Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Jannik4396 am 09 März 2022, 16:48:26

Titel: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: Jannik4396 am 09 März 2022, 16:48:26
Hallo, bin neu hier, und zwar geht es um folgendes!
Ich habe vorgestern den Zahlungsanbieter Payop angeschriebene! Mit bitte um Sperrung für deinen Service von meinem Bankkonto! Als Antwort wollten sie den Grund wissen, ich sagte das Glücksspiel in Deutschland Illegal ist für die Seiten wo der Zahlungsanbieter aktive ist!
Ich bekam eine E-Mail wo mir erklärt wurde das sie eine Anfrage an den Händler geschickt haben zum Sperren meines Kontos. Ok soweit wollte ich ja so!
10 Std. später bekomme ich wieder ne E-Mail, dass alle eingezahlten Beträge wieder zurückgebucht wurden! Was von mir nicht gefordert wurde, haben sie einfach gemacht!
War dann auch wirklich so war alles wieder auf meinem Konto!
Normal ist das doch nicht! Hab kein Interesse auf irgendwelche Mahnungen oder so!
Jemand vielleicht auch schon mal so n Fall gehabt! Weiß nicht, was ich machen soll! Kann mir schwer vorstellen, dass die Casino s da nichts unternehmen!
Summe ist jetzt nicht die Welt denke mal so 1800€
Danke für eure Hilfe.
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: Balduin am 10 März 2022, 10:00:56
Hey Jannik,
du hast denen mitgeteilt, dass sie sich an illegalen Transaktionen beteiligen und die haben wohl Verträge, dass sie den Geldfluss an das Casino noch stornieren können. Insofern finde ich das Verhalten des Zahlungsanbieters richtig und normal.
Dein Konto beim Casino wird ins Soll gesetzt. Du kannst es auf anderem Weg ausgleichen oder die Mahnungen über dich ergehen lassen und ignorieren.
Viele Grüße

Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: jayjay am 10 März 2022, 17:01:40
Wie sieht es in diesem Fall nun rechtlich aus?
Offensichtlich war Jannik dieser Sachverhalt ja bekannt, dass die Casinos seit Juli 2021 in Deutschland illegal sind.
Würde im Fall einer Klage des Casinos nicht ein Problem für ihn entstehen?
Oder würde das Casino gar nicht erst klagen, da es ja eigentlich illegal in Deutschland ist?

Auch wäre hier wohl wichtig zu wissen, ob du, Jannik, auch Geld ausgezahlt hast und somit Auszahlungen + Einzahlungen erhalten hast?
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: Olli am 11 März 2022, 05:46:35
Hi Jayjay!

Worauf sollte das Casino Jannik denn verklagen wollen?
Auf Herstellung des Zustandes vor dem Spielen? Haben sie ja selbst gemacht.
Wegen unerlaubtem Glücksspiel? Auf so eine Klage, die dann bis zum BGH geht, können die OCs gerne verzichten.
Nicht dass dann im Laufe des Verfahrens geprüft wird, ob die Automatenspiele überhaupt noch Glücksspiel im rechtlichen Sinne sind.

Jannik kann in meinen Augen ruhig entspannt bleiben.

Zitat
Auch wäre hier wohl wichtig zu wissen, ob du, Jannik, auch Geld ausgezahlt hast und somit Auszahlungen + Einzahlungen erhalten hast?
Da die Zahlungen an ihn unaufgefordert geschehen sind nach seinen potentiellen Auszahlungen, ist Jannik nichts zur Last zu legen.
Spinne den Gedanken mal weiter: Jemand klagt gegen ein Casino, das überweist mehr Geld als gefordert und das Casino verklagt ihn auf Herausgabe des überzahlten Betrages. Das wäre doch Irrsinn ... oder?
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: Alexx13 am 11 März 2022, 15:28:37
Bei mir meinte Payop ich sollte die Website vom Anbieter anschreiben damals, nichts weiteres…komisch das es bei dir anders verlaufen ist
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: jayjay am 11 März 2022, 18:04:04
Danke für die Rückmeldung, Olli :-)

Zitat
Da die Zahlungen an ihn unaufgefordert geschehen sind nach seinen potentiellen Auszahlungen, ist Jannik nichts zur Last zu legen.

