Es gibt ein neues Urteil (vom 30.7.2021) des LG München I zugunsten eines Spielers. Es ging um Onlineglücksspiele. Das AZ ist 31 O 16477/20. Ich gehe davon aus, dass CLLB demnächst auf der Homepage darüber berichtet. Ich habe es schon in die Liste eingetragen ;-)
LG Ilona
Hallo Ilona. Danke für die Info.
Wie jetzt? Das LG München I urteilt mal im Rahmen des Spielerschutzes?
Erstaunlich ... :)
Guten Morgen zusammen,
kann man irgendwo rausfinden wer die gegnerischen Anwälte/Kanzleien waren?
Grüße