Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: xycarlos77 am 18 Februar 2022, 13:16:33
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Hallo zusammen,
können bitte die Leute, welche ein Vergleichsangebot bekommen haben, mal sagen, in welchem Stadium des Prozesses ein Vergleich gekommen ist?
- Nach einem Außergerichtlichen "Versuch" ?
- Nach erfolgreicher Zustellung ?
- Nach einem Versäumnisurteil ?
- oder oder oder ..... ?
Ich gehe immer von diesen Steps aus:
- Klage eingereicht
- Klage zugestellt
- OC verteidigt sich
- Gericht entscheidet für Spieler
- Verhandlung wird angesetzt
- Vor Verhandlung Vergleichsangebot
Bitte mal um eure Erfahrung..
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Ich kann für nichts davon voten xD
Ich habe zwei Klagen eingereicht über Prozesskostenhilfe und kein Betreiber hat mir bislang einen Vergleich angeboten. Es lief nichts außergerichtlich, habe die Anbieter angemahnt und dann direkt geklagt.
Ich glaube Vergleiche werden nicht gerne bei hohen 5stelligen Summen angeboten. Ich bettel da auch nicht drum, habe genug Beweise und kann den Sachverhalt auch gut schildern.
Man sieht ja, dass immer wieder neue Endurteile reinkommen.
Vielleicht kann ich ja noch einen Vergleich bei einem Anbieter erzielen, das bleibt abzuwarten.
IWR
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Wenn PKH bewilligt wurde, ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass ein Vergleich vom Richter:in oder des Casinos in der mündlichen Verhandlung vorgeschlagen wird. In der Regel bewegt sich dieser Vergleischsvorschlag zwischen 1/3 - 2/3 des maßgeblichen Streitwertes der Klage. Der Grund warum Casinos keinen Vergleich vorab vorschlagen ist oftmals der, dass die Casinos sich erhoffen, dass sie auf einen Richter:in bzw. Zivilkammer stoßen, der den Spieler im Unrecht sieht. Denn, nicht jedes Gericht hat die Casinos verurteilt, sondern nur überwiegend. Nicht zuletzt geht es auch bei den Anwälten der Casinos in der Regel um Gelderwerb. Es versteht sich von selbst, dass bei einem Gerichtsprozess mit mündlicher Verhandlung und Vergleichsvereinbarung (Terminsgebühr, Einigungsgebühr) sich mehr verdienen lässt für einen Anwalt, als ledgilich bei einer vorgerichtlichen Einigung.
Sofern jedoch der Richter:in den Hinweis gibt, dass man eher auf Seiten des Spielers ist, werden in der Folge oft Vergleichsversuche in der Verhandlung unterbreitet.
Die kleinen Anbieter interessieren sich für die Gerichtsentscheidungen weniger, als die BigPlayer, vornehmlich aus dem Bereich der Sportwetten. Die können sich nicht erlauben einen Urteil zu deren Nachteil ergehen zu lassen.
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Kläger2021, ich würde gerne wissen woher du diese ganzen Informationen hast?
aus eigenen Erfahrungen?
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Kläger2021, ich würde gerne wissen woher du diese ganzen Informationen hast?
aus eigenen Erfahrungen?
Aus meinen eigenen Erfahrungen sowie das Austauschen mit Zeitgenossen, die in einem derartigen Prozess mitgewirkt haben.
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Also bei 1/3 bzw 2/3 braucht man keinen Vergleich annehmen, wenn schon eher in Richtung 3/4.
Einige Tsd. Euro Ersparnis sind ausreichend, denn dafür arbeitet man hart.
Man geht doch kein enormes Kostenrisiko für 33-66% ein, wenn Prozessfinanzierer selbst ca. 40% der Klagesumme nehmen.
Lasst euch nicht verarschen
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Das sehe ich genau so IWR.
Wenn es die Regel ist, dass Vergleischsvorschlage sich zwischen 1/3 - 2/3 des maßgeblichen Streitwertes der Klage bewegen, dass wäre doch für jeden Prozesskostenfinazierer nicht lohnenswert.
Also ich weiß ebenfalls von Gleichgesinnte, dass Vergleiche besonders von Prozesskostenfinazierer meistens bei 80% des Streitwert beginnen.