Das ist wohl richtig, würde aber im Fall der Fälle bei einem "legalen" Casino trotzdem bei der evtl. Forderung zu Problemen führen, richtig?
Bei den illegalen Casinos dann wohl eher nicht, da diese wissen, dass generell falsch gehandelt wurde.
Ist denn überhaupt sicher, ob das Casinokonto dann ins Minus läuft oder bekommen die das gar nicht mit?
Nach meinem PayPal Chargeback hat mich auch kein einziges Casino angeschrieben, dass da nun 10.000 € fehlen oder so...

Zitat
Bei mir meinte Payop ich sollte die Website vom Anbieter anschreiben damals, nichts weiteres…komisch das es bei dir anders verlaufen ist

Wer genau ist Payop? Ist das die Alternative zu Sofort? Werde aus der Seite nicht ganz schlau.
Versuch es doch einfach nochmal ;-)
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: derPeter am 16 Oktober 2022, 19:08:35
Ist es schon jemand gelungen payop zu sperren und wo schreibe ich da an.
Mir schreiben die das ginge nicht, ich schreibe die Englische Seite an, supportall@payop.com
Bisher konnte ich noch jeden Service sperren lassen.
Eine Erstattung oder so wie hier beschrieben habe ich auch nicht erhalten.
Die Glückspielbehörde antwortet nicht einmal.
Ich habe zwar die mir bekannten Casinos gesperrt, kommen aber immer neue wenn ich mal wieder suche.
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: Phoenix_2022 am 16 Oktober 2022, 19:28:03
Ich kann dir leider keine sofortige Lösung mitteilen.

Ich würde den Zahlungsdienstleister bei der BaFin melden … entweder anonym oder über
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Abteilung IF
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Fax: + 49 (0)228 4108-1550
E-Mail: if@bafin.de

Ich meine, dass die BaFin bereits gegen PayOp ermittelt. Die BaFin führt PayOp nicht in der Unternehmensdatenbank.
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: derPeter am 15 November 2022, 16:39:00
Die Bafin interessiert das nicht, da nicht zuständig, aha....
Ich könnte die Kanadische "Bafin" anschreiben, soso...manmanman...bei meinem Englisch....
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: Windmühlen am 15 November 2022, 16:42:03
Unglaublich … die BaFin wäscht ihre Hände in Unschuld. Dann duldet Deutschland halt weiter Rechtsbruch…

Eigentlich müsste die GGL allen E-Geld Anbietern eine Unterlassungsklage zusenden. Die sind aber massiv überfordert und untätig.
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: derPeter am 15 November 2022, 17:16:41
dann gibt es ja noch visa und mastercard die auch jede Sauerei abwickeln und gegen die traut sich eh keiner was zu machen...
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: Windmühlen am 15 November 2022, 17:30:31
Der Lieblingssatz der Behörden:
-Nicht zuständig- … erst wenn die Behörde die ersten Klagen am Hals hat, wird sich was ändern.

Ich weiß da auch nicht mehr weiter … ich habe gehofft, dass die BaFin tätig wird…
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: Ilona am 15 November 2022, 18:00:49
@derpeter
hat die BaFin dir geantwortet, sie sei nicht zuständig, ohne dir einen anderen Ansprechpartner zu nennen? Falls ja: Kann ich das Schreiben haben? Und dein Anschreiben auch?

LG Ilona

Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: derPeter am 15 November 2022, 18:26:22
ja, sie sind nicht zuständig und ich könnte mich bei der kandaischen FINTRAC melden.Können die das nicht ?
Wo kann ich das Schreiben denn hinschicken ?
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: Ilona am 15 November 2022, 18:33:26
An unser Büro https://www.gluecksspielsucht.de/index.php?article_id=56
und bitte auch dein Schreiben dazu.

LG Ilona
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: derPeter am 15 November 2022, 18:44:28
abgeschickt.
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: Windmühlen am 15 November 2022, 20:26:03
Zitat
ich könnte mich bei der kandaischen FINTRAC melden

Es wird immer wilder …
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: derPeter am 15 November 2022, 20:33:24
kanadischen... ;D
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: Windmühlen am 15 November 2022, 20:45:01
Haha  :D

… bald sagen die Gemeinsame Glücksspielbehörde und das RP Damrsadt:

Melden Sie sich bitte in Malta bei der Malta Gaming Authority (MGA) … wir sind nicht zuständig!

