Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: tristan1234 am 07 April 2022, 20:32:41
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Hallo zusammen,
ich habe eine Klageabweisung von einem LG bekommen. Ich habe schon öfter gelesen, dass die LG's oft auch ungern für Spieler entscheiden möchten, trotz der Anzahl an Urteilen für Spieler.
Ich weiß nicht ob ich hier unnötig ein altes Thema aufleben lasse, aber ich würde gerne eine Einschätzung zu der Chance für eine gute Entscheidung eines OLG gegenüber dem LG haben.
Mit meinem Anwalt spreche ich noch darüber, dieser hat mir jedoch schon mitgeteilt, dass gute Chancen beim OLG stehen. Aber naja, die hatte ich auch beim LG nach dem doch guten Schnitt bei den Entscheidungen für uns.
Ich weiß man kann hier alles schön reden und am Ende ist man nur vor Gericht bzw. nach Gericht schlauer :)
Geht halt in der zweiten Instanz um doch schon einen guten Haufen Geld mehr. Steht natürlich in keinem Zusammenhang mit dem dumm verspielten Geld. Aber etwas nachdenken möchte ich doch noch.
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Hallo Tristan und Willkommen erstmal.
Bitte verzeih mir meinen Gedanken, aber soweit ich weiß ließt die Gegenseite hier auch mit, woraus ich auch schließen kann dass die Gegenseite nicht abgeneigt ist, sich hier mit einem Account anzumelden und erstmal für Ängste schürt, um potentielle Kläger von einer Klage abzuhalten... ist mir gerade nur in den Sinn gekommen, kenne das beruflich aus dem Marketing... Es gibt keine Grenze. Auch nur aufgrund deines relativ "frischen" Profils. Sorry erstmal dafür!
Ich gehe aber eher davon aus, dass du echt bist und eine berechtigte Frage hast, unabhängig davon möchte ich aber auch sagen und Fett unterstreichen: Erstmal die Sucht bekämpfen, dann das Geld. Gehe davon aus, dass du dies schon hinter dir hast bzw daran arbeitest, da ja schon Klage eingereicht worden ist.
Man muss aber auch dazu sagen, dass ohne weitere Informationen die Frage hier niemand beantworten kann, da es viele Gründe haben kann wieso deine Klage abgewiesen worden ist, jeder Fall ist individuell zu beurteilen und dazu kommt noch, dass niemand außer Anwälte dich hier rechtlich beraten können, dürfen, sollten.
Ob du zum OLG ziehen solltest, musst du wirklich mit deinem Anwalt besprechen, eventuelle Rechtsfragen vielleicht auch mit einer anderen Kanzlei unverbindlich absprechen. Kennt man von der Medizin, sagt der eine Arzt A, kann der nächste Arzt B sagen. Hier vielleicht eine zweite (dritte?) Meinung einholen?
Wie gesagt, es kann sehr viele Gründe haben, die du jetzt nicht öffentlich erwähnen musst, aber so salopp kann das echt niemand beurteilen, vor allem bei so welchen Fällen wo es häufig um verdammt viel Geld geht. Waren jetzt einfach mal meine Gedanken dazu.
Ich kann jeden nur raten, sich von einem Anwalt bezüglich Klage und Chancen beraten zu lassen, zumindest ab dem Kontakt zum Anwalt lohnt sich der Weg schon. Natürlich parallel zur Suchtbekämpfung, versucht es!
Meine Worte geben lediglich meine Meinung wieder und können keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen.
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Hi Andreas danke erstmal für deine Nachricht und Worte.
Ja ich weiß das hier mir keine die Entscheidung abnehmen kann/soll/darf :)
Wollte es nur Mal allgemein in den Raum werfen.
Es belastet natürlich sehr. Der Stress im Hinterkopf seit jetzt fast 2 Jahren. (Seit Klage eingegangen ist)
Aber andererseits will ich es auch durchziehen und will das Schlappe Urteil vom Richter nicht so hinnehmen.
Zum Thema andere Meinung einholen.