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Überleg doch mal
Warum sollte ein Casino 80% als Vergleich anbieten?
Dann lassen die sich verurteilen und es darauf ankommen. Das ist günstiger als so ein „teuren Vergleich“ wo zusätzlich noch eine Einigungsgebühr fällig wird, zu vereinbaren. Das macht kein Anbieter, was ich auch verstehen kann.
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Ich denke, das Ganze ist für die Betreiber nicht unbedingt immer eine reine Kostenfrage für den jeweiligen Einzelfall, sondern dabei geht es eher um die 'lange Sicht'.
Denn du vergißt dabei die 'Außenwirkung' - die spielt auch eine Rolle. Besser hier und da eine Zahlung 'unter der Hand', bei der Stillschweigen vereinbart wird, als zu oft offiziell 'verknackt' zu werden. Denn wenn sie zuviele Prozesse verlieren, zeichnet das ja auch eine allgemeine Tendenz, und würde obendrein noch mehr Leute animieren, letztlich doch zu klagen.
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Ich gehe immer von diesen Steps aus:
- Klage eingereicht
- Klage zugestellt
- OC verteidigt sich
- Gericht entscheidet für Spieler
- Verhandlung wird angesetzt
- Vor Verhandlung Vergleichsangebot
Kein Gericht entscheidet vor einer Verhandlung für oder gegen eine Seite.
Deine Reihenfolge ist daher ablauftechnisch nicht korrekt – sorry, wenn das pingelig klingt, aber gerade bei juristischen Prozederes sollte man die Schritte sauber beschreiben.
Ich denke nicht, dass man pauschal sagen kann, an welchem Punkt (falls überhaupt) die Gegenseite ein Vergleichsangebot macht oder auf eine Anfrage der Gegenseite zu einem außergerichtlichen Vergleich eingeht. Das ist sehr vom Einzelfall und auch der Einschätzung der eigenen anwaltlichen Vertretung abhängig – manche schlagen es vor und loten vorab die Lage auf der Gegenseite aus, andere nicht.
Falls es zum Gerichtstermin kommt: Nach Auskunft meines Rechtsanwaltes wird üblicherweise spätestens hier (d.h. in der mündlichen Verhandlung) vom Richter/von der Richterin die Frage an beide Parteien gestellt, ob man für eine außergerichtliche Einigung offen ist. Abhängig von der Rückmeldung einigt man sich an diesem Punkt außergerichtlich, also ohne Urteil – oder eben nicht. Im letzteren Fall wird das Gericht dann ein Urteil ergehen lassen.
Auch nach einem Urteil (was ja bis jetzt überwiegend für die Klägerseite ergangen ist) gibt es natürlich jederzeit und für beide Seiten die Option der außergerichtlichen Einigung. Die Tatsache, dass meines Wissens diverse Verfahren derzeit in der OLG-Berufungsinstanz sind, spricht allerdings auch hier nicht für eine rasche Beilegung. Meine These: Bis zum BGH wird es vermutlich kein Anbieter riskieren, da auf deren Seite zwar primär auf Zeit gespielt wird, man aber dennoch kein Grundsatzurteil riskieren will – trotz (juristisch vorgegebener) Betrachtung jedes Falles als sog. “Einzelfall” – auch nach (potenziellem) BGH-Urteil. Hier kann ich aber auch falsch liegen. Nach der Info zum BGH-Urteil für unsere Seite (anders kann m.E. final nicht entschieden werden) werde ich so oder so erst mal eine Flasche Schampus köpfen!
Meine dringende Empfehlung und Warnung an alle (Mit)-Betroffenen ist, sich von einer “schnellen Lösung” (d.h. alles kürzer als mindestens ein Jahr Dauer!) genauso schnell innerlich zu verabschieden; das Thema sollte komplett aufs Wartegleis gepackt werden! Mir wird hier (in unterschiedlichen Freds) zu viel gepostet, wo zwischen den Zeilen die Erwartungshaltung einer einfachen Rückerstattung durchscheint.
Forget it !!!
Niemand sollte mit einer Rückerstattung nächsten Monat/in einem halben Jahr/im nächsten Jahr rechnen und das eigene Geldmanagement darauf ausrichten.
