Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: grisu123 am 09 November 2021, 05:45:42

Titel: Brief von hambach
Beitrag von: grisu123 am 09 November 2021, 05:45:42
Nachdem ich ein Casino wegen Rückforderung angeschrieben habe, würde mir heute ein Brief von hambach und Hambach zugestellt. Ich mache mich strafbar bla bla und ich soll bis 9.11 darauf verzichten usw....was haltet ihr davon?
Wie oder was kann ich machen? Stell das Schreiben gerne anonym rein
Titel: Re: Brief von hambach
Beitrag von: Olli am 09 November 2021, 06:10:50
Hi Grisu!

Das ist doch die übliche Vorgehensweise von denen ... Angst einjagen ... einschüchtern ... um dann einen Verzicht unterschrieben zu  bekommen.

Willst Du das Geld zurück, hast nicht von der Illegalität gewusst, dann erstreite Dir die Summe vor Gericht. Mache Dich schon mal darauf gefasst, dass sie dann weiteres solches Bla Bla von sich geben.

Selbst wenn Du jetzt nicht vor Gericht gehen möchtest, wäre es unklug den Verzicht zu unterschreiben. Vielleicht änderst Du ja Deine Meinung innerhalb der Verjährungsfrist.

Es ist mir nicht bekannt, dass je ein Spieler wegen unerlaubtem Glücksspiel rechtskräftig verurteilt wurde.
Es wurden jedoch bereits Klagen gegen die OCs abgewiesen, bzw. die Klage ging verloren, weil bewiesen werden konnte, dass der Spieler von der Illegalität gewusst hatte. Ich wörde dann allerdings in die nächste Instanz gehen ...

Schaue Dir in aller Ruhe mal all die Urteile an, die mittlerweile öffentlich zugänglich sind.
Titel: Re: Brief von hambach
Beitrag von: Fury am 09 November 2021, 09:56:11
Wie sollte man dies auch als "Kunde" erkennen können, da ja bis vor Kurzem noch nicht mal offiziell klar war, dass bspw. eine maltesische Lizenz nicht ausreichend war/ist, um in Deutschland Glücksspiele anzubieten - damit haben die Anbieter doch immer argumentiert.
Zudem sind auch - zumindest im Bereich Sportwetten - immer Steuern abgeführt worden, die dem Kunden suggeriert haben, dass es sich um legale Angebote handelte.
Titel: Re: Brief von hambach
Beitrag von: Kläger2018 am 09 November 2021, 12:04:16
Mein dringender Rat: Bitte Thema hier löschen und einen Anwalt beauftragen. Viele Grüße Kläger2018
Titel: Re: Brief von hambach
Beitrag von: Wuff am 09 November 2021, 21:32:03
Um das richtig zu verstehen. Hambach schreibt dir, du sollst auf etwas verzichten auf das du nach deren Ansicht eigentlich gar keinen Anspruch hast. Sehr spannend :-)
Eigentlich sagen die mit dem Schreiben doch, dass es was zu holen gibt, sonst wäre es denen doch komplett Latte und würden auf dein Schreiben gar nicht reagieren.
Titel: Re: Brief von hambach
Beitrag von: Dennis47 am 09 November 2021, 23:45:12
Mich würde der Inhalt (anonymisiert) des Vordruckes/Schreibens interessieren. Ist eine vorgefertigte Verzichtserklärung beigefügt, die du z.B. unterschrieben zurück schicken sollst?

Grundsätzlich aber gilt, selbst wenn hier im Gegenzug einmalige Zahlungen der Gegenseite mit vereinbart werden. Es ist nicht alles Gold was glänzt. Niemals ohne vorherige fachanwaltliche Beratung unterschreiben. 
Titel: Re: Brief von hambach
Beitrag von: grisu123 am 10 November 2021, 02:10:12
Ich habe leider keine Ahnung wie ich dir das Schreiben schicken soll. Wollte es in einer PN schicken, aber kein Schimmer wie das geht
Titel: Re: Brief von hambach
Beitrag von: grisu123 am 10 November 2021, 02:12:24
Um das richtig zu verstehen. Hambach schreibt dir, du sollst auf etwas verzichten auf das du nach deren Ansicht eigentlich gar keinen Anspruch hast. Sehr spannend :-)
Eigentlich sagen die mit dem Schreiben doch, dass es was zu holen gibt, sonst wäre es denen doch komplett Latte und würden auf dein Schreiben gar nicht reagieren.