Wäre das alles nicht so traurig, wäre das Satire.
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: derPeter am 15 November 2022, 20:59:20
und ich nehme an die wollen die Anbieter blockieren.
Voll schlau, wo es laufend neue gibt.
Bis die gesperrt wären...

Der Ansatz wäre ja die Zahlungsanbieter zu verdonnern, aber man muss wohl gucken wo man darf so tagesaktuell und die Zahlungsanbieter sind immer fein raus.

Notfalls kündigt einen die Bank usw....Die könnten solche Zahlungen aber sicherlich sehr leicht blockieren.

Ich hatte auch mal einen Anruf was denn mit der Zahlung am WE wäre und die wurde dann gecancelt.
Hab ich gestaunt, Konto hab ich noch.

Tja, aber wenn sich die ganzen tollen Aufsichtsbehörden so fein raushalten wollen...

Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: Windmühlen am 15 November 2022, 21:15:16
Die Behörde hat nichts verstanden… wenn ein so gigantisch großer Markt legalisiert wird, dann wird der Schwarzmarkt viel größer und aggressiver. (Das war bei der Cannabis-Legalisierung in Amerika auch so)


Zitat
und ich nehme an die wollen die Anbieter blockieren.
Voll schlau, wo es laufend neue gibt.
Bis die gesperrt wären...

Oh ja … die Zahlungsdiensleiter - insbesondere E-Geld- müssten untersagt werden. Das soll aber eine kanadische Behörde machen. (Nur weil der Zahlungsdienstleister dort seinen Sitz hat)

Die Banken könnten auch alles überwachen, wenn sie denn wollen würden.

Zitat
Der Ansatz wäre ja die Zahlungsanbieter zu verdonnern

Die Behörde agiert ins Blaue hinein.

Ja … die Anzeigen wegen Geldwäsche-Verdacht sollen sich auch häufen. Die Anbieter / Zahlungsdienstleister dürfen alles… die Spieler werden vernichtet.

Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: talalm988 am 17 November 2022, 14:22:17
Hallo zusammen ,
ich habe auch in einem online casino illigal gespielt , ich habe eine email auf english gesendet das ich will das geld zurück , aber das problem die haben keinen telefone nummer , konnte ihr bitte die email mit mir teilen , die sind 1800 euro auch .
Liebe Grüsse
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: talalm988 am 17 November 2022, 14:36:49
Hallo ich habe gerade eine email bekommen von payop wegen eine rückzahlung von einem online casino
die sagten 


Greetings,
 
Thank you for bringing this situation to our attention.
 
Please be informed that TRANSFEROP PAYMENT GATEWAY LTD is not providing the services directly, but just processing the payments for our merchants (websites).


haben die rechts ? auf mein konto kann ich sehen dass das die überweissung ist an payop gegangen ist .
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: Windmühlen am 17 November 2022, 15:59:28
Hmm… interessant.
Da wird dir nur ein Rechtsanwalt weiterhelfen können.

Juristisches Beratungsangebot (FAGS)

https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,3737.0.html

Nur Hinweise:
Die E-Geld Anbieter versuchen mit allen Mitteln ihren Geschäftszweig „Zahlungsvermittlung an Glücksspiel-Anbieter“ zu verteidigen.
(Ich kann mir gut vorstellen, dass die sich so absichern das irgendwelche Shops dazwischen geschaltet werden und keine direkte Abwicklung zwischen PayOp und Casino stattfindet)

Aber:
PayOp hat keine Bank-Lizenz, und auch keine ZAG-Lizenz. (Siehe BaFin-Datenbanken)

vgl.
https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/ZahlungsinstituteRegister/register_zahlungsinstitute_node.html

und weiter …

Zitat
Eine Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsdiensten als Zahlungsinstitut (§ 8 Abs. 1 ZAG) oder zum Betreiben des E-Geld-Geschäfts als E-Geld-Institut (§ 8a Abs. 1 ZAG) kann bei der BaFin beantragt werden. Die BaFin erteilt die Erlaubnis jedoch nur, wenn das den Antrag stellende Unternehmen (Antragsteller) bestimmte Anforderungen erfüllt und die erforderlichen Unterlagen einreicht.

vgl.
https://www.zag-recht.de/bafin-erlaubnis/erlaubnisvoraussetzungen/

Ob ein Europäischer Pass vorliegt, kann ich nicht herausfinden.

vgl.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Passporting/passporting_node.html

PayOp gibt als Unternehmenssitz Kanada an. Also kann eigentlich kein europäischer Sitz / europäischer Pass vorliegen. Falls ein Europäischer Pass vorliegt, dürfen legale E-Geld Transaktionen abgewickelt werden.