Bitte keine Nachfragen zu meinem konkreten Fall – ja, es gibt ihn, aber ich werde an diesem Punkt nichts öffentlich darüber mitteilen, da wir alle wissen, wer hier auch noch mitliest und keine Skrupel hat, alle im Web zugänglichen Informationen für seine Seite “hinzudrehen”.
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Liebe Cecilia,
danke für die klaren Worte, die hoffentlich gehört werden. Diese Prozesse sind keine Lösung für aktuelle Probleme. Man muss ca 1-2 Jahre einplanen. Ergo: mit dem erstrittenen Geld kann man keine drängenden Schulden begleichen. Und: man sollte gefestigt - aber mindestens glücksspielfrei - sein!
LG Ilona
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@Cecilia18: Gehe völlig d‘accord mit deinem Beitrag. Folgende Information möchte ich aber korrigieren:
„Kein Gericht entscheidet vor einer Verhandlung für oder gegen eine Seite.“
Einige Gerichte lassen tatsächlich schon im schriftlichen Vorverfahren erkennen, welche Entscheidung voraussichtlich ergehen wird. Ab und zu schlagen die Gerichte dann auch schon Vergleiche vor.
VG, Kläger2018
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Tach zusammen, ich hoffe jeder meinen Beitrag liest ist gesund und munter.
Gibt es vielleicht neue Erkenntnisse von Leute, die hier angemeldet sind?
Also bei mir sieht es folendermaßen aus:
4 Klagen eingereicht:
1x VU in Zustellung
1x zugestellt => Verteidigung wurde bereits angezeigt
1x zugestellt => Verteidigung wurde bereits angezeigt
1x Klage noch nicht zugestellt
Also ich habe nun mit mehreren Leuten schon gesprochen, die sagen mir, dass es meist zu einem Vergleich kommt, wenn ein Gerichtstermin steht. Der kann aber 2-9 Monate in der Zukunft liegen und meist werden die OCs erst kurz vorher tätig. Kann das jemand so bestätigen oder hat wer andere Erfahrungen?
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Hallo!
Bei mir ist die Klage zugestellt und die Gegenseite wollte eine Fristverlängerung die im Mai abläuft.
Ich bin gespannt wie es dann weiter geht. Ich bin weiterhin gegen einen Vergleich und werden mich nur drauf einlassen, wenn es über 80% liegt und selbst dann muss ich tatsächlich noch überlegen, ob ich es mache.
Zu Anfang des ganzen Prozesses hätte ich wahrscheinlich sogar 10% genommen. Jetzt wo ich ein Jahr wie ein Asket gelebt habe um meine Schulden abzubauen und ich das Licht am Ende des Tunnels deutlich sehen kann geht es mir mehr darum, dass gegen den Brachenprimus endlich mal ein Urteil ergeht. Da ich auch ganz gute Kontakte zur lokalen Presse habe und ich 99% davon ausgehen, dass wir gewinnen werden. (ich kann alles genau dokumentieren, wann ich Kenntnis von der Illegalität bekommen habe und auch das niemand mal gefragt hat ob ich mir das ganze leisten kann) geht es mir mittlerweile mehr ums Prinzip und es wäre schon gut wenn auch die Öffentlichkeit mal etwas mehr darüber erfährt. Ich muss sagen, dass ich mich sogar auf den Prozess freue. Selbst wenn wir verlieren sollten bin ich bereit auch die nächste Instanz privat weiter zu finanzieren, bis ein Urteil ergeht und ich mein Geld wieder habe.
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Schön, dass du Licht am Ende des Tunnels siehst und schon seit einem Jahr spielfrei bist. Das stärkt dich. Sieht man deutlich an deiner wachsenden Abneigung, dich für einen kleinen Betrag „kaufen“ zu lassen. Ich drücke dir ganz doll die Daumen!
LG Ilona
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Hallo Leute
Ich wollte euch kurz meine Situation schildern.Habe auch geklagt gegen ein online Casino es geht um ca. …..
Nach eineinhalb Jahren kam vom meinem Rechtsanwalt entweder wir einigen uns außergerichtlich oder das Lg wird die Klage abweisen und ich geh weiter zum OLG. Meine Frage gibt es so einen Fall das das Gericht rät zu einer Einigung oder sie wird die Klage abweisen.
