Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: eichhörnchen am 24 Oktober 2021, 11:43:04
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Nach Auffassung von chargeback24 greift eine zehnjährige Verährung.
Das dürfte für viele interessant sein.
Ich habe heute eine E-Mail bekommen, wo dieses drin steht.
Es geschehen noch kleine Wunder.
Sicherlich für viele ganz neue Optionen.
LG, schönen Sonntag
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Müsste das das BGH nicht erst einmal bestimmen?
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Keine Ahnung.
Ich gebe nur wieder, was chargeback mitgeteilt hat, nämlich, dass nach Auffassung der spezialisieren Anwälte eine zehnjährige Verjährungsfrist greift.
Mehr weiss ich auch nicht.
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https://www.anwalt.de/rechtstipps/verjaehren-ansprueche-wegen-illegalem-online-gluecksspiel-erst-nach-10-jahren-198051.html
hier mal interessante Argumente für eine 10 jährige Verjährungsfrist für Online Glücksspiele
meiner meinung nach sollte hier auch mindestens 10 jährige verjährung greifen. was die anbieter gemacht haben, war eindeutig täuschung/sittenwidriges verhalten.
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Vielen Dank, Kotek!
Man achte im Beitrag aber bitte auf den Konjunktiv! :)