Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: sorrynotsorry am 02 Juli 2022, 19:57:17
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Hi,
hat jemand Erfahrungen damit, ob eine Klage gegen den Zahlungsdienstleister (xxx) gegen einen Agenten/Wettbroker yyy) erfolgsversprechend ist? Weiß jemand vielleicht sogar von konkreten Klagen?
Dass ich mit der Frage besser einen Anwalt konsultieren sollte, ist mir bewusst und das werde ich auch noch tun.
Grüße
Michael
Edit Olli: Namen entfernt
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Der BGH hatte jetzt erst einen Beschluss erlassen und für die Zahlungsdienstleister entschieden.
Die Argumentationen im Urteil von Born in Ulm wurden abgeschmettert, da das Urteil nie rechtskräftig geworden ist.
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Das heißt nun auch, dass die Zahlungsdienstleister (u. a. auch Paypal) Beträge, die mittels Chargeback zurück gebucht wurden, nun zurecht einfordern kann!?
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In meinen Augen ... nein!
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Der BGH hatte jetzt erst einen Beschluss erlassen und für die Zahlungsdienstleister entschieden.
Die Argumentationen im Urteil von Born in Ulm wurden abgeschmettert, da das Urteil nie rechtskräftig geworden ist.
Gibt es eine Einsicht von diesem Beschluss des BGH?
Hat das nun Auswirkungen bzgl. Paypal (habe mir das Geld von denen zurückgeholt). Verjährung wäre am 31.12.2022?
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Hat das nun Auswirkungen bzgl. Paypal (habe mir das Geld von denen zurückgeholt). Verjährung wäre am 31.12.2022?
Hast du damals eine Verzichtserklärung bekommen?
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Denke nicht sonst würde er nicht die Verjährung ansprechen und PayPal ist kein Kreditkartenunternehmen sondern hate Akzeptanzverträge mit den OC's denn bei Rückbuchungen von PayPal ging das Konto beim OC ins minus komisch warum wohl weil PayPal das OC Spielerkonto belastete also ist PayPal in dem Moment kein Schaden entstanden aber bei einer Klage gegen PayPal würde Ihnen ein Schaden entstehen denn Sie könnten sich das Geld nicht mehr vom OC holen und müssten es selbst begleichen.
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Es gibt dieses aktuelle Urteil:
https://www.cllb.de/internetrecht/online-gluecksspiel-berufungsgericht-weist-klage-eines-zahlungsdienstleisters-ab/
bei diesem Unternehmen müsste es sich um Skrill handeln
In der Tat gibt es jedoch bei Forderungen, die auf Zahlungen mit Kreditkarte beruhen, ein negatives Urteil von BGH zuungunsten von Spieler.
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In der Tat gibt es jedoch bei Forderungen, die auf Zahlungen mit Kreditkarte beruhen, ein negatives Urteil von BGH zuungunsten von Spieler.
Ah, ich verstehe es also so - auch wie "Herr R." es beschrieben hat - dass man (zumindest im Hinblick auf Kreditkartenzahlungen) keine Zahlungen zurückfordern kann, aber auch umgekehrt dann Zahlungsdienstleister keine Ansprüche gegen die Spieler haben (bspw. wenn ein Chargeback durchgeführt wurde)...!?
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Du kannst aus einer Richtung nicht auf die Gegenrichtung schließen. Jeder Fall ist als Einzelfall zu betrachten!
Schaue Dir doch mal die Begründungen in München an ... da ist der Spieler immer der Böse und die Zahlungsdienstleister sind die "Gutgläubigen" ...
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Du kannst aus einer Richtung nicht auf die Gegenrichtung schließen. Jeder Fall ist als Einzelfall zu betrachten!
Ok...das habe ich verstanden. Wird denn jetzt noch auf einen weiteren Beschluss/ein weiteres Urteil seitens des BGH - im speziellen was Paypal betrifft - gewartet?
Wahrscheinlich muss man sowieso erstmal den Beschluss einsehen können, um es detailliert nachvollziehen bzw. etwas dazu sagen zu können!?
Frage mich, ob hier (oder mit einem nächsten Beschluss/Urteil) dann auch darauf eingegangen/unterschieden wird/wurde, von welcher Seite die Forderung (Zahlungsdienstleister/Spieler) kommt oder muss/müsste auch der BGH darüber dann immer einzeln/gesondert entscheiden?
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Ich habe nur KK gegenüber gestellt zu PayPal und das ist wieder was ganz anderes mehr wollte ich nicht ausdrücken.