Bin für jede Antwort dankbar
Lg
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Dein Anwalt sagt zu dir" das Gericht wird die Klage abweisen"?
Versteh mich nicht falsch aber wenn dir das dein Anwalt sagt...stimmt da was nicht. Wie kommt er darauf. Glaubt er selbst nicht daran oder hat sich etwas besonderes in deinem Fall ergeben ? Wenn die Klage zugelassen wurde, hast du vom Gericht bis zur Güteverhandlung erst mal gar keine Infos in welche Richtung es entscheidet.
Bei "einem Freund" ;D hat das Gericht in der Güteverhandlung beide Seiten sehr vehement angeregt hat, sich zu einigen. Beiden Pros und Contras aufgezeigt. Sehr nützlich für ihn gewesen.
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Guten Morgen
Also wie schon gesagt bei mir geht es um ….. das Gericht hat die Klage angenommen, aber die Antwort vom LG wir sollen uns einigen sonst würde das LG die Klage abweisen, das erste Vergleich Angebot war …hab ich nicht angenommen, das zweite Gebot war …. plus alle kosten Rechtsanwalt und Gericht. Das LG wird die Klage dann bestimmt abweisen laut ihrer Aussage. Hab alles schon mit dem Rechtsanwalt geklärt ich werde weiter machen und beim OLG antanzen. Bis dahin wird es bestimmt noch ein paar Vergleich Angebote geben.
Das ganze ist auch ein Spiel nur für die Psyche.
Warum der Richter sich nicht traut die Klage zuzulassen weiß ich leider auch nicht, und mein Rechtsanwalt auch nicht.
Übrigens ich bin ein verheirateter Familienvater mit 4 schulpflichtigen Kinder, ich bin Ende 2019 in die scheisse reingerutscht aber Gottseidank ca. 4-5 Monate auch schon wieder raus (Pleite)
Mittlerweile geht es uns wieder besser ich bin Gottseidank auf einem guten Weg ich spielen nicht mehr schon über ein Jahr.
Ich arbeite sehr viel um wieder alles in Ordnung zu bringen.
Gespielt habe ich bei einem namentlich deutschem schwarz Lotterie Anbieter mit Sitz in Malta.
Ich wünsche allen nur das best, aber bitte spielt nicht mehr um das hart verdiente Geld.
Gruß an alle die so blind und naiv waren wie ich
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Nein der Anwalt hat es nicht gesagt das das Gericht die Klage abweisen wird, sondern der Richter am LG hat es so geschrieben, wenn wir uns nicht einigen wird er die Klage abweisen.
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Wenn sowas die Gegenseite erfährt, müssen sie ja keinen Vergleich mehr anbieten. Sie gewinnen ja eh.
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Ne so einfach ist es nicht die Gegenseite weiß das bestimmt schon, das hat der Richter beiden Parteien geschrieben, wieso bieten sie mir ein Vergleich, wenn sie gewinnen würden. Die Sache ist manchmal ziemlich komplex und nur der Richter weiß warum natürlich äußert er sich nicht richtig konkret dazu.
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Misstraust du deinem Anwalt? Oder was bewegt dich hier derartig sensible Fragen zu stellen, auf der niemand aufgrund der fehlenden Akteneinsicht in deinem konkreten Fall auch nur ansatzweise irgendeinen Ratschlag geben kann/noch darf. Die Rechtsberatung obliegt deinem Anwalt, der es darf und vor allem auch aufgrund der Kenntnisse deines Falles kann.
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Hallo nein ich misstraue meinem Anwalt nicht, in meiner Situation kann der Rechtsanwalt mir auch nicht viel weiter helfen außer mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Entscheidung muss ich ja noch immer treffen.Aber meine Frage war ja nicht ob ich dem Rechtsanwalt misstraue sondern ob jemand so eine Situation mitgemacht hat oder kennt wo das Landgericht sagt bzw. schreibt wenn wir uns nicht einigen werden wir die Klage abweisen.
Die Gegenseite hat mir ja schon zwei Angebote gemacht aber beide Angebote sind unakzeptabel nachdem was ich die letzten eineinhalb Jahre durchgemacht habe.