Unklar ist auch, ob PayOp ggf. nur APIs (Schnittstellen) zur Verfügung stellt.

Gemäß Geldwäschegesetz (GwG) dürfen E-Geld Anbieter keine Zahlungen im Glücksspiel vermitteln/ abwickeln.

Gemäß GlüStV dürfen die E-Geld Anbieter auch keine Zahlungen an illegale Anbieter vermitteln / abwickeln.
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: derPeter am 17 November 2022, 17:41:12
Also die Bafin fühlt sich ja nicht zuständig...hab da 2 Seiten von denen bekommen.Saftladen.
Kann also jeder E-Geld anbieten, große Casinoanbieter zum Beispiel und alle spielen mit.
Ist mir echt zu hoch...
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: Windmühlen am 17 November 2022, 17:49:42
Zitat
Also die Bafin fühlt sich ja nicht zuständig

Ich kann die Behörden nicht mehr verstehen.
Grundsätzlich müsste sich die BaFin an das LVWA Sachsen-Anhalt (bzw. an die Gemeinsame Glücksspielbehörde) und an das Regierungspräsidium Darmstadt mit deinem Sachvortrag wenden und die müssten eine Lösung erarbeiten. (Kontaktaufnahme mit PayOp, usw.)

Bei mir ist aber auch das Vertrauensverhältnis zu dem RP Darmstadt, und zum LVWA Sachsen-Anhalt unwiderruflich beschädigt.

In diesem Dokument ist alles von der Bundesregierung beantwortet worden:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/041/2004155.pdf
(Ab Frage / Antwort 22 ff.)

Das hier ist auch spannend:
Zitat
In den vergangenen zehn Jahren wurden von der BaFin keine Bußgelder gegen deutsche Zahlungsanbieter und Kreditinstitute wegen deren „Beihilfe“ zum illegalen Online-Casinospiel verhängt.

Auch sehr spannend …

Zitat
Die Hinweisgeberstelle der BaFin hat in den vergangenen fünf Jahren bis zum Stichtag 13. Oktober 2022 insgesamt vier Hinweise erhalten, die einen Zusam- menhang mit der Abwicklung von Zahlungen für unerlaubte Glückspielanbieter durch Zahlungsdienstleister aufweisen.
Durch den Fachbeirat Glückspielsucht sind bis zum 13. Oktober 2022 keine Hinweise an die BaFin auf die Abwicklung von Zahlungen in Verbindung mit unerlaubtem Glücksspiel durch konkret benannte deutsche Zahlungsdienstleister erfolgt.

… und ganz ganz viele weitere Punkte. Ich muss mich zusammenreißen.

Das könnte aber spannend werden:

Zitat
Die BaFin hat ausgehend von einem Hinweis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) aktuell bei einem Zahlungsinstitut einen Prüfungsschwerpunkt nach § 24 Absatz 4 ZAG hinsichtlich etwaiger aufsichtsrechtlicher Mängel im Bereich der Kundensorgfaltspflichten (i. S. d. § 6 Absatz 2 i. V. m. §§ 10 bis 17 GWG) gesetzt.


——
Unabhängig davon haben auch Banken Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Vermögen ihrer Kunden. Sollte Vermögen leichtfertig (ohne Beratungsgespräche) vernichtet werden, könnte …
— —
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: Fury am 17 November 2022, 20:04:25
Zitat
In diesem Dokument ist alles von der Bundesregierung beantwortet worden:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/041/2004155.pdf

Echt interessant wie unkonkret die Antworten teilweise sind bzw. angegeben wird, dass Sachverhalte den Ländern obliegen, man im routinemäßigem oder anlassbezogenem Austausch/Kontakt ist etc. - außer bei den Einnahmen wird es konkret  ;D.
Ich kann verstehen, dass der Staat die Strukturen schafft und sich nicht um Detailaufgaben kümmert bzw. diese nach unten delegiert, aber ich sehe leider immer öfter, dass dies nicht im Sinne des Volkes geschieht bzw. hier bestimmte Gruppen und Personen nur noch ihren eigenen Profit im Auge haben.
Der Ehrliche ist immer mehr der Dumme und ich denke, je mehr dies realisieren und dadurch auch deren Motivation mit der Zeit sinkt, desto eher wird die Geschichte gegen die Wand laufen.
Es gibt aber wohl immer noch genug, die sich getrieben fühlen, weil sie Angst um Familie usw. haben...perfides System
Eigentlich sind viele kriminell, aber halt subtiler und dadurch nicht zu durchblicken.