Kann mir jemand sagen ob man so eine "zweite" Meinung auch durch die fags Anwälte einholen kann ?
Ich bin ja nicht gebunden an die Kanzlei jedoch weiß ich nicht wie eine neue Kanzlei reagiert wenn ich Mal Frage was diese dazu sagen und ob diese dann nicht direkt ablehnt oder mir das Gespräch dann doch berechnen wollen.
Vielleicht auch dumm gefragt: PKH kann man bestimmt nicht mehr nach 1. Instanz beantragen oder?
Und natürlich baue ich nicht alles auf diesen Beiträge bzw. Die Beiträge der anderen Mitglieder. Sondern werde schon noch mit meinem Anwalt sprechen. Jedoch dachte ich an bisschen Austausch in dem Themen Bereich.
Hat mich etwas aus der Bahn geworfen die Meldung über die Klageabweisung daher wollt ich Mal etwas in die Tasten hauen.
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Ein Kurzes Beispiel wollt ich dann doch noch bringen was mir Grade in den Kopf kommt.
Der Richter entschied dagegen, da kurz gesagt " es sonst zu einer Klagewelle kommen könnte. "
Also nur einer der Punkte aber fand ich erstaunlich und mit sowas hätte ich nicht gerechnet. Und da denk ich schon, man kann das doch nicht so stehen lassen. Mit der Hoffnung das ein OLG das "gewissenhafter" macht bzw wenigstens begründet.
*Aus meiner nicht juristischen Sicht :D
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Also dieses Argument hätte natürlich vor keiner zweiten Instanz bestand... Darf ich fragen, worum es bei Dir ging? Casino, Sportwetten?
Kam es denn zu einer mündlichen Verhandlung? In welchem Bundesland befindet sich denn das Gericht?
Ob es sinnvoll ist, eine Instanz weiter zu gehen, kann Dir natürlich keiner sagen, da wir die Fakten und das Urteil nicht kennen. PKH geht meines Wissens übrigens auch zweitinstanzlich.
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Der Richter entschied dagegen, da kurz gesagt " es sonst zu einer Klagewelle kommen könnte. "
A
*Aus meiner nicht juristischen Sicht :D
Hey,
sorry, aber ich kann nicht glauben, dass so was in einer Urteilsbegründung steht. Das wäre hochgradiger juristischer Unfug.
Ist dir Urteilsbegrüng öffentlch zu sehen?
PKH gibt es bei Erfolgsaussicht auch für höhere Instanzen.
Viele Grüße
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Hallo zusammen,
es wird der Glückspielstaatsvertrag angesprochen, dass ein anderes Ergebnis dem Schutzzweck des Vertrages Spielsucht zuverhindern und alles organisiert ablaufen zu lassen entgegen setzt. Uns deutschen ist es praktisch nicht zu verhindern auf deutsche Seiten im Ausland zukommen daher wäre das dann ganz toll für uns und wir würden dann dies erst recht machen weil wir ja wissen, dass es illegal ist und ohne risiko unser geld verspielen und danach einfach diese klageflut auslösen, der schutz der ressourcen der gerichtbarkeit steht dabei im vordergrund.
Unfassbare Begründungen. ein paar von vielen.
Ging um Casino
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Sicherlich in der Begründung zunächst gewöhnungsbedürftig, aber ganz an der Realität geht es eben nicht vorbei.
Gruß
Wolfgang
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Denke OLG wäre hier nicht die schlechteste Idee!
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Das ist ein Interessantes Thema hier, ich würde gerne mehr erfahren.. bei mir ist es auch bald soweit. Die Casinos haben die Klage zugestellt bekommen und haben sich auch gemeldet und verfassen gerade Ihre Sicht der Dinge. Ich denke bald gibt es einen Termin für die Gerichtsverhandlung oder wie deinem Fall eben nicht. Bitte Klage weiter! Diese Unmenschen (Casinos) dürfen nicht in Ruhe gelassen werden. Es gibt Menschen die Suizid begangen haben, weil sie alles verloren haben. Die Casinos müssen Pleite gehen, wie neulich in Österreich passiert, weil zu viele geklagt haben
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Klingt nach einem mehr als eindeutigen Fall von Täter-Opfer-Umkehr. Nicht das Casino ist zu kritisieren (und potenziell rückzahlungspflichtig), weil es seine “Dienste” illegal anbietet, sondern der Spieler ist der Böse, der im Wissen um die Illegalität mit der Absicht spielt, danach zu klagen, um die Verluste zurückzuholen.
