gilt also nun "grundsätzlich"! Der Anbieter kann dann zwar, wenn er bestimmte Kriterien erfüllt, auch einen abweichenden Betrag nehmen.
Der abweichende Betrag kann aber nicht ohne Einverständnis des Spielers vom Anbieter einfach festgesetzt werden. Hierzu bedarf es seines Antrags und die unbekannten Regelungen der Aufsichtsbehörde. Fehlt dies, ist der Veranstalter in der Pflicht die Spielteilnahme zu verhindern, wenn die 1.000 € oder ein bereits bei einem anderen Anbieter eventuell erhöhter Betrag erreicht ist!
Seht Ihr das auch so?
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Ich zitiere den Anbieter:
Insoweit liegt auch kein Verstoß gegen die Limit-Vorgaben vor. Denn das von Ihnen zitierte Regelimit
lässt Ausnahmen zu. Ich habe nie meine Bonität durch den Anbieter prüfen lassen.
Ich zitiere das Regierungspräsidium Darmstadt:
In Bezug auf die Limits sieht das Gesetz in § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 vor, dass von der vorgesehenen Begrenzung des Limits unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme in der Erlaubnis gemacht werden kann. Eine entsprechende Regelung gab es bereits in den vorherigen Glücksspielstaatsverträgen.
Einige Anbieter haben dementsprechend ein erhöhtes Einsatzlimit in der Erlaubnis erhalten.
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Das 1.000 € - Limit gilt also nun "grundsätzlich"! Der Anbieter kann dann zwar, wenn er bestimmte Kriterien erfüllt, auch einen abweichenden Betrag nehmen.
Der abweichende Betrag kann aber nicht ohne Einverständnis des Spielers vom Anbieter einfach festgesetzt werden. Hierzu bedarf es seines Antrags und die unbekannten Regelungen der Aufsichtsbehörde.
Korrekt
Fehlt dies, ist der Veranstalter in der Pflicht die Spielteilnahme zu verhindern, wenn die 1.000 € oder ein bereits bei einem anderen Anbieter eventuell erhöhter Betrag erreicht ist!
Der Veranstalter braucht die Teilnahme nicht zu verhindern, da der Spieler nichts mehr einzahlen kann. Es kann noch am Spiel teilgenommen werden, sofern Guthaben auf dem Spielerkonto ist.
Ich zitiere das Regierungspräsidium Darmstadt:
In Bezug auf die Limits sieht das Gesetz in § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 vor, dass von der vorgesehenen Begrenzung des Limits unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme in der Erlaubnis gemacht werden kann. Eine entsprechende Regelung gab es bereits in den vorherigen Glücksspielstaatsverträgen.
Einige Anbieter haben dementsprechend ein erhöhtes Einsatzlimit in der Erlaubnis erhalten.
Nein, stimmt nicht.
§ 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 gilt für alle lizensierten Anbieter, nicht nur für einige wenige. Meines Erachtens nach ist das RP Darmstadt in ihrer Aussage nicht zweideutig.
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Ich zitiere den Anbieter:
Insoweit liegt auch kein Verstoß gegen die Limit-Vorgaben vor. Denn das von Ihnen zitierte Regelimit
lässt Ausnahmen zu. Ich habe nie meine Bonität durch den Anbieter prüfen lassen.
Ich zitiere das Regierungspräsidium Darmstadt:
In Bezug auf die Limits sieht das Gesetz in § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 vor, dass von der vorgesehenen Begrenzung des Limits unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme in der Erlaubnis gemacht werden kann. Eine entsprechende Regelung gab es bereits in den vorherigen Glücksspielstaatsverträgen.
Einige Anbieter haben dementsprechend ein erhöhtes Einsatzlimit in der Erlaubnis erhalten.
Mit so unpräzisen Aussagen von Darmstadt hat man das Gefühl, dass sie nur die Lobbyarbeit für die Anbieter betreiben bzw versuchen diese indirekt zu beschützen.
Was ist interessant ist. Ein grüner Anbieter aus England hat ca im Februar alle Konten aus DE geschlossen und wenn man sich bei dem jetzt registriert, muss man das Limit angeben. Zwar ist es immer noch möglich 500K ohne Nachweise als Limit auszuwählen, jedoch im Vergleich zu anderen Anbietern darf man dann maximal 500K monatlich verlieren ::)
Ich denke damit ist eher gemeint, dass man beim Anbieter abweichende Limits auswählen kann, sprich mehr als 1000€. Selber kann der Anbieter aber nicht dem Spieler Limits erhöhen, da ja sonst Spielerschutz nicht existieren würde. Zwar mit Möglichkeit 500K als Limit auszuwählen gibt es in Wirklichkeit auch keinen wirklichen Spielerschutz, aber dann wenigstens in der Theorie ???