Zitat
Die Hinweisgeberstelle der BaFin hat in den vergangenen fünf Jahren bis zum Stichtag 13. Oktober 2022 insgesamt vier Hinweise erhalten, die einen Zusam- menhang mit der Abwicklung von Zahlungen für unerlaubte Glückspielanbieter durch Zahlungsdienstleister aufweisen.
Durch den Fachbeirat Glückspielsucht sind bis zum 13. Oktober 2022 keine Hinweise an die BaFin auf die Abwicklung von Zahlungen in Verbindung mit unerlaubtem Glücksspiel durch konkret benannte deutsche Zahlungsdienstleister erfolgt.

Also wurde bisher (fast) nichts unternommen - ich habe echt das Gefühl, dass man immer nur hingehalten wird.
Wobei ich doch damals hierauf gestoßen bin und Hoffnung hatte:
https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/online-casino-niedersachsen-untersagt-erstmals-zahlungsanbieter-mitwirkung-an-zahlungsverkehr-177732.html (https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/online-casino-niedersachsen-untersagt-erstmals-zahlungsanbieter-mitwirkung-an-zahlungsverkehr-177732.html)

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/payment-blocking-zahlungsdienstleister-sind-empoert-ueber-die-gluecksspielaufsicht/25860352.html (https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/payment-blocking-zahlungsdienstleister-sind-empoert-ueber-die-gluecksspielaufsicht/25860352.html) (kostenpflichtig)
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/rechtliche-schlupfloecher-wie-zahlungsabwickler-illegales-online-gluecksspiel-unterstuetzen/25827062.html (https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/rechtliche-schlupfloecher-wie-zahlungsabwickler-illegales-online-gluecksspiel-unterstuetzen/25827062.html)
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/urteil-online-gluecksspiel-wird-zum-milliardenrisiko-fuer-zahlungsabwickler-wie-paypal/25442698.html (https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/urteil-online-gluecksspiel-wird-zum-milliardenrisiko-fuer-zahlungsabwickler-wie-paypal/25442698.html)
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: Windmühlen am 18 November 2022, 00:07:50
Ein Anlegermagazin geht noch weiter:

Trotz der sehr hohen Zahl an Spielsüchtigen wird folgendermaßen argumentiert:
Zitat
Müsste der Staat also hier nicht eingreifen? Dies ist zwar möglich, aber nicht wahrscheinlich, denn der Staat verdient am Glücksspiel kräftig mit. Alleine in Deutschland nahm man 5,3 Milliarden Euro aus dem Lotterie-, Wett- und Casinogeschäft ein. Dabei erhält der Staat zum einen hohe Steuereinnahmen und Lizenzgebühren und unterhält nebenbei zum Beispiel auch eigene sehr einträgliche Lotterien.

Zitat
Dabei darf man nicht vergessen, dass Glücksspiel ein "abgekartetes" Spiel ist und die Bank durch ihren rechnerischen Vorteil am Ende immer gewinnt.

vgl.
https://www.onvista.de/news/2022/11-17-blackjack-roulette-und-pferdewetten-so-koennen-anleger-vom-gluecksspiel-boom-profitieren-19-26013435

Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: Windmühlen am 19 November 2022, 12:26:24
Für alle die das Thema weitergehend interessiert, findet ihr hier das Ausführungsgesetz zum GwG:

https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-03/aua_gwg_-_gluecksspiel_final_stand_10.11.2020.pdf

- PayOp darf keine Transaktionen an legale/illegale Casinos abwickeln.

-PayPal darf bis zu einer bestimmten Grenze Transaktionen abwickeln. Eigentlich müsste PayPal aber auch den Personalausweis anfordern und überprüfen (und weitere Dokumente), um Zahlungen im legalen Markt abzuwickeln.