Was für ein Bild von spielenden Menschen (mit oder ohne Suchtproblem) verbirgt sich hinter einer solchen Auffassung? Mich macht sowas sprachlos und auch wütend.
Welches Gericht war das? Ich lasse jetzt mal meinen eigenen Vorurteilen und daraus resultierenden Klischees ein wenig freien Lauf: Provinz, männlicher Richter, konservativ, spießig (manche nennen es auch gerne “bürgerlich”), Ü50.
Du brauchst nicht zu antworten, aber der Fall scheint so ungewöhnlich in seiner verdrehten Begründung, dass die Gegenseite Dich hier sowieso bereits identifiziert haben wird – also denk vorher gut darüber nach, was Du weiterhin preisgeben möchtest.
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Gibt bestimmt öfter solche Urteile. Und wenn die Gegenseite davon Wind bekommt, gibt ja keine Infos zu dem Angeklagten oder Anwalt.
Alles Spekulationen, über meine Entscheidung sag ich hier auch nichts. Wollte nur meine Fassungslosigkeit Mal freien Lauf lassen.
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Der Richter entschied dagegen, da kurz gesagt " es sonst zu einer Klagewelle kommen könnte. "
Sei mir bitte nicht böse, aber ich kann das so echt nicht abkaufen. Bis auf sehr wenige Ausnahmen agieren nahezu alle OCs illegal in Deutschland, die Chancen stehen mittlerweile verdammt gut, diese Begründung ist juristisch nicht haltbar und ich tue mich echt schwer damit dass das ein Richter so ausdrückt.
Verstärkt kommt noch ein aktuelles Urteil hinzu, wo ein Kläger vor Gericht gescheitert ist weil er seinen Gewinn nicht ausgezahlt bekommen hat... Ergo, die Einsätze sind nicht nur nichtig, das gesamte Konstrukt ist nicht mal per Definition "Glücksspiel" weil man nicht mal ein Recht auf seinen Gewinn hat...
Plus die vielen Urteile Pro Kläger die bekannt sind, muss bei einer Klageabweisung wirklich mehr dahinter stecken, als die "Angst" eines Richters, dass geschädigte Spieler ihr rechtmässiges Geld aus einer illegalen Handlung einklagen.
Bitte nichts davon persönlich nehmen, ich gebe lediglich meine Meinung zur der mutmaßlich richterlichen Begründung.
Hinzu möchte ich auch anmerken, dass bei so einer erwähnten Klageabweisung die Gegenseite längst die Werbetrommel gerührt hätte, da einige bekannte Anwälte die die OCs vertreten eigentlich so etwas gerne mal nutzen um potenzielle Kläger abzuschrecken. Von den paar Fällen mit denen sie sich schmücken, muss man aber genau zwischen den Zeilen lesen, die die Gegenseite beim werben mit Urteilen aber gerne mal auslassen.....
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Jedem Richter steht es frei, sein Verständnis der in Frage stehenden Norm zur Grundlage des Urteils zu machen. Aber auch nur in dem Rahmen, in der er sich dabei an das (auslegungsfähige und -bedürftige) Gesetz hält.
Ich kann mir nicht vorstellen das ein Urteil seitens des LG so begründet wurde. In dem Fall wäre der OLG nicht nur eine Überlegung sondern gar eine moralisch-rechtsstaatliche Verpflichtung deinerseits.
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https://www.juraforum.de/recht-gesetz/bei-illegalem-onlinegluecksspiel-werden-einsaetze-nicht-erstattet-724616
es geht wohl um diese Klage. Da ist in der Begründung tatsäclich eine mögliche Klageflut erwähnt worden.
