Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Kläger2019 am 08 August 2021, 13:25:34
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Ich frage mich die ganze Zeit um folgendes:
Spieler gewinnt Prozess gegen Anbieter. Das Urteil wird jedoch gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Wie soll der Spieler eine Sicherheitsleistung aufbringen? Gerade Spieler die unter einer Spielsucht gelitten haben, jeden Cent verzockt haben, haben doch kein Vermögen in der Größenordnung mal eben unter dem Kissen. Wie soll das also funktioniren?
Würde einem Antrag, das Urteil ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, entpsrochen werden? Ist das nach ergangenem Urteil überhaupt möglich so ein Antrag? Wie soll der Spieler an sein Geld kommen, trotz gewonnen Prozesses?
Über konstruktive Ratschläge wäre ich sehr dankbar
LG
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https://www.anwalt.de/rechtstipps/was-bedeutet-vorlaeufige-vollstreckbarkeit_186305.html
hier wird alles erklärt.
Wenn ich richtig verstanden habe muss man nur dann eine Sicherheitsleistung aufbringen, wenn man vor einer rechtskräftigen Urteil vollstrecken möchte.
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https://www.anwalt.de/rechtstipps/was-bedeutet-vorlaeufige-vollstreckbarkeit_186305.html
hier wird alles erklärt.
Wenn ich richtig verstanden habe muss man nur dann eine Sicherheitsleistung aufbringen, wenn man vor einer rechtskräftigen Urteil vollstrecken möchte.
Völlig korrekt. Eine Sicherheitsleistung fällt nur dann an, wenn man nicht auf die Rechtskräftigkeit der Entscheidung warten möchte. Rechtskräftig = Gegenseite greift das Urteil nicht an. Übrigens: Versäumnisurteile lassen sich ohne Sicherheitsleistung vollstrecken.