Glücksspielsucht => Glücksspielsucht Allgemein => Thema gestartet von: Alexander25840 am 29 September 2021, 15:08:27
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Seit Anfang Juli können deutsche Spielerinnen und Spieler Sportwettenanbieter und Online-Casinos, die im Besitz einer deutschen Lizenz sind, legal nutzen.
Laut der amtlichen White-List gibt es jedoch noch keinen für Deutschland lizenzierten Anbieter für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele.
Stimmt das?
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Hi Alex!
Nagel mich jetzt bitte nicht fest ... schau mal bitte selbst im Gesetz nach den Übergangsfristen ...
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Stimmt! Es gibt aber bisher rund 30 Anträge, die gerade bearbeitet werden!
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Das heißt doch im Umkehrschluss das es weiterhin illegal ist. Das soll jetzt bitte keinen dazu verleiten zu spielen aber es müsste doch so sein. Wir haben übrigens den 29.09. und scheinbar läuft noch nix. Kein Plan wie man so arbeiten kann.
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Jein!
Ja: Da keine Konzession
Nein: es gibt den unsäglichen Duldungsbeschluss, den sogar der wissenschaftliche Dienst des Bundestages für rechtlich nicht bindend hält.
Aber: … wer soll dagegen klagen? Es ist voll ärgerlich und stärkt nicht gerade das Vertrauen in den neuen GlüStV. Wir gehen aber davon aus, dass die Erlaubnisse für die virtuellen Automatenspiele jetzt bald vergeben werden.
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Hallo ,
ich habe eine Mail bekommen ( nach Anfrage Sachsen- Anhalt ) Erlaubnisse an Online-Casinoanbieter wurden noch nicht erteilt. Maltesische Erlaubnisse allein genügen im Übrigen nicht. 8)
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„Maltesische Erlaubnisse allein genügen im Übrigen nicht“
Hat Sachsen Anhalt gesagt?
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Faktenübersicht:
Fragestellung betreffend der Aufgabe von der Behörde:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kommunales-ordnung-verbraucherschutz-migration/gluecksspielrechtliche-uebergangsaufgaben-nach-27p-gluestv-2021/white-list/
insbesondere die sogenannte öffentliche WhiteList:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/2_bauordnungkommunales/208/Download/White_List.pdf
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Hallo Ilona ,
gesagt nicht , geschrieben :)
Im Auftrag Referat Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben nach § 27p GlüStV 2021
Irgendwie alles komisch !!!