Darf ich wissen ob du Berufung eingelegt hast und welche Kanzlei dich vertritt
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https://openjur.de/u/2393831.html
und hier die Urteilsbegründung
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Die Begründung zu diesem Urteil ist in der Tat abenteuerlich. Folgte man dem, wäre der Betrieb illegaler Casinos für die Betreiber völlig ohne Risiko.
LG Ilona
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Aufjedenfall in die Berufung gehen! Das ist ein Fehlurteil.
Das OLG Hamm hat bereits die klägerische Rechtsansicht - kürzlich auch von dem Oberlandesgericht München
(24.11.2021; 5 U 549/21) bekräftigt - bestätigt. Das OLG Hamm hält die Voraussetzungen für den Rückforderungsanspruch des Spielers auch für gegeben, wenn es
bloß an einer Lizenz fehlt (damit auch nicht erlaubt) und sieht darin u.a. keinen Rechtsmissbrauch. (Az.: I-12 W 13/21). Die Kondiktionssperre greift hier nicht. Für eine Anwendung des § 817 S. 2 BGB müssen subjektive Voraussetzungen erfüllt sein. Das heißt, der Leistende muss sich zumindest leichtfertig dem Gesetzes- oder Sittenverstoß verschlossen haben.
Eine Kondiktionssperre würde hier außerdem dem Schutzzweck des Verbots, der von den Casinos angebotenen Glücksspiele, widersprechen. Der Kondiktionssauschluss gelangt immer dann nicht zur Anwendung gemäß dem Bundesgerichtshof, wenn dadurch das Verbotsgesetz gegen das verstoßen wird, leerlaufen würde. Die Regelungen, insbesondere der Erlaubnisvorbehalt und das Online-Glücksspielverbot des Glücksspielstaatsvertrages wären damit faktisch leerlaufend. Es wäre keinerlei Spielerschutz mehr vorhanden.
Das Landgericht Gießen mit Urt. v. 21.01.2021 – 4 O 84/20 führt in diesem Zusammenhang aus:
“Die Rückforderung ist auch nicht gemäß § 817 Satz 2, 2. Hs. BGB ausgeschlossen. Zwar mag dem Kläger mit der Teilnahme an dem Angebot der Beklagten ebenfalls ein Verstoß gegen Gesetze anzulasten sein. Teleologisch ist die Anwendung dieser Kondiktionssperre jedoch einzuschränken. Ein Ausschluss der Rückforderung wäre zumindest in den Fällen nicht mit dem Zweck des Bereicherungsrechts vereinbar, wenn die Rechtswidrigkeit des Geschäfts auf Vorschriften beruht, die gerade den leistenden Teil schützen sollen. Die Regelungen des GlüStV sind […] dazu bestimmt, dem Schutz der Spielteilnehmer vor
suchtfördernden, ruinösen und/oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels zu schützen.“ (LG Gießen, Urteil vom 21.01.2021 - Az. 4 O 84/20).
Das Landgericht Aachen mit Urt. v. 13.07.2021 – 8 O 582/20 schloss sich ebenfalls der Rechtsauffassung an und führt aus:
„Ein Ausschluss der Rückforderung gemäß § 817 Satz 2, 1. Hs. BGB besteht nicht. Hiernach ist die Rückforderung ausgeschlossen, wenn sowohl der Leistungsempfänger als auch der Leistende außerhalb der Rechtsordnung gehandelt haben. Die Norm ist in ihrem Anwendungsbereich einzuschränken, wenn sie ansonsten dem Sinn und Zweck der Verbotsnorm zuwiderliefe. Das ist bei solchen Vorschriften der Fall, die aus Gründen der Generalprävention bzw. dem Schutz des Leistenden erfordern, dass auch die Vermögensverschiebung rückgängig gemacht wird (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 79. Auflage, 2020, § 817 Rn. 18). § 4 Abs. 4, Abs. 1 GlüStV soll gerade dem Schutz der Verbraucher dienen (vgl. Erläuterungen zum GlüStV, Stand: 07.12.2011, S. 7, 18).“ (LG Aachen, Urt. v. 13.07.2021 - 8 O 582/20)
Die Entscheidung des LG Wuppertal wird insoweit mit großer Wahrscheinlichkeit aufgehoben. Das LG Wuppertal war zudem auch in der Vergangenheit eher auf Seiten des Casinos als der des Spielers. Daher halten die wahrscheinlich an der Linie dran fest, dem Casino weiterhin Recht zu geben und nicht dem Spieler. Jedoch sollten die nun obergerichtlichen Rechtsprechungen die Entscheidung von LG Wuppertal aufheben. Unbedingt Berufung einlegen!