Zitat
Das Einzahlen von Geldern für die Spielteilnahme beim Glücksspielveranstalter oder Glücksspielvermittler ist in § 16 Abs. 4 GwG geregelt. Hiernach muss der Zahlungsvorgang von einem Zahlungskonto erfolgen, das auf den Namen des Spielers bei einem Kreditinstitut, Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut errichtet worden ist (§ 16 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 GwG) – entweder mittels Lastschrift (§ 16 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 a) GwG), mittels Überweisung (§ 16 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 b) GwG) oder mittels einer auf den Namen des Spielers ausgegebenen Zahlungskarte (§ 16 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 c) GwG).
Davon erfasst ist auch elektronisches Geld (E-Geld), soweit dieses auf einem vollidentifizierten Konto nach den Maßgaben des ZAG gespeichert ist (wie z. B. PayPal).
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: derPeter am 19 November 2022, 18:38:12
Find ich schon seltsam das nix gemacht wird, bisher.
Es gibt neben payop noch noda payment oder token.

Warum die Banken denen Zugriff auf die Konten geben...?

Also eigentlich mach ich Dussel das ja, aber volt oder revolut unterstützt meine Bank nicht, geht also.

Fein wäre auch Auslandsüberweisungen zu sperren, falls da einer einen Girokontoanbieter kennt ?!

Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: Windmühlen am 19 November 2022, 18:47:45
Zitat
Fein wäre auch Auslandsüberweisungen zu sperren, falls da einer einen Girokontoanbieter kennt ?!

Auslandsüberweisungen können im Online-Banking gesperrt werden (alle Länder außer D) … leider kann dies auch wieder entsperrt werden.

Du kannst aber bei der Bank beantragen, dass sämtliche Auslandsüberweisungen (im Online-Banking) blockiert/gesperrt werden sollen.
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: derPeter am 19 November 2022, 19:36:52
Geht bei der Postbank leider nicht mit dem sperren.
Die Aufträgshöhe einstellen ist super, kann ich aber auch gleich wieder erhöhen, also sinnlos...

Naja, ohne Dispo und Geld umbuchen das nicht für Lastschriften drauf sein muss, kann ich wenigstens im Fall der Fälle nicht zuviel verballern.

Schön ist das nicht, aber zur Sparkasse wechseln mit der neuen Girocard/KK bringt wohl auch nix.

Muss ich mit der neuen Situation erstmal lernen umzugehen.


Die letzten Jahre ging das bei mir ganz gut mit Muchbetter.Da muss man sich aber erst anmelden, verifizieren, und wichtig, aufladen.
Also wenn ich mal Bock hatte ein paar Kröten da drauf und sich dann meisst ärgern.

Dieses E-Geld ist aber mal richtig Mist.

Hier stand auch das dem Staat das egal ist und nur an Einnahmen gedacht wird.Tja was bringts wenn die Leute bei Dam*casinos relativ sicher zocken können, da hats mich wieder gerissen.
Warum man dann auch gleich wieder ne Gewinnsträhne hat eh dann....
Jedenfalls hat von den Anbietern der Staat nix.

In D wird wohl auch nicht viel kommen bei den Regeln und Steuern.

Na vielleicht bekommen die das nächstes Jahr ja hin es sehr zu erschweren.
Es sind ja nur noch einige die hier weiter anbieten und dann auch diese Zahlungsanbieter haben.Die sind ja auch nicht dumm...

Da haben sich soviele Anbieter aus D verabschiedet, ich dachte puh, das wird...naja
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: Windmühlen am 19 November 2022, 20:05:37
Zitat
Geht bei der Postbank leider nicht mit dem sperren.

Noch nicht mal über Deinen Bankberater? Auslandsüberweisung sollen aufgrund von Abzocke gesperrt werden.


Zitat
Schön ist das nicht, aber zur Sparkasse wechseln mit der neuen Girocard/KK bringt wohl auch nix.

Die Sparkassen sind da wirklich gut. Da konnte ich alles sperren lassen.

Zitat
Dieses E-Geld ist aber mal richtig Mist.
Ja… ohne E-Geld würde das Glücksspiel stark zurückgedrängt werden.
Die E-Geld Anbieter sind ein riesiges Problem. Wenn die E-Geld Anbieter untersagt werden würden, dann wäre das ein riesiger Spielerschutz.