Ich wäre beim Zitieren auch immer etwas vorsichtiger, da die Gegenseite hier immer mitlies bzw. würde mich auch nicht wundern, wenn ein oder anderer Nutzer hier Casino/Buchmacher Mitarbeiter ist. Und ich würde mich nie auf Aussagen des Anbieters verlassen, das Ziel von denen irgendeinen Blödsinn zu erzählen, mit der Hoffnung, dass der jenige aufgibt.
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Dass der Anbieter eine höhere Limit bekommt ist eine Sache, ob der Spieler dieses höheres Limit in Anspruch nimmt ist eine andere Sache. Grds. gilt aber 1000 Euro Limit. Ein höheres Limit muss der Spieler beantragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zb. Einkommensnachweise usw.
Genau das stimmt scheinbar so nicht. Die Anbieter konnten wohl höhere Limits beantragen. Das heißt Anbieter A hat ein Limit von 1000€, Anbieter B 5000€ und Anbieter C 30000€. Erst wenn diese Limits erreicht sind muss um das Limit noch weiter zu erhöhen die Bonität des Spielers geprüft werden.
..[..]..
Auf jeden Fall gibt es Ausnahmen von dem 1000 € Limit und die sind vom Regierungspräsidium den Anbietern zugesprochen worden.
Quelle?
Ich finde es schwierig, wenn man derartige Aussagen tätigt, ohne sie mit entsprechenden Quellen zu hinterlegen.
Insbesondere auch in dem Fall, denn wenn dies der Tatsache entsprechen würde, widerspricht es meinem Rechtsverständnis enorm.
Die Limits gelten für Einzahlungen des Spielers. Ich gestehe dem neuen Staatsvertrag zumindest in der Hinsicht die Absicht zu, das die Regelung nicht durch den jeweiligen Vertragspartner aus Malta in eigener Regie beliebig hoch- oder runtergesetzt werden kann. Denn das wäre absurd, die Limitierung wäre vom Grundsatz hinsichtlich des Spielerschutzes her ja wirkungslos. Welche Voraussetzungen müsste nach dieser Idee eigentlich ein Casino erfüllen, um eigenmächtig entscheiden zu dürfen, wieviel ein Spieler aus Deutschland maximal im Monat einzahlen darf?
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Ich schließe mich Dennis an: das kann so nicht sein. Es ist sicher ein Missverständnis. Ich hätte gern die Mail des RP Darmstadt. Bitte an mich mailen.
LG Ilona
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Ich verweise noch mal darauf, dass Alex´s Vorgang noch nach dem alten GlüStV zu betrachten ist!
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nach altem recht gab es aber weder ein erlaubnis für die anbieter noch haben die sich an den glücksspielstaatsvertrag gehalten. alle anbieter haben sich doch auf ihre matesische oder gibraltar lizenz sowie dienstleistungsfreiheit berufen
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Hi!
Sehe ich auch so ... da gab es sogar schon Urteile, auch gegen den Anbieter.
Mit welchen linken Methoden die Anbieter dabei vorgehen ist echt unter aller Sau. Hauptsache früher oder später verzweifelt der Spieler. In meinem Fall bekomme ich vom Anbieter der sowohl Slots als auch Sportwetten anbietet nur eine gemeinsame Aufstellung der Spielverläufe. Im Gegensatz dazu sagen sie in ihrem Ablehnungsbescheid das Slots und Sportwetten zu unterscheiden sind da es sich um unterschiedliche Firmen handelt.
Es war zudem auf jeden Fall verboten Sportwetten und Slots gemeinsam anzubieten. Selbst wenn für die Sportwetten Lizenzen generell vergeben worden wären, dann wäre sie diesem Anbieter versagt worden.
Das eigentliche Problem liegt aber hier. Mittlerweile gab es eine Umfirmierung. Wie das vonstatten gegangen ist, ist zunächst einmal gar nicht offensichtlich. Existiert hier ein Rechtsnachfolger? Wer soll jetzt hier verklagt werden?
Wie bekommt man die Verläufe nach diesem Kriterium getrennt?
Dazu müsste Alex hier noch etwas schreiben. Vielleicht hat ja jemand eine gute Idee ...
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Ich finde wir sollten, dass hier beenden. Keiner von uns hat tatsächliches Fachwissen, da beziehe ich mich voll mit ein. Ich habe nur die Aussagen des Anbieters das es Ausnahmen gibt und eine offizielle Mail aus Darmstadt, die auch besagt dass es Ausnahmen gibt.