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"Vermeidbarer Verbotsirrtum" ???
Was es nicht alles gibt...
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der Richter oder die Richterin hat Sinn und Zweck des GlüStv ganz und gar nicht verstanden. Mit dem Urteil wird der ILLEGALER anbieter geschützt. Verrückt!!!!!!!!!!!
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Wie kann das sein!
Das LG Wuppertal entscheidet des öfteren gegen die Spieler.
Die Klage einer bekannten von mir wurde ebenfalls vom LG Wuppertal abgewiesen.
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???
Ich hab ja jetzt erfahren das -wenn ich in ner kneipe zocken gehe und nicht kontroliert werde- meinen Verlust vom Kneipier zurück verlangen kann da ich Oasis gesperrt bin.
Aber bitte, wer ist denn dafür verantwortlich ??? Jawohl ICH ....
Ich zock irgendwo n illegales casino, verliere und wills dann wiederhaben ?
Da kann ich ja gegen n geparktes Auto fahren und sag dann "Du bist schuld, warum parkst du da" ^^
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Wirbelwind, wenn ich ein Kneipenbesitzer bin und ich mir unbedingt so einen Spielautomaten aufstellen muss, dann habe ich verdammt nochmal auch meine Pflichten zu erfüllen. Wenn du schon von Verantwortung sprichst, fangen wir doch mal ganz verantwortungsbewusst an der richtigen Stelle an. Und dann können wir uns auch gerne über die Verantwortung des Spielers unterhalten.
Dein Beispiel mit dem geparkten Auto ist aber - mit Verlaub - völliger Käse. :)
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Ich denke, wenn das besagte LG schon mehr Klagen abgewiesen hat wird ja hoffentlich jemand in Berufung gegangen sein und dann wird das OLG schon entsprechend entscheiden. Denke für den einzelnen ist das aufwändig aber eine OLG Entscheidung ist doch dann sehr zu begrüßen.
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Ihr wollt eine OLG-Entscheidung? Hier habt ihr sie: https://www.spiegel.de/panorama/online-gluecksspiel-geld-zurueck-garantie-fuer-zocker-a-b84553fa-0032-4f28-ac6d-ebd585824ba1?context=issue
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das ist mal eine gute Nachricht seit langem!
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Ihr wollt eine OLG-Entscheidung? Hier habt ihr sie: https://www.spiegel.de/panorama/online-gluecksspiel-geld-zurueck-garantie-fuer-zocker-a-b84553fa-0032-4f28-ac6d-ebd585824ba1?context=issue
Ich kann den Artikel nicht lesen. Kann jemand das kurz zusammenfassen bzw. das Aktenzeichen der Entscheidung des OLG Frankfurt preisgeben? DAnke!
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Dein Beispiel mit dem geparkten Auto ist aber - mit Verlaub - völliger Käse. :)
Ach komm, ich fands witzig :)
Was die Automaten betrifft, ich finde es immer recht leicht "schuld" bei anderen zu suchen oder Verantwortung abzugeben.
Nachdem ich soviel gelesen habe gestern hier, habe ich mir ernsthaft mal meinen Kreditvertrag rausgesucht und angeschaut.
Dieser entstand aufgrund einer Umschuldung vor 8 Jahren um Spielschulden zu decken.
Ich finde das einfach nicht richtig gegen Sachen vorzugehen die man SELBST verbockt hat, -ob nun krank(süchtig) oder nicht- man hat meiner Meinung nach dafür gerade zu stehen.