Denen sind aber Gesetze auch egal.

Hier müsste die BaFin und die GGL aktiv werden. Aber die gehen die Themen ganz gemütlich an.
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: derPeter am 19 November 2022, 20:27:18
Ich hatte per Mail bei der Postbank angefragt und demnach ist es nicht möglich das zu sperren.Eine richtige Filiale gibt es hier nicht mehr zum beraten.
Sollte jemand bei der PB bessere Erfahrungen haben würd ich da nochmal nachhacken.

Bei den Sparkassen wurde mir das auch so gesagt mit dem sperren.Mir ist das nur nicht richtig klar wie das mit dieser neuen Girokarte läuft.
Die ist quasi eine Kreditkarte und ob man die dann für Casinos nutzen könnte, mal sehen was man so liesst.
Dann würde sich der Umzug auch nicht lohnen...

 BaFin und die GGL...ohje...
Ich hatte Ilona meine Antwortschreiben der Bafin geschickt.2 Seiten das man da ja nicht zuständig wäre, hab ich hier woanders geschrieben.

Beim Gam...joe Forum lese ich auch einiges.Werden Girokonten gekündigt oder Zahlungen storniert und und und...und warum kann man den Kunden die Option Auslandsüberweisung nicht einfach sperren oder sonstwat hilfreiches ?!


Da es ja recht viele Problemfälle GSS gibt versteh ich auch nicht das ich da nix weiteres finde.
So: gehe zur Bank xxxx und weise darauf hin das xxxx
Oder Konten für unsereins.Pfändungsschutzkonten gibt es ja auch.

Bei mir ist so das Problem ab und zu voll "drauf" zu sein und das ist dann echt blöd.
So ab und an eine PSC und ein paar Euro verballern geht für mich klar, mein Girokonto leer räumen können in einer dummen Nacht...grusel, aber da hab ich ja jetzt was gemacht.

Ein geschütztes Konto wäre aber schon besser...
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: Windmühlen am 19 November 2022, 20:52:01
Die BaFin war eigentlich auf einem guten Weg. Die haben angefangen gegen die E-Geld Anbieter zu ermitteln, damit Wirecard 2.0 nicht mehr passiert. Wirecard hat sich ja auch hauptsächlich an illegalen Casino-Transaktionen beteiligt.

Fakt ist, dass PayOp illegale Transaktionen an Casinos abwickelt.

Bei der BaFin wird es wohl darum gehen, dass es kein deutscher Zahlungsdienstleister ist. Dennoch betreibt dieser sein Unwesen in Deutschland.


Zitat
und warum kann man den Kunden die Option Auslandsüberweisung nicht einfach sperren oder sonstwat hilfreiches ?!

Oh je … bei der Postbank bin ich nicht, auch bei keiner Internet-Bank (dort war ich aber - während meines Ausstiegs habe ich dort meine Konten gekündigt)… denen ist grundsätzlich alles egal.

Die Sparkassen (eine gute Hausbank) sind eigentlich sehr kooperativ und haben auch ein Interesse daran, dass das Geld vernünftig eingesetzt wird / nicht schädlich eingesetzt wird.

Bei E-Geld Transaktionen ist es aber auch für die Hausbank ein „normales“ Geschäft … E-Geld Konten habe ich auch gekündigt.

-Edit-
Für die E-Geld Anbieter, und auch für VISA und Co. sind die Transaktionen unheimlich wichtig. Ansonsten würden Ihre Bilanzen / Geschäftsziele in Deutschland gefährdet sein.

Eigentlich müsste die BaFin aktiv an der Aufklärung mitwirken, und eigenständig tätig werden.
Titel: Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
Beitrag von: derPeter am 21 November 2022, 17:19:32
"Bei E-Geld Transaktionen ist es aber auch für die Hausbank ein „normales“ Geschäft … E-Geld Konten habe ich auch gekündigt.

Wenn man erst ein Konto errichten muss ist das bei mir nicht so wild.
Einen Service wie Rapid Transfer oder Zimpler sperren lassen, auch fein.

Noda oder Payop sind echt mies.
Fragt sich ob man das bei der Sparkasse blocken kann, beim einzahlen ist die Sparkasse bei payop auch dabei.

Wäre schön wenn es ein Giro gäbe das man auch online nutzen kann, diese "services" aber nicht.