Seh ich auch so.
Titel: Re: Brief von hambach
Beitrag von: Wolke 7 am 10 November 2021, 02:27:58
Ich habe leider keine Ahnung wie ich dir das Schreiben schicken soll. Wollte es in einer PN schicken, aber kein Schimmer wie das geht

Du gehst auf den Namen des Empfängers, dann auf pn schicken und da oben bei den Zeichen ,da wo man auch Zitate mit einfügt,steht auch irgendwas von e-mail einfügen oder du kopierst den Text einfach in die pn.

Hoffe ,das hilft dir etwas.

LG Wolke
Titel: Re: Brief von hambach
Beitrag von: r0fLn3W am 10 November 2021, 16:05:44
Moin,

kurz zu meiner Person:

ich war hier schon bis vor einigen Monaten aktiv hier, und kenne mich etwas aus in der "Glücksspielbranche" .
Derzeit läuft es etwas unrund, und werde demnächst mal wieder den Gehirnklempner besuchen gehen, die Gefahr alles aufgebaute zu verlieren ist zu groß.


Nun zu Herrn H.:

Der Herr H. hat schon 2018 solche Schreiben verschickt, und darum gebeten es zu unterlassen irgendwelche Ansprüche zu stellen, damals im Auftrag eines schwedischen Zahlungsdienstleister mit Zweigstelle in München.

Wenn Du so ein Wisch zugestellt bekommen hast, würde ich mir damit den A.... abwischen und es nicht weiter beachten, dies gilt allerdings nur für Ansprüche für Casino-Spiele. Ich würde hier mal eventuell über eine Strafanzeige wegen Nötigung nachdenken, für den Süchtigen wäre die Tür dann eventuell endgültig zu, und ich sage jetzt einfach mal 100.000 € sind verbrannt also zum zweiten Mal verloren, und Herr H. geht völlig einer ab, weil das Casino nie wieder was zurück zahlen muss.

Schreibt Herr H. im Auftrag eines Zahlungsdienstleisters würde ich eventuell überlegen mal einen Anwalt zu kontaktieren, Hier ist die Rechtsprechung relativ eindeutig, eher Pro Zahlungsdienstleister als Pro für Spieler. Da könnte er ggf. vor Gericht einen Unterlassungsanspruch erwirken, aber in der Regel ist es mehr heiße Luft, einige Spieler ziehen dann den Schwanz ein, und dann ist ruhe, und genau das wollen die.
Die Casinos bezahlen lieber Herrn H. 500 € für ein Schreiben, als dass sie Verluste erstatten.

Ich habe mit der Sache endgültig Abgeschlossen, über Vergleiche mit diversen Anbietern habe ich rund 5000€ wiederbekommen, teils aus Malta teils aus Curacao, und es hat sich gezeigt bei mir, dass ich mit solch einer großen Summe nicht umgehen kann, und ich noch nicht Reif dafür war ..... Also überlegt Euch ob Ihr dazu bereit seid.


Nun liegt die Sache ja beim BGH ob Dienstleister dafür haftbar gemacht werden können oder nicht, wenn es hier eine Entscheidung pro Spieler gibt, könnt Ihr [ironie ON]Herrn H. ja mal direkt anschreiben und ihn Eure Ansprüche unter die Nase reiben.[/ironie OFF]