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Die Anbieter haben also nichts „verbockt“, nicht gegen geltendes Recht ,wissentlich,verstoßen, müssen also für nichts gerade stehen?
Die hätten ihre Spiele hier einfach nicht anbieten dürfen, es gab, gibt, keinerlei Kontrolle.
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Edit Olli: Artikel entfernt
Junge ... die nehmen Geld für ein Abo ... was meinst Du, was die machen, wenn sie ihren Artikel hier finden?
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das ist ein Teil von dem Spiegel Bericht ein AZ gibts es dazu nicht
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Ich würde sagen jetzt geht es diesen abgewixten Casinos an den Kragen Sie haben zwar jede Menge Rücklagen bilden können aber nun denke ich brennt die Lunte es könnte so richtig ...... na ja Ihr wisst schon.Es wird ja auch mal Zeit dass die Augen unserer Justiz mal genau hin sehen. Feuer frei sag ich da nur!!!!
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Edit Olli: Artikel entfernt
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das war der letzte Absatz vom Bericht
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Ich würde das Ganze nicht so negativ sehen. Einfach in die Berufung gehen und dann gegen die Xxx gewinnen.
Es sieht eher so aus, dass xxxxxxx.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/lg-moenchengladbach-online-casino-muss-spieleinsatz-zurueckzahlen-199841.html
Btw hat bwin vor kurzem beim anderen Gericht verloren und muss nun fast 100K erstatten.
Mutig sein und xxxxx
Beleidigungen entfernt
Ilona
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Man kann ein für den Spiegel ein Probeabo für einen Monat abschließen, das kostet 1€. Nur rechtzeitig ans Kündigen denken.
Oder man leistet sich einmalig die Printausgabe für ca. 6€ (kenne den genauen Preis nicht) und informiert sich auch noch über ein paar andere Themen.
Vermutlich wird die OLG- Nachricht aber auch in anderen Print- und Online-Medien auftauchen, dann evtl. hier und da ohne Paywall. Wichtig genug ist es ja.
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Weil sich praktisch im Internet nicht verhindern lässt, dass deutsche Teilnehmer Seiten von Glücksspielanbietern im Ausland besuchen, erführe der deutsche Teilnehmer an solchen Glücksspielen einen ganz besonderen Anreiz zur Teilnahme, wenn er wüsste, dass diese ohne jedes finanzielle Risiko bliebe, weil er - was in den Fällen, in denen der Betrieb eines solchen Glücksspiels im Ausland legal ist, den ausländischen Betreibern kaum zu erklären wäre - seine Zahlungen vollständig zurückfordern könnte (vgl. Armbrüster in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 134, Rn. 175 m.w.N.). Ein solches Ergebnis führte zu einer Klageflut und wäre mit dem ebenfalls in § 817 Satz 2 BGB aufgehenden Schutz der Ressourcen der Gerichtsbarkeit vor missbräuchlicher Inanspruchnahme nicht zu vereinbaren (vgl. Klöhn, AcP 210, 804, 818f.)
Diese Begründung würde ich eher propagistischen Casino Marketing Seiten zusprechen und daher für unglaubwürdige Verdrehung der Wirklichkeit erklären, die dem Sinne der deutschen Rechtsprechung meilenweit, ach nein, im Grunde nach komplett fern ist.
Das sie aber so tatsächlich von einem Richter des Landgerichtes gesprochen wurde, macht mich tatsächlich fassungslos und vor allem sprachlos.
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Ihr wollt eine OLG-Entscheidung? Hier habt ihr sie: https://www.spiegel.de/panorama/online-gluecksspiel-geld-zurueck-garantie-fuer-zocker-a-b84553fa-0032-4f28-ac6d-ebd585824ba1?context=issue
Das Aktenzeichen steht im Spiegel-Artikel leider auch nicht drin. Aber die Pressestelle war so freundlich, es zu verraten: 23 U 55/21. Laut Pressestelle sind sich die Richter schon sehr sicher, wenn sie jemandem schon bevor das Verfahren anhängig wird mit einem Hinweisbeschluss nahelegen, die Berufung zurückzunehmen.
