Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Pet88 am 23 Juni 2022, 10:17:03
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Hallo zusammen,
Ich habe Verluste aus über 10 Online Casinos erlitten. Unter anderem auch 3-4 Casinos mit kleineren Beträgen unter 500,-
Ist es dort sinnvoll es erst einmal ohne Anwalt zu versuchen in der Hoffnung sie zahlen die kleineren Beträge eher aus? Was mich auch noch interessieren würde, wenn ich versuche mein Geld zurück zuholen kann es auch sein dass dieses Casino dann versucht mich vor Gericht zu ziehen oder kann ich dann vorher alles abbrechen?
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Hi!
Hier in diesem Bereich kannst Du Erfahrungsberichte en mas lesen.
Was mich auch noch interessieren würde, wenn ich versuche mein Geld zurück zuholen kann es auch sein dass dieses Casino dann versucht mich vor Gericht zu ziehen oder kann ich dann vorher alles abbrechen?
Ich denke, dass die Casinos genau wissen, dass sie bei uns illegal agieren. Von daher werden sie wohl kaum eine negative Feststellungsklage erheben oder Dich wegen unerlaubtem Glücksspiel anzeigen. Der Schuss könnte nach Hinten losgehen.
Da Du nach dem Sinn fragst ... ein Cashback, Chargeback oder wie auch immer Du es auch nennen magst, macht nur dann Sinn, wenn Du auch spielfrei und gefestigt bist. Spielst Du weiter, schadest Du nur Dir selbst.
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Noch eine kleine Ergänzung: ohne Anwalt hat man aktuell nach meiner Kenntnis keine Chance. Beträge bis 5.000 € können aber mithilfe des europäischen Verbraucherschutzzentrums zurück gefordert werden
https://www.evz.de/einkaufen-internet/online-einkauf/online-gluecksspiel/geld-von-online-casino-zurueckfordern.html
LG Ilona
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wie soll das in der praxis ablaufen und wer setzt die rückforderung dann durch? auf der seite kann ich nichts konkretes dazu finden
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Du kontaktierst die Behörde und reichst eine Beschwerde ein https://eccwebforms.eu/de/germany/complaint
LG Ilona
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aber was passiert dann? wie wird dann gegen das casino vorgegangen? wer setzt die rückforderung wie durch?
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Das kann man vergessen, habe ich auch probiert.
Man hat mir folgendes geschrieben: "...Aufgrund dieser Antwort ist leider nicht davon auszugehen, dass das Unternehmen zu einer außergerichtlichen Erstattung bereit ist. Im Rahmen unserer Arbeit sind wir jedoch, wie eingangs erwähnt, auf die Kooperationsbereitschaft des Unternehmens angewiesen, da wir nur außergerichtlich tätig werden können und auch nicht über behördliche Durchsetzungsbefugnisse oder ähnliches verfügen. Wenn diese fehlt, besteht für uns leider keine Möglichkeit, eine Lösung zu erreichen."
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danke für die antwort. das hatte ich bereits befürchtet und demnach ist dieses unterfangen völlig sinnlos. außergerichtlich, ohne den druck einer klage, wird kein casino auf dieser welt zu irgendetwas bewegen.
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Hi Hans!
Könntest Du bitte unten links auf "Antwort" klicken, anstatt oben rechts auf "Zitat" !? Vielen Dank! Habe die Vollzitate aus Deinen Beiträgen hier entfernt.
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Paar Freunde haben mir ihre Forderung abgetreten. Ging teilweise um 150 Euro. Teilweise war es in 2 Monaten durch, max waren es 4 Monate. Hab mich in der Größenordnung bei 80% verglichen.
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Willkommen in unserem Forum. Magst du dich kurz vorstellen?
LG Ilona