Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Emzet88 am 20 August 2021, 15:08:12
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Bin heute auf diese Entscheidung hier gestoßen BGH Entscheidung (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=fb41c89c9b8090e08a4244aa06250cbe&nr=121057&pos=0&anz=115). Damit sollte das Argument der EU-Diensleistungsfreiheit endgültig vom Tisch sein.
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Bin heute auf diese Entscheidung hier gestoßen BGH Entscheidung (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=fb41c89c9b8090e08a4244aa06250cbe&nr=121057&pos=0&anz=115). Damit sollte das Argument der EU-Diensleistungsfreiheit endgültig vom Tisch sein.
Hi
Was bedeutet das genau? Sorry bin nicht so der Experte🙈
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Das ist doch das Verfahren gegen Mr. Green. Die wurden ja letztes Jahr im Oktober vom Kammergericht Berlin in der zweiten Instanz verurteilt ihr illegal rechtswidrig Glücksspielangebot einzustellen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Darauf hin hat der Glücksspiel Anbieter Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt welche nun mit dem Beschluss vom 22.7.2021 vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen worden ist. Damit ist es rechtskräftig.
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Würde mich ja jetzt interessieren ob dieses Urteil auch auf die einzelnen rückforderungen der ex Spieler anwendbar ist.
Mir scheint es eher so das man dies nur semi in eine Verhandlung einfließen lassen kann da es ja nicht direkt auf o.g. Thematik erwirkt wurde oder sehe ich das falsch?
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Bin ich mal gespannt wie es dann mit meiner Klage ist, der Name ist oben ja erwähnt um wen es geht…
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"Leider sind noch nicht alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Erstattungsansprüchen der Spieler abschließend vom BGH geklärt. In Bezug auf die Erstattungsansprüche der Spieler gegen die Zahlungsdienstleister, wie PayPal oder Kreditkartenanbieter, steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch aus. Die Erstattungsansprüche der Spieler gegen die Zahlungsdienstleister stützen sich auf das Mitwirkungsverbot an Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012. Die Klage gegen den weltweit größten Zahlungsdienstleister PayPal liegt dem BGH bereits vor." - Quelle: Webseite Anwaltskanzlei Lenné.
Mich persönlich würde es auch interessieren, wie die Klage vor dem BGH gegen die Zahlungsdienstleister verläuft - weiß da jemand genaueres (bspw. wann die Klage ungefähr verhandelt wird und wann man mit einem Urteil rechnen kann)?