Titel: Re: Brief von hambach
Beitrag von: Ilona am 10 November 2021, 16:13:32
Nee, nee: bitte RA H nicht direkt anschreiben.
LG Ilona
Titel: Re: Brief von hambach
Beitrag von: kotek123 am 10 November 2021, 16:46:08
Weiß einer welche Anwaltskanzlei den Fall vor BGH wegen der Haftung von Zahlungsdienstleister vertritt?
Titel: Re: Brief von hambach
Beitrag von: Dennis47 am 10 November 2021, 23:58:33
Schreibt Herr H. im Auftrag eines Zahlungsdienstleisters würde ich eventuell überlegen mal einen Anwalt zu kontaktieren, Hier ist die Rechtsprechung relativ eindeutig, eher Pro Zahlungsdienstleister als Pro für Spieler. Da könnte er ggf. vor Gericht einen Unterlassungsanspruch erwirken, aber in der Regel ist es mehr heiße Luft, einige Spieler ziehen dann den Schwanz ein, und dann ist ruhe, und genau das wollen die.

Wer genau könnte einen Unterlassungsanspruch gegen wen erwirken? Und vor allem weswegen?

Zitat
Wenn Du so ein Wisch zugestellt bekommen hast, würde ich mir damit den A.... abwischen und es nicht weiter beachten, dies gilt allerdings nur für Ansprüche für Casino-Spiele. Ich würde hier mal eventuell über eine Strafanzeige wegen Nötigung nachdenken

Nötigung? Wer nötigt wen?
Titel: Re: Brief von hambach
Beitrag von: r0fLn3W am 11 November 2021, 00:50:37
Zitat
Nötigung? Wer nötigt wen?

Ich sehe da schon eine Art von Nötigung, es ist nicht die Feine englische Art.
Der Spieler der so oder so schon am arsch ist, den Kopf voll hat und nicht weiß wo oben und unten ist, bekommt einen Brief auf den Tisch geknallt wo drin steht, dass er demnächst gerichtlich zu Unterlassung aufgefordert wird wenn der wisch nicht unterschrieben wird, bzw. eine Empfehlung an den Mandant herausgeht, in Verbindung mit dem Satz dass erhebliche Mehrkosten entstehen.

Im Zusammenhang mit den Urteilen die klar und deutlich pro Spieler sind sehe ich da schon eine Art von Nötigung.
Die Dienstleistungsfreiheit ist nicht eingeschränkt, die Kasinos haben sich in Deutschland zu registrieren, die Länder dürfen selber entscheiden wie sie das Glücksspiel regulieren, weil es erhebliche Risiken birgt, und daher nationales über dem EU-Recht steht.

Dieser Anwalt ist genau so Abgewichst wie die Kasinos, jeden Groschen greifen, koste es was es wolle.

Zitat
Wer genau könnte einen Unterlassungsanspruch gegen wen erwirken? Und vor allem weswegen?

In der Regel läuft es ja so ab:

Spieler schreibt den Dienstleister an -> will mein Geld zurück
Dienstleister denkt sich den zeigen wir es -> Auftrag an Anwalt
Anwalt -> Schreiben per Copy & Paste an Spieler

Der Dienstleister möchte seine ruhe, der Spieler soll per Anwalt ruhig gestellt werden damit er keine Ansprüche gegen den Dienstleister hat.
Der Spieler denkt sich ohohhhhh ich lass da mal lieber die Finger davon -> Dienstleister hat seine ruhe.

Gibt der Spieler aber nicht auf, und geht den Dienstleister erneut auf den Sack dann: Fordert der Dienstleister den Anwalt auf den Spieler ruhig zu stellen.
Der Anwalt haut in die Tasten, und reicht bei Gericht eine Unterlassungsklage ein, bzw. lässt gerichtlich feststellen dass keine Ansprüche bestehen.





Titel: Re: Brief von hambach
Beitrag von: Dennis47 am 12 November 2021, 00:23:52
Zitat
Nötigung? Wer nötigt wen?

Ich sehe da schon eine Art von Nötigung, es ist nicht die Feine englische Art.
Der Spieler der so oder so schon am arsch ist, den Kopf voll hat und nicht weiß wo oben und unten ist, bekommt einen Brief auf den Tisch geknallt wo drin steht, dass er demnächst gerichtlich zu Unterlassung aufgefordert wird wenn der wisch nicht unterschrieben wird, bzw. eine Empfehlung an den Mandant herausgeht, in Verbindung mit dem Satz dass erhebliche Mehrkosten entstehen.