Etwas ausführlicher habe ich es hier aufgedröselt: https://rechtecheck.de/news/online-casino-erstattung-urteile/#hinweisbeschluesse (https://rechtecheck.de/news/online-casino-erstattung-urteile/#hinweisbeschluesse)
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Vielen Dank Robert!
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Nachtrag: Gerade habe ich vom OLG München das Feedback bekommen, dass die dortige Berufung (auch nach einem Hinweisbeschluss) zurückgenommen wurde. Das Landgerichtsurteil ist damit rechtskräftig.
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Betrifft es das Verfahren des LG München Urteil v. 30.07.2021 - 31 O 16477/20?
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https://www.anwalt.de/rechtstipps/olg-frankfurt-a-m-online-casino-muss-spieler-gesamte-verluste-erstatten-der-spiegel-berichtet-200059.html
Eine weitere obergerichtliche Entscheidung!
OLG Frankfurt:
"Soweit ein Gesetzesverstoß des Leistenden in Rede steht, kann die Existenz der verschiedenartigsten Verbotsgesetze nicht ohne weiteres und generell als bekannt vorausgesetzt werden. Vielmehr ist die Kenntnis gerade des Verbotsgesetzes festzustellen, soweit dieses nicht als allgemein bekannt angesehen werden darf.“"
„Richtig ist zwar, dass der Kläger sich in einem Strafprozess nicht auf die Unkenntnis des § 285 StGB berufen könnte. § 285 StGB setzte aber unter Verweis auf § 284 StGB die Beteiligung an einem derart
unerlaubten Glücksspiel voraus. Ob das Glücksspiel vorliegend „unerlaubt“ war, folgte aber aus § 4 Abs. 1, 4 GlüStV 2021, dessen Inhalt nicht ohne weiteres und generell als bekannt vorausgesetzt werdenkann. Auch wenn die Werbung für OnlineGlücksspiele einen textlich dargestellten und/oder schnell gesprochenen Hinweis darauf zu enthalten pflegt, dass sich das Angebot nur an Spieler in SchleswigHolstein richte, lässt sich daraus keine allgemeine Bekanntheit des generellen Verbots von Online-Glücksspielen außerhalb dieses Bundeslandes in Deutschland herleiten. Hinzu kommt, dass die in einem zur EU zählenden Staat ansässige Beklagte über eine örtliche Lizenz verfügte und sich mit ihrem deutschsprachigen Angebot an die potentiellen Kunden wandte, so dass sich auch deswegen das
Fehlen einer notwendigen Lizenz in Deutschland nicht per se aufdrängen musste.“
„Außerdem hat die Beklagte selbst über viele Druckseiten zur Rechtswidrigkeit des generellen Verbots von OnlineGlücksspielen bzw. zu deren Legalität vorgetragen und die besondere Schwierigkeit der Rechtslage betont, gleichzeitig aber dem Kläger vorgeworfen, eine klare und einfach zu recherchierende Rechtslage leichtfertig nicht zur Kenntnis genommen zu haben. (…)
Es ist auch in der rechtlichen Konsequenz des widersprüchlichen Tatsachenvortrags bemerkenswert, dass die Beklagte, die hochrangige Rechtsexperten mit der Klärung der Rechtsfrage beschäftigt hat, für sich als geschäftliche Anbieterin einer Leistung einen vermeidbaren Verbotsirrtum reklamieren will und es sogar als unzumutbar begreift, jede Spielteilnahme von registrierten Speilern weltweit auf eine Übereinstimmung mit den nationalen Besonderheiten der Glücksspielregulierung zu überprüfen, gleichzeitig bei dem nicht rechtlich beratenen privaten Kunden die Kenntnis der Rechtslage voraussetzt bzw. deren Nichtkenntnis für leichtfertig erachtet.“
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Es wird Zeit, dass die ganzen Anbieter zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist traurig genug dass die Glücksspielindustrie mit der Sucht und dem Realitätsverlust jedes Einzelnen krass viel Geld verdient. Sei es Sportwetten oder OC. Vor allem würde ich mich freuen wenn es bei Sportwetten endlich Urteile geben würde.