1. LG rät das die Parteien sich einigen, sonst Klage wir abgewiesen.
2. Die Angeklagte Partei bittet knapp 50%
3. oder weiter machen und zum OLG gehen
Das sind die Punkte hat schon jemand so was hinter sich und kann drüber berichten.
Warum der LG Richter die Klage abweisen tut wenn wir uns nicht einigen hat er leider nicht begründet, aber mein Rechtsanwalt meinte sowas kommt oft vor
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Also ich spreche nur fuer mich und habe keine Ahnung von solchen Vorgehen. Naja die Abweisung ist halt ungewiss fuer beide Parteien. Das Gericht gibt euch beiden die Möglichkeit eine Einigung zu treffen. Wenn das Gericht damit nicht gedroht haette, wuerde das dir vermitteln, dass du eventuell vor Gericht gewinnst und das casino verliert. Eventuell bekommst du noch kurz vor Schluss ein besseres Angebot oder verlierst bis du Einspruch einlegst
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Also ich kenne mich mit Gerichten nicht aus aber was ich verstanden habe, keiner hat gewonnen oder verloren es wurde nur vom Richter angeregt sich zu vergleichen. Warum der Richter kein Bock auf eine Verhandlung hat weiß ich nicht, ich denke im ist die Sache zu hoch und zu heikel.
Komisch ist nur am gleichen LG haben Kläger schon Recht bekommen bei kleineren Summen.
Ich bin mir ziemlich sicher ich werde weiter machen und zu OLG gehen ich freu mich innerlich schon drauf
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Moin Seppsabiw,
worauf freust Du Dich denn genau ? Das andere für Deinen Spaß eventuell bezahlen müssen ?
Lieben Gruß
André
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Was für ein Spaß, machst du Scherze.um meinen Frust rauszulassen und um denn anwesenden zu sagen was ich zu sagen hab.
Was für ein Spaß, und warum sollen andere für mich bezahlen das musst du mir mal genauer erklären
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Nicht provozieren lassen ... 8)
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Hat jemand Erfahrung, was bei einem VU (Versäumnisurteil) passiert?
Wird dann vollstreckt?
Verteidigt sich die Gegenseite?
Gibt es einen Vergleich?
Bitte mal um Info.
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Vergleiche werden von Gerichten bei Zivilprozessen eigentlich immer vorgeschlagen.
Zum Versäumnisurteil:
"Das Versäumnisurteil oder Säumnisurteil ist im deutschen Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, welche sich im Prozess säumig verhält. Folge des Versäumnisurteils ist, dass es gemäß § 708 ZPO vorläufig vollstreckt werden kann. Das heißt, dass der Beklagte sämtlichen Forderungen sofort nachkommen muss. Einziges Rechtsmittel gegen Versäumnisurteil und Zwangsvollstreckung ist der Einspruch."
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Und der Einspruch wird dann kurz vorher gemacht oder gibts da fristen?
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Und der Einspruch wird dann kurz vorher gemacht oder gibts da fristen?
Der Klassiker ist, dass eine Partei der Verhandlung ohne Angabe von Gründen fernbleibt. Dann ergeht ein Versäumnisurteil und man hat den Prozess dadurch verloren, kann dagegen aber innerhalb einer Frist (z.B. zwei Wochen) Einspruch einlegen. Wenn ich das richtig verstanden habe. Ansonsten bitte korrigieren.
Den veröffentlichten Urteilen zu Folge scheint es - im Vergleich zu früher - jedoch immer seltener zu Versäumnisurteilen zu kommen. Die Anbieter lassen sich doch mittlerweile so gut wie alle anwaltlich vertreten und wenn es nicht zum Vergleich kommt erscheinen deren Anwälte auch zu den Verhandlungen. Schließlich verdienen sie damit ihr Geld.
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Naja die Casinos spielen auf Zeit. Bevor sie sofort zahlen und den Prozessfinanzierern weitere Prozesse ermöglich durch Rückzahlung von Casinoverlusten ziehen sie das ganze in die Länge. So können viel weniger Prozesse geführt werden und auf die Gesamtspielerzahl eine ziemlich effektive Strategie