Wie das tatsächlich gehandhabt wird weiß keiner von uns, dass wissen nur der RP Darmstadt und die Anbieter und die werden es uns so lange es geht nicht mitteilen.
Ich bin noch in einigen Sportwetten Foren angemeldet und habe mich gestern komplett überall abgemeldet. Ich konnte aber sehen das viele Spieler noch immer selbst an einem Spieltag deutlich über 1000€ setzen können. Nun kann es selbstverständlich sein das sie ein Wahnsinns Bankroll auf Ihrem Konto haben wovon ich aber nicht ausgehe. Allein dadurch wird deutlich, dass es dies Limit im Bereich Sportwetten nicht wirklich zu geben scheint. Ich weiß auch nicht wie ein Anbieter die Bonität eines Spielers prüfen will und welche Angaben gemacht werden müssen damit das Limit deutlich erhöht wird.
Ich finde es einfach traurig wie mit dem Spielerschutz umgegangen wird und das kaum ist ein Gesetz da es schon wieder Ausnahmen zu geben scheint. Grade im Bereich Sportwetten sind viele junge Menschen unterwegs die sich relativ schnell kaputt machen,. dass es hier scheinbar wirklich Ausnahmen geben soll ist für mich ein kleiner Skandal. Aber wie so oft wird es da draußen niemanden interessieren.
Kurz zu mir: Laut dem Anbieter bezieht er sich auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag und seiner Ausnahmegenehmigung. Also zählt für mich der neue GlüStV. Ist aber mittlerweile auch egal, da ich wenig Hoffnung habe das da noch was passiert, da es Ausnahmen zu geben scheint. Mich hat jedenfalls nie ein Anbieter nach Verdienstnachweisen oder Vermögen gefragt.
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Hi!
Sehe ich auch so ... da gab es sogar schon Urteile, auch gegen den Anbieter.
Mit welchen linken Methoden die Anbieter dabei vorgehen ist echt unter aller Sau. Hauptsache früher oder später verzweifelt der Spieler. In meinem Fall bekomme ich vom Anbieter der sowohl Slots als auch Sportwetten anbietet nur eine gemeinsame Aufstellung der Spielverläufe. Im Gegensatz dazu sagen sie in ihrem Ablehnungsbescheid das Slots und Sportwetten zu unterscheiden sind da es sich um unterschiedliche Firmen handelt.
Es war zudem auf jeden Fall verboten Sportwetten und Slots gemeinsam anzubieten. Selbst wenn für die Sportwetten Lizenzen generell vergeben worden wären, dann wäre sie diesem Anbieter versagt worden.
Das eigentliche Problem liegt aber hier. Mittlerweile gab es eine Umfirmierung. Wie das vonstatten gegangen ist, ist zunächst einmal gar nicht offensichtlich. Existiert hier ein Rechtsnachfolger? Wer soll jetzt hier verklagt werden?
Wie bekommt man die Verläufe nach diesem Kriterium getrennt?
Dazu müsste Alex hier noch etwas schreiben. Vielleicht hat ja jemand eine gute Idee ...
Genau das ist bei Ti.... das Problem. Ich kann versuchen 26000 Seiten durchzuforsten nach Slots und Sportwetten zu trennen und mit Glück bin ich 2027 dann damit fertig.
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Also ... habe nachgefragt im Seminar ... die 1000 €-Grenze ist vollkommen unerheblich. Vor dem 01.07.21 gab es keine Lizenzen und somit war es unerlaubtes Glücksspiel.
Bezüglich der Seiten kannst Du Dir einen neuen Link senden lassen. Dann machen wir ein Zoommeeting, ich mache Dich zum Co-Host, damit Du ein Windows-Fenster für mich freischalten kannst und dann schaun wir mal, was machbar ist.
Vielleicht gibt es dort die Möglichkeit die Daten nach csv zu exportieren. Schlimmstenfalls drucken wir das Ganze z.B. mit PDFCreator nach PDF und hoffen, dass die Texte dabei erhalten bleiben.
Wird es eine csv werden, dann lade ich die Daten in eine Access-Datenbank und werte die Daten dann darin aus.
Habe zwar ein paar Jahre nichts mehr in dem Bereich gemacht und die Techniken haben sich zum Teil geändert, doch das bekommen wir schon irgendwie hin ...
Zumindest ist es einen Versuch wert!
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https://www.anwalt.de/rechtstipps/einzahlungslimit-fuer-online-gluecksspiele-198359.html