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Ich denke, dass bei den Entscheidungen ob Berufung oder generell Rechtsmittel eingelegt werden sollen oder nicht, eher die Anwälte der Casinos die Entscheidung maßgeblich beeinflussen als das Casino selbst
Vielleicht hätte das Casino beim dem erstinstanzlichen Urteil, indem das Casino verurteilt wurde, keine Rechtsmittel eingelegt und damit abgeschlossen. Ich denke vielmehr, dass die Anwälte den Casinos anbieten ja gar drängen Rechtsmittel einzulegen, um finanziell davon zu profitieren. Den Anwälten geht es überwiegend nur um den Gelderwerb. Bei Streitwerten von mehreren 10.000 Euros oder sechsstellige Werte, kann man sich vorstellen, wie viel Gebühren ein Anwalt kassiert. Da die Casinos auch zahlungskräftig sind, versucht man hier scheinbar alle möglichen Kostenpunkte auszuschöpfen. Ich gehe daher jetzt sogar davon aus, dass die Anwälte auf den Hinweisbeschluss des OLG Frankfurt, die Berufung nicht zurücknehmen werden, um dann in die Revision zu gehen oder eine entsprechende Nichtzulassungsbeschwerde einlegen zu können, um erneut kräftig Profit machen zu können. Obwohl mittlwerile klar sein sollte, dass die Rechtsprechung eher deutlich auf Seiten der Spieler ist.
Wollte ich mal nur raushauen.=)
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Betrifft es das Verfahren des LG München Urteil v. 30.07.2021 - 31 O 16477/20?
Genau das.
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Es wird Zeit, dass die ganzen Anbieter zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist traurig genug dass die Glücksspielindustrie mit der Sucht und dem Realitätsverlust jedes Einzelnen krass viel Geld verdient. Sei es Sportwetten oder OC. Vor allem würde ich mich freuen wenn es bei Sportwetten endlich Urteile geben würde.
Hi ;)
Lies dir doch die Urteile aufmerksam durch. Mittlerweile wird es kaum zwischen Sportwetten und Casino unterschieden.
Falls noch Zweifel besteht, die Chanchen sind gut ( das sage ich aus eigener Erfahrung). Einfach etwas Geld sparen, einen guten Anwalt finden (gibt es mittlerweile sehr viele), Kosten eines Rechtsstreits selber tragen und den (die) Anbieter verklagen.
Wichtig dabei ist natürlich abstinent zu bleiben!
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Ich denke, dass bei den Entscheidungen ob Berufung oder generell Rechtsmittel eingelegt werden sollen oder nicht, eher die Anwälte der Casinos die Entscheidung maßgeblich beeinflussen als das Casino selbst
Ich kann mich dem nur anschließen, schließlich sind die Kanzleien auch nur Unternehmen die wirtschaften müssen, das gilt natürlich auch für Anwälte die uns vertreten. An der Stelle keine Kritik.
Man darf auch nicht vergessen dass Casinos an sich, keinen einzelnen Unternehmer darstellen, sondern ein Geflecht aus mehreren Positionen innerhalb der Unternehmensstruktur darstellen, die alle natürlich wirtschaftlich profitieren möchten. Ich erinnere an die Doku vom ÖRR, wo auch deutsche Politiker und Vertreter von Casinos, Hand in Hand mit Anwälten Golf spielen und sich gegenseitig beschenken (Doku vom 14.06.21, das Erste).
https://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/videos/gefaehrliche-sportwetten-video-100.html
Damit erübrigt sich auch die Frage von einigen, wieso Casinos kein Geld sparen und "eigene" Rechtsexperten einstellen. Es profitieren Menschen sowohl innerhalb eines Unternehmens als auch Politik und Kanzleien allesamt, eine riesige Cashcow wo ein theoretischer totaler Verbot sogar "unsere" Anwälte nicht gerade begrüßen würden.... Die Welt ist halt nicht Schwarz-Weiss.