Im Zusammenhang mit den Urteilen die klar und deutlich pro Spieler sind sehe ich da schon eine Art von Nötigung.
Die Dienstleistungsfreiheit ist nicht eingeschränkt, die Kasinos haben sich in Deutschland zu registrieren, die Länder dürfen selber entscheiden wie sie das Glücksspiel regulieren, weil es erhebliche Risiken birgt, und daher nationales über dem EU-Recht steht.

Dieser Anwalt ist genau so Abgewichst wie die Kasinos, jeden Groschen greifen, koste es was es wolle.

Zitat
Wer genau könnte einen Unterlassungsanspruch gegen wen erwirken? Und vor allem weswegen?

In der Regel läuft es ja so ab:

Spieler schreibt den Dienstleister an -> will mein Geld zurück
Dienstleister denkt sich den zeigen wir es -> Auftrag an Anwalt
Anwalt -> Schreiben per Copy & Paste an Spieler

Der Dienstleister möchte seine ruhe, der Spieler soll per Anwalt ruhig gestellt werden damit er keine Ansprüche gegen den Dienstleister hat.
Der Spieler denkt sich ohohhhhh ich lass da mal lieber die Finger davon -> Dienstleister hat seine ruhe.

Gibt der Spieler aber nicht auf, und geht den Dienstleister erneut auf den Sack dann: Fordert der Dienstleister den Anwalt auf den Spieler ruhig zu stellen.
Der Anwalt haut in die Tasten, und reicht bei Gericht eine Unterlassungsklage ein, bzw. lässt gerichtlich feststellen dass keine Ansprüche bestehen.

Du verwirrst mich. Vielleicht versteh ich dich auch nicht richtig, aber nur mal zum Verständnis:

Glücksspielsüchtiger stellt Schadensersatzforderung an ein in Deutschland zu dem Zeitpunkt verbotenes Online-Casino
Das Casino leitet dies zuständigkeitshalber an die (eigene) juristische Abteilung weiter. In diesem Fall der von dir erwähnte Jurist.
Der wiederum droht dir dann mit einer Unterlassungsklage, wenn du einen beigefügten Forderungsverzicht nicht unterschreibst und zurück sendest?
Titel: Re: Brief von hambach
Beitrag von: r0fLn3W am 12 November 2021, 10:33:55
2018 hieß es unterlassen,  bezüglich Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister.

2021 endete der Brief : Werden wir gerichtlich feststellen lassen das keine Ansprüche bestehen. Mit Bezug zum Online Casino.
Titel: Re: Brief von hambach
Beitrag von: Balduin am 12 November 2021, 13:04:48
Das Casino hat das Recht eine negative Feststellungsklage einzureichen, wenn nach deren Meinung Jemand zu Unrecht etwas fordert.
Die müssten dann aber auch den Kostenvorschuss aufbringen.
Auch können die zum Verzicht auf die Forderung unter HInweis auf die Klage auffordern.
Nötigung ist sowas nicht.
Hier geht es nur um die juristische Klärung.

Würde mich aber wundern, wenn die tatsächlich Klage einreichen
Titel: Re: Brief von hambach
Beitrag von: r0fLn3W am 12 November 2021, 13:38:58
Das Casino hat das Recht eine negative Feststellungsklage einzureichen, wenn nach deren Meinung Jemand zu Unrecht etwas fordert.
Die müssten dann aber auch den Kostenvorschuss aufbringen.
Auch können die zum Verzicht auf die Forderung unter HInweis auf die Klage auffordern.
Nötigung ist sowas nicht.
Hier geht es nur um die juristische Klärung.

Würde mich aber wundern, wenn die tatsächlich Klage einreichen

Da kommt dann nur ein Gericht in München in Frage, denn vor anderen AG / LG würde man ja verlieren.....